B2 Visum beantragen | Migrationshintergrund aus Irak

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Lieblinger

Neues Mitglied
07.04.2020
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0
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Hallo Ihr Lieben : )

ich war letztes Jahr mit einem sehr guten Freund für 3 Wochen in LA. Wir beide musste nur ein ETSA beantragen, da wir einen ganz regulären deutschen Pass haben.

Das Erlebnis war einmalig und ich würde dies gerne mit meiner Freundin und zwei Kinder teilen. Am liebsten würden wir im Dezember für drei Wochen in die USA fliegen.

Diese haben jedoch einen Migrationshintergrund und eine irakische Staatsbürgerschaft. Es liegt lediglich eine deutsche Aufenthaltsgenehmigung vor. Die Kinder gehen zur Schule und meine Freundin macht gerade Ihre Ausbildung.

Was denkt Ihr? Macht es Sinn ein Antrag für ein B2 Visum zu stellen?

Freue mich auf Eure Rückmeldungen!

Liebe Grüße
 

koeby

Erfahrenes Mitglied
24.08.2016
2.252
1.726
Also da Deine Partnerin aufgrund ihrer Staatsbürgerschaft nicht für ein ESTA zugelassen ist, würde ich sagen: ja, macht Sinn...
 
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Lieblinger

Neues Mitglied
07.04.2020
5
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Denkst Du das wir eine Chance haben, ein Visum für meine Freundin und die beiden Kinder zu bekommen?

Wir müssten ja ca. 160 USD pro Antrag bezahlen...
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
763
Unter TABUM und in BNJ
Iraker sind generell nicht von der Visaerteilung ausgeschlossen.

Es hängt also ausschließlich an der Geschichte / Historie (z.B. wer und was war sie im Irak?) und Gegenwart (z.B. kann sie den US-Prüfer von Ihrer Rückkehrabsicht nach DE überzeugen?) Deiner Freundin.

Um es mal zu überspitzen:

Eine ehemalige Miliz-Kämpferin ohne eigenes Einkommen aber dafür mit reichlich Familie in den USA - aber "nur" einem Freund in DE (der nicht Vater der Kinder ist), der ihr die Rechnungen und die Miete bezahlt, wären nicht unbedingt überzeugend.

Eine in DE geborene Frau, die mit dem Vater ihrer 2 Kinder zusammenlebt und eine Beamtenstelle als Universitätsmitarbeiterin hat, wäre da etwas überzeugender und sollte eher zu einem Visum führen.
 

koeby

Erfahrenes Mitglied
24.08.2016
2.252
1.726
Denkst Du das wir eine Chance haben, ein Visum für meine Freundin und die beiden Kinder zu bekommen?

Wir müssten ja ca. 160 USD pro Antrag bezahlen...

Eine Chance hast Du immer, die Frage ist nur, wie hoch ist sie?

Die hängt massgeblich davon ab:

[FONT=&quot]Der Reisende muss weiterhin einen festen Wohnsitz im Heimatland besitzen und vorhaben, sich lediglich temporär in den USA aufzuhalten. Es müssen ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um den gesamten Aufenthalt in den Vereinigten Staaten finanzieren zu können. Darüber hinaus müssen Nachweise über die festen Bindungen ans Heimatland bzw. die Rückkehrintention erbracht werden.[/FONT]

Wieviel davon auf Deine Freundin und ihre Kinder zutreffen, weisst Du wohl am besten.
 

exstudent

Reguläres Mitglied
15.01.2011
50
1
Was hat sie genau für eine Aufenthaltsgenehmigung?

Generell muss man eine Verwurzelung in D (bzw. die Bereitschaft zur Rückkehr nach D) nachweisen.

Als ausländischer Student in D (mit einer studentischen Aufenthaltserlaubnis) war das früher z. B. kein Problem. Ein Studium in D, eine Mietwohnung in D und eine ausreichende Studienfinanzierung in D reichten aus. Beim Interview war es vorteilhaft, mit US-Konsularbeamten Deutsch zu sprechen (und nicht Englisch). Weiß aber nicht, wie sich das seit Trump verändert hat.

