ESTA-Nachweis für Fluggesellschaft?

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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
10.458
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Verlangen Fluggesellschaften beim Checkin einen ESTA-Nachweis? Ich hatte das jetzt zum ersten Mal (bei EI) und kann mich nicht entsinnen, von der Fluggesellschaft darauf hingewiesen worden zu sein, einen solchen Nachweis mitzubringen. Bislang kam lediglich die Frage, ob man ESTA beantragt habe, deren mündliche Bejahung genügte.
Wie sind da die Erfahrungen? (und nein, es geht mir nicht um die Frage, ob jemand unaufgefordert vorsichtshalber alle möglichen Nachweise parat hat)
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
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MUC, BSL
Strenggenommen ist das völlig unnötig aber Recht haben bringt halt nichts wenn man dann nicht mitgenommen wird (außer den 600€).

Eurowings fällt da wohl immer mal wieder negativ auf.
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
10.458
4.784
Ja, natürlich, aber das war nicht die Frage. Die Frage war, welche Fluggesellschaften das beim Checkin verlangt haben und ob ggfs. sogar eine Fluggesellschaft vorab darauf hinweist.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
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Berlin
Strenggenommen ist das völlig unnötig aber Recht haben bringt halt nichts wenn man dann nicht mitgenommen wird (außer den 600€).
Nein, das ist nicht unnötig.

Luftfahrtunternehmen verlangen von ihren Passagieren in der Regel, auf entsprechende Aufforderung den Nachweis führen zu können, eine ggf. erforderliche Einreiseerlaubnis (Visum) für das Ziel- bzw. Transitland zu besitzen. Kann ein solcher Nachweis nicht geführt werden, behalten sich Airlines das Recht zur Beförderungsverweigerung vor. Beispiel: Art. 13.2 (Reisedokumente) der Allg. Beförderungsbedingungen der Lufthansa: "Sie sind verpflichtet, vor Reiseantritt die Einreise- und Ausreisepapiere [...] vorzuweisen, die seitens der in Betracht kommenden Staaten vorgeschrieben sind und uns die Anfertigung von Kopien dieser Dokumente zu gestatten. Wir behalten uns das Recht vor, Sie von der Beförderung auszuschließen, wenn Sie die maßgebenden Vorschriften nicht befolgen oder Ihre Dokumente unvollständig sind [...]" Vergleichbare Regelungen finden sich praktisch in den Beförderungsbedingungen aller Airlines.

Hintergrund all dessen: Luftfahrtunternehmen sind verpflichtet, das Vorhandensein entsprechender Einreisedokumente ihrer Passagiere zu überprüfen. Im Falle der Beförderung eines Fluggastes, dessen Einreise zurückgewiesen wird, ist es einerseits zur sofortigen Rückbeförderung verpflichtet, anderseits drohen empfindliche Bußgelder. Das ist auch alles andere als blanke Theorie. Gar nicht lange her: BGH, Urt. v. 15. Mai 2018 - X ZR 797/17. Hier hatte eine Airline einen Fluggast auf Erstattung eines von indischen Behörden verhängten Bußgeldes in Anspruch genommen, nachdem dieser bei der Einreise nicht über das erforderliche Visum verfügt hatte und gegen die Airline daraufhin ein Bußgeld iHv 100.000 Rupien (etwa 1.415 EUR) verhängt worden war. Dem BGH zufolge trifft die Airline die Obliegenheit, das Vorhandensein erforderlicher Dokumente zu überprüfen und wenn dies nicht geschieht, trägt sie ein Mitverschulden an dem Entstehen eines Schadens (hier: das Bußgeld).
 
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GCELY

Erfahrenes Mitglied
18.12.2011
371
113
Ist im System hinterlegt, der Check-in Agent sieht das und nur das zählt. Anders ist für USA Flüge auch systembedingt gar kein check-in möglich ;).

