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Rücktrittsversicherung, Krankheit von +1

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CvLgCNtdxUvm

Aktives Mitglied
27.04.2017
118
0
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Hallo,
folgendes Szenario:

Person A und B fliegen gemeinsam in den Urlaub. Person A bezahlt Flüge und Hotel komplett, die Kosten belaufen sich beispielhaft auf 2000 EUR. Person B überweist Person A seinen Anteil von 1000 EUR. Person A hat eine Rücktrittsversicherung für sich abgeschlossen. Dies ist keine "Paar"-Versicherung o.Ä.
In den Versicherungsbedingungen steht "Risikopersonen als Rücktrittsgrund: Lebenspartner, Familienmitglieder, Mitreisende (wenn max. 5 Mitreisende), Betreuende Personen, etc.". Also ist Person B als Mitreisender eine Risikoperson.

Nun erkrankt Person B kurz vor Reisebeginn und Person A möchte von der Reise zurücktreten.

Meine Frage:
1) Bekommt A 2000 EUR wieder?
2) Bekommt A 1000 EUR wieder?
 

Wagimen

Erfahrenes Mitglied
23.02.2014
793
4
Das ist so ein Fall, wo ich die Versicherungsbedingungen ganz genau lesen würde... Aber so wie du es schilderst würde ich sagen 2.000 €.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Person A ist versichert und erhält seinen Reisepreis in Höhe von 1000€ erstattet.
Person B ist ja nicht versichert und erhält demgemäß auch nichts von der Versicherung.

Ob Person B oder die Oma von A erkrankt spielt keine Rolle; beide sind gleichwertige "Risikopersonen".
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.890
580
CGN
ich finde etwas widersprüchlich, dass wir hier im Forum "Kreditkarten" sind (klingt also danach, als habe A ein KK-Produkt mit inkludierter Versicherung und mit dieser auch die Reisekomponenten bezahlt), gleichzeitig aber folgendes geschrieben wird:

Person A hat eine Rücktrittsversicherung für sich abgeschlossen. Dies ist keine "Paar"-Versicherung o.Ä.

von daher würde ich
Person A ist versichert und erhält seinen Reisepreis in Höhe von 1000€ erstattet.
Person B ist ja nicht versichert und erhält demgemäß auch nichts von der Versicherung.

das nicht 100%ig unterschreiben sondern schließe mich an: Lies die Versicherungsbestimmungen.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
klingt also danach, als habe A ein KK-Produkt mit inkludierter Versicherung und mit dieser auch die Reisekomponenten bezahlt.
Ja, in diesem Fall wäre wohl auch Person B versichert; falls deren anteilige Reisepreis über die KK von Person A bezahlt wurde.

Aber er schreibt ja, dass Person B nicht versichert sei. Etwas missverständlich. Also vielleicht doch keine KK-Versicherung?

Dem Rat, die Versicherungsbedingungen zu lesen, schließe ich mich an.
 

CvLgCNtdxUvm

Aktives Mitglied
27.04.2017
118
0
Okay. Ich habe das KK-Forum gewählt, weil ich kein passenderes Unterforum gefunden habe. Person A hat eine Reiserücktrittsversicherung bei der Allianz Global Assistance abgeschlossen, eine KK ist nicht im Spiel.

Ich frage hier, weil ich in den Versicherungsbedingungen die Antwort auf meine Frage nicht finde/zu verwirrt bin. Diese sind in einer Fassung für Einzel/Paar/Familienversicherung...

Mein Problem ist:
Wenn A 2000 EUR wieder kriegen würde, wozu existiert dann eine Paar-Versicherung? Eigentlich kann das doch nicht sein. Es muss doch irgendjemand klar wissen, ob bei so einer Reiserücktrittsversicherung *anteilig* zurückerstattet wird (d.h. nur der Anteil von A, weil B ist nicht versichert) oder alles was A bezahlt hat (auch für andere Personen).
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Wer bezahlt, spielt in dem Fall überhaupt keine Rolle, sondern wer reist.

Es könnte sich auch um ein Geschenk eines Dritten an Euch handeln und es würde genau die versicherte Person A seinen Reisepreis erstattet bekommen (in der Annahme, dass Person A und B im Reisevertrag als Reisende benannt sind.)
 
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Thomas91

Aktives Mitglied
03.03.2017
132
1
Ich habe jetzt gerade mal in den Bedingungen der Barclaycard Platinum nachgesehen. Dort ist die Frage eindeutig geklärt. Person A würde den vollen Preis (abz. Selbstbeteiligung) erstattet bekommen.

Sie Erhalten von uns bis zu dem in der Leistungstabelle genannten Betrag für ungenutzte und nicht rücker-stattbare Reise- und Unterbringungskosten und andere im Voraus bezahlte Gebühren für alle zusammenreisenden begünstigten Personen, die Sie bezahlt oder zu deren Zahlung Sie sich verpflichtet haben,

wobei bei begünstigter Person u.A. der Lebenspartner beinhaltet ist.

