ANZEIGE
Hallo,
folgendes Szenario:
Person A und B fliegen gemeinsam in den Urlaub. Person A bezahlt Flüge und Hotel komplett, die Kosten belaufen sich beispielhaft auf 2000 EUR. Person B überweist Person A seinen Anteil von 1000 EUR. Person A hat eine Rücktrittsversicherung für sich abgeschlossen. Dies ist keine "Paar"-Versicherung o.Ä.
In den Versicherungsbedingungen steht "Risikopersonen als Rücktrittsgrund: Lebenspartner, Familienmitglieder, Mitreisende (wenn max. 5 Mitreisende), Betreuende Personen, etc.". Also ist Person B als Mitreisender eine Risikoperson.
Nun erkrankt Person B kurz vor Reisebeginn und Person A möchte von der Reise zurücktreten.
Meine Frage:
1) Bekommt A 2000 EUR wieder?
2) Bekommt A 1000 EUR wieder?
folgendes Szenario:
Person A und B fliegen gemeinsam in den Urlaub. Person A bezahlt Flüge und Hotel komplett, die Kosten belaufen sich beispielhaft auf 2000 EUR. Person B überweist Person A seinen Anteil von 1000 EUR. Person A hat eine Rücktrittsversicherung für sich abgeschlossen. Dies ist keine "Paar"-Versicherung o.Ä.
In den Versicherungsbedingungen steht "Risikopersonen als Rücktrittsgrund: Lebenspartner, Familienmitglieder, Mitreisende (wenn max. 5 Mitreisende), Betreuende Personen, etc.". Also ist Person B als Mitreisender eine Risikoperson.
Nun erkrankt Person B kurz vor Reisebeginn und Person A möchte von der Reise zurücktreten.
Meine Frage:
1) Bekommt A 2000 EUR wieder?
2) Bekommt A 1000 EUR wieder?