Ungewünschter Meilenschutz über Kündigung Kreditkarte hinaus

ANZEIGE

cityman

Erfahrenes Mitglied
09.09.2014
373
698
AAH
ANZEIGE
Ich poole Meilen mit meiner Mutter. Bis Januar 2019 hatte sie eine MM-Kreditkarte (Dez 2018 gekündigt), ihre Meilen - so mein Denken - waren ab dann ungeschützt.
Im Juni 2019 habe ich eine Meilenbuchung getätigt, mit der dann (nach meiner Vorstellung) alle ihre Meilen hätten aufgebraucht werden sollen.

Bei der Buchung lief das dann nicht so, ich war etwas irritiert, hatte M&M geschrieben, jedoch nie Antwort erhalten und das dann auch nicht weiter verfolgt.
Nun verfallen zum 30.06.2021 aber 18.000 Meilen, dadurch wird das Thema wieder aktuell und ich habe mich nochmal in die Kommunikation mit M&M begeben.
Ergebnis: die Meilen waren über das Vertragsende der Kreditkarte hinaus 6 Monate gültig.
Da war ich baff, das war mir bisher unbekannt. Hab ich da gepennt oder hätte ich das als Vielflieger wissen können?

Leider zeigt sich M&M nicht kulant und verlängert die Meilen, bzw. bezeichnet den sechsmonatigen Schutz übers KK-Ende hinaus als Kulanz, die ja von mir gar nicht gewünscht wurde.
Ich weiß, durch eine neue KK, den kostenpflichtigen Meilen-Transfer oder eine Buchung könnte ich die Meilen retten. Mal sehen, ob sich das lohnt...
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.517
4.475
München
Ich poole Meilen mit meiner Mutter. Bis Januar 2019 hatte sie eine MM-Kreditkarte (Dez 2018 gekündigt), ihre Meilen - so mein Denken - waren ab dann ungeschützt.
Im Juni 2019 habe ich eine Meilenbuchung getätigt, mit der dann (nach meiner Vorstellung) alle ihre Meilen hätten aufgebraucht werden sollen.

Bei der Buchung lief das dann nicht so, ich war etwas irritiert, hatte M&M geschrieben, jedoch nie Antwort erhalten und das dann auch nicht weiter verfolgt.
Nun verfallen zum 30.06.2021 aber 18.000 Meilen, dadurch wird das Thema wieder aktuell und ich habe mich nochmal in die Kommunikation mit M&M begeben.
Ergebnis: die Meilen waren über das Vertragsende der Kreditkarte hinaus 6 Monate gültig.
Da war ich baff, das war mir bisher unbekannt. Hab ich da gepennt oder hätte ich das als Vielflieger wissen können?
Im Prinzip ja.

Die Bedingungen sagen: Es wird eine Karenzzeit von mindestens drei Monaten nach Ablauf des Quartals, in dem die Kartenkündigung wirksam wurde, gewährt. Prämienmeilen, die in diesem Zeitraum verfallen würden bzw. bei Kartenkündigung bereits verfallen wären, behalten bis zum Ablauf der genannten Karenzzeit ihre Gültigkeit.

Die Frage ist, wann die Kündigung wirklich wirksam wurde, und wann das dann auch systemseitig verarbeitet wurde. Bei einer Kündigung im Dezember (insbesondere später im Monat) kann es gut sein, dass das dann systemseitig erst im Januar verarbeitet wurde, folglich setzt dann der Meilenverfall erst Ende Q2 und nicht Ende Q1 ein.
 
  • Like
Reaktionen: cityman

cityman

Erfahrenes Mitglied
09.09.2014
373
698
AAH
ANZEIGE
300x250
Okay, gut zu wissen!
Puh, rcs verdient einen Orden, auch bei allem Kleingedruckten Bescheid zu wissen!