Verzögerte Ticketgültigkeit nach Kauf (App) - Rechtliche Würdigung

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cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
4.814
2.056
FRA
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Habe mit der RMV-Hotline telefoniert, es hieß, auch beim RMV sei ein HandyTicket erst nach Ablauf des Zählers gültig.

Ich habe gefragt, wo ich das im Kleingedruckten nachlesen kann (beim Kauf bekommt man keinen Hinweis), wurde auf die RMV-Tarifbestimmungen verwiesen. Dort finde ich aber nichts dazu, weder in allgemeinen Bestimmungen, noch in den AGB Handyticket (wo sogar extra erwähnt wird dass die Fahrkarte nach dem Kauf unverzüglich ans Mobilgerät übertragen wird).
 

scandic

Erfahrenes Mitglied
02.04.2011
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445
Norddeutschland
So sieht das in Hamburg aus:

Kleingedruckter Hinweis vor der Buchung...

Anhang anzeigen 208514


Dann grün markierte Fahrkarte, "Gute Fahrt"...

Anhang anzeigen 208515


Suggeriert irgendwie schon, dass es jetzt auch losgehen könnte. Dass es nicht so ist sieht man (wenn man es nicht weiß) erst, wenn man auf die Fahrkarte klickt...
Das sage ich ja. Allerhand unwesentliche Informationen sind farblich und klar erkennbar unterlegt/hervorgehoben. Die elementare Information zu den 90 Sekunden wird grau auf weiß kleingedruckt dargestellt. Und wie ich jetzt auch lernen konnte, nicht einmal Vertragsbestandteil.

Was machen eigentlich die Juristen in den Unternehmen den lieben langen Tag :)
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
4.814
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FRA
Interessanderweise heißt es auf HandyTicket.de, dass der 2-Minuten-Zähler nur zur Info dient und das Ticket sofort gültig ist:

Der im Ticket integrierte 2-Minuten-Counter dient dem Kontrollpersonal, um den unmittelbaren Kaufzeitpunkt nachzuvollziehen. Hintergrund ist, dass das Handyticket gemäß den Bestimmungen der Verkehrsunternehmen und -verbünde vor Fahrtantritt gekauft werden muss. Der Zähler beginnt bei 00:00 und zählt bis Minute 02:00 hoch. Anschließend bleibt er bei Minute 02:00 stehen und blinkt.

Das Ticket ist gültig, sobald das Ticket auf dem Handy des Fahrgastes geladen wurde und der Zähler bei 00:00 beginnt. Während des Hochzählens ist das Ticket ebenso gültig wie nach Ablauf der 02:00 Minuten und gilt für den in den Tarifbestimmungen für dieses Ticket festgelegten Zeitraum. Somit ist die Gültigkeit des gekauften Handytickets vom 2-Minuten-Zähler unabhängig.

Das war auch mein Stand vor dieser Diskussion. Wann hat sich das geändert?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.038
1.536
Das war auch mein Stand vor dieser Diskussion. Wann hat sich das geändert?
Relevant ist der Timer besonders dann, wenn die Halte mehr als zwei Minuten auseinander liegen.
So kann rekonstruiert werden, dass eben wenn der letzte Halt 5 Minuten entfernt ist eben beim Einstieg noch keine gültige Fahrkarte vorliegt.

Im Januar hatte ich auch eine solche Situation am STR bin ich die S-Bahn gestiegen und sobald der Zug los rollte waren auch schon die Kontrolleure da und es waren noch etwa 30 Sekunden offen, das war kein Problem nur das die verbleibende Zeit abgewartet werden musste.
 

scandic

Erfahrenes Mitglied
02.04.2011
1.216
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Norddeutschland
Nach meiner freundlichen Antwort auf ein aus Falschdarstellungen und Unterstellungen bestehendes Schreiben der Hamburg Hochbahnwache, wurde nur einen Tag später per E-Mail die Forderung aus Kulanzgründen storniert. Danke für Eure Einschätzung und insbesondere an @Airsicknessbag für die Hinweise auf die Paragrafen und kurze Erläuterung.

