Durchführung Einreisebestimmungen während Corona

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Hobbyflieger25

Aktives Mitglied
20.11.2017
180
139
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Moin,

kurze Frage. Laut des auswertigen Amtes auf der englischen Seite darf man nur Deutschland betreten, wenn man deutscher Staatsbürger ist oder einen Wohnsitz hier hat oder arbeitet.
Meine Freundin wohnt in Tallinn und hat akteull nur Homeoffice und ich würde sie gern für die Zeit herholen und Lufthansa fliegt regelmäßig die Strecke.
Als ich letztens in Frankfurt war wurde gar nichts kontrolliert. Die Flieger aus der EU kommen auch weiterhin bei den Schengen Gates an wo keine Passkontrolle ist. Wie wird das also kontrolliert? War in den letzten tagen jemand auf einem EU Flug über Frankfurt unterwegs und wurde diesbezüglich kontrolliert? Oder ist jetzt neuerdings beim Ausgang eine Kontrolle?
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
4.965
2.395
Frage ist, ob sie ins Flugzeug gelassen wird. In LHR herrschte Freitag ziemliches Chaos, weil eben viele Leute nicht die Vorraussetzungen für die Einreise in Frankfurt erfüllten.
 

Hobbyflieger25

Aktives Mitglied
20.11.2017
180
139
Frage ist, ob sie ins Flugzeug gelassen wird. In LHR herrschte Freitag ziemliches Chaos, weil eben viele Leute nicht die Vorraussetzungen für die Einreise in Frankfurt erfüllten.
Mhh ja stimmt.. Wobei England ja sowieso schon immer kontrolliert wurde und man bei Abflug und Ankunft durch eine Passkontrolle musste..
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.401
99
BSL
Kontrolle oder nicht, meinst du das ist eine gute Idee? Eine Umgehung der gültigen Bestimmungen wird dir hier im Forum sicherlich keiner empfehlen wollen...
 

Hobbyflieger25

Aktives Mitglied
20.11.2017
180
139
Kontrolle oder nicht, meinst du das ist eine gute Idee? Eine Umgehung der gültigen Bestimmungen wird dir hier im Forum sicherlich keiner empfehlen wollen...
Ich will ja auch keine Empfehlung, das ist ja mein Ding was wir daraus machen. Ich wundere mich nur wegen der Einreisebestimmungen und wie die durchgesetzt werden, wenn die Flugzeuge innerhalb der EU sowieso in Frankfurt an den Schengen Gates ankommen und Lufthansa munter weiterhin den Online check in zulässt.
Und ich bin ja nicht darauf aus munter mit meiner Freundin rauszugehen. Es ist halt schöner wenn man zu zweit durchgehend Zuhause sein muss ;P
 

born2fly

Erfahrenes Mitglied
25.10.2009
5.545
2.681
FRA
Ich will Euch wahrlich nichts Böses. Aber wenn das jetzt "Millionen" machen (z. B. Osterbesuche), sind wir keinen Schritt weiter!
 
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paulraum

Erfahrenes Mitglied
08.04.2009
2.477
13
ARN / ZRH
Aus Erfahrung an den Landesgrenzen AT-DE und CH-DE per Fahrzeug/pedes: es wird sehr genau kontrolliert, wer da rein kommt und darf.
Es stehen auch überall Schilder, das Einkaufen, Besuchen o.ä. untersagt ist, ohne triftigen Grund und den entsprechenden Nachweis kommst du nicht rein. Ich glaube nicht, dass ihr da viel Erfolg haben werdet - die Reise wird wohl schon in Tallinn enden.
 

grizu

Erfahrenes Mitglied
25.05.2009
394
0
DTM
NAch AMS fliegen und dann über die Grenze, die quasi nicht kontrolliert wird.
 

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
840
69
BSL
Aus Erfahrung an den Landesgrenzen AT-DE und CH-DE per Fahrzeug/pedes: es wird sehr genau kontrolliert, wer da rein kommt und darf.
Es stehen auch überall Schilder, das Einkaufen, Besuchen o.ä. untersagt ist, ohne triftigen Grund und den entsprechenden Nachweis kommst du nicht rein. Ich glaube nicht, dass ihr da viel Erfolg haben werdet - die Reise wird wohl schon in Tallinn enden.

Wahrscheinlich wird man dann befragt werden und man muss nachweisen, dass man für DE eine Einreiseberechtigung hat. Meine Erfahrungen an der Grenze D-CH zeigen, dass sowohl der deutsche Zoll als auch die Bundespolizei nur Leute mit Aufenthaltstitel, Leute mit Wohnsitz in Deutschland, Leute mit Aufenthaltstitel für DE und Deutsche Staatsangehörige reinlassen.

