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M&M world Business KK - Frage zur Mietwagenversicherung

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Sandman78

Erfahrenes Mitglied
20.03.2012
598
6
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Hi zusammen,

eine Frage zur Versicherung von Mietwagen:
Wir haben auf Mallorca einen Wagen bei irgendeinem der lokalen Anbieter gemietet. Selbstbeteiligung bei dem Anbieter: 1500€.
Mein Verständnis ist nun, da ich den Wagen mit der KK von M&M gemietet habe, dass im Falle des Falles die Versicherung der Karte greift, richtig?
Spielt es bei der Selbstbeteiligung bei M&M eine Rolle das ich SEN bin?


Besten Dank für eure Hilfe!!
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.607
1.299
du musst mit der LH-Karte bezahlt haben und darfst KEINERLEI Rabattcodes verwendet haben. Ob Broker Buchunen durchgehen, bin ich mir nicht sicher? Wenn du bei den Anbietern vor Ort ohne Rabatt auf deren Homepage mit der LH Karte bezahlt hast, greift die Versicherung aber auch nur, wenn diese Karte vor Ort als Kautionskarte akzeptieren (ggf. machen manche kleiner hier Stress, weil dir ihr SB-Wegversicherung verkaufen wollen).

Letztlich ist die LH-Mietwagenversicherung aber nichts wert, weil immer noch 220€ SB.

Vergiss die Karte und hol die hier die Jahrespolice für 39 GBP: www.incarhireinsurance.com - mache ich seit Jahren, buche immer das für mich am günstigste Auto und muss mir keine Gedankenmachen, ob jetzt die LH-card Versicherung im Schadensfall rumspinnt (es gab schon viele Berichte hier!)
 
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Sandman78

Erfahrenes Mitglied
20.03.2012
598
6
Hm, wir haben über Mietwagen-billiger gebucht und da schon die MM Karte angegeben und dann vor Ort bei dem lokalen Anbieter auch mit der Karte gezahlt und die Kaution ist auch auf der Karte gebucht. Daher sollte es ja klappen, oder?
220€ sind immer noch besser als 1500€ [emoji6]
 

jotxl

Erfahrenes Mitglied
19.11.2009
5.974
863
TXL
hat denn jemand schon Erfahrungen gemacht, wie die Regulierung bei denen verläuft ?
 

El Comandante

Neues Mitglied
05.09.2015
12
0
Hm, wir haben über Mietwagen-billiger gebucht und da schon die MM Karte angegeben und dann vor Ort bei dem lokalen Anbieter auch mit der Karte gezahlt und die Kaution ist auch auf der Karte gebucht. Daher sollte es ja klappen, oder?
220€ sind immer noch besser als 1500€ [emoji6]

Ich bin mir nicht sicher, ob deine Rechnung tatsächlich aufgeht und empfehle, einen Blick in die Versicherungsbedingungen zu werfen. Ich meine, die LH-KK greift nicht, wenn es eine vorrangige Versicherung gibt. Da wäre zu klären, inwieweit eine vom Mietwagenanbieter angebotene LDW inkl. Selbstbeteiligung als solche gilt.
 

Paulchen

Aktives Mitglied
21.12.2014
126
1
Muc
Ist es denn auch nicht so, dass Du die Kreditkarte nur zu geschäftlichen Anlässen verwenden darfst und nur dann Versicherungsschutz besteht? Ob das bei Dir der Fall ist, geht aus dem Post nicht hervor - bei Malle zwar möglich, könnte aber sein, dass die Versicherung etwas genauer nachfragt.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.607
1.299
hat denn jemand schon Erfahrungen gemacht, wie die Regulierung bei denen verläuft ?
Das läuft im Hintergrund über Allianz Global.
Regulierung Glasschaden 620€ dauerte bei mir ca. 4 Wochen nach einigen bürokratischen Rückfragen aber sehr fair und entgegen kommend (auf English)
In UK gebucht ca. 20% günstiger
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.607
1.299
Ist es denn auch nicht so, dass Du die Kreditkarte nur zu geschäftlichen Anlässen verwenden darfst und nur dann Versicherungsschutz besteht? Ob das bei Dir der Fall ist, geht aus dem Post nicht hervor - bei Malle zwar möglich, könnte aber sein, dass die Versicherung etwas genauer nachfragt.
Einfach den Kartenschutz vergessen und 50€ in die extra Versicherung investieren. Nächstes Mal nur 62€ bei LH nehmen. Die Karte ist gut aber Versicherung ist eine Farce wegen den Bedingungen
 

