USA verhängen Einreisestopp fuer Europäer

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FRAHAMLON

Erfahrenes Mitglied
31.10.2013
2.141
1.306
PIT, ORD
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Abgleich Hotel-CBP halte ich auch fuer nicht realistisch.

Tja irgendwie seltsam, dass es an den Social Media Accounts liegt glaube ich nicht, alle mir bekannten Faelle einer Ablehung aufgrund von Social Media waren bei der Einreise durch den Beamten, nicht beim ESTA. Mein letzter Tip waere noch gewesen, dass du verwechselt wurdest (kommt wohl haeufiger vor bei gleichlautenden Namen), aber du hattest ja schon etliche ESTA...

AFAIK ist eine erneute Beantragung des ESTAs nicht verboten (wenn die Daten stimmen, luegen ist natuerlich verboten :p). Du kannst es also noch einmal probieren, ggf. noch etwas warten, bis Reisen auch wieder moeglich waere. Problem ist dann nur, wenn es zur erneuten Ablehnung kommt und du zeitnah reisen moechtest, wird es mit einem B1/B2-Visum knapp...

Mein Tipp waere daher auf jeden Fall die Beantragung eines B1/B2-Visa, sobald dies wieder moeglich ist. Kostet nicht die Welt und geht (ging) relativ zuegig.
 
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Monty_GER

Reagenzglaskellner
21.11.2010
1.383
3
43
Niederrhein
Mein Tipp waere daher auf jeden Fall die Beantragung eines B1/B2-Visa, sobald dies wieder moeglich ist. Kostet nicht die Welt und geht (ging) relativ zuegig.

Vor allem könnte man dann gleich versuchen zu klären, warum es abgelehnt wurde und ggfs. eine Redress-Nummer beantragen. Vielleicht hast Du einen Namensvetter auf einer bösen Liste.
 
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FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
1.133
888
Da hier einige von Social Media-Accounts sprechen .. ist es denn mittlerweile Pflicht geworden, dass man die angibt? Als ich meinen letzten Esta-Antrag 2018 ausgefüllt habe, war das noch nicht so, zumindest war es kein Pflichtfeld. Ist das jetzt anders?

Was mir auch zu denken gibt, ist die Aussage von einem Vorposter, Social Media-Accounts könnten eher bei der Einreise zu Problemen führen, also bei Befragung durch den Beamten. Da ich nur einen Facebook-Account habe und den nur mit Vorname + Phantasiebezeichnung, stelle ich mir jetzt folgenden Dialog nach der Landung mit dem Grenzbeamten vor:

"Do you have a social media account?" - "Yes, I have a Facebook account" - "OK, show it to me, provide me a link to it" - "OK .. here it is: [Link zu meinem Facebook-Fake-Account" - "Hmhh .. that does not match your passport name, and also not the name on your Esta. Therefore, I hereby deny you entry to the U.S. and wish you a pleasant flight back."
 

StatusFlyer

Reguläres Mitglied
03.05.2011
32
0
Ja, die Angabe von Social Media Accounts der letzten 5 Jahre ist mittlerweile Pflicht. Vielleicht liegt auch gerade da "mein" Problem.

Ich habe u.a. angegeben das ich einen Instagram Account in den letzten 5 Jahren hatte. Mittlerweile (schon vor dem neuen Esta Antrag) ist er allerdings gelöscht und der Instagram Account Name hat auch keinen Bezug zu meinem Vor- und oder Nachnamen. Hatte ihn nur angegeben um wahrheitsgemäß zu antworten. Vielleicht sieht der check so einen Fall gar nicht vor und es kommt zum Fehler/Ablehnung.

Ein weiterer Gedanke: Wird z.B. ein Facebook Profil angegeben und die privacy Einstellung des Profils sind auf privat gestellt, kann die Seite ebenfalls nichts mit der Angabe anfangen und auch nichts hinsichtlich des accounts überprüfen, was ebenfalls zur Ablehnung führen kann.

Alles nur Vermutungen, aber das könnte es sein ...
 
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FRAHAMLON

Erfahrenes Mitglied
31.10.2013
2.141
1.306
PIT, ORD
Ja, die Angabe von Social Media Accounts der letzten 5 Jahre ist mittlerweile Pflicht. Vielleicht liegt auch gerade da "mein" Problem.

Ich habe u.a. angegeben das ich einen Instagram Account in den letzten 5 Jahren hatte. Mittlerweile (schon vor dem neuen Esta Antrag) ist er allerdings gelöscht und der Instagram Account Name hat auch keinen Bezug zu meinem Vor- und oder Nachnamen. Hatte ihn nur angegeben um wahrheitsgemäß zu antworten. Vielleicht sieht der check so einen Fall gar nicht vor und es kommt zum Fehler/Ablehnung.

