Einreise mit B1/B2 Visum

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frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
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Hallo zusammen,
eine Freundin hat arbeitsbedingt ein B1/B2 Visum für die USA (FB) und wird in Kürze dort hin in den Urlaub fahren.
Vor 2-3 Jahren war sie damit auch problemlos in den Staaten, nun meinte eine Kollegin zu ihr das wird Probleme bei der Einreise geben.
Da sie erst am Montag wieder in DE ist um in der Botschaft nachzufragen, wollte ich sie unterstützen und mich erkundigen, ob ihr da Probleme seht oder hat ihre Kollegin einfach keine Ahnung?

Besten Dank und einen schönen Abend!
 

hiob

Erfahrenes Mitglied
22.08.2011
1.225
753
... das wird Probleme bei der Einreise geben.

Was?
Was für Probleme?

In der Regel gibt es kein Problem bei der Einreise, wenn man ein gültiges Visum für touristische und/oder geschäftliche Zwecke hat und für touristische und/oder geschäftliche Zwecke einreist.
 
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frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.477
544
Was?
Was für Probleme?

In der Regel gibt es kein Problem bei der Einreise, wenn man ein gültiges Visum für touristische und/oder geschäftliche Zwecke hat und für touristische und/oder geschäftliche Zwecke einreist.
Dass sie abgewiesen wird.
Die Einreise ist in dem Fall dann rein privat für einen Urlaub.




Warum sollte das Probleme geben? Und was soll FB bedeuten?
Weil das Visum angeblich nur für die kurzfristige dienstliche Einreise gedacht ist.
FB = Flugbegleiter
 

brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.059
139
FRA
Es sollte kein Problem sein; auf der anderen Seite hat LH eine Abteilung, die sich um Visafragen kümmert - vielleicht mal da zur Sicherheit fragen.
Sollte jede(r) FB wissen
 

un_lustig

Erfahrenes Mitglied
14.02.2011
1.819
175
VIE
Weil das Visum angeblich nur für die kurzfristige dienstliche Einreise gedacht ist.


B1 steht für Business

B2 steht für Tourism


Es ist ein Kombivisum. Sie soll sich nicht verarschen lassen. Der Urlaub geht damit auf jeden fall.

Quelle 1: Ich der so ein Visum hat und gerade da ist
Quelle 2: https://travel.state.gov/content/travel/en/us-visas/tourism-visit/visitor.html


Was ich aber komisch finde ist, dass sie es hat weil sie Crew ist, aber das einer der Fälle der ganz klar ausgeschlossen wird laut State Department.
 
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unblack

UA-VollHONk.
02.08.2009
5.050
6
LEB/ERF
Quelle 3: Ich, der so ein Visum hat und gerade nicht da ist.

Crews haben doch aber C-1/D? Vielleicht hier was verwechselt?
 

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.746
1.181
Howard Johnson
Ich habe B1/B2 und C1D, und bin gerade nicht dort.
Bei Einreise einfach das jeweilige Visum angeben.

Dumm, wenn man bei privatem Aufenthalt das Crewvisum (C1D) angeben sollte.
Falls sie "nur" das C1D hat, dann eben diese NICHT bei Einreise angeben...
 

alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
3.997
114
MUC
Sofern sie unter Esta fällt, sollte es auch kein Problem sein, bei bestehendem, reinen Geschäftsvisum für private Zwecke mit Esta einzureisen.

Been there, done that.
 

BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
1.440
380
Sofern sie unter Esta fällt, sollte es auch kein Problem sein, bei bestehendem, reinen Geschäftsvisum für private Zwecke mit Esta einzureisen.

Been there, done that.

So ist es. Sollte Sie VWP fähig sein ( ich gehe mal davon aus ) schnell ESTA machen und mit ESTA einreisen. Dann stellt sich die Visumsfrage garnicht. Und wie oben beschrieben: B1/B2 ist sowohl Business- aus auch Touristvisum, kann für beide Zwecke genutzt werden.