technikelse

Erfahrenes Mitglied
18.05.2016
2.092
7
Wiesbaden
M&M world Business KK - Frage zur Mietwagenversicherung

Und genau das geht sehr oft nicht. Auto ohne Haftpflichtversicherung gibt dir keiner raus.
Alles viel zu kompliziert, vergiss den Schwachsinn

Wo ist hier der Schwachsinn?
Eine HaftPFLICHTversicherung kann man nicht ablehnen, Fahrzeugversicherungen schon. Die Versicherung der M&M Karte umfasst den Fahrzeugschutz, also die Vollkaskoversicherung, nicht die Haftpflicht. Was ist hier kompliziert? Hierbei gilt es einfache Mathematik anzuwenden: ist es günstiger ein Fahrzeug ohne Fahrzeugschutz zu Mieten als mit, so lässt man die Fahrzeugversicherung der Vermietgesellschaft einfach weg und nimmt die Versicherung der Kreditkarte. Das lohnt sich bei Normaltarifen (also keine Specials) fast immer. Bei touristischen Angeboten kann man man die Fahrzeugversicherung oftmals nicht nicht weglassen. Da stellt sich die Frage nicht.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.735
2.274
Vergiss die Karte und hol die hier die Jahrespolice für 39 GBP: www.incarhireinsurance.com - mache ich seit Jahren, buche immer das für mich am günstigste Auto und muss mir keine Gedankenmachen, ob jetzt die LH-card Versicherung im Schadensfall rumspinnt (es gab schon viele Berichte hier!)

Bei dem Preis ist aber keine CDW dabei, wird nur die SB übernommen, musst also die VK dazu extra abschließen und bezahlen oder eben über KK abgedeckt. Wenn du bei denen CDW mit dabei haben willst, brauchst du die Worldwide Plus für 105 GBP.
 

krimlin

Erfahrenes Mitglied
21.08.2016
694
14
Also nach meinem Verständnis geht's hier um den Begriff der "Subsidiarität". Wenn im Mietangebot ein Versicherungsschutz enthalten ist (z.B. Vollkasko mit 1000 Euro Selbstbeteiligung), dann greift diese Versicherung zuerst. Im Anschluss daran greift dann die Kreditkarte: nur noch 1000 Euro Schaden, Selbstbehalt 230 Euro. Was Gegenteiliges konnte ich in den AVB jetzt nicht entdecken. Und dies macht die Karte mit Sicherheit nicht wertlos oder zum "Schwachsinn".

Meine Bitte um einen Link zu den angeblich vielen Berichten hier zu nicht regulierten Schäden bleibt aber bestehen...
 

technikelse

Erfahrenes Mitglied
18.05.2016
2.092
7
Wiesbaden
Also nach meinem Verständnis geht's hier um den Begriff der "Subsidiarität". Wenn im Mietangebot ein Versicherungsschutz enthalten ist (z.B. Vollkasko mit 1000 Euro Selbstbeteiligung), dann greift diese Versicherung zuerst. Im Anschluss daran greift dann die Kreditkarte: nur noch 1000 Euro Schaden, Selbstbehalt 230 Euro. Was Gegenteiliges konnte ich in den AVB jetzt nicht entdecken. Und dies macht die Karte mit Sicherheit nicht wertlos oder zum "Schwachsinn"..