Ein weiterer Gedanke: Wird z.B. ein Facebook Profil angegeben und die privacy Einstellung des Profils sind auf privat gestellt, kann die Seite ebenfalls nichts mit der Angabe anfangen und auch nichts hinsichtlich des accounts überprüfen, was ebenfalls zur Ablehnung führen kann.

Alles nur Vermutungen, aber das könnte es sein ...

Glaube ich nicht - Bei einer Ablehnung innerhalb von gerade mal 2h waere ich doch sehr, sehr ueberrascht, wenn sich jemals ein Mensch deinen Antrag angeschaut hat. Da hat der Algorithm zugeschlagen :p. Das es da zu einem Abgleich kommt bezweifel ich stark. Bevor du dich verrueckt machst - Beantrag ein B1/B2 und wie Monty schon sagte, dann weisst was Sache ist und kannst ggf. eine Redress# beantragen



Was mir auch zu denken gibt, ist die Aussage von einem Vorposter, Social Media-Accounts könnten eher bei der Einreise zu Problemen führen, also bei Befragung durch den Beamten. Da ich nur einen Facebook-Account habe und den nur mit Vorname + Phantasiebezeichnung, stelle ich mir jetzt folgenden Dialog nach der Landung mit dem Grenzbeamten vor:

Halte ich auch fuer wenig wahrscheinlich. Ich bezog mich auf den einzig mir bekannten Vorfall mit dem Harvard-Studenten letztes Jahr - Siehe z.B. hier. Aber das sind doch immernoch Ausnahmefaelle (und man muss sich fragen, warum der ach-so tech affine junge Mann die Bilder nicht geloescht hat...) Nur weil dein Facebook-Name nicht mit deinem Real-Namen uebereinstimmt wird dich keiner Ablehnen...
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
1.133
888
Ja, die Angabe von Social Media Accounts der letzten 5 Jahre ist mittlerweile Pflicht.

Dann habe ich jetzt ein richtig großes Problem! Denn ich betreibe als Selbständiger u.a. mehrere Websites gewerblich, die dann natürlich auch jeweils einen zugehörigen Social Media-Account haben, nicht nur einen, sondern parallel bei Facebook, Instagram, Snapchat, TikTok etc.. Und da manche dieser Websites auch in unterschiedlichen Sprachen angeboten werden, haben sie zusätzlich auch eine entsprechende ausländische Version, z.B. unter einer .fr oder .es-Domain, und die haben auch wiederum jeweils zugehörige Social Media-Präsenzen ..

Das heißt, ich betreibe mit Sicherheit weit über 100 Social Media-Accounts! Und dann nutze ich ja auch noch sehr viele verschiedene E-Mail-Adressen, da ich zig Websites betreibe, die ich ebenso alle angeben soll! Reicht für all das überhaupt der Platz im Esta-Antragsformular? Und wie mag das wirken, wenn ich so viele Social Media-Profile und E-Mail-Adressen angebe?!

Ich sehe die Esta-Ablehnung in meinem Fall daher als zu 100% garantiert an. Und alles wieder nur, weil weltfremde Bürokraten sich in Hinterzimmern irgendwas ausdenken, was völlig realitätsfremd ist, da es nicht alle Personen und deren Lebensverhältnisse abdecken kann!
 
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Monty_GER

Reagenzglaskellner
21.11.2010
1.383
3
43
Niederrhein
Dann habe ich jetzt ein richtig großes Problem! Denn ich betreibe als Selbständiger u.a. mehrere Websites gewerblich, die dann natürlich auch jeweils einen zugehörigen Social Media-Account haben, nicht nur einen, sondern parallel bei Facebook, Instagram, Snapchat, TikTok etc.. Und da manche dieser Websites auch in unterschiedlichen Sprachen angeboten werden, haben sie zusätzlich auch eine entsprechende ausländische Version, z.B. unter einer .fr oder .es-Domain, und die haben auch wiederum jeweils zugehörige Social Media-Präsenzen ..

Das heißt, ich betreibe mit Sicherheit weit über 100 Social Media-Accounts! Und dann nutze ich ja auch noch sehr viele verschiedene E-Mail-Adressen, da ich zig Websites betreibe, die ich ebenso alle angeben soll! Reicht für all das überhaupt der Platz im Esta-Antragsformular? Und wie mag das wirken, wenn ich so viele Social Media-Profile und E-Mail-Adressen angebe?!

Ich sehe die Esta-Ablehnung in meinem Fall daher als zu 100% garantiert an. Und alles wieder nur, weil weltfremde Bürokraten sich in Hinterzimmern irgendwas ausdenken, was völlig realitätsfremd ist, da es nicht alle Personen und deren Lebensverhältnisse abdecken kann!

