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Interne Scorewerte (Kreditinstitute)

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JFI

Erfahrenes Mitglied
04.05.2017
2.319
338
emv.smart-upstart.de
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Guten Tag.

In diesem Thread möchte ich einen Einblick geben in die verschiedenen Auskünfte nach §34 BDSG.

Ich fange mal mit beispielhaften Auszügen aus der Comdirect-Auskunft an.

Anhang anzeigen 005.pdf
Anhang anzeigen 006.pdf
Anhang anzeigen 007.pdf


Weiterer Teil der Auskunft sind sämtliche Vorgänge mit Zeitstempel.
Man kann auf diese Weise erkennen, welche Vorgänge sich wie auf den internen Score auswirken.

Wäre schön, wenn wir alle gängigen Kreditinstitute ein bisschen näher beleuchten könnten.

Nachtrag vom 28.01.2019:
Auf der eigenen Website pflege ich jetzt meine Datenauskünfte nach Artikel 15 DSGVO ein:

https://forum.smart-upstart.de/viewforum.php?f=9

Ist noch im Aufbau, wird erweitert.
 
Zuletzt bearbeitet:

vs_muc

Erfahrenes Mitglied
07.04.2017
1.910
0
MUC
Nur mal so am Rande: Ist es überhaupt seitens der Bank erlaubt, diese Score-Unterlagen und Formalia öffentlich hochzuladen? Auch wenn jetzt keinen personenbezogenen Daten erkennbar sind, so ist es ja immer noch "intern".
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Nur mal so am Rande: Ist es überhaupt seitens der Bank erlaubt, diese Score-Unterlagen und Formalia öffentlich hochzuladen?
Erforderliche Schöpfungshöhe dürfte nicht gegeben sein

Auch wenn jetzt keinen personenbezogenen Daten erkennbar sind, so ist es ja immer noch "intern".
Und? OP hat wohl kaum eine Erklärung unterzeichnet, in der er der Veröffentlichung vertraglich ausschließt. Die Frage der Gültigkeit eines solchen Vertrages sei mal dahingestellt.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.732
2.264
Auch wenn jetzt keinen personenbezogenen Daten erkennbar sind, so ist es ja immer noch "intern".
Was ist denn daran "intern"? Das ist ein Schreiben, das die Bank an einen Kunden verschickt hat. Hast du mit deiner Bank eine Verschwiegenheitsverpflichtung vereinbart? Also kannst du auch öffentlich über die Erfahrungen mit deiner Bank berichten. Das passiert schließlich tagtäglich tausendfach.
 
Zuletzt bearbeitet:

Swekkx

Erfahrenes Mitglied
16.11.2016
381
49
wie frägt man denn sowas an? Bei der Schufa gibts ja ein extra formular.
 

JFI

Erfahrenes Mitglied
04.05.2017
2.319
338
emv.smart-upstart.de
wie frägt man denn sowas an? Bei der Schufa gibts ja ein extra formular.
Textform mit dem Hinweis auf Paragraph 34 BDSG sollte genügen.

Anfrage kann i.d.R. auch als Email oder Telefax versandt werden.

Muster findet man im Internet genügend, ich selbst habe mir eine LaTeX-Vorlage (scrlttr) gebastelt, die ich immer benutze.

Da ich kein Faxgerät habe, schicke ich Telefaxe kostenlos per Epost.

Falls nur eine *kostenpflichtige* Telefaxnummer des jeweiligen Unternehmens offiziell bekannt ist, schaue ich unter folgender Seite, ob es eine kostenlose Rufnummernalternative gibt:

https://www.0180.info/

Falls Du eine Auskunft von deiner Bank haben möchtest, sollte auch ein Zweizeiler über ein ggf. vorhandenes Kontaktformular im Online-Interface ausreichen.
 

Matze_TXL

Erfahrenes Mitglied
07.12.2016
278
4
"In England ist alles erlaubt, wenn es nicht ausdrücklich verboten ist.
In Deutschland ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.
In Frankreich ist alles erlaubt, auch wenn es verboten ist.
In Russland ist alles verboten, auch wenn es erlaubt ist.
In Italien ist alles erlaubt, was nicht grundsätzlich verboten ist. Und für vieles, was ausdrücklich verboten ist, gibt es oft eine italienische Lösung.":D
(Quelle nicht bekannt).
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.557
633
Für mich ist die wichtigste Frage... Wirkt sich diese Auskunft auf den Bank internen Score aus? Scheinbar wird da ja jeder Keks angegeben.