Siehe auch im FAQ auf der offiziellen ESTA Homepage, ein Ausdruck ist absolut unnötig:

DO I NEED TO BRING A PRINTOUT OR DIGITAL COPY OF MY TRAVEL AUTHORIZATION TO THE AIRPORT?
No. DHS will be able to communicate a traveler's ESTA status to the carriers. However, DHS recommends that travelers print out the travel authorization application response in order to maintain a record of their traveler authorization application number and to have confirmation of their ESTA status.

-> Hier: https://esta.cbp.dhs.gov/esta/application.html?execution=e2s1
 
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Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
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Berlin
Das sehe ich in der Tat anders.

Auch die FAQ auf der offiziellen ESTA Homepage können die Beförderungsbedingungen der Airlines nicht außer Kraft setzen.

Es bleibt dabei, dass - wenn es darauf ankäme - der Passagier den Nachweis seiner Berechtigung zur Einreise in Ziel- oder Transitland nachweisen muss. Wenn der Nachweis aufgrund elektronischer Übermittlung der Daten erfolgt, sehr gut und alles perfekt. Wenn aber nicht ("DHS will be able [...]", aber nicht: "DHS will definitely and certainly and at all times at all costs [...], dann ist und bleibt der Reisende in der Bringschuld.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.616
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Nein, das ist nicht unnötig.

Luftfahrtunternehmen verlangen von ihren Passagieren in der Regel, auf entsprechende Aufforderung den Nachweis führen zu können, eine ggf. erforderliche Einreiseerlaubnis (Visum) für das Ziel- bzw. Transitland zu besitzen.[...]

Genau das ist aber ein ESTA eben nicht, darauf legen selbst die Amerikaner ja immer wieder großen Wert. ESTA ist ja lediglich die Bestätigung dessen, dass eben KEIN Visum benötigt wird.

Dass es in der Praxis tatsächlich zu Rücktransporten kommen kann ist zwar unstreitig aber genau das sollte ja eigentlich anhand der Eingaben im APIS ersichtlich sein (gut, Fehlfunktionen/bedienungen sind nicht auszuschließen aber da bewegen wir uns ja schon wieder in einem Sonderfall).

Aber selbst wenn, die Überprüfung der Existenz eines ESTAs lässt sich heutzutage, im Notfall per Smartphone, niederschwellig und unbürokratisch lösen. Jemanden ein IDB wegen einer nicht ausgedruckten ESTA-Bestätigung (was die US Behörden groteskerweise sogar ausdrücklich als unnötig bezeichnen) zu verpassen, dürfte selbst ausweislich der LH AGB nicht haltbar sein (und genau das tun sie ja auch nicht).
 

WeisseBank

Erfahrenes Mitglied
02.08.2018
970
246
Bei EW musste ich den Ausdruck vorzeigen, um überhaupt erst in die Schlange zum Check-in zu kommen.

Ansonsten wurde höchstens danach gefragt, ein einfaches ja war aber ausreichend.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
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Berlin
Genau das ist aber ein ESTA eben nicht, darauf legen selbst die Amerikaner ja immer wieder großen Wert. ESTA ist ja lediglich die Bestätigung dessen, dass eben KEIN Visum benötigt wird.
Deshalb sprechen auch die Beförderungsbedingungen nicht von Visum, sondern - wie im Falle der LH - von "Einreisepapieren". Es ist ja egal, ob das Ganze nun ein Visum ist oder nicht, denn der Pax muss die für die Einreise in den Zielstaat nach dessen Recht notwendigen Dokumente besitzen (und ggf. nachweisen).
Aber selbst wenn, die Überprüfung der Existenz eines ESTAs lässt sich heutzutage, im Notfall per Smartphone, niederschwellig und unbürokratisch lösen. Jemanden ein IDB wegen einer nicht ausgedruckten ESTA-Bestätigung (was die US Behörden groteskerweise sogar ausdrücklich als unnötig bezeichnen) zu verpassen, dürfte selbst ausweislich der LH AGB nicht haltbar sein (und genau das tun sie ja auch nicht).
Absolut richtig. Der Nachweis kann natürlich anders geführt werden als per Ausdruck. Nur sich dabei auf die US-Behörden zu beziehen, finde ich schwierig. Washington kann ja nicht festlegen, was LH als "nötig" oder "unnötig" erachtet, um eigenen (!) Pflichten nachzukommen. Ich wurde schon zweimal in London Heathrow seitens BA nach meinem ESTA gefragt und auch bei UA in TXL, wobei in letzterem Fall niemand etwas sehen wollte und die mündliche Zusage über dessen Vorhandensein ausreichte.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.616
960
MUC, BSL
Deshalb sprechen auch die Beförderungsbedingungen nicht von Visum, sondern - wie im Falle der LH - von "Einreisepapieren". Es ist ja egal, ob das Ganze nun ein Visum ist oder nicht, denn der Pax muss die für die Einreise in den Zielstaat nach dessen Recht notwendigen Dokumente besitzen (und ggf. nachweisen).