So ist es auch. Wenn man den Mietwagen nicht ohne Fahrzeugversicherung mieten kann, greift die Versicherung der M&M Kreditkarte nicht. Eine Reduzierung der SB der im Mietwagenpreis enthaltenen Fahrzeugversicherung ist durch Nutzung der M&M Karte nicht möglich. Mietet man aber zu Standardtarifen, bei denen man die Fahrzeugversicherung teuer hinzu buchen muss, lohnt sich der Einsatz der Karte schon.
 

krimlin

Erfahrenes Mitglied
21.08.2016
694
14
Wenn man den Mietwagen nicht ohne Fahrzeugversicherung mieten kann, greift die Versicherung der M&M Kreditkarte nicht. Eine Reduzierung der SB der im Mietwagenpreis enthaltenen Fahrzeugversicherung ist durch Nutzung der M&M Karte nicht möglich.
Ich bitte um eine Quelle. Wir scheinen genau das Gegenteil voneinander zu schildern.
 
Zuletzt bearbeitet:

technikelse

Erfahrenes Mitglied
18.05.2016
2.092
7
Wiesbaden
Ich bitte um eine Quelle. Wir scheinen genau das Gegenteil voneinander zu schildern.

Jetzt wo du es sagst ist es mich auch aufgefallen ;-) Da haben wir uns wohl mißverstanden.

http://www.miles-and-more-kreditkar...ngungen_lh_credit_card_171201_V4_markiert.pdf

Unter 2.8 Subsidiarität steht:
„Soweit im Versicherungsfall eine Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, gehen diese Leistungsverpflichtungen den in diesen Bedingungen geregelten vor.“

Daraus interpretiere ich, dass wenn immer eine Vollkaskoversicherung Teil des Mietpreises ist, greift diese. Die M&M Versicherung greift immer nur dann, wenn keine andere Versicherung den Schaden abdeckt. Von „im Anschluß“ lese ich da nichts. Wie soll das auch funktionieren? Schaden von 2000€, eingeschlossene Vollkasko mit 1000€ SB zahlt den Schaden. In diesem Fall zahlt die M&M Versicherung keinen Cent. Die 1000€ SB werden dann nicht übernommen, denn unter 2.7.6 steht:

b) Auf Grundlage der vorgenannten Unterlagen und der Prüfung durch den Versicherer erfolgt eine Regulierung der Reparaturrechnung, abzüglich eines ggf. unter 2.5 angezeigten Selbstbehaltes (je nach Kartentyp).

Da hier nichts davon steht, dass die SB, die durch die Regulierung einer anderen Versicherung entstanden ist, übernommen wird, schließe ich daraus, dass wenn immer eine VK im Mietpreis enthalten ist, diese immer vollumfänglich greift.

Damit ich auf der sicheren Seite bin nutze ich die M&M Versicherung jedenfalls immer nur dann, wenn ich den Mietwagen ohne CDW mieten kann und der Preis dann geringer ist als beispielsweise bei einem Wochenend- oder Ferienspecial mit enthaltener VK. Wenn die SB dieser Versicherung (wie z.B. bei Sixt in Spanien) dann noch 0 ist, ist man mit der in der Mietwagenrate eingeschlossenen Versicherung besser dran.
Im Zweifel kann man ja mal beim M&M Versicherer (z.Zt Axa) nachfragen wie sie „Subsidiarität“ interpretieren.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.912
616
CGN
Ich bitte um eine Quelle. Wir scheinen genau das Gegenteil voneinander zu schildern.
Interessante Frage. Ich war bisher immer davon ausgegangen, dass es so ist wie von dir beschrieben.

Aber ganz 100%ig rauslesen kann man es m.E. nicht bzw ich bin kein Experte, um das verbindlich zu verstehen.

Die Versicherung der M&M Karte "erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch eine andere Versicherung erfasst sind."

Sieht man als Schaden den monetären Schäden des Mieters an, dann ist das klar: wenn der nicht von jemand anderem bezahlt wird, dann eben von der Kreditkarte.

