Einem Hotelmitarbeiter helfen - oder nicht?

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cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
4.814
2.056
FRA
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Hallo,

folgende Situation: im Frühstücksraum trägt eine Hotelmitarbeiterin eine Stapel Teller. Sie macht eine ungeschickte Bewegung, wonach die Stapel das Gleichgewicht verliert und alle Teller in ein paar Sekunden auf den Boden fallen würden.

Ein Hotelgast ist in der Nähe und kann helfen. Soll der Hotelgast eingreifen und den "Unfall" verhindern?

Menschlich würde ich zu einem "Ja" tendieren, aber die Frage ist, ob es irgendwelche hygienische oder haftungsrechtliche Aspekte gibt, die einem Betriebsfremden das Eingreifen verbieten (oder unratsam machen).
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Außerdem kannst du warten bis sie sich bückt um die Schweinerei wegzukehren, hast dann noch die Chance auf heiße Schlüpferfotos.
 
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kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Außerdem kannst du warten bis sie sich bückt um die Schweinerei wegzukehren, hast dann noch die Chance auf heiße Schlüpferfotos.

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=; =; =;
 

HorsterOne

Reguläres Mitglied
24.07.2015
34
0
Lost in Swiss
Einige Antworten überraschen mich doch. Es ist eine gute Frage, man weiss ja schließlich nicht wie das rechtlich sein könnte, wenn die Mitarbeiterin behauptet, ich wäre schuld an dem "Vorfall".
Rein menschlich würde ich helfen
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.802
3.325
Allein schon, dass die Frage gestellt wird, zeigt wie weit es mit unserer Gesellschaft gekommen ist.
Nicht mehr zu helfen, beziehungsweise ein kleines Unglück zu vermeiden, weil man haftungsrechtliche Schwierigkeiten befürchtet. Da kann man nur hoffen, dass man selbst nie Hilfe braucht.
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
4.981
2.421
... wenn die Mitarbeiterin behauptet, ich wäre schuld an dem "Vorfall".

Weil man ja da meist alleine ist und gar keine Zeugen anwesend sind. :censored:

Die arme Frau hat höchstens Angst (wenn sie in Foren liest), dass man sie verantwortlich macht, wenn der Gast sich an einer Scherbe schneidet. Entschädigung! (Hat das die EU noch nicht geregelt?)
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
4.814
2.056
FRA
Mal im Ernst,
muss man über sein Verhalten in solchen Fällen wirklich nachdenken?

Ja.

Wenn ich in einem Taxi auf dem Beifahrersitz bin und der Taxifahrer einen kleinen Fehler macht, greife ich ja nicht in das Lenkrad ein, um noch die Beule an seinem Taxi zu verhindern. Eigentlich ist es sehr unüblich, dass Unbeteiligte jemandem helfen, der Schwierigkeiten bei der Arbeit hat. Es geht ja nicht im Leib und Leben, sondern lediglich um die Abwendung eines materiellen Schadens.

Wenn Du im Supermarkt in der Schlange stehst und merkst, dass die Kassiererin beim Kunden vor Dir einen Teil der Ware nicht erfasst hat - machst Du sie darauf aufmerksam?

Die Frage war deshalb durchaus ernst gemeint.
 
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cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
4.814
2.056
FRA
Die arme Frau hat höchstens Angst (wenn sie in Foren liest), dass man sie verantwortlich macht, wenn der Gast sich an einer Scherbe schneidet. Entschädigung! (Hat das die EU noch nicht geregelt?)

Also ich bin privat krankenversichert, und nach einem Unfall wollte meine Krankenversicherung sehr genau wissen, wer am Unfall schuld war (dummerweise war ich es). Vermutlich hätte der Schuldige ansonsten die Arztrechnungen und den an mir von der Versicherung gezahlten Einkommensausfall bezahlen müssen.

Deswegen kann man sich durchaus vorstellen, dass im Fall der Fälle das Hotel haftbar gemacht wird und den Schaden wiederum von der Mitarbeiterin verlangt, weil irgendwelche interne Regeln es Mitarbeitern bestimmt verbieten, Hilfe von Hotelkunden zu akzeptieren.
 

bonkers

Erfahrenes Mitglied
19.03.2011
1.346
315
Ja.

Wenn ich in einem Taxi auf dem Beifahrersitz bin und der Taxifahrer einen kleinen Fehler macht, greife ich ja nicht in das Lenkrad ein, um noch die Beule an seinem Taxi zu verhindern. Eigentlich ist es sehr unüblich, dass Unbeteiligte jemandem helfen, der Schwierigkeiten bei der Arbeit hat. Es geht ja nicht im Leib und Leben, sondern lediglich um die Abwendung eines materiellen Schadens.

Wenn Du im Supermarkt in der Schlange stehst und merkst, dass die Kassiererin beim Kunden vor Dir einen Teil der Ware nicht erfasst hat - machst Du sie darauf aufmerksam?

