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Moin liebe Vielflieger,
ich denke nun seit Tagen über eine Situation nach und benötigte eure Aufklärung.
Ausgangspunkt sind die "bekannten" Honors T&Cs aus dem Zeitraum 2017/2018 in welchen die Honorsvorteile der zweiten Person immer unter Voraussetzung gewährt werden dass diese Person im gleichen Zimmer übernachtet.
In meinem Kopf (!) gab es hier irgendwann in den letzten 12 Monaten einen Beitrag in welchem betont wurde dass diese "Bedingung" entschärft wurde bzw. sogar ein Zitat aus den Bedingungen (Deutsch oder Englisch leider unbekannt) genannt wurde. Sprich dass bei zwei Zimmern á 1 Person (beide über den Statusinhaber gebucht) z.B. beide Personen ein Frühstück erhalten, trotz unterschiedlicher Zimmer.
Entweder spinnt mein Kopf und ich bilde mir dies komplett ein oder ich finde den Beitrag einfach nicht wieder.
Hat jemand einen Anhaltspunkt zu dem Thema? Ich wäre sehr verbunden um in meinem Kopf zu diesem Thema aufzuräumen!
Danke im Voraus!
ich denke nun seit Tagen über eine Situation nach und benötigte eure Aufklärung.
Ausgangspunkt sind die "bekannten" Honors T&Cs aus dem Zeitraum 2017/2018 in welchen die Honorsvorteile der zweiten Person immer unter Voraussetzung gewährt werden dass diese Person im gleichen Zimmer übernachtet.
In meinem Kopf (!) gab es hier irgendwann in den letzten 12 Monaten einen Beitrag in welchem betont wurde dass diese "Bedingung" entschärft wurde bzw. sogar ein Zitat aus den Bedingungen (Deutsch oder Englisch leider unbekannt) genannt wurde. Sprich dass bei zwei Zimmern á 1 Person (beide über den Statusinhaber gebucht) z.B. beide Personen ein Frühstück erhalten, trotz unterschiedlicher Zimmer.
Entweder spinnt mein Kopf und ich bilde mir dies komplett ein oder ich finde den Beitrag einfach nicht wieder.
Hat jemand einen Anhaltspunkt zu dem Thema? Ich wäre sehr verbunden um in meinem Kopf zu diesem Thema aufzuräumen!
Danke im Voraus!