Versperrte Notausgaenge bei, zum Glueck falschem, Feueralarm, Buchung bei Agoda

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aitapeapea

Reguläres Mitglied
23.10.2011
30
0
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Zur Zeit bin ich in Japan auf einer Rundreise. In der Nacht zum 29.. Mai befand ich mich in Takamaya im Country Hotel. Das dortige relevante Geschehen ist in der Email an Agoda geschildert:

—>
Das Hotel ist für den Preis ok.

ABER: am Dienstag Abend hat es einen, zum Glück, falschen Feueralarm gegeben. Die Notausgänge waren abgeschlossen!!! Wir mussten das Hotel mit den Fahrstühlen verlassen. Ich habe das Hotel aufgefordert dieses sofort zu ändern. Bis zur Abreise nichts geschehen. Wird wohl auch technisch - ohne das die Türen dann immer auf sind - nicht mal eben gehen.

Ich erwarte aber von Agoda, dass so ein Hotel nicht angeboten wird. Das muss aus der Liste bis zur Änderung entfernt werden!

Ich möchte keine Standard Antwort oder Ausrede. Das ist kein Spass. Möchten Sie in so einer Situation sein?
<—

Von Agoda bekam ich dann folgende Antwort:

—>
Bitte beachten Sie, obwohl Sie Ihre Buchung auf unserer Website getätigt haben, das Zimmerkontingent Ihrer Reservierung von unserem Partner Booking.com bereitgestellt wurde. Das bedeutet für Sie, dass nicht Agoda sondern das Hotel Sie für diese Buchung belasten hat.
Dieser Umstand tut uns leid. Zuerst möchten wir Ihnen mitteilen, dass für alle Informationen, Bilder und Preise auf unserer Webseite die Hotels verantwortlich sind, da sie auch alle Daten selbst hochladen. Wir stellen den Hotels nur die Plattform zur Verfügung, worauf Sie mit einem System die Informationen angeben und verwalten.

Da wir leider keine direkte Verbindung mit dem Hotel haben, können wir Ihre Anfrage nicht direkt bearbeiten, sondern über unseren Partner.

Wir können nicht versichern, dass das Hotel von unserem Werbeplattform aus der Liste entfernt wird. Wir können auch nicht beweisen, dass die Notausgänge ständig abgeschlossen sind.

Gerne können Sie eine Bewertung an das Hotel in unserem Website schreiben oder sich direkt bei dem Hotel wenden (Kontaktinformation: +81 577 35 3900).

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und hoffen Ihnen bald wieder assistieren zu können.

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gern jederzeit an uns.
<—

Am Morgen danach bin ich im Rathaus gewesen. Leider fuehlten die sich nicht zustaendig. Die auf einem Plan gegenuerber eingezeichnet liegende Polizei befand sich aber nicht dementsprechend dort. Die Feuerwehr, die ich in Deutschland ansprechen wuerde, befand sich irgendwo und ich hatte nicht mehr die Zeit fuer eine Suche vor der Abreise. In Kanazawa habe ich die Polizei am Bahnhof angesprochen. Wussten nicht zu handeln und wer zustaendig ist, versprachen aber die Feuerwehr zu informieren.

Ich weiss, dass es Tueren mit Alarmen gibt, aber auch das wuerde hier bestimmt einen groesserern Aufwand bedeuten. Leider habe ich kein Foto gemacht. Es handelt sich um Aussentueren zu einer Aussentreppe.

Fuer mich stellt sich die Frage was gegen Agoda und andere Plattformen getan werden kann. Ebay und andere unterliegen Regeln, selbstgemacht durch Druck oder Gesetze. Ob es zufriedenstellend umgesetzt wird ist eine zwete Frage. Aber sonst wuerden wir ja ein grosses Darknet haben.

Meine Gedanken gehen in die Richtung ob sich mal ein Anwalt des Forums auessern kann ueber die rechtliche Situation.
Vielleicht ist dieses ein Thema fuer die Presse (SZ ...) oder den Verbraucherschutz..

Ueber Ideen wuerde ich mich sehr freuen.

Michael
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.794
3.316
Meine Idee?
Das Hotel ansprechen!

Meine ernstgemeinte Frage?
Was erwartest Du Agoda?
 
