Asien-Tour - welcher Pass?

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Alex1971

Erfahrenes Mitglied
27.09.2016
636
37
FRA
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Für den Somme haben wir eine Tour durch Asien geplant, mit Hong Kong, Macau, Singapur, Thailand und Peking (visa free).

Unsere Kinder verfügen jeweils über einen biometrischen amerikanischen Pass sowie unser Sohn über einen deutschen Kinderausweis und unsere Tochter über einen deutschen Personalausweis.

Ich dachte mir, dass die Kids mit ihren deutschen Ausweisen aus Deutschland ausreisen und mit ihren amerikanischen Pässen in die anderen Länder einreisen.

Gibt es einen Grund, warum das unvorteilhaft sein könnte und warum es sich lohnen würde, für die Kids noch deutsche Pässe zu beantragen?
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
0
Wiesloch,FRA,STR
Für den Somme haben wir eine Tour durch Asien geplant, mit Hong Kong, Macau, Singapur, Thailand und Peking (visa free).

Unsere Kinder verfügen jeweils über einen biometrischen amerikanischen Pass sowie unser Sohn über einen deutschen Kinderausweis und unsere Tochter über einen deutschen Personalausweis.

Ich dachte mir, dass die Kids mit ihren deutschen Ausweisen aus Deutschland ausreisen und mit ihren amerikanischen Pässen in die anderen Länder einreisen.

Gibt es einen Grund, warum das unvorteilhaft sein könnte und warum es sich lohnen würde, für die Kids noch deutsche Pässe zu beantragen?

Wie alt sind den die Kinder ?

Mit einem deutschen Pass bekommt zumindest keine blöden Fragen bei der Einreise gestellt, wie manche Amerikaner. Ich denke es ist vorteilhafter für euch, wenn die Kinder beide Pässe bei sich tragen würden.

Und denke auch mal an zukünftige Reisen, die noch in der Zukunft liegen. Da kommt man manchmal mit deutschen Reisepass weiter.

Ob man nur mit Personalausweis ausreisen darf, wenn es nach Asien geht ?
Ein Rückkehrrecht bestünde laut dem Auswärtigen Amt ohne Reisepass auch nicht :
Bei Reisen ins Ausland muss für den Grenzübertritt grundsätzlich ein Reisepass mitgeführt werden. Der deutsche Personalausweis reicht in der Regel für die Einreise in Länder außerhalb der EU nicht aus. Insbesondere kann sich ein Reisender, der ohne gültigen Reisepass aus Deutschland ausgereist ist, nicht darauf verlassen, dass er ohne Reisepass in sein Zielland einreisen oder nach Deutschland zurückkehren kann.
....
Für Auslandsreisen mit Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr genügt in der Regel ein Kinderreisepass. Der Kinderreisepass ist 6 Jahre gültig und wird höchstens bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ausgestellt oder verlängert. Er wird allerdings von einigen (wenigen) Ländern nicht zur Einreise bzw. visumfreien Einreise anerkannt (z. B. USA). Sollten Sie mit einem Kinderreisepass verreisen wollen, kontrollieren Sie bitte unter dem Stichwort Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige des nachfolgenden Links, ob die Bestimmungen Ihres Reiselandes die Einreise von Kindern mit Kinderreisepässen zulassen.
....

Wichtiger Hinweis für Doppelstaater
Bei Doppelstaatern (Erwachsene und Kinder) ist zu beachten, dass nach internationaler Übung

  • die Einreise nach und die Ausreise aus Deutschland nur mit deutschem Reisepass oder Passersatz, z.B. Personalausweis
  • die Einreise in und die Ausreise aus dem anderen Staat (dessen Staatsangehörigkeit die Betreffenden ebenfalls besitzen) nur mit den nationalen Dokumenten des anderen Staates

http://m.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/02/Paesse/Passpflicht.html
 
Zuletzt bearbeitet:

Alex1971

Erfahrenes Mitglied
27.09.2016
636
37
FRA
Danke, unsere Kinder sind jetzt 10 und 13. Wir sind mit ihnen ein- oder zweimal im Jahr in den USA, so dass sie sicherlich mehr als 15 Transatlantikflüge und Rückreisen hinter sich haben. Bisher gab es da bei der Ein- und Ausreise aus dem Schengenraum nie Probleme, der Kinderausweis und später bei unserer Tochter der Personalausweis haben ausgereicht und in die USA mussten sie ja ohnehin mit ihren amerikanischen Pässen einreisen.