Als ob Du die einzige Person mit vielen Social Media Profilen, webseiten und EMails bist. Ich glaube, Du machst Dir da grad viel zu viele Gedanken.
 
Zuletzt bearbeitet:

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.580
2.310
Also ich hab weder beim Esta-Antrag (2017) noch bei einem 2 Jahre später gestellten B1/B2 Antrag (2019) irgendein Social-Media Konto angegeben...
hat nie einen interessiert und auch beim Visum-Gespräch im Konsulat von Frankfurt herrscht(e) eher Massenabfertigung

habe z.B. auch bei der Frage im Visa-Antrag nach dem "Chef" der Arbeitsstelle Angela Merkel angegeben... -> auf Plausibilität werden die infos anscheinend nicht überprüft
 
Zuletzt bearbeitet:

koeby

Erfahrenes Mitglied
24.08.2016
2.469
1.979
Also ich hab weder beim Esta-Antrag (2017) noch bei einem 2 Jahre später gestellten B1/B2 Antrag (2019) irgendein Social-Media Konto angegeben...
hat nie einen interessiert und auch beim Visum-Gespräch im Konsulat von Frankfurt herrscht(e) eher Massenabfertigung

habe z.B. auch bei der Frage im Visa-Antrag nach dem "Chef" der Arbeitsstelle Angela Merkel angegeben... -> auf Plausibilität werden die infos anscheinend nicht überprüft

Es ist auch erst seit kurzem eine Pflichtangabe :idea:
 

BonnSixtynine

Erfahrenes Mitglied
26.07.2012
462
277
CGN
Ich bin mir nicht mehr sicher - aber ich meine mich erinnern zu können, dass ich meine FB und Instagram Accounts bei der Beantragung v. Global Entry angegeben habe.

Seitdem freilich nie kontrolliert worden. Soweit mir bekannt ist, können die CBP Beamten die Profile bei Einreisen kontrollieren, falls Zweifel an Identität oder Einreisegründen (Illegale Arbeitsaufnahme....) bestehen, um nach Indizien für die wahren Motive der Einreise zu suchen.

Ich habe kürzlich meine Esta erneuert. Binnen anderthalb Stunden die Erneuerung erhalten. Übrigens ohne Global Entry Nr. Eingabe (wird immer als „nonexistent“ markiert). Obwohl ich bis 22 GE bin und schon ein Dutzend Mal als solcher eingereist bin.
 

Andie007

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
4.206
3.693
New York & DUS
Ich bin mir nicht mehr sicher - aber ich meine mich erinnern zu können, dass ich meine FB und Instagram Accounts bei der Beantragung v. Global Entry angegeben habe.

Seitdem freilich nie kontrolliert worden. Soweit mir bekannt ist, können die CBP Beamten die Profile bei Einreisen kontrollieren, falls Zweifel an Identität oder Einreisegründen (Illegale Arbeitsaufnahme....) bestehen, um nach Indizien für die wahren Motive der Einreise zu suchen.

Ich habe kürzlich meine Esta erneuert. Binnen anderthalb Stunden die Erneuerung erhalten. Übrigens ohne Global Entry Nr. Eingabe (wird immer als „nonexistent“ markiert). Obwohl ich bis 22 GE bin und schon ein Dutzend Mal als solcher eingereist bin.


Ich habe letzte Woche mein ESTA erneuern muessen.
- Ein Social Media Profil war nun Pflichtfeld (habe LinkedIn gewaehlt)
- GE konnte eingegeben werden
- Approval in ca 1 Stunde
 

tabbs

Erfahrenes Mitglied
05.02.2015
937
453
Ernsthaft? Ein Pflichtfeld?! Die haben echt nicht mehr alle Latten am Zaun...
Ist seit einem halben Jahr so, s. Link weiter oben. Facebook, Instagram, LinkedIn und Twitter (letzte 5 Jahre) "müssen" angegeben werden, andere kann man nennen. Besucher, auf die das nicht zutrifft , können das Feld "Ihr habt echt nicht mehr alle Latten am Zaun" auswählen. :D Allerdings werde ich ESTA erst wieder beantragen, wenn ich auch wieder reisen kann. Auch wenn es dann ein Backlog gibt, dürfte das für mich ausreichen.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
10.453
10.082
Ist seit einem halben Jahr so, s. Link weiter oben. Facebook, Instagram, LinkedIn und Twitter (letzte 5 Jahre) "müssen" angegeben werden, andere kann man nennen. Besucher, auf die das nicht zutrifft , können das Feld "Ihr habt echt nicht mehr alle Latten am Zaun" auswählen. :D Allerdings werde ich ESTA erst wieder beantragen, wenn ich auch wieder reisen kann. Auch wenn es dann ein Backlog gibt, dürfte das für mich ausreichen.