Also schau im den Bedingungen nach. Aber wenn das eine eigenständige Versicherung ist, denke ich mal dass die Chancen ganz gut stehen. Die bei Kreditkarten inkludierten Versicherungen sind ja eher abgespeckt.
 
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CvLgCNtdxUvm

Aktives Mitglied
27.04.2017
118
0
Das hier sind die betreffenden Versicherungsbedingungen: https://www.allianz-reiseversicheru...media/avb/AVB-ELVIA_Jahres-Komplettschutz.pdf

Der relevante Teil "Reiserücktritt-Versicherung" beginnt auf der pdf-Seite 5. Vermutlich beantworten diese meine Fragen, mich verwirrt es aber zu stark um die Antworten zu sehen. Von "geteilten" Reisen ist generell nicht die Rede, außer einmal 5. und da geht es um "zwei versicherte" Personen, behandelt also nicht meine Fragenstellung.
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
904
Ich les das so, dass Du wegen der Krankheit von B zwar zurücktreten kannst (sofern die Krankheit schwerwiegend genug ist), aber lediglich Du versichert bist. Sprich, es gibt nur 1000 Euro wieder.
 
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Niehoffbt

Erfahrenes Mitglied
28.11.2010
738
0
FMO
Wer hat denn den Reisepreis bezahlt? Person A? Was A und B unter sich verrechnen weiß die Versicherung im Zweifel gar nicht?
Wahrscheinlich spielt es auch gar keine Rolle.
Als ich (+1 Schwanger mit leichten Komplikationen), letztes Jahr mal die RRV der MLP Platinumm KK genutzt habe, hat mich kein Mensch danach gefragt.
Der Schaden wurde übrigens perfekt reguliert.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
10.464
4.791
Es sollte doch einfach zu klären sein an Hand der Versicherungsbedingungen, wen die Reiserücktrittsversicherung alles abdeckt; nur den Versicherungsnehmer oder auch (bestimmte) Mitreisende.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.890
580
CGN
Sprich, es gibt nur 1000 Euro wieder.

Was so nur stimmt, wenn zwei Einzelzimmer gebucht wurden.

Beim Doppelzimmer, von Person A (die ja gebucht und bezahlt hat) vermutlich auf seinen Namen (und Person B max. als Zusatzgast eingetragen) gebucht, würde in der Situation das natürlich auch komplett erstattet. Also bekommt A sagen wir mal 1500 Euro wieder, Person B bleibt auf 500 Euro (Flug) sitzen.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Was so nur stimmt, wenn zwei Einzelzimmer gebucht wurden.

Beim Doppelzimmer, von Person A (die ja gebucht und bezahlt hat) vermutlich auf seinen Namen (und Person B max. als Zusatzgast eingetragen) gebucht, würde in der Situation das natürlich auch komplett erstattet. Also bekommt A sagen wir mal 1500 Euro wieder, Person B bleibt auf 500 Euro (Flug) sitzen.

Ja, wobei der Versicherte ja die Reiserechnung(en) der Leistungsträger wird vorlegen müssen, um die Erstattung zu bekommen. In diesen Rechnungen sind ja typischerweise die einzelnen Leistungen namentlich den Reisenden zugeordnet und beziffert.
Bei Pauschalreisen und Flugtickets wird das meistens ein Reisepreis je Person sein (also wird "B" nicht erstattet). Bei Hotelzimmern, wie du ja schon sagst, ist wiederum häufig nur "A" als Reisender aufgeführt.

Da hilft also neben dem Blick in die Versicherungsbedingungen nur noch der genaue Blick auf die einzelnen Reisebestätigungen, bzw. Rechnungen.
 

CvLgCNtdxUvm

Aktives Mitglied
27.04.2017
118
0
Hier ist bisher nicht die Rede von Pauschl sondern nur von Flug/Hotel.

Ja. Person A hat Flüge gebucht. Hier werden wie gewöhnlich auch die Daten von Person A und B angegeben. Im Hotel wurde von Person A ein Doppelzimmer gebucht. Das Hotel hat keine Daten von Person B und entsprechend wird in der Rechnung nur von Person A die Rede sein.

Also bin aktuell jetzt auch in dem Glauben, dass bei den Flügen "die Hälfte" erstattet werden würde. Beim Hotel entweder alles oder der Preis, den das Doppelzimmer als Einzelzimmer gekostet hätte.
 
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amerin

Erfahrenes Mitglied
26.07.2014
2.278
4
Streit
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Korrekt, persönlicher Flug plus Hotelzimmer (auch eine Einzelperson kann ein vollwertiges Doppelzimmer buchen, wenn es als Einpreiszimmer ausgewiesen ist)
 
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