Deshalb sprechen auch die Beförderungsbedingungen nicht von Visum, sondern - wie im Falle der LH - von "Einreisepapieren". Es ist ja egal, ob das Ganze nun ein Visum ist oder nicht, denn der Pax muss die für die Einreise in den Zielstaat nach dessen Recht notwendigen Dokumente besitzen (und ggf. nachweisen).
Genau darauf zielte ich ja ab. Natürlich steht in den BB etwas von Einreisepapieren, damit sind ja offensichtlich Dinge wie der Pass oder ggf. auch das Visum gemeint, kurzum alle Dinge, die notwendig sind um in das Zielland einreisen zu dürfen. Genau das trifft aber auf das
Electronic System for Travel Authorisation nicht zu. Heißt ja nicht Electronic System for Immigration Authorisation... theoretisch ist es auch so, dass man auch ohne ESTA auf ESTA-pflichtigen Wegen einreisen kann - willst du nicht ausprobieren und kann auch genauso gut schief gehen aber gehen tuts (selbst schon gesehen).
Absolut richtig. Der Nachweis kann natürlich anders geführt werden als per Ausdruck. Nur sich dabei auf die US-Behörden zu beziehen, finde ich schwierig. Washington kann ja nicht festlegen, was LH als "nötig" oder "unnötig" erachtet, um eigenen (!) Pflichten nachzukommen. Ich wurde schon zweimal in London Heathrow seitens BA nach meinem ESTA gefragt und auch bei UA in TXL, wobei in letzterem Fall niemand etwas sehen wollte und die mündliche Zusage über dessen Vorhandensein ausreichte.
Natürlich entfaltet Washington hier keine Rechtskraft aber sie sind dennoch die, die den Fluglinien die Vorschriften machen wie das abzulaufen hat und das tun sie offenbar eben so, dass das elektronisch abzulaufen hat. Meinetwegen, das kann dem DHS Latte sein ob EW irgendwelche Fantasieregeln "on top" durchsetzt aber notwendig ist es, das zeigen ja die diversen Beispiele alleine in diesem Thread, eben nicht.
Genau da wird es auch eben schwierig im konkreten Fall von EW: obwohl es unnötig ist, obwohl es absolut unüblich ist und obwohl es auch im Extremfall andere Möglichkeiten gibt den Nachweis zu erbringen, lassen sie einen beim Fehlen eines Ausdrucks stehen.
Selbst wenn es in den BB so verankert wäre, die hebeln auch §305c Abs. 1 BGB nicht aus. Mit so einem Unfug muss man, gerade wenn die fachliche Autorität auf dem Gebiet das Gegenteil behauptet, echt nicht rechnen.