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Muss man bei Kreditkartenanträgen ehrlich sein?

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Olaf Berlin

Erfahrenes Mitglied
08.01.2018
1.142
27
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Hallo,

ich lese hier schon länger mit und wollte mal eine Diskussion zum oben genannten Thema starten? Also ich wurde trotz lukrativer selbstständiger Tätigkeit mehrmals bei Kreditkartenanträgen abgelehnt und frage mich nun, was mir wohl blühen würde wenn ich nun sage ich bin angestellt bei statt die Selbstständigkeit anzugeben. Ich weiß aus meiner Studienzeit, dass gewisse Leutchen einfach geschrieben haben Sie arbeiten bei Betrieb XY und verdienen 5000 DM und die haben die immer ausgestellt bekommen.

Ich möchte auch gleich klarstellen, dass ich derartiges natürlich nicht plane und auch keine Anleitung dazu suche. Ich frage mich nur "was wäre wenn..." und wäre es dann auch egal ob man ein bisschen lügt oder komplett? Wäre sowas wirklich vollendeter Betrug? Und wenn ja, auch bei Chargekarten (dann ist es Zahlungsaufschubbetrug???)?

Gruß Olaf
 
H

Herr_von_Bpunkt

Guest
Du kannst angeben was du willst... werden Nachweise ggf. eingefordert musst du eben liefern.

Oder er lässt es und der Antrag wird abgelehnt...

Bei echten KKs musst du aber oftmals den Arbeitgeber angeben. Also WENN gut lügen. :D Wenn's dann doch raus kommt, weiß ich nicht wie das gehandhabt wird von der Bank - ich denke mal wenn denen ein Schaden entstehen würde, würden die dich wegen Betrug anzeigen, wenn nicht wird's wohl auch nie raus kommen... Kenne auch genug Leute, die da nicht ganz ehrlich sind, ich selbst würde es lieber lassen. Mein Tipp: Nimm die Advanzia, die kriegt jeder Hartzer solange die Schufa halbwegs stimmt.
 
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sommerp

Erfahrenes Mitglied
07.08.2016
251
2
geb doch als firmen namen deinen nachnamen an und als telefonnr deine büro nummer.


also bei der firmen angabe bei angestellter
 
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Olaf Berlin

Erfahrenes Mitglied
08.01.2018
1.142
27
Wenn's dann doch raus kommt, weiß ich nicht wie das gehandhabt wird von der Bank - ich denke mal wenn denen ein Schaden entstehen würde, würden die dich wegen Betrug anzeigen, wenn nicht wird's wohl auch nie raus kommen...

Also für dich wäre das vollendeter Betrug? Nur wenn der Bank ein Schaden entsteht oder auch schon durch die bloße Inanspruchnahme?
 
H

Herr_von_Bpunkt

Guest
Ich denke mal schon. Du erschleichst dir unter falschen Angaben einen Kredit. Betrug ist es sich durch Täuschung einen Vorteil zu verschaffen und das tust du damit... Aber wie gesagt, solange dabei kein Schaden entsteht, wird man dir wohl weder auf die Schliche kommen noch würdest du (falls doch) größere rechtliche Konsequenzen zu erwarten haben. Aber ich bin kein Jurist, ist nur meine persönliche Einschätzung.
 
Zuletzt bearbeitet:

alex3r4

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
6.362
1.251
GIB | BER
Jemand, der 5000 DM als Einkommen angibt, ist sicher nicht ehrlich.

Ich denke mal schon. Du erschleichst dir unter falschen Angaben einen Kredit. Betrug ist es sich durch Täuschung einen Vorteil zu verschaffen und das tust du damit...

Nein, da fehlt ein entscheidender Teil!

Nach § 263 StGB macht sich strafbar: „Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält.“

Sollte immer brav gezahlt werden, gibt es keinen Geschädigten und alle sind glücklich.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.630
970
MUC, BSL
Die Frage ist halt, ob die Bereicherungsabsicht beeits dann gegeben ist, wenn die Karte aufgrund der unwahren Daten ausgestellt wurde. Wenn OP damit dann die Kohle vom Automaten abhebt und sich aus dem Staub macht ist die Sache klar, aber so?
 
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Olaf Berlin

Erfahrenes Mitglied
08.01.2018
1.142
27
Genau diese Diskkussionsinhalte wollte ich anregen, jetzt würde ich auch gern Details von Floridas Rechtsauffassung hören. Erstrecht was eine Chargekarte angeht, ein Zahlungsaufschubbetrug oder was wäre das? Die haben doch dann an mir verdient wenn ich zahle also wofür mich anzeigen in dem (natürlich fiktiven) Sachverhalt? Für Unehrlichkeit? Charge ist ja nicht Credit, weil ein Kredit eine Teilzahlung bezeichnet und Charge in voller Summe zu einem festgelegten Termin bezahlt werden muss ist = Zahlungsaufschub oder nicht? Also würde ich selbst bei einer echten Credit mit Teilzahlungsoption keinen Kreditbetrug begehen wenn ich immer die volle Summe begleiche. Hab ja dann weder einen Kredit in Anspruch genommen noch jemandes Vermögen beschädigt.
 
Zuletzt bearbeitet:

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.735
2.274
Indem du in den Genuss des eingeräumten Kredites kommst, der bei wahrheitsgemäßer Beantwortung der Fragen im Kreditkartenantrag nicht genehmigt worden wäre.
Du vergisst, dass die Kosten des Kredits durch die Umsatzprovisionen gegen finanziert sind (und sogar noch ein Plus bleibt; warum sonst geben Banken KKs aus und geht es MC und Visa so gut?). Es gibt also keinen Geschädigten, ergo keinen Betrug.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.630
970
MUC, BSL
Nun es genügt ja erst mal die Bereicherungsabsicht beim Betrügenden. Dass das im Regelfall natürlich mit einem Vermögensschaden des Betroffenen einhergeht mag ja sein, ist aber nicht zwingend für den Tatbestand vorausgesetzt.
 

Florian7

Erfahrenes Mitglied
31.07.2015
927
73
SBA
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Du vergisst, dass die Kosten des Kredits durch die Umsatzprovisionen gegen finanziert sind (und sogar noch ein Plus bleibt; warum sonst geben Banken KKs aus und geht es MC und Visa so gut?). Es gibt also keinen Geschädigten, ergo keinen Betrug.

Vielen Dank. Dann habe ich das über 2 Staatsexamina und Jahre in der Uni hinweg falsch gemacht. Muss ich dann jetzt die Strafe derer übernehmen, gegen die ich Geld- und Freiheitsstrafen beantragt habe und die so erlassen wurden? Denn mein Verständnis von § 263 StGB scheint ja falsch zu sein.