Genau darauf zielte ich ja ab. Natürlich steht in den BB etwas von Einreisepapieren, damit sind ja offensichtlich Dinge wie der Pass oder ggf. auch das Visum gemeint, kurzum alle Dinge, die notwendig sind um in das Zielland einreisen zu dürfen. Genau das trifft aber auf das Electronic System for Travel Authorisation nicht zu. Heißt ja nicht Electronic System for Immigration Authorisation... theoretisch ist es auch so, dass man auch ohne ESTA auf ESTA-pflichtigen Wegen einreisen kann - willst du nicht ausprobieren und kann auch genauso gut schief gehen aber gehen tuts (selbst schon gesehen).

Absolut richtig. Der Nachweis kann natürlich anders geführt werden als per Ausdruck. Nur sich dabei auf die US-Behörden zu beziehen, finde ich schwierig. Washington kann ja nicht festlegen, was LH als "nötig" oder "unnötig" erachtet, um eigenen (!) Pflichten nachzukommen. Ich wurde schon zweimal in London Heathrow seitens BA nach meinem ESTA gefragt und auch bei UA in TXL, wobei in letzterem Fall niemand etwas sehen wollte und die mündliche Zusage über dessen Vorhandensein ausreichte.

Natürlich entfaltet Washington hier keine Rechtskraft aber sie sind dennoch die, die den Fluglinien die Vorschriften machen wie das abzulaufen hat und das tun sie offenbar eben so, dass das elektronisch abzulaufen hat. Meinetwegen, das kann dem DHS Latte sein ob EW irgendwelche Fantasieregeln "on top" durchsetzt aber notwendig ist es, das zeigen ja die diversen Beispiele alleine in diesem Thread, eben nicht.

Genau da wird es auch eben schwierig im konkreten Fall von EW: obwohl es unnötig ist, obwohl es absolut unüblich ist und obwohl es auch im Extremfall andere Möglichkeiten gibt den Nachweis zu erbringen, lassen sie einen beim Fehlen eines Ausdrucks stehen.

Selbst wenn es in den BB so verankert wäre, die hebeln auch §305c Abs. 1 BGB nicht aus. Mit so einem Unfug muss man, gerade wenn die fachliche Autorität auf dem Gebiet das Gegenteil behauptet, echt nicht rechnen.
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
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Europa
Verlangen Fluggesellschaften beim Checkin einen ESTA-Nachweis? Ich hatte das jetzt zum ersten Mal (bei EI) und kann mich nicht entsinnen, von der Fluggesellschaft darauf hingewiesen worden zu sein, einen solchen Nachweis mitzubringen. Bislang kam lediglich die Frage, ob man ESTA beantragt habe, deren mündliche Bejahung genügte.
Wie sind da die Erfahrungen? (und nein, es geht mir nicht um die Frage, ob jemand unaufgefordert vorsichtshalber alle möglichen Nachweise parat hat)