Effektiv ist das ja auch eine kostenfreie Bankauskunft.

Und auch würde mich interessieren, was du gemacht hast weil deine Bonitäts-Note (Buchstabe) ein Jahr auf D stand? Was ja doch schon schlechte Bonität aussagt.
 

JFI

Erfahrenes Mitglied
04.05.2017
2.319
338
emv.smart-upstart.de
Für mich ist die wichtigste Frage... Wirkt sich diese Auskunft auf den Bank internen Score aus? Scheinbar wird da ja jeder Keks angegeben.

Soweit ich weiß, *darf* sich eine solche Auskunft nicht negativ auswirken.

Und auch würde mich interessieren, was du gemacht hast weil deine Bonitäts-Note (Buchstabe) ein Jahr auf D stand? Was ja doch schon schlechte Bonität aussagt.

Hatte damals noch keinen Dispo und aufgrund einer kleinen Unaufmerksamkeit das Konto überzogen. Und außerdem war das nicht mein Hauptkonto, es fanden keine Gehaltseingänge etc. statt. Übrigens bis heute nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.557
633
Die Tatsache das man von "äußerst guter Bonität" auf mehr oder weniger "schlechte Bonität" abgestraft wird weil man mal sein Konto überzieht, finde ich doch recht gravierend. Zumal das für ein Jahr war und so lange war dein Konto bestimmt nicht ohne Dispo überzogen.

Ich hoffe das ist mir jetzt nicht mit der DKB passiert weil das Kreditkarten-Limit auf Grund von Währungsschwankungen knapp 14 Euro überzogen war -.-
 

JFI

Erfahrenes Mitglied
04.05.2017
2.319
338
emv.smart-upstart.de
Die Tatsache das man von "äußerst guter Bonität" auf mehr oder weniger "schlechte Bonität" abgestraft wird weil man mal sein Konto überzieht, finde ich doch recht gravierend. Zumal das für ein Jahr war und so lange war dein Konto bestimmt nicht ohne Dispo überzogen.

Das Konto hatte ich nach ein paar Tagen (als ich den Brief im Briefkasten vorfand) ausgeglichen.

Man muss halt auch sehen, dass das Konto in dieser Zeit eher brach lag.


Ich hoffe das ist mir jetzt nicht mit der DKB passiert weil das Kreditkarten-Limit auf Grund von Währungsschwankungen knapp 14 Euro überzogen war -.-

Wenn dein Score sinkt, welche Konsequenzen sollte das haben?
Wahrscheinlich erst mal keine.

Ich frage mich aber schon, was bei der schlechtesten Bewertung passiert. Kündigung eines ggf. vorhandenen Dispos oder sogar Kontokündigung? Letzteres war ja mal bei der CoDi ein Grund für Verärgerung mancher Kunden.

Wobei hier die Frage ist, ob der Score für die Kündigungen ausschlaggebend war oder ein Verstoß gegen die AGB (beispielsweise gewerbliche Nutzung des Kontos).
 

flibbi

Aktives Mitglied
29.12.2015
119
0
Wenn man aber einen Dispo hat und nutzt, verdient die Bank Geld. Warum sollte sie das Konto kündigen, wenn man in seinem Rahmen bleibt?
 
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JFI

Erfahrenes Mitglied
04.05.2017
2.319
338
emv.smart-upstart.de
Wenn man aber einen Dispo hat und nutzt, verdient die Bank Geld. Warum sollte sie das Konto kündigen, wenn man in seinem Rahmen bleibt?
Warum geben manche Banken erst einen Dispo, wenn Gehalt eingeht oder wenn eine gewisse Zahlungskontinuität erkennbar ist?