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delpiero223

Erfahrenes Mitglied
30.11.2011
1.532
191
RLG
kreuzundpeer.de
Meine Idee?
Das Hotel ansprechen!

Hat er doch schon, nur war es dem Hotel anscheinend egal?

"Ich habe das Hotel aufgefordert dieses sofort zu ändern. Bis zur Abreise nichts geschehen"

Meiner Meinung nach ein Fall für die Feuerwehr. Vielleicht erreicht man die ja auch auf anderem Wege.

Agoda und andere Buchungsplattformen dürften dagegen aber wirklich wenig tun können. Ansonsten könnte das ja auch jeder behaupten, um fremde Hotels von den Plattformen zu entfermen.
 
Zuletzt bearbeitet:
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FarFlyer

Erfahrenes Mitglied
07.04.2010
629
21
In Quarantäne
An sich schon richtig gemacht. Ansonsten entsprechend viele negative Bewertungen mit dem Sachverhalt hinterlassen. Aber ob das jemanden in Japan interessiert?
 

Daniel82

Neues Mitglied
14.04.2012
9
0
Ich kann deine Wut voll und ganz nachvollziehen. Ich hatte mal REWE darüber in Kenntnis gesetzt, dass in meinem Markt immer die Aktionspaletten direkt in der Notausgangtür stehen. Im Falle eines Brandes hätte man also erstmal über eine Palette Nutella klettern müssen. Auf meine Mail kam die Antwort, dass der Marktleiter geschult worden sei und sich jetzt alles ändern wird. Nach zwei Wochen standen die Paletten wieder da und auf meine zweite Mail kam keine Antwort mehr. Ich habe es dann aber darauf beruhen lassen. Es bringt nichts sich darüber aufzuregen.
 

JamesMcGill

Erfahrenes Mitglied
06.10.2017
769
14
Nicht mehr im Hotel buchen, schlechte Bewertung geben. Alles andere liegt nicht in deiner Zuständigkeit.

An sich finde ich die Aktion extrem deutsch. Rathaus???? Polizei???
 
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Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.487
15
Farewell City
(...) ABER: am Dienstag Abend hat es einen, zum Glück, falschen Feueralarm gegeben. Die Notausgänge waren abgeschlossen!!! Wir mussten das Hotel mit den Fahrstühlen verlassen. Ich habe das Hotel aufgefordert dieses sofort zu ändern. (...)

Ich wuerde die +81 577-34-3792 anrufen, und der lokalen Feuerwehr davon berichten.

Alternativ vorbefahren: 3 Chome-208 Kiriumachi, Takayama, Gifu 506-0004, Japan

oder als letzte Alternative: Vorzeitg abreisen, das Hotel nicht zahlen und eine etwaige Differenz für eine "sichere" Herberge in Rechnung stellen.
 

Arsenic

Erfahrenes Mitglied
13.02.2018
639
0
Nicht mehr im Hotel buchen, schlechte Bewertung geben. Alles andere liegt nicht in deiner Zuständigkeit.

An sich finde ich die Aktion extrem deutsch. Rathaus???? Polizei???

Was ist da extrem deutsch dran? An sich finde ich Du bist ein Idiot, ich will offene Notausgaenge haben im Fall eines Feuers und den Fahrstuhl sollte man in dem Fall NIE nutzen!
 

Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
4.964
4.056
GRQ + LID
Meine Gedanken gehen in die Richtung ob sich mal ein Anwalt des Forums auessern kann ueber die rechtliche Situation.
Vielleicht ist dieses ein Thema fuer die Presse (SZ ...) oder den Verbraucherschutz..

Das Forum ist ja prall gefüllt von Experten mit Kenntnisse vom japanischen Recht, und ansonsten gibt es natürlich Rechtschutzversicherung, der die auch wohl schnell ein Dutzend vermitteln kann, noch bevor Mitternacht.

Und dann meinen manche hier, dieser Bericht sei nicht Deutsch? Noch mal abgesehen vom drei Ausrufzeichen und der hübschen Satz:

Ich erwarte aber von Agoda, dass so ein Hotel nicht angeboten wird. Das muss aus der Liste bis zur Änderung entfernt werden!

und mit dem Satz hat man immer Erfolg:

Ich möchte keine Standard Antwort oder Ausrede.