Als ich vor ca. zwei Wochen nach Deutschland einreisen wollte über den Landweg, wurde jeder vom deutschem Zoll angehalten, befragt (Von wo man kam, wo man hin möchte, wie der Grenzübertritt erfolgt war und welcher Zweck) und musste ggf. seinen Ausweis vorzeigen. Dann durfte ich mir noch anhören vom deutschem Zöllner, dass der Grenzübertritt seitens der Schweizer Grenzpolizei evtl. 100 CHF kostet, wenn ich erwischt werde und durfte dann weiter. Leute, die keine Einreiseberechtigung für DE hatten, durften direkt am Grenzübergang wenden bzw. zurückkehren. Ich gehe mal davon aus, dass DE auch so ne ähnliche Regelung hat bezüglich Bußgeld, deswegen kann ich nur vom geplanten Vorgehen abraten.
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
13.369
8.796
CPT / DTM
Ich bin am Donnerstag aus Kapstadt in FRA angekommen.

Durch die automatische Passkontrolle und wurde dann von der BuPo angesprochen: "Wenn Sie aus dem Ausland kommen, müssen Sie sich beim zuständigen Gesundheitsamt melden"....

Das war es.
 
Zuletzt bearbeitet:

geminy007

Erfahrenes Mitglied
30.12.2019
509
793
40
Mich haben sie Freitag gefragt, wo ich hin will aus Frankfurt, als der Grenzer für sich festgestellt hat, dass Hof in Hessen liegt meinte er, "passt" ich könne weiter....
Mein Ehrfurcht vor amtlichen Würdenträgern hat es mir untersagt, ihm zu widersprechen.....
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
4.965
2.395
Es war nur sein Mitleid -- Hof ist für den Rest der Republik ein gottverlassener Ort mit permanent schlechtem Wetter, so zusagen Quarantäne pur ;)
 
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hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.079
625
Durch die automatische Passkontrolle und wurde dann von der BuPo angesprochen worden "Wenn Sie aus dem Ausland kommen, müssen Sie sich beim zuständigen Gesundheitsamt melden"....

Das war es.

Also faktisch zahnloser Tiger. Wenn sie weiter nix erfaßt haben, wird es nicht auffallen, ob sich der Reisende nun beim Gesundsheitsamt meldet oder es einfach nicht tut. Letzteres kann ein Bußgeld geben, muß aber erst mal auffallen und nachgewiesen werden. Einzig der automatische Datensatz bei der Paßkontrolle liegt vor, damit alleine kann man im Nachhinein nur schwer sagen, ob eine Quarantänepflicht auch vorlag.
 
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flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.600
503
Ich frage mich immer wieder wie wir bei allen inzwischen erfolgten Regelungen das Scheunentor Einreise über Flug weiterhin so weit offenstehen lassen. Ich finde das unglaublich.
 

ibaf12

Erfahrenes Mitglied
08.10.2012
412
169
FRA
Air France in CDG hat alle Fluggäste ohne deutsche Staatsbürgerschaft beim Boarding separat kontrolliert und ggf. das Boarding verweigert.
 

ArmDoors

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
1.809
483
ZRH & DUS
Wahrscheinlich wird man dann befragt werden und man muss nachweisen, dass man für DE eine Einreiseberechtigung hat. Meine Erfahrungen an der Grenze D-CH zeigen, dass sowohl der deutsche Zoll als auch die Bundespolizei nur Leute mit Aufenthaltstitel, Leute mit Wohnsitz in Deutschland, Leute mit Aufenthaltstitel für DE und Deutsche Staatsangehörige reinlassen.

Als ich vor ca. zwei Wochen nach Deutschland einreisen wollte über den Landweg, wurde jeder vom deutschem Zoll angehalten, befragt (Von wo man kam, wo man hin möchte, wie der Grenzübertritt erfolgt war und welcher Zweck) und musste ggf. seinen Ausweis vorzeigen. Dann durfte ich mir noch anhören vom deutschem Zöllner, dass der Grenzübertritt seitens der Schweizer Grenzpolizei evtl. 100 CHF kostet, wenn ich erwischt werde und durfte dann weiter.
Ähnliches habe ich in der lokalen Regenbogenpresse auch gelesen - ich frage mich allerdings, auf welcher Basis das passiert: Bestraft CH die Ausreise? Oder die Wiedereinreise, ohne jedoch die Tat an sich zu unterbinden?
Als D-Bürger mit CH-B/C-Bewilligung (oder gar Doppelbürger D/CH) müsste man sich ja eigentlich frei in beide Richtungen bewegen können.
 