Auf die Unstimmigkeiten in den AGB und dass da nichts von 90 Sekunden steht, wurde erwartungsgemäß nicht eingegangen und weiter darauf beharrt, dass ein Countdown für den Kunden sichtbar sein soll. Auch wenn es mich drängt auf die erneuten Unterstellungen zu reagieren, werde ich um meines Seelenfrieden es dabei belassen und alles ad acta legen ;)
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.149
495
LEJ
Nach meiner freundlichen Antwort auf ein aus Falschdarstellungen und Unterstellungen bestehendes Schreiben der Hamburg Hochbahnwache, wurde nur einen Tag später per E-Mail die Forderung aus Kulanzgründen storniert. Danke für Eure Einschätzung und insbesondere an @Airsicknessbag für die Hinweise auf die Paragrafen und kurze Erläuterung.

Auf die Unstimmigkeiten in den AGB und dass da nichts von 90 Sekunden steht, wurde erwartungsgemäß nicht eingegangen und weiter darauf beharrt, dass ein Countdown für den Kunden sichtbar sein soll. Auch wenn es mich drängt auf die erneuten Unterstellungen zu reagieren, werde ich um meines Seelenfrieden es dabei belassen und alles ad acta legen ;)
Strafanzeige wegen Verleumdung stellen? Die werden ja weiterhin den Tatbestand des Erschleichens von Leistungen vor, verzichten aber auf Kulanz auf die zivilrechtliche Komponente.
 
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tabbs

Erfahrenes Mitglied
05.02.2015
856
378
Eine Strafanzeige wäre in der Tat ein recht grober Keil. Andererseits - wer zum Beispiel aus NRW kommt, der käme vermutlich erst gar nicht auf die Idee, dass anderswo solche "Vorlaufzeiten" gelten könnten. Die sollten also schon sehr deutlich angezeigt werden, wenn ein Verkehrsbetrieb sie ernst nimmt bzw. erzwingen will. Die Konditionen bei handyticket.de hatten wir ja schon. Hier die Bestimmungen von eezy.nrw - und auch dort heißt es schlicht: "Der Check-in muss vor dem Betreten des Fahrzeugs oder der unterirdischen Betriebsanlagen erfolgt sein. (...) Der Geltungszeitraum einer Fahrt beginnt mit dem Check-in."
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
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1.043
KUL (bye bye HAM)
Wenn ich nicht vollkommen falsch liege, benoetigst du auch beim HVV einen Fahrschein oder eine Bahnsteigkarte bevor du, zumindest bei U- und S-Bahnen, zu den Gleisen darfst. In dem Fall sollte der Verstoss schon gegeben sein, wenn man den Fahrschein erst bei der Einfahrt des Zuges kauft. Busse sind technisch bedingt ein anderes Thema.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.038
1.536
wer zum Beispiel aus NRW kommt, der käme vermutlich erst gar nicht auf die Idee, dass anderswo solche "Vorlaufzeiten" gelten könnten.
Nun ja, genau genommen kennen die diversen AGB diese Verzögerungen gar nicht von daher sind die auch nicht von Bedeutung.

Wofür aber dieser Timer durchaus relevant ist, ist den Zeitpunkt des Kaufes feststellen zu können, wenn der Timer erst 90 Sekunden anzeigt aber der letzte Halt 4 Minuten entfernt ist, ist klar erkennbar, dass das Ticket zu spät gekauft wurde.

Es soll ja Leute geben die die Bestellung erst auslösen wenn sie das Kontrollpersonal wahr nehmen.

Zumindest das Kontrollpersonal in der S-Bahn Stuttgart hatte kein Problem darin gesehen, dass der Timer noch nicht die 2:00 Minuten erreicht hatte nachdem ich direkt nachdem die Türen geschlossen waren kontrolliert wurde.
 

scandic

Erfahrenes Mitglied
02.04.2011
1.216
445
Norddeutschland
Wenn ich nicht vollkommen falsch liege, benoetigst du auch beim HVV einen Fahrschein oder eine Bahnsteigkarte bevor du, zumindest bei U- und S-Bahnen, zu den Gleisen darfst. In dem Fall sollte der Verstoss schon gegeben sein, wenn man den Fahrschein erst bei der Einfahrt des Zuges kauft. Busse sind technisch bedingt ein anderes Thema.
Diese Bahnsteigkarte ist auch ein schräges Modell. Gibt es das in in Deutschland überhaupt noch irgendwo?