Da innerhalb Europas und in Ländern des Mittelmeerraums der Personalausweis oder Kinderausweis bisher ausgereicht hat, gab es für uns bisher keinen Grund deutsche Pässe für die Kinder zu beantragen.

Ihre Mutter (meine Frau) ist Amerikanerin, daher sollte es hoffentlich wegen der amerikanischen Pässe der Kinder keine Fragen geben.

Eigentlich ist der Aufwand einen Pass zu beantragen ja auch nicht so groß, aber wir würden uns die Lauferei und Warterei eben gerne ersparen, wenn es keinen Nutzen bringt.
 

ponyhofinsasse

Erfahrenes Mitglied
23.08.2017
3.211
13
Da ich keine Ahnung habe wie es mit der Visumfreiheit in den bereisten Ländern mit US-Pass aussieht
Vergleicht doch einfach mal, mit deutschen Pass braucht ihr in keinem der Länder ein Visum
 

axxoo25

Erfahrenes Mitglied
27.09.2016
2.220
174
Meine Überlegung ist, dass euch die deutsche Auslandsvertretung nicht helfen darf/kann, wenn ihr mit amerikanischem Pass einreist und warum auch immer konsularische Hilfe benötigt.

Ich denke eher da an die Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder... Keine Ahnung ob mein gedanke weit hergeholt ist..
 

Alex1971

Erfahrenes Mitglied
27.09.2016
636
37
FRA
Die Einreise ist auch für Amerikaner in die jeweiligen Länder / Gebiete ohne Visum möglich, meine Frau muss ja ohnehin mit ihrem amerikanischen Pass reisen.

Konsularische Hilfe haben wir in den USA letzten Sommer unabhängig davon bekommen, dass unsere Kinder entsprechend der Regeln mit ihren amerikanischen Pässen eigereist waren. Unser Wagen war aufgebrochen und unsere sämtlichen Pässe gestohlen worden. Meine Tochter und ich bekamen vom deutschen Konsulat ein Schreiben, in dem die amerikanischen Behörden gebeten wurden, uns mit unseren noch vorhandenen deutschen Personalausweisen ausreisen zu lassen und die Fluggesellschaft gebeten wurde, uns so zu transportieren. Unser Sohn bekam vom Konsulat eine temporäre Reisegenehmigung für einen Monat.

Die Dokumente wurden so von allen Beteiligten akzeptiert, bis aus eine kleine Diskussion an der TSA-Passkontrolle vor der Sicherheitskontrolle hatten wir keine Probleme.

In diesem Fall kam ja noch als möglich zusätzliche Komplikation hinzu, dass die Kinder sozusagen in ihrem zweiten Heimatland waren und aus amerikanischer Sicht nicht im Ausland. Trotzdem haben wir die volle Unterstützung bekommen.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.856
11.008
Ein Deutscher im Sinne von Art. 116 GG ist Deutscher im Sinne von Art. 116 GG und bekommt Hilfe, unabhaengig davon, welche anderen Staatsangehoerigkeiten er hat.

Einziges Problem, wenn man im Land seiner zweiten Staatsangehoerigkiet ist, kann sein, dass die lokalen Behoerden die Hilfe nicht zulassen. Aber das Problem duerfte fuer einen Tuerken/Deutschen im tuerkischen Knast groesser sein als fuer einen Ami/Deutschen mit Passverlust in den USA ;)
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.588
1.217
Die Einreise ist auch für Amerikaner in die jeweiligen Länder / Gebiete ohne Visum möglich, meine Frau muss ja ohnehin mit ihrem amerikanischen Pass reisen.