Man sieht auch gleich, wie wirkungsvoll solche Formulierungen sind! Wie gut auch dass es mitterweile gar keine kulturelle Unterschiede in der Welt gibt. Deutsche und japanische Konfliktlösung sind heutzutage ja gleich! Braucht sich ja keiner zu schämen für Fehler wenn nur die deutsche Rechtordnung überall in der Welt gilt!

Was wissen wir wohl, vielleicht steht im Fall des Falles die japanische Feuerwehr am Fernster und holt einen freundlich ab.

(ich war noch nie in Japan oder Asien überhaupt, aber solche Sachen zu lösen auf der deutschen Art, dafür gibt es ein schönes deutsches Verbum - und dabei bin ich nicht mal Deutsch)

P.S. War das Hotel wenigstens sauber? ;)
P.P.S. Schau mal nach wo die Agoda Company Pte. Ltd niedergelassen ist
 

RayJo

Erfahrenes Mitglied
13.01.2018
665
193
Keine Ahnung, wie in Japan die Bestimmungen sind, aber hier in DE ist für die Aufzüge eine sog. Brandfallsteuerung vorgesehen, so dass die Aufzüge bei Feueralarm z. B. im EG mit offenen Türen stehenbleiben und sich nicht mehr bewegen. Wird mittlerweile auch regelmässig vom TÜV kontrolliert. Egal wie jetzt dort die technischen Regeln sind, auf jeden Fall dürfen Notausgänge keinesfalls verschlossen sein. Völlig berechtigtes Anliegen!
 
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AtomicLUX

Erfahrenes Mitglied
06.03.2010
1.403
1.025
An sich finde ich Du bist ein Idiot, ich will offene Notausgaenge haben im Fall eines Feuers und den Fahrstuhl sollte man in dem Fall NIE nutzen!

"Idiot" - vielleicht etwas im Ton vergriffen...na ja...(n)

Dann viel Spass gewünscht bei Deinen nächsten Hotel Aufenthalten die hoffentlich vorhandenen "Notfallpläne", Notausgänge, Feuermelder, etc. zu überprüfen.

Die Buchungsplattform mit diesem Vorfall zu belämmern klingt für mich "idiotisch" um in Deinem Sprachgebrauch zu bleiben...Polizei, Feuerwehr, Rathaus sowieso...

Sprichst Du fließend Japanisch oder wie hast Du Dich mit diesen Autoritäten sprachlich auseinander gesetzt?
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.573
1.194
1. wenn ein Hotel bei der Sicherheit nicht sauber arbeitet und mein Leben aufs Spiel setzt, interessiert mich das sehr
2. ich gehe davon aus, dass es gerade in Japan klare Regeln gibt.

interessieren würde mich, auch wenn ich ein Portal auf diese Versäumnisse hinweise, sind die dann für die Zukunft aus jeder Verantwortung raus?
 

aitapeapea

Reguläres Mitglied
23.10.2011
30
0
Diese Mischung von Antworten hatte ich ja erwartet. Deswegen habe ich mich bisher auch sehr wenig am Forum aktiv beteiligt. Deswegen Dank an die konstruktiven Beiträge.
Den geschilderten Fall hielt ich aber fuer das Forum als wichtig.
Die Plattform war .de und ich sehe da eine Verantwortlichkeit. Es wird Geld damit gemacht. Hotels unterliegen rechtlichen Bestimmungen ...
Ich moechte auch nicht erst auf eine Feuerwehr warten wenn es brennt, sondern ich moechte raus soweit es geht. Nicht bezahlen ist dann leider zu spaet da vorher abgebucht. Und Bewertungen verschwinden sehr schnell in der Masse.
Es geht hier nicht um Japanisches Recht denn ich habe mit agoda.de einen Vertrag abgeschlossen - Oder? Das Hotel selbst koennte mir, da nie wieder, egal sein. Aber es geht um die Sicherheit bei zukünftigen Hotelbuchungen und darum das ich dieses Umgehen mit Sicherheit nicht aktzeptiere.
Mir ist nicht klar warum dieses Verhalten typisch deutsch sein soll. Die Japaner halten an gelben Ampeln und lassen die Fussgaenger ueber die Strasse gehen.
 

chtschan

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
1.073
254
Berner Oberland
Du schläfst in Japan in einem Hotel.
Agoda ist der Vermittler. Wieso soll da Deutsches Recht zur Geltung kommen?
Wenn du über Sixt.de in ...irgendwo ein Auto mietest gilt die Deutsche StGO auch nicht
 

maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.785
19
Die Plattform war .de ...
Es geht hier nicht um Japanisches Recht denn ich habe mit agoda.de einen Vertrag abgeschlossen - Oder?