Moin
Meine Erfahrungen sind so, dass bis jetzt in den letzten Jahren nie aufgeforderte wurde ESTA nachzuweisen (31 mal in den USA seit 2008, seit den ESTA gibt), bin mit etlichen Airlines geflogen LH, BA, AF, AA, KL, IB, AZ, UA, DL, EW (hier wurde ich nur gefragt ob ich ESTA habe), LX, SQ, EI usw

Bin aber der Meinung, dass die Airlines dies durch die APIS (Advance Passenger Information Service) Daten Prüfen und dadurch erledigt sich das abfragen
Meine Schwester, hat mal nicht die APIS Daten durchgegeben und am Check-In Schalter in FRA bei LH, würde Sie nach Esta befragt und musste es vorzeigen

Ich habe immer ein Ausdruck bei mir und auch im Smartphone habe ich eine html Datei mit den ESTA Application wo man auch die Esta Nummer sieht und auch das ablaufdatum
 

txs

Erfahrenes Mitglied
17.12.2015
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Wenn der Nachweis aufgrund elektronischer Übermittlung der Daten erfolgt, sehr gut und alles perfekt. Wenn aber nicht ("DHS will be able [...]", aber nicht: "DHS will definitely and certainly and at all times at all costs [...], dann ist und bleibt der Reisende in der Bringschuld.

Vollkommen richtig. Und in der Tat ist die Schnittstelle zu den Departure Control Systemen (DCS) der Airlines nicht besonders zuverlässig. Teilweise können Passagiere ohne vorliegendes ESTA online einchecken oder ein ESTA wird als nicht vorhanden ausgewiesen obwohl es defacto vorhanden ist...

Deswegen muss das ESTA manchmal ausgedruckt bzw. digital nachgewiesen werden oder Vorhandensein und Gültigkeit werden manuell bei Customs and Border Protection (CBP) überprüft.

P.S Es gibt auch Menschen, die auf ihrem ESTA Antrag ihre Personalausweisnummer angeben. Deswegen: Kontrolle ist besser. ;)
 
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pfeilstern

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17.09.2016
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Bei mir wurde der Ausdruck mal (am Provinzflughafen beim Check-in für den Zubringerflug) verlangt. Ich hatte keinen dabei, nach kurzer Rücksprache des Check-in-Mitarbeiters mit einem Kollegen wurde dann darauf verzichtet. War noch bei AB, also schon ein bisschen her :)
 

BER Flyer

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23.05.2010
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Wenn dich das nächste mal jemand nach einem gedruckten ESTA Nachweis fragt bitte ihn einfach dich einzuchecken - da würde ohne ESTA sofort eine Sperrmitteilung kommen. Die Schnittstelle zum DHS funktioniert seit Jahren einwandfrei. Du kannst ohne ESTA im System oder gescanntem Visum nicht eingecheckt werden. Wenn du schon vorher OLCI gemacht hast ist die Frage noch dämlicher, auch das würde ohne hinterlegtes ESTA nicht funktionieren.
 

suraso

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05.01.2016
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Wenn dich das nächste mal jemand nach einem gedruckten ESTA Nachweis fragt bitte ihn einfach dich einzuchecken - da würde ohne ESTA sofort eine Sperrmitteilung kommen. Die Schnittstelle zum DHS funktioniert seit Jahren einwandfrei. Du kannst ohne ESTA im System oder gescanntem Visum nicht eingecheckt werden. Wenn du schon vorher OLCI gemacht hast ist die Frage noch dämlicher, auch das würde ohne hinterlegtes ESTA nicht funktionieren.
Ehrlich gesagt kann ich nicht glauben, dass der CI zu einem USA-Flug nicht funktionieren würde, wenn kein ESTA gefunden wird. Das würde bedeuten, dass das Personal ständig die Frage nach ESTA stellt und das auch noch ausgedruckt sehen möchte, obwohl es Unsinn ist! Wirklich?

