Zigarettenfreimenge

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mojito25

Erfahrenes Mitglied
07.06.2010
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Preisfrage ;)

Fliege morgen wieder nach Hause und Zoll-Online braucht zu lange für eine Antwort, vllt kennt sich ja hier jemand aus bzw. hat Erfahrungen.


Wie viele Stangen Zigaretten kann ich wieder mit nach Deutschland nehmen?

Routing: FUE-BCN-ZRH-HAJ

Freimenge aus FUE 1
Freimenge aus BCN 4
Freimenge aus ZRH 1

Gebucht auf zwei Unterschiedlichen Tickets (FUE-BCN und BCN-ZRH-HAJ). BCN und ZRH nur Transit innerhalb des Terminals, also kein Aufenthalt...

Wie viele Stangen kann ich denn jetzt mitnehmen?

4, 6, 1? Oder vllt ganz exotisch 1 aus FUE, 2 aus BCN und 1 aus ZRH?

Für qualifizierte Antworten schonmal Danke... =;
 

rcs

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Teammitglied
06.03.2009
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München
Wenn Du Zigaretten aus einem anderen EU-Staat mitführst, kannst Du bis zu 800 Zigaretten für den privaten Gebrauch mitführen. Du musst in jedem Fall den Nachweis führen können, dass die Zigaretten aus einem anderen EU-Staat stammen.

Davon dürften höchstens 200 Zigaretten aus einem Drittland (=Schweiz stammen), sonsten fallen für die Zigaretten aus dem Drittland Einfuhrabgaben an.

In jedem Fall müsstest Du die 800 Zigaretten deklarieren, wenn Du über die Schweiz wieder nach Deutschland einreist, auch wenn für die in den anderen EU-Staaten erworbenen Zigaretten keine Abgaben anfallen.

http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/a0_reisen_innerhalb_eg/index.html
 
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Verhinderter Altpapiersammler
28.03.2010
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Freimenge aus FUE 1
Freimenge aus BCN 4
Freimenge aus ZRH 1
...
Für qualifizierte Antworten schonmal Danke... =;

Ich nehme an,

4, wenn Du nachweisen kannst, dass Du in BCN vollversteuert gekauft hast
1 in allen anderen Fällen

Anders formuliert, in BCN kaufst Du in der EU vollversteuerte Zigaretten, da gilt das 4-Stangen Prinzip, in den anderen Fällen handelt es sich ja um Zollfrei-Zigaretten.
Wenn Du hingegen mit ZRH Bordkarte in den Dutyfree von BCN gehst, gilt das 1-Stangen Prinzip.
 
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rcs

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06.03.2009
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München
Ich nehme an,

4, wenn Du nachweisen kannst, dass Du in BCN vollversteuert gekauft hast
1 in allen anderen Fällen

Anders formuliert, in BCN kaufst Du in der EU vollversteuerte Zigaretten, da gilt das 4-Stangen Prinzip, in den anderen Fällen handelt es sich ja um Zollfrei-Zigaretten.
Wenn Du hingegen mit ZRH Bordkarte in den Dutyfree von BCN gehst, gilt das 1-Stangen Prinzip.

Nein, die 4 Stangen kommen ja nur von der Abgrenzung zwischen privatem und gewerblichen Gebrauch.

Ergo: 1 Stange zollfrei aus CH + bis zu 3 weitere Stangen aus der EU (vollversteuert) = Zollgrenze CH eingehalten + privater Gebrauch nicht zweifelhaft
 

economyflieger

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22.02.2010
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Ostsee
Wenn Du Zigaretten aus einem anderen EU-Staat mitführst, kannst Du bis zu 800 Zigaretten für den privaten Gebrauch mitführen. Du musst in jedem Fall den Nachweis führen können, dass die Zigaretten aus einem anderen EU-Staat stammen.

Davon dürften höchstens 200 Zigaretten aus einem Drittland (=Schweiz stammen), sonsten fallen für die Zigaretten aus dem Drittland Einfuhrabgaben an.

In jedem Fall müsstest Du die 800 Zigaretten deklarieren, wenn Du über die Schweiz wieder nach Deutschland einreist, auch wenn für die in den anderen EU-Staaten erworbenen Zigaretten keine Abgaben anfallen.

Reisen innerhalb der EG

Und wenn Dir das der Zoll dann nicht glaubt, zahlst Du dann für die 600 Stück Strafe. Ich glaube 18 cent pro Stengel.
 

EcoPax

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
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Köln
Von der Homepage des Zolls.


Reisende können aus jedem Mitgliedstaat der EG Waren abgabenfrei und ohne Zollformalitäten
nach Deutschland mitbringen. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Waren

nicht aus einem der zoll- oder steuerrechtlichen Sondergebiete mitgebracht werden,
weder zum Handel noch zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind,
keinen Verboten und Beschränkungen der Ein- oder Durchfuhr unterliegen.
Manchmal werden allerdings Waren in so großen Mengen mitgebracht, so dass eine rein private Verwendung zweifelhaft erscheinen muss. Zur Abgrenzung des gewerblichen Warenverkehrs vom privaten Reiseverkehr gelten in diesen Fällen im innergemeinschaftlichen Reiseverkehr folgende Richtmengen:

Tabakwaren: Zigaretten 800 Stück
Zigarillos 400 Stück
Zigarren 200 Stück
Rauchtabak 1 kg

Wenn's drüber ist musst Du evtl. argumentieren. Wobei mir bei einer inner-EU Reise noch nie eine Kontrolle aufgefallen ist. Aber muss ja nix heissen.
 

mojito25

Erfahrenes Mitglied
07.06.2010
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Danke für die Auskunft

Also kann ich 4 Stangen aus BCN oder

1 Stange aus FUE und 3 aus BCN mitnehmen.

Hast du zu den 200 Stk. aus einem Fremdland einen Link, hab bei deinem dazu nichts gefunden :cry: oder ich seh den Wald vor lauter Bäumen nicht
 

mojito25

Erfahrenes Mitglied
07.06.2010
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In HAJ aus ZRH wirst du als alleinreisender zu 80% kontrolliert...PAD ist noch schlimmer, weil die sonst nix zu tun haben, da ist es egal wo du herkommst! :)
 
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28.03.2010
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Nein, die 4 Stangen kommen ja nur von der Abgrenzung zwischen privatem und gewerblichen Gebrauch.

Ergo: 1 Stange zollfrei aus CH + bis zu 3 weitere Stangen aus der EU (vollversteuert) = Zollgrenze CH eingehalten + privater Gebrauch nicht zweifelhaft

Hier ein interessanter Link für die Österreicher, denn der OGH (Oberste Gerichtshof) hat die Beschränkung auf 200 Zigaretten aus manchen EU-Ländern (früherer Osten) hiermit aufgehoben.

Zigaretten-Importe aus Slowenien wieder legal > Kleine Zeitung

Für Wiener ist der Weg nach Bratislava recht kurz...
 

Robstar

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
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edelweiss

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28.03.2010
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Warum so einen Aufwand betreiben? :confused: Einfach aufhören zu rauchen und schon muss man sich mit solchen Problemen gar nicht mehr beschäftigen. =;

Wieso zahlst man in AT/DE soviel Steuer?
Einfach aufhören zu arbeiten oder € 1.000,- Job annehmen, schon zahlt man NULL Steuer.

Wäre auch einfach, wenn nicht....:censored:
 

Robstar

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
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Wieso zahlst man in AT/DE soviel Steuer?
Einfach aufhören zu arbeiten oder € 1.000,- Job annehmen, schon zahlt man NULL Steuer.

Wäre auch einfach, wenn nicht....:censored:

Aber dann hast du ja auch weniger Netto, wenn du davon so leben kannst wie du möchtest bzw wenn deine Ersparnisse ausreichen - warum nicht.

Wie sieht das denn eigentlich auf dem Postweg innerhalb der EU aus? Fallen dort die Steuern genauso an wie bei einem Import von einem Land außerhalb der EU?
 

mojito25

Erfahrenes Mitglied
07.06.2010
1.354
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Die meisten Zigaretten-Päckchen kommen, aus Erfahrung, gar nicht erst an ;) Es kommt noch nicht mal ein netter Brief von Zoll, die Päckchen sind einfach verschwunden...(y)

Überwachungsstaat... =;
 

greg82

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28.11.2009
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auch wenns vielleicht schon zu spät ist:

du darst 5 bzw 1 Stange(n) mitbringen. ( 1 Stange=200 Stück Zigaretten)

für die Einfuhr aus einem Drittland gelten andere Regelungen als für Einfuhr aus einem EU Land. Und beide Regelungen können nebeneinander betrachtet werden. Die eine schließt die andere nicht aus!

Drittland: 200 Stück Zigaretten

EU-Land: 800 Stück versteuerte Zigaretten,

Kanarische Inseln: 200 Stück ( wird wie Drittland behandelt, also keine weitere Freimenge aus einem Drittland)

"Die nachfolgend aufgeführten Gebiete gehören zwar zum Zollgebiet der EG aber nicht zum Steuergebiet für Verbrauchsteuern und Mehrwertsteuern:
die britischen Kanalinseln
die Überseedepartements Frankreichs (Martinique, Guadeloupe, Réunion und Französisch-Guayana)
die Kanarischen Inseln
die Ã…landinseln
der Berg Athos in Griechenland.
Bei der Einreise aus diesen Gebieten gelten auf Grund ihres speziellen steuerrechtlichen Status ebenfalls die Regelungen zu den Reisefreigrenzen für Waren aus Drittländern. Bei Überschreitung der Freigrenzen werden jedoch nur die Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Verbrauchsteuern erhoben."


Den Nachweis, dass die Zigaretten aus dem freien Verkehr eines EU-Landes stammen, erbringst du damit, dass diese Zigaretten eine Steuerbanderrolle haben.

Für dein Beispiel bedeutet dies also:

FUE-ZRH- DE = 200 Stück

FUE-BCN-ZRH-DE= 1000 Stück, davon 800 vollversteuerte EU-Zigaretten also aus BCN, und 200 Stk aus FUE oder aus ZRH ( ich würd FUE vorziehen, sind dort günstiger)
 
Zuletzt bearbeitet:

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
17
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Mitnehmen aus einem anderen EU-Staat, wenn die Zigaretten voll versteuert sind, darf man zumindest theoretisch unbegrenzt. Man braucht dann halt nur starke Argumente, weshalb man soviele Zigaretten für den Eigengebrauch benötigt. Wenn der Zoll dir abnimmt, dass du 20 Stangen wirklich für dich benötigst, darfst du auch 20 Stangen mitführen.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Ich bin sehr viel via ZRH unterwegs und mache das so:

Tag 1: Deutschland-ZRH-MAD (Beispiel für EU-Stadt)
Kaufe 1 Stange in ZRH, bringe diese legal in MAD in die EU.

Tag 2: MAD-ZRH-Deutschland
Die auf dem Hinweg gekaufte Stange (meist dann schon angebrochen) packe ich zusammen mit dem Kaufbeleg von Tag1 in den aufzugebenden Koffer. Dieser bekommt beim CKI in MAD dann eine grüne Banderole (EU-EU) obwohl es via ZRH geht.

In ZRH kaufe ich dann wieder eine Stange, die ins Handgepäck geht.

Am Zoll in Deutschland wird man aufgrund der grünen Banderole am aufgegebenen Koffer eigentlich nie angehalten. In all den Reisen nach dem Prinzip oben ist es mir erst 2x passiert (und das war beide Male in MUC), daß ich angehalten wurde.

Beide Male ging die zweite, angebrochene Stange mit Kaufbeleg vom Tag 1 ohne Probleme nach kurzer Erklärung bei der "Kofferdurchsuchung" durch, da man glaubhaft zeigen kann, daß diese schon einmal in die EU eingeführt wurde.

Im Handgepäck würde ich dies allerdings nicht versuchen!
 

greg82

Aktives Mitglied
28.11.2009
174
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Mitnehmen aus einem anderen EU-Staat, wenn die Zigaretten voll versteuert sind, darf man zumindest theoretisch unbegrenzt. Man braucht dann halt nur starke Argumente, weshalb man soviele Zigaretten für den Eigengebrauch benötigt. Wenn der Zoll dir abnimmt, dass du 20 Stangen wirklich für dich benötigst, darfst du auch 20 Stangen mitführen.


theoretisch...sehr theoretisch! ich bin auf die argumente gespannt!:D

ist übrigens eine nationale regelung, dh in einem anderen Mitgliedstaat kann dies wieder ganz anders geregelt sein!

@king

es gibt auch nette zöllner:)
 

edelweiss

Verhinderter Altpapiersammler
28.03.2010
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VIE
Geographie 6..... Bratislava nach Slowenien zu verlegen :mad:

Achtung: Ich habe nicht Bratislava nach Slowenien verlegt, sondern meinen Beziehungspunkt von Wien = Bratislava (50km) genommen, die in der Steiermark und Kärnten (in Süden ATs) erscheinende Kleine Zeitung nimmt natürlich die Beispiel aus Slowenien, da dies der nächste billigere Marktplatz für die Steirer und Kärntner ist.

Heißt, die Wiener fahren nach Bratislava oder Ungarn, die Steirer/Kärntner nach Slowenien.
 

jubo14

Erfahrenes Mitglied
29.03.2010
1.027
0
zwischen DTM und PAD
Nein, ist keine nationale Regelung, das ist EU-Recht. Jeder Staat der Abweichendes regelt, kann über EU-Recht verklagt werden.
Toll! Und jeder Zöllner, der bei der Kontrolle was anderes behauptet, hat auch Unrecht.

Nur nutzen tut es Dir bei der Einreise überhaupt nichts!
Denn entweder werden die, nach Meinung des Beamten, zuvielen Waren konfisziert, oder Nachversteuert.
Es bleibt dann jedem "Opfer" freigestellt, sich über den juristischen Weg Recht zu verschaffen.
Aber ob sich der Aufwand dann für 200 Zigaretten lohnt?

Und ganz nebenbei, ist es Unsinn, dass die Regelungen in der ganzen EU identisch sind.

Denn wie würdest Du folgendes Zitat des Britischen Zolls erklären wollen?
Arrivals from EU countries

When arriving into the UK from an EU country you can bring in an unlimited amount of most goods.
For excise goods such as alcohol and tobacco, there are no restrictions.
 
Zuletzt bearbeitet:

greg82

Aktives Mitglied
28.11.2009
174
0
Nein, ist keine nationale Regelung, das ist EU-Recht. Jeder Staat der Abweichendes regelt, kann über EU-Recht verklagt werden.

natürlich ist das nationales gesetz und zwar das tabaksteuergesetz!
deshalb haben die engländer bei einfuhren aus eu-ländern keine beschränkung, wäre es EU-Recht wäre dies nicht möglich!

bei einfuhr aus dem drittland handelt es sich um ein eu-recht, und zwar die einfuhrabgabenbefreiungsverordnung, deshalb in allen EU-ländern gleich.

so einfach ist das ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
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Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
natürlich ist das nationales gesetz und zwar das tabaksteuergesetz!
deshalb haben die engländer bei einfuhren aus eu-ländern keine beschränkung, wäre es EU-Recht wäre dies nicht möglich!

bei einfuhr aus dem drittland handelt es sich um ein eu-recht, und zwar die einfuhrabgabenbefreiungsverordnung, deshalb in allen EU-ländern gleich.

so einfach ist das ;)

Nein, eben nicht... Der freie Warenverkehr innerhalb der EU ist EU-Recht. Jedoch gilt dieser freie Warenverkehr für den privaten Gebrauch. Und die Richtmengen welche als Indiz für privaten Gebrauch herangezogen werden, können freilich von jedem Mitgliedsland selbst festgelegt werden. Dennoch gilt, dass es grundsätzlich in der ganzen EU - auch in Deutschland - keine absoluten Höchstgrenzen gibt, man muss eben nur dem evtl. kontrollierenden Beamten oder dem Gericht glaubhaft machen können, dass es für den eigenen Gebrauch bestimmt ist, was man da so mitnimmt.