Versuch es einfach mit den Augen des US-Konsulatsbeamten zu sehen (der weder die Freundin noch Dich kennt und sie zum ersten Mal zu Gesicht bekommt). Ist es aus seiner Sicht glaubwürdig, dass sie nach dem US-Aufenthalt freiwillig gerne nach D zurückkehrt? Oder ist das ganze nur eine Augenwischerei um in die USA zu kommen und dort zu bleiben, und der deutsche "Freund" ist nur gekommen um den Antrag glaubwürdiger erscheinen zu lassen? Warum soll sie überhaupt nach Deutschland zurückkehren wollen, wenn ihre Kinder mit in die USA reisen?

US-Konsularbeamte müssen per Gesetz davon ausgehen, dass der Antragsteller in die USA einwandern will, und er muss beweisen, dass es nicht so ist.

Wenn Du diese Frage mit "ja" beantworten kannst, dann würde ich mich schlau machen ob Iraker in Trump-Zeiten überhaupt ein Touri-Visum bekommen können (ich weiß es nicht), und dann beantragen.
 
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Lieblinger

Neues Mitglied
07.04.2020
5
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Vielen Dank erstmal für die ganzen Antworten!

Wenn jetzt jemand/die Mehrheit „ja“ sagt beantragt ihr es und sonst nicht?

Naja, es stehen noch andere Reiseziele innerhalb der EU zur Auswahl. Falls die Wahrscheinlichkeit ein Visum zu bekommen zu gering wäre, käme Réunion (vermutlich nicht so schön, wegen der Regenzeit) oder auch noch die Kanaren in Frage. Der Favorit wäre halt LA gewesen.

Was hat sie genau für eine Aufenthaltsgenehmigung?

Generell muss man eine Verwurzelung in D (bzw. die Bereitschaft zur Rückkehr nach D) nachweisen.

Versuch es einfach mit den Augen des US-Konsulatsbeamten zu sehen (der weder die Freundin noch Dich kennt und sie zum ersten Mal zu Gesicht bekommt). Ist es aus seiner Sicht glaubwürdig, dass sie nach dem US-Aufenthalt freiwillig gerne nach D zurückkehrt? Oder ist das ganze nur eine Augenwischerei um in die USA zu kommen und dort zu bleiben, und der deutsche "Freund" ist nur gekommen um den Antrag glaubwürdiger erscheinen zu lassen? Warum soll sie überhaupt nach Deutschland zurückkehren wollen, wenn ihre Kinder mit in die USA reisen?

US-Konsularbeamte müssen per Gesetz davon ausgehen, dass der Antragsteller in die USA einwandern will, und er muss beweisen, dass es nicht so ist.

Wenn Du diese Frage mit "ja" beantworten kannst, dann würde ich mich schlau machen ob Iraker in Trump-Zeiten überhaupt ein Touri-Visum bekommen können (ich weiß es nicht), und dann beantragen.

Laut Internet sollte es als Iraker möglich sein, ein Visum zu bekommen. Sie ist halt 2017 als Flüchtling nach Deutschland gekommen. Hat sich innerhalb der kurzen Zeit schon gut eingelebt. Spricht fließend deutsch, zahlt Miete und macht Ihre Ausbildung zur OTA.

Mir geht es eigentlich überwiegend nur darum, ein Gefühl zu bekommen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit einer Zusage ist. Sonst werden wir uns nach einem anderen Reiseziel umschauen.
 

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.426
295
Eine (erst) seit 3 Jahren in Deutschland lebende Irakerin mit zwei Kindern - das wird schwer, zu zeigen, dass Deutschland da nicht nur das Trittbrett auf dem Weg in die USA ist.

