Reicht das normale ESTA?

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themrock

Erfahrenes Mitglied
30.11.2009
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Berlin
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Hallo,
habe mal eine Frage bzgl. Esta/Visa.
Die Schwester einer Angestellten von mir arbeitet bei einer grossen amerik. Firma in Berlin und soll nun nach Amerika fliegen und im dortigen Hauptsitz eine Präsentation halten.
Sie ist bis jetzt 1mal in Amerika mit dem ganz normalen EStA (touristisch)gewesen, kann sie damit einreisen, oder muss die Firma da ein Arbeitsvisum oä beantragen.Termin ist aber in 2 Wochen.
Einerseits traut sie sich auch nicht richtig zu fragen, da neu in der Firma und frisch von der Uni, anderseits hat sie Angst, dass es Ärger gibt.
Vielen Dank
 

Luftikus

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08.01.2010
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irdisch
Ohne Gewähr: Ich denke es geht. Für die Amis ist entscheidend, dass die dort nicht gegen Geld einer dortigen Firma tätig wird. Wenn sie hier fest angestellt ist, macht sie dort nur was für ihren deutschen Job. Eine Präsentation halte ich für machbar. Was anderes wäre, dort für einen deutschen Arbeitgeber hinzuziehen oder wenn das öfter vorkommt. Vermutlich hat die Firma einen Rechtsberater, der das amtlich klären kann?
 
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themrock

Erfahrenes Mitglied
30.11.2009
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Berlin
Super, schon mal Danke für die erste Einschätzung.
Dann kann sie ja auch bei der Immi die Wahrheit sagen.?
 
R

ruhei

Guest
Super, schon mal Danke für die erste Einschätzung.
Dann kann sie ja auch bei der Immi die Wahrheit sagen.?
Das sollte sie sowieso immer. Allerdings gibt es zwei Dinge zu beachten:

1. Auf die Fragen antworten, wahrheitsgemäß und vollständig. Aber nicht aktiv Geschichten erzählen. (Kopf und Kragen)
2. Wording beachten: "Business", "Meeting" etc ist ok, "Work" ist ein negatives Buzzword.
 
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Bumps

Erfahrenes Mitglied
17.06.2015
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Und hier die offizielle Verlautbarung zu dem Thema aus Trumpistan

"or business" also ESTA weil nicht "Employment", AG ist ja immer noch die Niederlassung in Berlin, egal ob Mutter US oder nicht...

The Visa Waiver Program (VWP) enables most citizens or nationals of participating countries* to travel to the United States for tourism or business for stays of 90 days or less without first obtaining a visa, when they meet all requirements explained below. Travelers must have a valid Electronic System for Travel Authorization (ESTA) approval prior to travel. If you prefer to have a visa in your passport, you may still apply for a visitor (B) visa.

Quelle: https://travel.state.gov/content/visas/en/visit/visa-waiver-program.html


 
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worldflyer

Erfahrenes Mitglied
03.04.2012
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Einerseits traut sie sich auch nicht richtig zu fragen, da neu in der Firma und frisch von der Uni, anderseits hat sie Angst, dass es Ärger gibt.

Der Traum eines jeden Unternehmens. Angestellte, die mögliche Probleme totschweigen und in sich rein fressen, waren schon immer die beste Lösung.

Offene Kommunikation ist doch totaler Quatsch!
 

Galle

Aktives Mitglied
08.10.2009
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FWA
Ohne Probleme. Bin frueher immer mit ESTA in die USA eingereist und hab dort in unserer Niederlassung gearbeitet - projektbezogen fuer 1-2 Wochen.
 

Luftikus

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08.01.2010
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irdisch
Wenn die offiziell auf Dienstreise geschickt wird, müsste es ja eine Anweisung oder einen Hinweis geben, wie das gehandhabt wird. Das kann auch von der Reisestelle oder Kollegen kommen. Und wenn sie neu ist sowieso. Sowas ist doch kein Ratespiel?
Sie sollte einfach offen fragen. Dann hat die Firma den "schwarzen Peter".
 

SleepOverGreenland

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09.03.2009
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FRA/QKL
Es läge an der Firma, ihr mitzuteilen, wie das geregelt wird.
Der heutige Pürger von Welt macht üblicherweise sein erstes Praktikum mit 15 in Neuseeland, jobbt nach dem Abi als Volunteer in Honduras und auf den Philippinen - nennt sich Work & Travel, und hat Afrika und T-Heiland schon mit dem Rucksack bereist. Aber die Firma muss mitteilen, wie eine banale Einreise nach USA geht :confused:

Ah ja..., natürlich die pöse Firma ist in der Bringschuld und der/die gebeutelte ArbeitnehmerIn hat keinen Mund zum fragen. Wird ja sicherlich eine lustige Präsentation... :rolleyes:
 

Luftikus

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08.01.2010
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Es geht um die Frage ob und welches Visum, nicht um die "banale Einreise". Die Firma macht doch hier den Fehler, nicht die Mitarbeiterin?
 

SleepOverGreenland

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09.03.2009
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FRA/QKL
Es geht um die Frage ob und welches Visum, nicht um die "banale Einreise". Die Firma macht doch hier den Fehler, nicht die Mitarbeiterin?

Bis zu 90 Tage Aufenthalt ist auch geschäftlich eine banale Einreise ohne Visum, solange man in Deutschland dafür bezahlt wird. Okay, muss man nicht wissen (könnte man aber im Internet recherchieren), aber wenn man es nicht weiß muss man fragen (Mund aufmachen) und nicht warten bis der AG es einem vorbetet. Der kann nämlich nicht wissen was in den Köpfen seiner AN jeweils so vorgeht.
 
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peter42

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09.03.2009
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Letztlich muss der AG für die richtige Papiere sorgen, sprich hier wohl ESTA.
 

rower2000

Erfahrenes Mitglied
Hier noch die offizielle Version (ESTA ist für die erlaubten Tätigkeiten äquivalent zu B-1/2):
https://www.uscis.gov/eir/visa-guide/b-1-business-visitor/understanding-b-1-requirements meinte:
Requirement 2 - You must be coming to the United States to engage in “business.”

The B-1 visa is intended only for business activities that are a “necessary incident” to your business abroad. This covers a wide range of activities such as attending meetings, consulting with associates, engaging in negotiations, taking orders for goods produced and located outside the United States, attending conferences, and researching options for opening a business in the United States (such as locating or entering into a lease for office space). Generally speaking, you cannot engage in any activity or perform a service that would constitute local employment for hire within the United States. What constitutes local employment for hire will depend on the circumstances of each case, but generally speaking, any activity you perform in the United States must be directly connected with and part of your work abroad.
 

SleepOverGreenland

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09.03.2009
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Letztlich muss der AG für die richtige Papiere sorgen, sprich hier wohl ESTA.

Ja und Nein. ESTA wurden bei uns als Betriebskosten für AN bei der Prüfung abgelehnt. Zumindest die lächerlichen Kosten von 14$ wurden vom Prüfer abgelehnt mir der Begründung, dass die 14$ ja auch privat in den folgenden 2 Jahren genutzt werden können und somit nicht als betrieblich veranlasster Einzelfall zu sehen sind. Auch die Kosten für einen RP dürfen nicht übernommen werden, bzw. Sind zumindest nicht als Kosten absetzbar.
 
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pierce

Erfahrenes Mitglied
06.10.2011
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Rheinland-Pfalz
Ich empfehle im Web unter auswärtiges Amt nachzusehen.
Steht eigentlich immer alles sehr klar und verständlich drin was Einreisebestimmungen betrifft.