Meine +1 konnte zwar tatsächlich mal nicht einchecken, weil im kanadischen eTA ein Zahlendreher in der Passnummer war, aber das muss für die USA nicht gelten. Den Kanadiern traue ich auch eher zu, dass sie es zum Funktionieren bringen.

Vielleicht sollte ich die Frage nach dem ESTA am Gate beim nächsten Mal so beantworten: “Was glauben Sie eigentlich, wie ich es geschafft habe, eine Bordkarte zu bekommen?“ - Eher würde ich mir auf die Zunge beißen, aber das wäre eigentlich das Einzige, was gegen die vermeintliche Dummheit des Personals hilft. Nach dem Motto: “Einer von uns beiden ist doof, rate mal wer...“
 

nemix

Erfahrenes Mitglied
02.07.2015
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8
Wie oben erwähnt will EW den Ausdruck immer sehen. Vor ~2 Jahren in CGN wollten Sie das Bild auf dem Handy nicht "anerkennen". Erst eine Diskussion mit einem Supervisor half da und ich durfte mich anstellen. Das danach der Pass insgesamt 5x kontrolliert wurde fande ich auch mega nervig...
 
A

Anonym-36803

Guest
Wie oben erwähnt will EW den Ausdruck immer sehen. Vor ~2 Jahren in CGN wollten Sie das Bild auf dem Handy nicht "anerkennen". Erst eine Diskussion mit einem Supervisor half da und ich durfte mich anstellen. Das danach der Pass insgesamt 5x kontrolliert wurde fande ich auch mega nervig...

Konsequenzen ziehen und nicht mehr mit Eurowings fliegen. Gibt ja zum Glück genug Alternativen.
 
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eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
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1.190
Europa
Konsequenzen ziehen und nicht mehr mit Eurowings fliegen. Gibt ja zum Glück genug Alternativen.


Ja
und die Alternativen sind meistens besser, ich finde sowieso den Preis von EW auf der Strecke DUS-NYC (egal ob JFK oder EWR), recht happig
In C gibt es absolut kein Vergleich mit den Major Airlines und in Y, kommen immer wieder Angebote von alle 3 Allianzen
 

Monty_GER

Reagenzglaskellner
21.11.2010
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Niederrhein
Moin,

ich hab den Ausdruck immer Griffbereit, weil ich keine Lust auf Diskussionen habe und die Formalitäten schnell hinter mich bringen will. BA wollte den Ausdruck nie sehen (weder in DUS noch in LHR) und Lufthansa schon, wobei ich nicht sicher bin, ob das bei denen ein Showstopper geworden wäre. Vermutlich nicht.

Aber der Ausdruck tut nicht weh und macht allen beteiligten das Leben etwas leichter.
 
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eldiablo

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15.04.2019
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Europa
Bei der Application steht ja drauf:

DHS RECOMMENDD YOU TO PRINT THIS SCREEN FOR YOUR RECORDS
Und diese Seite, wo auch die Application Number drauf steht, mit Pass # und der Status APPROVED, von der habe ich immer eine Kopie dabei, wenn ich in den USA Fliege
Aber, soweit mir bekannt ist, sobald es beim CHECK-IN (oder bei den angegebenen APIS Daten) der Pass eingescannt wird, da bekommen die Airlines das OK ob ESTA vorhanden ist oder nicht
 

txs

Erfahrenes Mitglied
17.12.2015
402
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Wenn dich das nächste mal jemand nach einem gedruckten ESTA Nachweis fragt bitte ihn einfach dich einzuchecken - da würde ohne ESTA sofort eine Sperrmitteilung kommen. Die Schnittstelle zum DHS funktioniert seit Jahren einwandfrei. Du kannst ohne ESTA im System oder gescanntem Visum nicht eingecheckt werden. Wenn du schon vorher OLCI gemacht hast ist die Frage noch dämlicher, auch das würde ohne hinterlegtes ESTA nicht funktionieren.

Ich arbeite jeden Tag mit den Systemen. Aber du hast natürlich ein Recht auf deine eigene Einschätzung der Sachlage.