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[h=2]Besondere Zollvorschriften[/h] Ausländer können in unbegrenzter Höhe Devisen einführen. Diese müssen beim Zoll deklariert und ihr Verbleib bei der Ausreise nachgewiesen werden. Bei Ein- und Ausreise sind ansonsten keine Zolldeklarationen mehr auszufüllen.
Die Ein- und Ausfuhr von Landeswährung ist verboten.
Also gibt es ja offenbar keine Landingcard sonderein eine Karte falls jemand was dabei hat