Auch mit Visum kann übrigens bei der Einreise selbige noch verweigert werden, d.h. Peace of Mind hättet Ihr wirklich erst dann, wenn Ihr im Land wäret. Persönlich wäre mir das, vor allem mit den Auslagen, die man ja doch planen muss (Flüge, Hotels, Mietwagen) zu heiß.
 

exstudent

Reguläres Mitglied
15.01.2011
50
1
Mir geht es eigentlich überwiegend nur darum, ein Gefühl zu bekommen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit einer Zusage ist. Sonst werden wir uns nach einem anderen Reiseziel umschauen.

Ich würde auf eine Erfolgswahrscheinlichkeit von 20% tippen. Ich glaube allem, was Du sagst, nur sieht es auf dem Papier halt nicht gut aus. Aus der Sicht des Konsularbeamten: single Frau, keine familiären Bindungen in D, eine Ausbildung mit einem vermutlich geringen Azubi-Lohn, unklare Zukunftsperspektiven in D. Ein deutscher Freund ist zu wenig, um Bindungen zu Deutschland nachzuweisen.

An eurer stelle würde ich es nicht machen. Wenn sie als Flüchtling hier ist, kann sie 6 Jahre nach der Einreise (also 2023) eingebürgert werden, dann kommt sie vermutlich ohne Visum in die USA. Aber ein in der Vergangenheit versagtes US-Visum könnte dann zu Problemen führen.
 

exstudent

Reguläres Mitglied
15.01.2011
50
1
Entlässt der Irak menschen aus der Staatsbürgerschaft? Anderenfalls wäre sie Doppelstaatlerin und müsste ein B2 beantragen.
Ist es wirklich so?

Habe in der Vergangenheit gelesen, dass Doppelstaatler (Deutschland/Südafrika) ESTA nutzen konnten, obwohl Südafrika nicht zu Visa Waiver Staaten gehört.
 

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.426
295
Ist es wirklich so?

Habe in der Vergangenheit gelesen, dass Doppelstaatler (Deutschland/Südafrika) ESTA nutzen konnten, obwohl Südafrika nicht zu Visa Waiver Staaten gehört.

Ja, ist auch richtig, es gibt aber Länder, die explizit ausgeschlossen sind:
Under the Act, travelers in the following categories are no longer eligible to travel or be admitted to the United States under the VWP:

(..)
Nationals of VWP countries who are also nationals of Iran, Iraq, Sudan, or Syria.

https://help.cbp.gov/s/article/Article-1139?language=en_US
 

internaut

Erfahrenes Mitglied
05.04.2010
2.017
315
Iraker sind generell nicht von der Visaerteilung ausgeschlossen.

Es hängt also ausschließlich an der Geschichte / Historie (z.B. wer und was war sie im Irak?) und Gegenwart (z.B. kann sie den US-Prüfer von Ihrer Rückkehrabsicht nach DE überzeugen?) Deiner Freundin.
Eine in DE geborene Frau, die mit dem Vater ihrer 2 Kinder zusammenlebt und eine Beamtenstelle als Universitätsmitarbeiterin hat, wäre da etwas überzeugender und sollte eher zu einem Visum führen.

Eine Beamtin mit irakischer Staatsbürgerschaft? Wenn die unistelle nicht gerade eine Professur ist, kennt das deutsche (oder landes-) Beamtengesetz da keine Ausnahme..
 
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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.617
961
MUC, BSL
Äh... nein?

§7 Abs. 3 BeamtStG regelt doch genau diese Ausnahmen und zwar allgemein wenn ein dringendes dienstliches Interesse besteht und eben (wenn auch mit Hürden) für das wissenschaftliche und kulturelle Personal. Wieso das ausgerechnet auf habilitierte Hochschullehrkräfte beschränkt sein soll erschließt sich mir da nicht wirklich. Gerade in den Sprach- und Literaturwissenschaften ist es ja absolut nicht unüblich, dass im Mittelbau noch verbeamtet wird.
 
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Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.746
10.792
Entlässt der Irak menschen aus der Staatsbürgerschaft?