Gebucht hast du wahrscheinlich nicht auf .de sondern auf .com (.de ist nur eine Weiterleitung). Agoda ist kein deutsches Unternehmen - hat nicht einmal eine deutsche Niederlassung. Betrieben wird die Webseite von der „Agoda Company Pte. Ltd.“ mit Sitz in Singapur. Deinen Vertrag hast du wohl mit denen geschlossen (sollte in der Buchungsbestätigung stehen).
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Versperrte Notausgänge und fehlende Rettungswege sind übrigens auch Standard in D. +1 macht Brandverhütungsschauen in einem Bauamt.

In D würde das Bauamt prüfen und abmahnen. Dicht machen kann man die Bude so einfach auch in D nicht. Das Durchsetzen des Brandschutzes eine echte Herausforderung.

Agoda verantwortlich machen zu wollen ist natürlich Quatsch. Die sind Vermittler und selbst wenn sie direkt Vertragspartner wären, könntest du wohl selbst in D ohne vorherige Anmahnung und Fristsetzung den Vertrag nicht einfach lösen.

Bewertung schreiben ist sicherlich das einzig probate Mittel.
 

JamesMcGill

Erfahrenes Mitglied
06.10.2017
769
14
Da du aus einer .de URL irgendwas ableitetest, kann die Diskussion nur jenseits von Gut und Böse stattfinden.

Es wirkt so als bewegst du dich in deiner eigenen ‘deutschen’ Vorstellung von Recht, die weder basierend auf Wissen ist, noch mit der Realität irgendwas zu tun hat.

Fazit: dir ist nicht zu helfen.
 
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aitapeapea

Reguläres Mitglied
23.10.2011
30
0
Ich will den Vertrag nicht lösen. Dieses ist Vergangenheit. Aber dieser Vorfall kann jederzeit wieder in dem Hotel passieren. Und dann? Jabe ka michts von gewisst.

vielleicht mal so als Info:
http://www.stuttgart.ihk24.de/Fuer-Unternehmen/recht_und_steuern/it-recht/welches_Recht_gilt_im_Internet/684880
...
Ausnahme: Verbraucherlandprinzip
Grundsätzlich gilt das Recht in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, wenn nichts anderes vereinbart ist. Schließt beispielsweise ein deutscher Händler einen Vertrag mit einem Verbraucherkunden, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Frankreich hat, gilt das französische Recht. Das anzuwendende Recht kann zwischen den Parteien vereinbart werden. Durch eine Vereinbarung dürfen allerdings jeweilige nationale Regeln, die dem Verbraucher einen höheren Schutz bieten, nicht unterlaufen werden. Richtet ein Unternehmer also eine Internet-Präsenz auf Vertragsabschlüsse mit Verbrauchern aus, gilt auch das dortige Verbraucherschutzrecht (beispielsweise müssten zwingende französische Regeln des Verbraucherschutzes beachtet werden). Eine entsprechende Vereinbarung über das anzuwendende Recht muss auf die Möglichkeit des Verbrauchers hinweisen, sich auf seine national zwingenden Verbraucherschutzvorschriften berufen zu können
...
 

aitapeapea

Reguläres Mitglied
23.10.2011
30
0
Ich will den Vertrag nicht lösen. Dieses ist Vergangenheit. Aber dieser Vorfall kann jederzeit wieder in dem Hotel passieren. Und dann?

