Ohne Visum nach London

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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.708
140
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Ein kleine Erfahrungsbericht. Bin soeben mit meiner chinesischen Frau nach England eingereist. Da es sie zwei volle Tage gekostet hätte ihr EEA permit in Düsseldorf zu beantragen haben wir einen anderen Weg gewählt. In div Quellen im Internet steht, dass sie einen reinlassen müssen wenn man es bis zur Grenze schafft. Wir sind davon ausgegangen, dass sie ohne Visum von der Airline abgewiesen wird, also haben wir einen Weiterflug ab London gebucht, so bekommen alle die einen deutschen Aufenthaltstitel haben 24 Stunde Transit without visa.
EW hat dann beim Boarding keine Passkontrolle gemacht, so kamen wir in den Flieger. In London dann erst eine Stunde in der nicht EU Schlange stehen. Dann den officer die Sache erklärt, wie wollten den gebuchten weiterflug ja nicht nutzen. Er meinte große Probleme, dass geht so nicht... Er war dann eine Stunde beim Management. In der Zeit mussten wir in einem abgesperrten Bereich sitzen und jeder Toilettengang wurde misstrauisch beäugt. Als er wieder kam hatte meine Frau ihren Stempel 3 Monate Stempel im pass und wir durften rein. Aber mit dem hinwies beim nächsten mal vorab ein permit zu beantragen. Außerdem würde die Airline jetzt eine 2500 Pfund Strafe bekommen da sie und nicht hätten mitnehmen dürfen und z.b. BA Leute auf eine no fly Liste setzt.
Da werde ich dann noch eine Beschwerde schreiben, denn EW hätte uns ja zurecht mitgenommen da wir einen Weiterflug innerhalb von 24 Stunden gebucht hatten. Klar haben die beim Einstieg nicht kontrolliert aber selbst wenn hätten wir gültige Papiere gehabt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
Ich verstehe nicht wirklich, warum und weswegen Du Dich beschweren möchtest.

Denn offenbar wart Ihr im Vollbesitz Eurer geistigen Kräfte, geltendes Recht bei der Einreise in UK wissentlich auszuhebeln.

Da es sie zwei volle Tage gekostet hätte ihr EEA permit in Düsseldorf zu beantragen haben wir einen anderen Weg gewählt.

Was soll das? :rolleyes:


Soll jeder machen, was er für richtig hält, aber dann noch im www den Beschwerdeführer geben, sorry, kein Bild für Dich heute...(n)
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.950
985
DUS, HAJ, PAD
Nach EU-Recht müssen sie sie in UK reinlassen, das ist auch mein Verständnis. Von geltendem Recht aushebeln kann keine Rede sein, eher davon sein Recht durchzusetzen.

Ehrlich wäre es, wenn sie tatsächlich bald aus der EU austreten, so wenig wie UK sich daran zur Zeit beteiligt. Die Passkontrollen erinnern an Reisen in den Ostblock in den 80ern.

Aber am einfachsten geht es wohl mit dem Auto, wenn man keine Lust auf EEA Permit hat. Ich kann nachvollziehen, das man darauf keine Lust hat. Wir haben das auch zweimal durch in Düsseldorf.

Wir vermeiden UK (und Irland) soweit möglich.
 

alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
3.991
102
MUC
Man könnte vielleicht nicht juristisch, aber zumindest moralisch argumentieren, dass Du die Airline bewusst hinters Licht geführt hast, da Du ja nie die Absicht hattest, von London aus weiterzufliegen, und sie somit auch im Recht wäre, etwaige Strafen an Dich weiterzugeben und die weiteren Geschäftsbeziehungen mit Dir zu beenden.

Und wenn sich so etwas einbürgern sollte, wird es letztlich nur dazu führen, dass am Gate stets bei allen Paxen Pässe und Tickets kontrolliert werden und dass für UK-Transits irgendwann auch ein Visum vorgeschrieben sein wird, selbst wenn man die Absicht hat weiterzufliegen. Ob's das wert ist..?
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.045
462
Ich verstehe nicht wirklich, warum und weswegen Du Dich beschweren möchtest.
Denn offenbar wart Ihr im Vollbesitz Eurer geistigen Kräfte, geltendes Recht bei der Einreise in UK wissentlich auszuhebeln.

Das verstehe ich sehr gut.
Die EU ist eine Demokratie, in der parlamentarische Entscheidungen verbindlich fuer alle sind, auch wenn sie der Minderheit nicht immer gefallen; d.h. eigentlich sind die UK Gesetze (teilweise) ungueltig. So funktioniert Demokratie.
Solange UK immer wieder ihre wirklich dummen Ansprueche auf Ausnahmen ausdrueckt, sollten sie tatsaechlich besser die EU verlassen. Anders herum: Sollte das Referendum im Juni zum Verbleib UKs in der EU fuehren, muessen diese Ausnahmen endlich aufhoeren.
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
4.965
2.395
Dumm ist vor allem, dass in der EU alle immer so tun, als seien die anderen die Geisterfahrer und nicht merken, dass sie selbst auf der falschen Spur sind. Das gilt für die Briten genauso wie für die Deutschen. Einander ernst zu nehmen wäre wie in jeder guten Ehe ein wichtiger Schritt.
 