75 % der Iraker behalten ihre Staatsangehoerigkeit bei Einbuergerung bei. Ob die Zahl vergleichsweise hoch ist, weil die Entlassung schwierig ist, oder weil die Leute selber die Einbuergerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit beantragen, entzieht sich meiner Kenntnis.

Aber grundsaetzlich moeglich ist die Entlassung ganz offensichtlich, denn sonstg waeren es nicht 75 % sondern (nahezu) 100 (Iran, Libanon, Jemen...)
 
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Lieblinger

Neues Mitglied
07.04.2020
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Wir sind uns da auch noch nicht sicher. Beschäftigen uns aber rechtzeitig damit.

Entschieden haben wir uns gegen das Beantragen eines B2 Visum und für die Kanaren - Hoffe das ich günstig einen Flug über Weihnachten nach Teneriffa bekomme :)

Vielen Dank für Eure Mühe!
 
J

jsm1955

Guest
Eine Beamtin mit irakischer Staatsbürgerschaft? Wenn die unistelle nicht gerade eine Professur ist, kennt das deutsche (oder landes-) Beamtengesetz da keine Ausnahme..
Es gibt eine ganze Reihe von Staaten, die es ihren Bürgern, insbesondere Frauen nahezu unmöglich machen, die durch Geburt erworbene Staatsangehörigkeit loszuwerden.

75 % der Iraker behalten ihre Staatsangehoerigkeit bei Einbuergerung bei. Ob die Zahl vergleichsweise hoch ist, weil die Entlassung schwierig ist, oder weil die Leute selber die Einbuergerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit beantragen, entzieht sich meiner Kenntnis.

Aber grundsaetzlich moeglich ist die Entlassung ganz offensichtlich, denn sonstg waeren es nicht 75 % sondern (nahezu) 100 (Iran, Libanon, Jemen...)
Danke. Ich wusste nur von Syrien, dass es für eine Frau nahezu unmöglich ist. Selbst als Deutsche in DE geboren mit syrischem Vater.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.079
625
Hoffe das ich günstig einen Flug über Weihnachten nach Teneriffa bekomme :)

Das ist praktisch aussichtslos!

Ist absolute Hochsaison. Daß die Kanaren im Winter ein bequem zu erreichender Spot mit zuverlässig gutem Wetter sind, hat sich nicht nur zu Dir herumgesprochen. Und Dank coronarer Reiseverkalkung und deutscher Reisegemütsverstopfung kann auch niemand jetzt einen realistischen Preis nennen. Nur günstig um die Zeit - Prust! Guter Witz.

Ab Mitte Januar wird es günstiger dort.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.746
10.792
Es gibt eine ganze Reihe von Staaten, die es ihren Bürgern, insbesondere Frauen nahezu unmöglich machen, die durch Geburt erworbene Staatsangehörigkeit loszuwerden.


Danke. Ich wusste nur von Syrien, dass es für eine Frau nahezu unmöglich ist. Selbst als Deutsche in DE geboren mit syrischem Vater.

Bitte. Wenn ich die 2018er Einbuergerungsstatistik nach (nach) 100 % Doppelstaatler-Quote durchsuche, finde ich Algerien, Marokko, Tunesien, Nigeria, Gabun, Eritrea, Angola, Costa Rica, die Dominikanische, Guatemala, Honduras, Kuba, Mexiko (99), Nikaragua, Panama, Argentinien, Bolivien, Brasilien (99,6), Ekuador (95), Uruguay, Iran, Jemen (97,5), Libanon, Saudi, Syrien, Laos, Malediven, Thailand, Afghanistan.

Und natuerlich die meisten EU-Laender. Aber da liegt es natuerlich nicht an der verweigerten Entlassung, sondern daran, dass hier die doppelte Staatsangehoerigkeit ganz offiziell als Regelfall hingenommen wird.
 