vielleicht mal so als Info:
http://www.stuttgart.ihk24.de/Fuer-Unternehmen/recht_und_steuern/it-recht/welches_Recht_gilt_im_Internet/684880
...
Ausnahme: Verbraucherlandprinzip
Grundsätzlich gilt das Recht in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, wenn nichts anderes vereinbart ist. Schließt beispielsweise ein deutscher Händler einen Vertrag mit einem Verbraucherkunden, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Frankreich hat, gilt das französische Recht. Das anzuwendende Recht kann zwischen den Parteien vereinbart werden. Durch eine Vereinbarung dürfen allerdings jeweilige nationale Regeln, die dem Verbraucher einen höheren Schutz bieten, nicht unterlaufen werden. Richtet ein Unternehmer also eine Internet-Präsenz auf Vertragsabschlüsse mit Verbrauchern aus, gilt auch das dortige Verbraucherschutzrecht (beispielsweise müssten zwingende französische Regeln des Verbraucherschutzes beachtet werden). Eine entsprechende Vereinbarung über das anzuwendende Recht muss auf die Möglichkeit des Verbrauchers hinweisen, sich auf seine national zwingenden Verbraucherschutzvorschriften berufen zu können
...
 

Eastside

Erfahrenes Mitglied
21.03.2009
6.987
1.816
DRS, ALC
Ich verstehe den TO voll und ganz. Manche Kommentare hier von einigen allerdings nicht. Den wünsch ich im Brandfall viel Glück.
Bei einem Kettenhotel wäre auch von mir eine Mitteilung an die Programmbetreiber gegangen.
 
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Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.238
21.376
MUC
Ich will den Vertrag nicht lösen. Dieses ist Vergangenheit. Aber dieser Vorfall kann jederzeit wieder in dem Hotel passieren. Und dann?

vielleicht mal so als Info:
http://www.stuttgart.ihk24.de/Fuer-...t-recht/welches_Recht_gilt_im_Internet/684880
...
Ausnahme: Verbraucherlandprinzip
Grundsätzlich gilt das Recht in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, wenn nichts anderes vereinbart ist. Schließt beispielsweise ein deutscher Händler einen Vertrag mit einem Verbraucherkunden, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Frankreich hat, gilt das französische Recht. Das anzuwendende Recht kann zwischen den Parteien vereinbart werden. Durch eine Vereinbarung dürfen allerdings jeweilige nationale Regeln, die dem Verbraucher einen höheren Schutz bieten, nicht unterlaufen werden. Richtet ein Unternehmer also eine Internet-Präsenz auf Vertragsabschlüsse mit Verbrauchern aus, gilt auch das dortige Verbraucherschutzrecht (beispielsweise müssten zwingende französische Regeln des Verbraucherschutzes beachtet werden). Eine entsprechende Vereinbarung über das anzuwendende Recht muss auf die Möglichkeit des Verbrauchers hinweisen, sich auf seine national zwingenden Verbraucherschutzvorschriften berufen zu können
...

Ist aber in diesem Fall nicht relevant, da die beschriebene Regelung nur innerhalb der EU gilt und da Agoda, wie schon mehrfach geschrieben, seinen Sitz in Singapur hat.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.890
580
CGN
Ist aber in diesem Fall nicht relevant, da die beschriebene Regelung nur innerhalb der EU gilt und da Agoda, wie schon mehrfach geschrieben, seinen Sitz in Singapur hat.
Das ist eigentlich herzlich egal, wo der Dienstleister seinen Sitz hat. Deutschsprachiges Angebot in Deutschland abrufbar, fliegender Gerichtsstand, und für die .de Domain muss daher auch eine ladungsfähige deutsche Adresse als admin-c und/oder owner-c hinterlegt sein.

Man (Mitbewerber oder Wettbewerbszentrale) könnte also durchaus zumindest mal prüfen, ob das nicht UWG-abmahnbar wäre.

Ob das in diesem Fall sinnvoll ist, ist ne andere Frage.
 

asahi

Erfahrenes Mitglied
08.04.2010
2.624
49
Wismut Aue
2. ich gehe davon aus, dass es gerade in Japan klare Regeln gibt.
Das denke ich auch.

Ich war selbst schon 3x in dem Hotel und kann eigentlich nichts negatives berichten. Ist halt ein typisches Businesshotel. Den Notausgang habe ich bis jetzt in keinem Hotel benutzen müssen.

Was aber die “Untätigkeit“ der Behörden/Angestellten sein kann, ist das “Gesicht wahren“ und dann im Hintergrund doch etwas unternehmen.