Konsularische Hilfe haben wir in den USA letzten Sommer unabhängig davon bekommen, dass unsere Kinder entsprechend der Regeln mit ihren amerikanischen Pässen eigereist waren. Unser Wagen war aufgebrochen und unsere sämtlichen Pässe gestohlen worden. Meine Tochter und ich bekamen vom deutschen Konsulat ein Schreiben, in dem die amerikanischen Behörden gebeten wurden, uns mit unseren noch vorhandenen deutschen Personalausweisen ausreisen zu lassen und die Fluggesellschaft gebeten wurde, uns so zu transportieren. Unser Sohn bekam vom Konsulat eine temporäre Reisegenehmigung für einen Monat.

Die Dokumente wurden so von allen Beteiligten akzeptiert, bis aus eine kleine Diskussion an der TSA-Passkontrolle vor der Sicherheitskontrolle hatten wir keine Probleme.

In diesem Fall kam ja noch als möglich zusätzliche Komplikation hinzu, dass die Kinder sozusagen in ihrem zweiten Heimatland waren und aus amerikanischer Sicht nicht im Ausland. Trotzdem haben wir die volle Unterstützung bekommen.

Ein Deutscher im Sinne von Art. 116 GG ist Deutscher im Sinne von Art. 116 GG und bekommt Hilfe, unabhaengig davon, welche anderen Staatsangehoerigkeiten er hat.

Einziges Problem, wenn man im Land seiner zweiten Staatsangehoerigkiet ist, kann sein, dass die lokalen Behoerden die Hilfe nicht zulassen. Aber das Problem duerfte fuer einen Tuerken/Deutschen im tuerkischen Knast groesser sein als fuer einen Ami/Deutschen mit Passverlust in den USA ;)


insofern war der Beitrag auch eher, naja, enthielt aber alle Hinweise ;)

Meine Überlegung ist, dass euch die deutsche Auslandsvertretung nicht helfen darf/kann, wenn ihr mit amerikanischem Pass einreist und warum auch immer konsularische Hilfe benötigt.

Ich denke eher da an die Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder... Keine Ahnung ob mein gedanke weit hergeholt ist..
 

axxoo25

Erfahrenes Mitglied
27.09.2016
2.220
174
Ein Deutscher im Sinne von Art. 116 GG ist Deutscher im Sinne von Art. 116 GG und bekommt Hilfe, unabhaengig davon, welche anderen Staatsangehoerigkeiten er hat.

Einziges Problem, wenn man im Land seiner zweiten Staatsangehoerigkiet ist, kann sein, dass die lokalen Behoerden die Hilfe nicht zulassen. Aber das Problem duerfte fuer einen Tuerken/Deutschen im tuerkischen Knast groesser sein als fuer einen Ami/Deutschen mit Passverlust in den USA ;)
Konsularische hilfe für Deutsche Staatsangehörige steht nicht zur Debatte, es sei denn, du fädelst damit dein Bedürfnis nach einer politischen Diskussion ein, aber dafür gibt es GudW.

Meine Überlegung war, ob die Einreisebestimmungen der betroffenen asiatischen Länder der deutschen Auslandsvertretung erlaubt/verbietet, einer mit amerikanischem Pass eingereisten Person konsularisch zu helfen.

Das vom TO gegebene Beispiel ist 'bilateral', Interessant wird's für mich bei Beteiligung eines Drittstaates.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.856
11.008
Konsularische hilfe für Deutsche Staatsangehörige steht nicht zur Debatte, es sei denn, du fädelst damit dein Bedürfnis nach einer politischen Diskussion ein, aber dafür gibt es GudW.

Haeh? Du hast das Thema aufgebracht, und der OP hat es aufgegriffen, insofern steht es offenichtlich doch zur Debatte:

Meine Überlegung ist, dass euch die deutsche Auslandsvertretung nicht helfen darf/kann, wenn ihr mit amerikanischem Pass einreist und warum auch immer konsularische Hilfe benötigt.

Konsularische Hilfe haben wir in den USA letzten Sommer unabhängig davon bekommen, dass unsere Kinder entsprechend der Regeln mit ihren amerikanischen Pässen eigereist waren. [...]
In diesem Fall kam ja noch als möglich zusätzliche Komplikation hinzu, dass die Kinder sozusagen in ihrem zweiten Heimatland waren und aus amerikanischer Sicht nicht im Ausland. Trotzdem haben wir die volle Unterstützung bekommen.