Genau dafür ist das Scoring doch vorhanden: um das Kreditausfallrisiko einzuschätzen.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.557
633
Wenn man aber einen Dispo hat und nutzt, verdient die Bank Geld. Warum sollte sie das Konto kündigen, wenn man in seinem Rahmen bleibt?
Ich habe keine Ahnung in wie weit eine permanente Dispo Nutzung bewertet wird... Natürlich verdient die Bank Geld damit aber es wirkt dabei auf keinem Fall so, als würde der Kunde mit Geld umgehen können.

Auch wenn ein Konto oder Dispo deswegen vielleicht nicht gekündigt wird, für weitere Kreditprodukte ist das sicherlich nicht gerade von Vorteil.
 
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danchel

Erfahrenes Mitglied
15.12.2015
860
206
Ich habe keine Ahnung in wie weit eine permanente Dispo Nutzung bewertet wird... Natürlich verdient die Bank Geld damit aber es wirkt dabei auf keinem Fall so, als würde der Kunde mit Geld umgehen können.

Auch wenn ein Konto oder Dispo deswegen vielleicht nicht gekündigt wird, für weitere Kreditprodukte ist das sicherlich nicht gerade von Vorteil.

Insbesondere wenn mit dem weiteren, günstigeren Kredit der Dispo ausgeglichen werden soll. :D
 

JFI

Erfahrenes Mitglied
04.05.2017
2.319
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emv.smart-upstart.de
Ich habe jetzt mal bei der DKB angefragt, ob die §34-Auskunft auch in elektronischer Form ins Postfach zugestellt werden kann.
 

The Hungry

Erfahrenes Mitglied
25.06.2017
592
4
Ich habe mal versucht bei der Diba eine Auskunft zu erhalten. Auf die erste Anfrage erhielt ich keine Antwort, auf die zweite, dass doch angeblich ein Formular zugeschickt wurden sei. Dieses kam dann beim zweiten Versuch auch an. Der darauf folgende Brief ging leider wie sehr häufig am Thema vorbei. Mir wurde mitgeteilt, dass man Kredit abgelehnt werden muss. Was auch immer für ein Kredit. Ich hatte gar keinen neuen beantragt. Um unteren Teil wurde ein Score aufgeführt und die angeblich dazu gehörige Skale. Leider lag mein Wert oberhalb dieser Skala - wie glaubwürdig.

Nach einer Beschwerde wurden mir dann alle gespeicherten Daten zugesendet und jetzt ein paar Wochen später ein neues Schreiben, diesmal mit dem selben Score, aber mit erweiterten Skala nach oben und ein paar Punkte, die in die Berechnung einfließen. Der Score entspricht dem zum Zeitpunkt einer Kreditbeantragung. Weitere bzw. aktuelle Scores wurden nicht geliefert.
 
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Swekkx

Erfahrenes Mitglied
16.11.2016
381
49
Die Consorsbank auskunft ist einfach nur die gespeicherten Daten über den Kontoinhaber. Keine internen Scorewerte. Hier wird auf die Schufa verwiesen.
 

amerin

Erfahrenes Mitglied
26.07.2014
2.278
4
Streit
BNP Paribas verweist auf Schufa und nutzt das aber nur beim Girokonto. Klar, die scoren natürlich nur beim Girokonto :D
 

amerin

Erfahrenes Mitglied
26.07.2014
2.278
4
Streit
Hat schon jemand erfolgreich mit Hinweis auf § 34 BDSG eine Auskunft von der DRIVANGO GmbH [FONT=.SFUIText]oder E.ON Energie Deutschland GmbH (eon-unterwegs.de) e[/FONT]rhalten?
Mir wurde gerade angetragen beide verweisen rotzfrech auf die Advanzia Bank S.A., aber das ist ja 1. in Luxemburg etwas ganz anderes und 2. ein Verstoß gegen deren Auskunftspflicht auf sicherem Wege.
 

Droggelbecher

Erfahrenes Mitglied
14.07.2016
5.168
15
Diese Drivango-Punkte sind bestimmt ein Datenschutzdisaster wie Payback. Hat sich da mal jemand rangetraut? Die Advanzia hat die Karte aber nach deutschem Recht, ergo würde auch da § 34 BDSG gelten.
 
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Droggelbecher

Erfahrenes Mitglied
14.07.2016
5.168
15
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AGB-Bruch:
16. Sonstiges:
Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt werden. Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch.
 
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