Sieht man aber als Schaden die Beschädigungen am Fahrzeug an, und liest noch dazu das Wort "erfasst" statt "reguliert", dann ist die Kreditkarte raus, sobald ein vorheriger Versicherer den Fall bearbeitet hat (egal mit welchem Ergebnis).

Hm.
 

krimlin

Erfahrenes Mitglied
21.08.2016
694
14
OK, also beziehen wir uns alle auf dieselben AVB, nur lesen wir sie anders. Wenn eine andere Versicherung "vorgreift" , lese ich daraus, dass die KK-Versicherung "nachgreift", also den Rest zahlt, falls noch was übrig bleibt.
Bleibt wohl tatsächlich nur die direkte Frage an den Versicherer.
 

NobodyX

Aktives Mitglied
03.05.2015
246
238
du musst mit der LH-Karte bezahlt haben und darfst KEINERLEI Rabattcodes verwendet haben.

Bzgl. Rabattcode: Wie kommst du darauf, dass das so ist? Gilt dies nur für die Businesskarte oder auch für die Gold World Plus?
In den Bedingungen zum CDW finde ich hierzu keinen Passus.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.912
616
CGN
OK, also beziehen wir uns alle auf dieselben AVB, nur lesen wir sie anders. Wenn eine andere Versicherung "vorgreift" , lese ich daraus, dass die KK-Versicherung "nachgreift", also den Rest zahlt, falls noch was übrig bleibt.
Bleibt wohl tatsächlich nur die direkte Frage an den Versicherer.
Da gebe ich dir Recht. Aber es steht nichts von vorgreifen, sondern der ganze Kram steht unter Ausschlüsse.
 
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jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.912
616
CGN
Bzgl. Rabattcode: Wie kommst du darauf, dass das so ist? Gilt dies nur für die Businesskarte oder auch für die Gold World Plus?
In den Bedingungen zum CDW finde ich hierzu keinen Passus.
Die Bedingung ist, dass der Mietpreis vollständig mit der Karte bezahlt wird.

Ein 10% Rabattcode dürfte kein Problem darstellen, weil der Mietpreis reduziert wird.

Ein 10 Euro Gutschein hingegen wird meist auf den Mietpreis angerechnet und gilt damit als Zahlungsmittel. Damit wäre der Mietpreis nicht vollständig mit der Karte bezahlt, weil ein zweites Zahlungsmittel in Spiel war.

Als Kriterium könnte man die MwSt nehmen - wenn die auf den vom Gutschein reduzierten Preis ausgewiesen wird, dann sollte der Gutschein eher kein Problem darstellen.

Wird die MwSt aber auf den Preis vor Anrechnung des Gutscheins ausgewiesen, dann war er ein Zahlungsmittel.
 
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NobodyX

Aktives Mitglied
03.05.2015
246
238
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Etwas off topic, da ich mich auf eine Anmietung beziehe, die mit der LH M&M Gold World Plus bezahlt wurde, ich versuche es dennoch hier, da dies der aktuellste Thread ist:
Derzeit habe ich ein Sixt Mietfahrzeug. Heute morgen fiel mir auf, dass das Fahrzeug hinten rechts eine ordentliche Delle sowie Kratzer hat.
Bei Anmietung bestand der Schaden noch nicht, mir selbst ist es nicht passiert und kein Anderer hat das Fahrzeug bewegt. Insofern muss es sich um einen Parkrempler handeln, der nur gestern in 1-3 Parkhäusern entstanden sein kann.
Habt ihr eine Idee, wie ich hier vorgehe? Laut Bedingungen der LH muss ich einen Unfall der Polizei melden. Da der Unfallhergang sowie der Unfallverursacher sich nicht rekonstruieren lassen, macht das m.E.n. wenig Sinn. Muss ich es dennoch tun?
Wemgegenüber zeige ich den Schaden zuerst an - Sixt oder Lufthansa (bzw. Axa)?
Und sind solche Schäden, bei welchen sich Hergang und Ursache nicht eindeutig rekonstruieren lassen, vom CDW abgedeckt?