Meine Überlegung war, ob die Einreisebestimmungen der betroffenen asiatischen Länder der deutschen Auslandsvertretung erlaubt/verbietet, einer mit amerikanischem Pass eingereisten Person konsularisch zu helfen.

Das vom TO gegebene Beispiel ist 'bilateral', Interessant wird's für mich bei Beteiligung eines Drittstaates.

Macht keinen Unterschied, s.o. Voellig digital: Deutschland guckt "Deutscher ja/nein", Ausland guckt "mein Staatsangehoeriger ja/nein".
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.856
11.008
Oh, habe ich Jehovah Tuerkei gesagt?

wooiu.jpg
 

Alex1971

Erfahrenes Mitglied
27.09.2016
636
37
FRA
So, haben jetzt doch deutsche Pässe für die Kinder beantragt.

Ich halte es zwar für unwarscheinlich, dass eine konsularische Betreuung durch die deutsche Botschaft verwehrt würde und glaube auch nicht, dass die Betreuung durch die amerikanischen Behörden schlechter wäre. Gerade bei unvorhergesehenen, plötzlich ausbrechenden Konflikten haben die USA sicher robustere Evakuierungsmöglichkeiten.

Andererseits wären die amerikanischen Pässe eine weitere Sache, auf die wir mitnehmen und ggf. in den Safe schließen müssten.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Gerade bei unvorhergesehenen, plötzlich ausbrechenden Konflikten haben die USA sicher robustere Evakuierungsmöglichkeiten

Und das ist tatsächlich relevant für dich bei einer Reise nach Hong Kong, Macau, Singapur, Thailand und Peking?
 

Alex1971

Erfahrenes Mitglied
27.09.2016
636
37
FRA
Und das ist tatsächlich relevant für dich bei einer Reise nach Hong Kong, Macau, Singapur, Thailand und Peking?

Nein, denn die Kinder werden ja, wie geschrieben, vermutlich mit ihren deutschen Pässen reisen. Ich habe mich nur mit dem Argument auseinandergesetzt, dass bei einer Einreise mit einem amerikanischen Pass eventuell keine konsularischen Unterstützung durch deutsche Behörden zur möglich sei.

Zumindest in Thailand gab es aber in der Vergangenheit schon Konflikte, von daher würde ich ein gewisses Risiko nicht zu 100% ausschließen.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
5.462
7.450
Trans Balkan Express
Konsularische hilfe für Deutsche Staatsangehörige steht nicht zur Debatte, ....

Woher nimmst Du diese Kenntnis? Ein Anspruch auf konsularische Hilfe gegenüber dem eigenen Staat (und ggf. gegenüber anderen EU-Staaten, falls es ein deutsches Konsulat nicht gibt), besteht m.E. unabhängig davon mit welchem Pass man eingereist ist. Ich lasse mich natürlich gern eines besseren überzeugen, wenn Du mir eine entsprechende Norm aus der Wiener Konvention über konsularische Beziehungen nennst.

Ich habe hier übrigens einmal einen Thread aufgemacht zum Thema Konsularrechtschutz, in dem auch ein Mitarbeiter des AA geschrieben hat.

Mein Bauchgefühl sagt mir, wenn ich beide Staatsbürgerschften hätte und ich Konsularrechtschutz benötige, wäre das US-amerikanische Konsulat immer die erste Wahl.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
5.462
7.450
Trans Balkan Express

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Es ging ihm ja um plötzlich ausbrechende Konflikte in Hong Kong, Macau, Singapur, Thailand und Peking, nicht um persönliche Notsituationen in die sie evtl. gerade könnten.
 

Alex1971

Erfahrenes Mitglied
27.09.2016
636
37
FRA

Zumindest bei unseren letztes Jahr in Kalifornien gestohlenen Pässen hat uns das deutsche Konsulat in LA schnell und unkompliziert unterstützt, während wir die amerikanischen Pässe der Kinder nicht ohne weiteres hätten ersetzen können, weil wir die geforderten Unterlagen (z.B. Geburtsurkunde im Original und in beglaubigter Übersetzung) auf die Schnelle nicht hätten vorlegen können.