Die Frage war deshalb durchaus ernst gemeint.

Ich hoffe der Assistenzarzt hat gegenüber dem Operateur beim Erkennen eines Fehlers eine andere Einstellung. Ich muss im Übrigen auch nicht beteiligt sein, um zu helfen (z.b bei einem Unfall, bei Spenden für irgendwas/irgendwen in Not). Aber es gibt auch Menschen, da hilft man der Menschheit, wenn man ihnen nicht hilft...
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.802
3.325
Also ich bin privat krankenversichert, und nach einem Unfall wollte meine Krankenversicherung sehr genau wissen, wer am Unfall schuld war (dummerweise war ich es). Vermutlich hätte der Schuldige ansonsten die Arztrechnungen und den an mir von der Versicherung gezahlten Einkommensausfall bezahlen müssen.

Das ist keine Besonderheit der Privatversicherung.
 

CKR

Erfahrenes Mitglied
18.05.2015
1.851
-9
MUC
Ja.

Wenn ich in einem Taxi auf dem Beifahrersitz bin und der Taxifahrer einen kleinen Fehler macht, greife ich ja nicht in das Lenkrad ein, um noch die Beule an seinem Taxi zu verhindern. Eigentlich ist es sehr unüblich, dass Unbeteiligte jemandem helfen, der Schwierigkeiten bei der Arbeit hat. Es geht ja nicht im Leib und Leben, sondern lediglich um die Abwendung eines materiellen Schadens.

Wenn Du im Supermarkt in der Schlange stehst und merkst, dass die Kassiererin beim Kunden vor Dir einen Teil der Ware nicht erfasst hat - machst Du sie darauf aufmerksam?

Die Frage war deshalb durchaus ernst gemeint.

Du beschreibst da das Dilemma, das diverse Firmen beim Autonomen Fahren lösen müssen.

Zum Einen sehr schnell eine Situation abschätzen und handeln oder nicht handeln - auf unterschiedlichste Weise, zum Anderen die Frage der Haftung. Da ist der Mensch in der Summe einfach noch etwas weiter, als es durch starre Regeln abgebildet werden kann. Insofern finde ich solche Beispiele zu... einfach gestrickt.

Eine Kellnerin ist dabei, einen Stapel Teller fallen zu lassen. Du greifst ein, die Teller fallen und der Hotelbetreiber macht Dich haftbar.



Deine Haftpflicht zahlt und die Kellnerin behält Ihren Job, dank Dir. ;)
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
4.814
2.056
FRA
Ich hoffe der Assistenzarzt hat gegenüber dem Operateur beim Erkennen eines Fehlers eine andere Einstellung.

Der Assistenzarzt ist kein Kunde, sondern ein Kollege, der mit Arbeitsvorschriften und allen Hintergründen bestens vertraut ist.

Wäre ich als Unbeteiligter und Nichtspezialist im OP-Saal dabei, würde ich auf keinen Fall mit den Händen bei einem Fehler des Operateurs eingreifen, es sei denn, er würde mich darum ausdrücklich bitten.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.764
5.482
Deswegen kann man sich durchaus vorstellen, dass im Fall der Fälle das Hotel haftbar gemacht wird und den Schaden wiederum von der Mitarbeiterin verlangt, weil irgendwelche interne Regeln es Mitarbeitern bestimmt verbieten, Hilfe von Hotelkunden zu akzeptieren.

Bei unterstellter Anwendung deutschen Rechts würde die Hotelangestellte im Innenverhältnis zum Hoteleigentümer (wenn dieser von der Krankenversicherung in Regress genommen wurde) nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung ersatzpflichtig sein.

Das plötzliche und unvorhergesehene Eingreifen des Gastes in der genannten Situation (Beispiel: sie stolpert an einer Teppichkante oder Treppenstufe) wird man ihr meines Erachtens nach nicht als Verschulden zurechnen können.
 
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aelbler

Erfahrenes Mitglied
Allein schon, dass die Frage gestellt wird, zeigt wie weit es mit unserer Gesellschaft gekommen ist.
Nicht mehr zu helfen, beziehungsweise ein kleines Unglück zu vermeiden, weil man haftungsrechtliche Schwierigkeiten befürchtet. Da kann man nur hoffen, dass man selbst nie Hilfe braucht.

Du hast natürlich recht! Aber der Hintergrund ist ernster und real existent. Bsp. Ersthelfer in den USA - oder direkt hier in Deutschland. Neue Anweisung unserer Rechtsabteilung: Fragt mich ein Anwender unserer Produkte um technische Unterstützung muss ich erst fragen ob er auch bei uns oder in einem Set bei dritten gekauft hat - im zweiten Fall soll ich die Unterstützung verweigern - Produkthaftung. :doh:
 
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