Da auf den Bahnsteigen in HH keine Automaten stehen, muss der geneigte Beförderungsfall ja vor Betreten des "fahrkartenpflichtigen Bereichs" einen solchen Fahrschein lösen. Zumindest in den unterirdischen Stationen ist das auch mehr schlecht als recht durch eine gelbe Bodenmarkierung erkennbar. Auf anderen Bahnhöfen weiß ich es nicht, könnte aber ggf. auch sehr leicht übersehen werden. Wer rechnet schon mit so einer dämlichen Bestimmung, wenn man einfach nur über einen Bahnsteig den Weg nach Hause abkürzen will ;)
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
3.804
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KUL (bye bye HAM)
Also ich meine diese Bronzeleisten sind an allen Stationen, allerdings habe ich auch noch nie von jemanden gehoert das man ein Strafzettel fuers Durchlaufen bekommen hat. Es gibt aber der Hochbahnwache eine Grundlage Obdachlose aus den Stationen zu verweisen. Ich denke das ist einer der Hintergruende warum es das noch gibt.

Und laut Wikipedia ist der HVV der letzte Verkehrsverbund der noch Bahnsteigkarten verkauft.
 

scandic

Erfahrenes Mitglied
02.04.2011
1.216
445
Norddeutschland
Also ich meine diese Bronzeleisten sind an allen Stationen, allerdings habe ich auch noch nie von jemanden gehoert das man ein Strafzettel fuers Durchlaufen bekommen hat. Es gibt aber der Hochbahnwache eine Grundlage Obdachlose aus den Stationen zu verweisen. Ich denke das ist einer der Hintergruende warum es das noch gibt.

Und laut Wikipedia ist der HVV der letzte Verkehrsverbund der noch Bahnsteigkarten verkauft.
Wenn es den Hochbahnkontrolleuren mal wieder einfallen sollte, den Fahrgaststrom zwecks Fahrscheinkontrolle aufzustauen und im gleichen Moment ein Zug ankommt, wird es schwierig zu erklären, warum man sich ohne Bahnsteigkarte im "fahrkartenpflichten Bereich" aufgehalten hat. Egal, ob es nun die Abkürzung nach Hause oder die Hilfe mit Gepäck gewesen sein soll. Da bleiben die Damen und Herren zwecks Fangquote bitterhart und erfinden im Zweifel irgendwelche Aussagen.
 

scandic

Erfahrenes Mitglied
02.04.2011
1.216
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Norddeutschland
Ganz überraschend findet sich in der HVV App jetzt folgender zusätzlicher Hinweis. Korrespondierende Änderungen in den AGB (sowohl Gemeinschaftstarif als auch Onlineshop) konnte ich nicht feststellen. Sicher wird sich die Hochbahn jetzt auf diesen Absatz berufen :(

hvv.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:

kmak

Erfahrenes Mitglied
12.03.2016
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Wie ist das im DB Navigator? Vor der Anmeldung steht da nur "zum sofortigen Fahrtantritt". Weiter bin ich nicht gegangen, allerdings sind 90 Sekunden nicht "Sofort"...
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
10.587
4.923
Bei der Hamburger Hochbahn kann man Nahverkehrsfahrkarten für den HVV auch im Onlineshop kaufen. Sie sind personalisiert, haben einen Gültigkeitstag, sind aber nicht auf eine bestimmte Uhrzeit festgelegt. Ich habe nicht drauf geachtet, wie schnell man sie bekommt; ich denke dass grundsätzlich keine Zeitverzögerung eingebaut ist.
 

scandic

Erfahrenes Mitglied
02.04.2011
1.216
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Norddeutschland
Jetzt stehen die 90sec. schon 2x da =; !
Die Jungs von der Hochbahn-IT können das noch 10 mal dahin schreiben, es hat weiterhin keine rechtliche Wirkung, solange es nicht in den AGB steht. Wenn ich airsicknessbag richtig verstanden habe. Und da steht nichts von einer verzögerten Gültigkeit. Ok, es mag mittlerweile schwierig werden, mit dem Überraschungsargument durchzukommen :)
Bei der Hamburger Hochbahn kann man Nahverkehrsfahrkarten für den HVV auch im Onlineshop kaufen. Sie sind personalisiert, haben einen Gültigkeitstag, sind aber nicht auf eine bestimmte Uhrzeit festgelegt. Ich habe nicht drauf geachtet, wie schnell man sie bekommt; ich denke dass grundsätzlich keine Zeitverzögerung eingebaut ist.
Die sind allerdings nur in ausgedruckter Fassung gültig oder eben nach dem Kauf über einen separaten Login in das HVV-Kundenkonto. Die Hochbahn geht wohl davon aus, dass die Kontrolleure schneller sind, da der Kaufvorgang deutlich länger dauert als in der App.