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Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Wenn der Immigration die Sache nicht gepasst hätte, hätte man euch in den bereits gebuchten Weiterflug setzen können und von der Insel verbannen können.
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.708
140
Jedem der meint meine Frau dürfe ohne Visum nicht nach England Reisen empfehle ich diese Seite, da sind die Regeln zusammen gefasst https://eumovement.wordpress.com/2010/08/04/no-visa-but-still-want-to-travel/

Freedom of Movement ist EU Gesetz, auch für die nicht Schengen Länder. Die Sache war jetzt nicht ganz so entspannt wie es dort beschrieben steht, aber wäre sie illegal hier hätte man sie nicht reingelassen.

Die Airline haben wir auch nicht betrogen, da sie hat keine Passkontrolle gemacht haben. Das Personal beim boarding war neu, die haben es schlicht vergessen. Aber wenn, wie gesagt, hätten sie und uns mitnehmen müssen da wir den Weiterflug hatten. Dafür das wir den nicht antreten können die EW kaum eine Strafe aufbrummen.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.148
464
Die EU ist eine Demokratie, in der parlamentarische Entscheidungen verbindlich fuer alle sind, auch wenn sie der Minderheit nicht immer gefallen; d.h. eigentlich sind die UK Gesetze (teilweise) ungueltig. So funktioniert Demokratie..

Nope. Parlamentarische Entscheidungen (so es denn überhaupt solche sind, und nicht solche der Kommission) müssen von den nationalen Parlamenten in nationales Recht umgesetzt werden. Versäumen die nationalen Parlamente das, so müssen sie mit einem Vertragsverletzungsverfahren rechnen, eventuell kann der Betroffene auch vor dem EUGH klagen (nach Ausschöpfung anderer Rechtsmittel), aber "einfach so" gelten EU-Richtlinien IMHO nicht.
 
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west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.796
2.285
CGN
Nope. Parlamentarische Entscheidungen (so es denn überhaupt solche sind, und nicht solche der Kommission) müssen von den nationalen Parlamenten in nationales Recht umgesetzt werden. Versäumen die nationalen Parlamente das, so müssen sie mit einem Vertragsverletzungsverfahren rechnen, eventuell kann der Betroffene auch vor dem EUGH klagen (nach Ausschöpfung anderer Rechtsmittel), aber "einfach so" gelten EU-Richtlinien IMHO nicht.

Richtlinien grundsätzlich nicht, Verordnungen schon.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Dafür das wir den nicht antreten können die EW kaum eine Strafe aufbrummen.

Die Strafe würde im Fall des Falles auch nicht an EW hängenbleiben; gemäß AGB von Eurowings:

§13.2.1 Falls von uns gefordert wird, eine Geldbuße oder Haftkosten zu bezahlen oder Ausgaben für Ihr Versäumnis, Gesetzen, Vorschriften, Verordnungen, Aufforderungen oder anderen Reiseanforderungen der betroffenen Länder nachzukommen, zu übernehmen oder die erforderlichen Dokumente vorzulegen, sind Sie auf Aufforderung verpflichtet, uns die Aufwendungen oder Auslagen zu ersetzen.
 
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janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.950
985
DUS, HAJ, PAD
AGB von Eurowings:

§13.2.1 Falls von uns gefordert wird, eine Geldbuße oder Haftkosten zu bezahlen oder Ausgaben für Ihr Versäumnis, Gesetzen, Vorschriften, Verordnungen, Aufforderungen oder anderen Reiseanforderungen der betroffenen Länder nachzukommen, zu übernehmen oder die erforderlichen Dokumente vorzulegen, sind Sie auf Aufforderung verpflichtet, uns die Aufwendungen oder Auslagen zu ersetzen.

Muss die Forderung nichtmal rechtmäßig sein?

Die Frage, ob das EEA Permit erforderlich ist ist keine einfache. Die Einreise muss und ist ja auch ohne dieses möglich im Rahmen der EU-Freizügigkeit.