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NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
840
69
BSL
Ähnliches habe ich in der lokalen Regenbogenpresse auch gelesen - ich frage mich allerdings, auf welcher Basis das passiert: Bestraft CH die Ausreise? Oder die Wiedereinreise, ohne jedoch die Tat an sich zu unterbinden?
Als D-Bürger mit CH-B/C-Bewilligung (oder gar Doppelbürger D/CH) müsste man sich ja eigentlich frei in beide Richtungen bewegen können.

CH bestraft anscheinend die Wiedereinreise, ohne die Tat an sich zu unterbinden. Ausreise wird laut dem Staatssekretariat für Migration nicht unterbunden. Eigentlich kann man sich mit diesen Dokumenten auch frei bewegen, aber anscheinend wird oft auch nach Lust und Laune entschieden. Viele wurden mit 100 CHF bestraft (Familienbesuch), viele aber auch nicht, wie hier berichtet wurde: https://www.20min.ch/schweiz/news/story/-Zahle-100-Franken-Busse--um-meinen-Sohn-zu-sehen--31819321

Laut dem Staatssekretariat für Migration darf man mit der Schweizer Staatsangehörigkeit oder mit einem Schweizer Visum/Aufenthaltstitel weiterhin einreisen, bezüglich des Bußgeldes von 100 CHF steht hier nichts: https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/aktuell/aktuell/faq-einreiseverweigerung.html

Mir wurde letztens der Transit verweigert (Basel Badischer Bahnhof -> Bus 55 Richtung Kandern, trotz Fahrkarte, Belegen & Rückkehrabsicht nach Deutschland (Wohnort in Deutschland)), besitze aber nur die deutsche Staatsangehörigkeit, aber mir trotzdem unverständlich, wenn sie auf ihrer Website angeben, dass Transit okay ist, aber es dann nach Lust und Laune durchführen oder sich nicht dran halten:

sem.admin.ch meinte:
Welche Ausnahmen gelten bei dieser Grenzschliessung?

Die für die Grenzkontrolle zuständige Behörde verweigert die Einreise allen Personen, sofern sie nicht eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. Sie verfügen über das Schweizer Bürgerrecht.
  2. Sie verfügen über ein Reisedokument und einen Aufenthaltstitel, namentlich eine schweizerische Aufenthaltsbewilligung (Ausweis L / B / C / Ci), eine Grenzgängerbewilligung (Ausweis G; nur zu beruflichen Zwecken), eine Legitimationskarte des EDA, ein von der Schweiz ausgestelltes Visum D oder ein von der Schweiz ausgestelltes Visum C mit dem Zweck "Geschäftliche Besprechungen" als Spezialistinnen und Spezialisten im Zusammenhang mit dem Gesundheitsbereich oder "offizieller Besuch" von grosser Bedeutung oder verfügen über eine Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (ein Arbeitsvertrag reicht nicht für die Einreise). Inhaber einer Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung können mit dieser frühestens drei Tage vor dem Gültigkeitsdatum der Zusicherung in die Schweiz einreisen.
  3. Sie verfügen über einen von der Schweiz ausgestellten Reiseausweise für Flüchtlinge zusammen mit einer gültigen Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung oder einem gültigen F-Ausweis
  4. Sie sind Freizügigkeitsberechtigte und haben einen beruflichen Grund für die Einreise in die Schweiz und besitzen eine Meldebestätigung (für Erwerbstätigkeit von bis zu maximal 90 Tage). Inhaber einer Meldebestätigung können mit dieser frühestens einen Tag vor dem Beginn des Arbeitseinsatzes in die Schweiz einreisen.
  5. Sie führen einen gewerblichen Warentransport aus und besitzen einen Warenlieferschein.
  6. Sie reisen lediglich zur Durchreise in die Schweiz ein mit der Absicht und der Möglichkeit, direkt in ein anderes Land weiter zu reisen.][...]

Wie ich jetzt aus den Presseberichten verstanden habe, ist es jetzt so:

- Personen mit Schweizer Pass, auch Doppelte Staatsangehörigkeit: Keine Probleme, kein Bußgeld.
- Personen mit Schweizer Aufenthaltstitel: Je nach dem gibt es ein Bußgeld.
- Personen ohne Schweizer Pass/Aufenthaltstitel, die nur Transit möchten: Einreiseverweigerung.
- Andere Personen: Einreiseverweigerung.
 