Ditto. Meines ist im Sommer ausgelaufen und ich hätte für die Reise im Oktober ein neues beantragt. Da das ins Wasser fiel habe ich natürlich auch kein neues beantragt. Bei mir reicht es auch noch wenn dann mal absehbar ist wann es wieder losgehen kann. Auf den alten Formularen hatte ich die Accounts nie angegeben. Die sind auch komplett uninteressant.
Auf jeden Fall gut zu wissen. Wahrscheinlich werde ich meine Accounts dort weitgehend stilllegen. Twitter und Instagram verwende ich sowieso nur lesend und in Facebook logge ich mich drei Mal im Jahr ein wenn’s hoch kommt und poste dann auch nix. Da kann ich den Account eigentlich fast genauso gut stilllegen. LinkedIn habe ich gar nicht.
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
1.133
888
Auf jeden Fall gut zu wissen. Wahrscheinlich werde ich meine Accounts dort weitgehend stilllegen. Twitter und Instagram verwende ich sowieso nur lesend und in Facebook logge ich mich drei Mal im Jahr ein wenn’s hoch kommt und poste dann auch nix. Da kann ich den Account eigentlich fast genauso gut stilllegen. LinkedIn habe ich gar nicht.

Das Stillegen bzw. Account löschen wird dir nix bringen, bzw. frühestens in 5 Jahren. Denn man muss beim Antrag angeben, welche Accounts man in den letzten 5 Jahren hatte, selbst wenn diese mittlerweile inaktiv oder gelöscht sind.
 

Cflyer

Erfahrenes Mitglied
11.10.2015
1.783
601
HPN
Facebook, Instagram, LinkedIn und Twitter (letzte 5 Jahre) "müssen" angegeben werden, andere kann man nennen.

Reicht es wenn man ein Profil angibt oder müssen mehrere genannt werden? Wie sieht es aus wenn man beruflich auch Social Medias hat? (da wird die Liste ja extrem lang teilweise - wenn auch nicht bei mir persönlich). Gut, ehrlich gesagt wüsste ich nicht wieso man deswegen abgelehnt werden sollte von daher wäre die Angabe kein Problem für mich.

Ich frage weil das ja nicht nur ESTA betreffen wird sondern auch beim beantragen eines Visums relevant sein kann. Mein ESTA geht noch bis April 2021 - zur Verlängerung wird es nicht kommen da ich dann hoffentlich ein Visum habe.
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
1.133
888
Reicht es wenn man ein Profil angibt oder müssen mehrere genannt werden?

Es müssen alle genannt werden, jeden, den du hattest, und wenn du zB. zwei Instagram-Profile hintereinander bzw. parallel hattest bzw. hast, dann musst du auch beide nennen. Das Online-Formular für den Esta-Antrag ist dafür vobereitet, denn du kannst (sollst) in dem Fall weitere Accounts nennen durch hinzufügen (gibt dafür ein Aufklapp-Menü).

Wie sieht es aus wenn man beruflich auch Social Medias hat? (da wird die Liste ja extrem lang teilweise - wenn auch nicht bei mir persönlich).

In den Erklärungen zum Formular heisst es, Accounts die man innerhalb einer Firma betreue bzw. auf die multiple user Zugriff hätten, müssten nicht genannt werden. Das bezieht sich wohl auf Leute, die im Rahmen einer PR-Agentur oder als Angestellte in einer Firma Social Media Accounts betreuen.

Allerdings ist das recht vage formuliert, sodass man schwer sagen kann, ob darunter auch Accounts fallen, die ein Solo-Selbständiger im Rahmen seiner geschäftlichen Aktivitäten anlegt, oder nicht.

Mein ESTA geht noch bis April 2021 - zur Verlängerung wird es nicht kommen da ich dann hoffentlich ein Visum habe.

Darf man fragen, warum du ein vergleichsweise teures und umständlicher zu bekommendes Visum gegenüber einem Esta, dass du für wenig Geld direkt online bekommst, vorziehst?
 

Cflyer

Erfahrenes Mitglied
11.10.2015
1.783
601
HPN
Darf man fragen, warum du ein vergleichsweise teures und umständlicher zu bekommendes Visum gegenüber einem Esta, dass du für wenig Geld direkt online bekommst, vorziehst?

Aufbau einer US Gesellschaft (E2 Employee Visum) und deswegen längerfristiger, temporärer Niederlassung.

Er möchte dort sesshaft werden, was dem geneigten Thread Leser mehr als 1x mitgeteilt wurde :D

"Sesshaft" ist man erst mit der Greencard und das kann noch dauern. Ich bin schon froh wenn das E2 durch ist und ich nicht ständig hin und her fliegen muss (mit Waiver) um die Projekte zu betreuen.
 
Status

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