Mal sehen, ob sich dieses im Sommer von selbst erledigt und GB dann auch eine Visapflicht für EU-Staatsnagehörige einführt. ;)
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.148
464
Die Strafe würde im Fall des Falles auch nicht an EW hängenbleiben; gemäß AGB von Eurowings:

§13.2.1 Falls von uns gefordert wird, eine Geldbuße oder Haftkosten zu bezahlen oder Ausgaben für Ihr Versäumnis, Gesetzen, Vorschriften, Verordnungen, Aufforderungen oder anderen Reiseanforderungen der betroffenen Länder nachzukommen, zu übernehmen oder die erforderlichen Dokumente vorzulegen, sind Sie auf Aufforderung verpflichtet, uns die Aufwendungen oder Auslagen zu ersetzen.

Wie dieser kurze Thread es bereits zeigt, ist es nicht so einfach, zu sagen, ob der OP denn nun gegen Vorschriften verstoßen hat, oder nicht. Ein Fall, bei dem sich wahrscheinlich wieder jahrelang Juristen austoben können.
Als Betroffener braucht das kein Mensch. :(
 
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meilenfreund

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10.03.2009
6.748
5.448
Da die Rechtmäßigkeit der Forderung nach der Klausel keine Voraussetzung für den Erstattungsanspruch ist, dürfte die Klausel unwirksam sein.
 
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rotanes

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01.06.2010
7.016
5
HAM
Als Betroffener braucht das kein Mensch. :(

Er ist ja kein "Betroffener", sondern hat die Angelegenheit selber wissentlich und vorsätzlich provoziert.

Und übrigens, wie soll es an der Grenze anders gehen als mit einem Nachweis?
Soll der Grenzer dem Deutschen mit dem deutschen Ausweis und der Chinesin mit dem chinesischen Pass "glauben", dass sie eine "Familie" sind?
Kann da jetzt jeder hingehen und sagen, er wäre eine "Familie" und wird ohne weiteres durchgewunken?

Genau dafür ist ja dieser EEA-Permit da, dass dies in aller Ruhe im Vorfeld nachgewiesen werden kann und die Zeit an der Grenze eingespart wird.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.148
464
Er ist ja kein "Betroffener", sondern hat die Angelegenheit selber wissentlich und vorsätzlich provoziert..

Dann nennen wir es "Involvierter". :D
Man kann lange darüber diskutieren: Wer ist schuld, wer hat was versäumt, wer kann jetzt was von wem verlangen, und sich möglicherweise dann wieder bei Dritten Schadenersatz holen. Ich bin sicher, das ist ein breites Feld für schöne Stilübungen für Juristen. Aber: Will ich als Pax da mittendrin sein? :no:
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.746
10.790
Da die Rechtmäßigkeit der Forderung nach der Klausel keine Voraussetzung für den Erstattungsanspruch ist, dürfte die Klausel unwirksam sein.

Das sehe ich auch so. Aber man kann auch ganz ohne die Klausel ueber einen normalen Schadensersatzanspruch aus dem Befoerderungsvertrag gehen, das nimmt sich nichts.
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.950
985
DUS, HAJ, PAD
...
Genau dafür ist ja dieser EEA-Permit da, dass dies in aller Ruhe im Vorfeld nachgewiesen werden kann und die Zeit an der Grenze eingespart wird.

Ja und nach 3 Monaten wollen sie wieder ganz genau in Ruhe prüfen, dann ist der Permit nämlich abgelaufen und man darf wieder persönlich nach D'dorf kommen, weil man jetzt ja ganz anders aussehen könnte oder ganz andere Dokumente hat.

Zum Abholen darf man natürlich wieder nach D'dorf kommen oder die Kurierkosten bezahlen.

Dann lieber, wie bei den USA, mit Visum welches dafür 10 Jahre gültig ist. Einmal hin und 10 Jahre Ruhe. Geht ja auch.
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.708
140
Und übrigens, wie soll es an der Grenze anders gehen als mit einem Nachweis?
Soll der Grenzer dem Deutschen mit dem deutschen Ausweis und der Chinesin mit dem chinesischen Pass "glauben", dass sie eine "Familie" sind?
Kann da jetzt jeder hingehen und sagen, er wäre eine "Familie" und wird ohne weiteres durchgewunken?

Heiratsurkunde war dabei, aus ihrem Aufenthaltstitel geht hervor, dass sie den hat da sie mit einem deutschen verheiratet ist. Adresse ist die selbe.
 

Huey

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
4.484
-2
Man sollte sich mal über die Eigenheiten des britischen Asylrechts informieren. Denn dann wird man verstehen, warum sie so handeln wie sie handeln!

Wer jetzt meint, in der Stunde wurde fleißig im Hintergrund nur diskutiert, wie zu verfahren ist, der könnte etwas kurz denken. Hier wurde fleißig ein Datensatz angelegt.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.708
140
War offenbar doch etwas Nervosität im Spiel, oder? Wie viele Toilettengänge waren es denn in der einen Stunde?
:confused:
Einer bei mir, einer bei meiner Frau. Vorher standen wir bereits eine Stunde in der normalen Schlange an, irgendwann drückt es dann mal.
 
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