Zuletzt bearbeitet:

ArmDoors

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
1.809
483
ZRH & DUS
Mir wurde letztens der Transit verweigert (Basel Badischer Bahnhof -> Bus 55 Richtung Kandern, trotz Fahrkarte, Belegen & Rückkehrabsicht nach Deutschland (Wohnort in Deutschland)), besitze aber nur die deutsche Staatsangehörigkeit, aber mir trotzdem unverständlich, wenn sie auf ihrer Website angeben, dass Transit okay ist, aber es dann nach Lust und Laune durchführen oder sich nicht dran halten:
Ist das denn Transit? Du bist ja bereits in der Schweiz (Basel Bad Bf), eigentlich ist das doch nur eine Ausreise? Oder wo wurdest du aufgehalten?
 

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
840
69
BSL
Ist das denn Transit? Du bist ja bereits in der Schweiz (Basel Bad Bf), eigentlich ist das doch nur eine Ausreise? Oder wo wurdest du aufgehalten?

Ja, es ist Transit, da man in die Schweiz einreisen muss (sind. ca 25-100m über Schweizer Staatsgebiet zur Busstation), um den Bus 55 zu erreichen. Am Basel Badischen Bahnhof gibt es ja eine deutsche Seite und eine schweizerischen Seite.

Ich war auf der deutschen Seite des Basel Badischen Bahnhofs und an der Passkontrolle wurde ich aufgehalten (dort beim deutschem/schweizerischem Zoll). Die Passkontrolle befindet sich vor den Gleiszugängen bzw. wenn man bei den Gleisen zum Ausgang geht über die Treppen.

Die S6 Richtung Basel SBB war aber nicht gesichert mit einer Passkontrolle, wie ich gesehen hab, nur ob die Einreise dann legal wäre ist halt eine andere Frage.
 

ArmDoors

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
1.809
483
ZRH & DUS
Ja, es ist Transit, da man in die Schweiz einreisen muss (sind. ca 25-100m über Schweizer Staatsgebiet zur Busstation), um den Bus 55 zu erreichen. Am Basel Badischen Bahnhof gibt es ja eine deutsche Seite und eine schweizerischen Seite.
Ok, ich verstehe. Allerdings ist auch der gesamte Bahnhof natürlich bereits Schweizer Staatsgebiet - aber das ist das E-Terminal in Kloten ja auch.
 
Zuletzt bearbeitet:

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
840
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BSL
Okay. Dann ist das wohl nur in eine deutsche Seite und schweizerische Seite eingeteilt und deswegen war da ne Grenzkontrolle gewesen. Normalerweise ist da nicht viel los.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.616
960
MUC, BSL
In dem Fall auf die schriftliche Einreiseverweigerung bestehen (regelt die oben zitierte Weisung ausdrücklich) und ggf. beim SEM Einsprache erheben.

Leider sind Teile der Grenzwache manchmal etwas ... "kreativ" ... wenn es um das Befolgen von Regeln geht aber die Aussicht auf eine ordentliche Ladung Papierkram führt mitunter sehr rasch zu Momenten der Klarheit.
 
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Chemist

Erfahrenes Mitglied
28.10.2017
3.287
4.458
BSL
Mir wurde letztens der Transit verweigert (Basel Badischer Bahnhof -> Bus 55 Richtung Kandern, trotz Fahrkarte, Belegen & Rückkehrabsicht nach Deutschland (Wohnort in Deutschland)), besitze aber nur die deutsche Staatsangehörigkeit,...

Zitat von sem.admin.ch
Sie reisen lediglich zur Durchreise in die Schweiz ein mit der Absicht und der Möglichkeit, direkt in ein anderes Land weiter zu reisen.][...]


Ich hatte in einem Schweizer TV-Bericht gesehen, die Durchreise auf etwas kürzerem Weg durch Schweizer Gebiet im grenznahen Bereich ist nicht gern gesehen und wird oft unterbunden. Erlaubt als Durchreise ist zum Beispiel der Zugang zum Flughafen Basel, Zürich oder Genf, wenn man ein Flugticket bzw. eine Bordkarte vorweisen kann. Als die Verordnung erlassen wurde, waren ja noch einige Flüge unterwegs. Es hängt aber sicher auch vom Grenzwächter ab.
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
1.846
1.237
Transit ist ja die Weiterreise in ein anderes Land. Steht doch dort. Wenn du D->CH->D möchtest gilt das natürlich nicht. Ausnahmen in begründeten Fällen sicher möglich.