KevinHD

Erfahrenes Mitglied
05.07.2012
2.366
1.114
FFM
Bitte. Wenn ich die 2018er Einbuergerungsstatistik nach (nach) 100 % Doppelstaatler-Quote durchsuche, finde ich Algerien, Marokko, Tunesien, Nigeria, Gabun, Eritrea, Angola, Costa Rica, die Dominikanische, Guatemala, Honduras, Kuba, Mexiko (99), Nikaragua, Panama, Argentinien, Bolivien, Brasilien (99,6), Ekuador (95), Uruguay, Iran, Jemen (97,5), Libanon, Saudi, Syrien, Laos, Malediven, Thailand, Afghanistan.

Und natuerlich die meisten EU-Laender. Aber da liegt es natuerlich nicht an der verweigerten Entlassung, sondern daran, dass hier die doppelte Staatsangehoerigkeit ganz offiziell als Regelfall hingenommen wird.

Sehe ich das richtig, in allen diesen Fällen nimmt Deutschland scheinbar ziemlich problemlos eine doppelte Staatsangehörigkeit hin, aber wenn ich US-Staatsbürger werden möchte muss ich als deutscher Staatsbürger qua Geburt und Abstammung umfangreich und mit ungewissem Ausgang und Wartezeit auf Entscheidung von über einem Jahr eine Beibehaltungsgenehmigung für meine deutsche Staatsangehörigkeit beantragen??
 
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Janus

Erfahrenes Mitglied
06.04.2010
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Sehe ich das richtig, in allen diesen Fällen nimmt Deutschland scheinbar ziemlich problemlos eine doppelte Staatsangehörigkeit hin, aber wenn ich US-Staatsbürger werden möchte muss ich als deutscher Staatsbürger qua Geburt und Abstammung umfangreich und mit ungewissem Ausgang und Wartezeit auf Entscheidung von über einem Jahr eine Beibehaltungsgenehmigung für meine deutsche Staatsangehörigkeit beantragen??

Nein. Die USA buergern dich auch ohne BBG ein. Zwingt dich ja niemand die Deutsche Staatsangehörigkeit zu behalten.
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.950
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DUS, HAJ, PAD
Sehe ich das richtig, in allen diesen Fällen nimmt Deutschland scheinbar ziemlich problemlos eine doppelte Staatsangehörigkeit hin, aber wenn ich US-Staatsbürger werden möchte muss ich als deutscher Staatsbürger qua Geburt und Abstammung umfangreich und mit ungewissem Ausgang und Wartezeit auf Entscheidung von über einem Jahr eine Beibehaltungsgenehmigung für meine deutsche Staatsangehörigkeit beantragen??

Doppelte Staatsangehörigkeit ist in D problemlos möglich, wenn:

- beide durch Geburt erworben wurden (z.B. Eltern haben unterschiedliche Staatsangehörigkeiten)
- jemand eingebürgert wird aber der bisherige Staat nicht entlässt oder nur unter fast unmöglichen Bedingungen (siehe oben)
- die deutsche zusätzlich zu einer EU-Staatsangehörigkeit erworben wird

Daher finde ich die ewige politische Diskussion um die doppelte Staatsangehörigkeit auch schwierig.

Meine Frau darf die deutsche nicht zusätzlich zur bisherigen erwerben, unser Kind hat aber selbstverständlich und problemlos beide. Die Sinnhaftigkeit dessen sehe ich seit Jahren nicht.
 
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exstudent

Reguläres Mitglied
15.01.2011
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Sehe ich das richtig, in allen diesen Fällen nimmt Deutschland scheinbar ziemlich problemlos eine doppelte Staatsangehörigkeit hin

Deutschland nimmt bei der Einbürgerung eine doppelte Staatsangehörigkeit nur hin, wenn eine Entlassung aus der bisherigen unmöglich ist. In anderen Fällen (z. B. Türken, Russen, Serben, Albaner) wird sehr wohl eine Ausbürgerung verlangt, es wird sogar zugemutet den Wehrdienst im Herkungsland abzuleisten wenn es die Vorbedingung für die Ausbürgerung ist.

Die einzige Ausnahme sind anerkannte Flüchtlinge. Sie dürfen - warum auch immer - unter Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit eingebürgert werden :rolleyes: