Apotheker gefragt

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Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
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Howard Johnson
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Hallo,

ich hoffe, hier im VFT tummeln sich auch einige Apotheker...
Da gibt es nämlich eine spezielle Frage:
Kann eine nur nach NRF zubereitete Substanz auch ohne Apothekenzulassung vertrieben werden, vorzugsweise im veterinär-medizinischen Bereich?
Frage für einen Freund :cool: der ist weder Apotheker noch Veterinärmediziner.

Caro
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.950
985
DUS, HAJ, PAD
Nein, habe aber in Teilbereichen meiner Arbeit auch mit dem Inverkehrbringen und der Freigabe von Medikamenten zu tun.
Das Thema kann in der Tat komplex werden, daher muss für eine korrekte Antwort vermutlich der ganze Sachverhalt dargestellt werden.

Wenn dein Bekannter es im veterinär-medizinischen Bereich verkaufen möchte, wird er ja vermutlich dorthin Beziehungen haben und kann dort mal nachfragen?
 
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Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.732
1.177
Howard Johnson
Das kommt drauf an was er herstellt und zu welchem Zweck, ohne weitere Informationen ist das nicht zu beantworten denke ich.

https://www.lhr-law.de/thema/lebensmittelrecht/arzneimittelrecht-vertrieb/

Es handelt sich letztendlich um eine Substanz, welche in Gelform oder in Wasser gelößt sowohl beim Menschen angewandt werden kann (nicht verschreibungspflichtig, aber eben apotheken"pflichtig" aufgrund der Zubereitung) - und auch im veterinären Bereich.
 

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.309
336
Geht's um Bullenschluck? (y)

0.7l-Flasche_ml.jpg
 

pharmakon

Aktives Mitglied
29.10.2009
173
0
Wenn es sich um apothekenpflichtige Substanzen handelt, darfst du es nicht in den Verkehr bringen.
Ebenso, wenn die Herstellung nach NRF erfolgt. Das ist als Individualrezeptur gedacht und nicht zum gewerbsmäßigen Herstellen.
Daher rate ich davon strikt ab
 
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Weißkittel

Reguläres Mitglied
12.01.2018
80
18
BEIM WELFENPRINZEN
Wenn es sich um apothekenpflichtige Substanzen handelt, darfst du es nicht in den Verkehr bringen.
Ebenso, wenn die Herstellung nach NRF erfolgt. Das ist als Individualrezeptur gedacht und nicht zum gewerbsmäßigen Herstellen.
Daher rate ich davon strikt ab

Das ist nicht ganz korrekt. Es ist unter anderem eine Frage der Kennzeichnung.

Aber die Frage des TE kann man eh nicht coram publico seriös beantworten.

Ich freue mich auf eine aussagekräftige pn.
 

juliuscaesar

Erfahrenes Mitglied
12.06.2014
16.473
13.705
FRA
Wenn die Frage ernsthaftes, gewerbliches Interesse hat, kann ich einen Kontakt per PN herstellen zu einer Apothekerin, die viel Erfahrung mit Zulassung/In Markt bringen / Regulatory / Medizinprodukte hat.
 
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themrock

Erfahrenes Mitglied
30.11.2009
1.507
222
Berlin
Also ich bin Apotheker.
Wenn es eine apothekenpflichtige Zubereitung ist, darf es, wie der Name es schon sagt, nur über eine Apotheke vertrieben werden.