Allerdings war mit den durch das deutsche Konsulat ausgestellten Dokumenten nur eine direkte Rückreise möglich. Neue biometrische Pässe hätten aus Deutschland angefordert werden müssen. Dagegen hat wohl (fast) jedes amerikanische Konsulat die Möglichkeit, Pässe dezentral zu drucken.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
5.462
7.450
Trans Balkan Express
Es ging ihm ja um plötzlich ausbrechende Konflikte in Hong Kong, Macau, Singapur, Thailand und Peking, nicht um persönliche Notsituationen in die sie evtl. gerade könnten.

Schon klar. Mir ging es zunächst darum, dass axxoo25 irgendwelche Behauptungen aufstellt, bezüglich Einreisedokumenten, die sich nicht belegen lassen. Gerade bei plötzlich ausbrechenden Konflikten wäre die deutsche Botschaft/Konsulat nicht meine erste Wahl. Ich gehe auch davon aus, dass im Zweifel US-amerikanische Staatsbürger schneller aus dem Krisengebiet geholt werden, als Deutsche. Als im Jahr 1994 der Konflikt (Achtung Euphemismus) in Ruanda ausgebrochen ist, haben die Belgier, die Ausländer, die sie ausgeflogen haben, auch nicht nach ihrem Reisepass gefragt.

Aber ich löse mal auf, völkerrechtlich kann Schutz gewährt werden, wenn ein so genannter genuine Link besteht, zu dem Land dessen Schutz begehrt wird.

Innerstaatlich sieht § 5 Abs. 1 KonsG vor: "Die Konsularbeamten sollen Deutschen, die in ihrem Konsularbezirk hilfsbedürftig sind, die erforderliche Hilfe leisten, wenn die Notlage auf andere Weise nicht behoben werden kann. Dies gilt nicht für Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem ausländischen Staat haben, wenn sie gleichzeitig die Staatsangehörigkeit dieses Staates besitzen und auch ihr Vater oder ihre Mutter sie besitzt oder besessen hat sowie für ihre Abkömmlinge; diesen Personen können die Konsularbeamten jedoch Hilfe gewähren, soweit es im Einzelfall der Billigkeit entspricht."

Auch danach ist der Reisepass mit dem die Einreise erfolgt ist, irrelevant. Es kommt nur auf den gewöhnlichen Aufenthalt an. Selbst bei anderweitigen gewöhnlichen Aufenthalt kann Schutz gewährt werden. Ich gehe nicht davon aus, dass deutsche Konsulats-/Botschaftsangehörige in dieser KJonstallation Schutz verweigern würden.
 

Alex1971

Erfahrenes Mitglied
27.09.2016
636
37
FRA
Es ging ihm ja um plötzlich ausbrechende Konflikte in Hong Kong, Macau, Singapur, Thailand und Peking, nicht um persönliche Notsituationen in die sie evtl. gerade könnten.

Es ging ihm vor allem darum das Argument auf seine Validität zu prüfen, dass eine Unterstüzung durch das amerikanische und nicht das deutsche Konsulat nachteilig sei. Unabhängig davon, dass die Rechtslage wie diskutiert ohnehin wohl eine andere ist und im Zweifel Unterstützung durch beide Konsulate zu Verfügung stünde.
 

Alex1971

Erfahrenes Mitglied
27.09.2016
636
37
FRA
Dies gilt nicht für Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem ausländischen Staat haben, wenn sie gleichzeitig die Staatsangehörigkeit dieses Staates besitzen und auch ihr Vater oder ihre Mutter sie besitzt oder besessen hat sowie für ihre Abkömmlinge; diesen Personen können die Konsularbeamten jedoch Hilfe gewähren, soweit es im Einzelfall der Billigkeit entspricht.

Da hatten wir ja Glück, dass die Unterstützung in unserem Einzelfall der Billigkeit entsprach. :)