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Rückerstattung von Kartenzahlungen in bar - Erlaubt?

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Kathze

Erfahrenes Mitglied
02.11.2017
1.004
5
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Hallo,

ich muss jetzt doch mal ein Thema zu einer Frage erstellen, die mich schon länger plagt:
Es geht darum, dass Einkäufe, die mit Karte getätigt wurden, bei Rückgabe in bar erstattet werden. Ich bin der Meinung, dies kann unmöglich legal sein (Stichwort: Geldwäsche) und kundenfreundlich ist es natürlich erst recht nicht.
Leider bekommt man auf Nachfrage stets nur solche blöden Antworten wie "Das geht nicht", "Ist doch egal" oder "Seien Sie froh, Bargeld zu bekommen". :(
Da hier ja auch einige Juristen anwesend sind: Weiß vielleicht jemand Näheres zur Rechtslage? Gibt es einen Paragraphen, mit dem man bei solchen Läden mal etwas Druck machen könnte?

Viele Grüße
Kathze
 

Melvia

Erfahrenes Mitglied
14.07.2017
757
27
Bei uns im dm Drogeriemarkt ist es technisch tatsächlich nicht möglich vom Kassensystem her. Und denke schon, dass sich jemand wie dm da rechtlich abgesichert hat
 

zigzag

Aktives Mitglied
20.10.2010
238
2
DUS
Hallo,

ich muss jetzt doch mal ein Thema zu einer Frage erstellen, die mich schon länger plagt:
Es geht darum, dass Einkäufe, die mit Karte getätigt wurden, bei Rückgabe in bar erstattet werden. Ich bin der Meinung, dies kann unmöglich legal sein (Stichwort: Geldwäsche)

wieso sollte das nicht erlaubt sein? Ich ja nichts anderes als eine Barabhebung am Automaten.
Und Geldwäsche ist es natürlich auch nicht. Bei Geldwäsche versucht man ja Bargeld in den Finanzkreislauf einzuschleusen, und nicht Geld herauszunehmen. Das wäre eher der Fall, wenn man einen Artikel bar zahlt, und bei Rückgabe sich dann den Betrag auf die Kreditkarte gutschreiben lässt.
 
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Galle

Aktives Mitglied
08.10.2009
131
0
FWA
Hier in den USA kannste in jedem Supermarkt "Cashback" beim Checkout bekommen...

Wie zigzag ja schon sagte, ist doch nicht viel anders, als wenn man am Automaten Geld abhebt?
 

Kathze

Erfahrenes Mitglied
02.11.2017
1.004
5
wieso sollte das nicht erlaubt sein? Ich ja nichts anderes als eine Barabhebung am Automaten.
Und Geldwäsche ist es natürlich auch nicht. Bei Geldwäsche versucht man ja Bargeld in den Finanzkreislauf einzuschleusen, und nicht Geld herauszunehmen. Das wäre eher der Fall, wenn man einen Artikel bar zahlt, und bei Rückgabe sich dann den Betrag auf die Kreditkarte gutschreiben lässt.
Ich weiß auch nicht, wo das mit der Geldwäsche in dem Zusammenhang genau herkommt. Nur ist es ja etwa bei Online-Casinos oft so, dass man deswegen Erstattungen nur auf die ursprüngliche Zahlungsmethode erhalten kann.
Eine Kartenzahlung ist sehr wohl etwas anderes als eine Abhebung am Automaten. Oder spucken dir die Automaten mit Unterschrift (und ohne Prüfung selbiger) beliebige Beträge aus?

Hier in den USA kannste in jedem Supermarkt "Cashback" beim Checkout bekommen...
Das Feature muss die Karte AFAIK aber explizit unterstützen. Sprich, der Kartenherausgeber könnte es auch unterbinden. Mit dem "Barerstattungstrick" lassen sich ja sämtliche Sicherheitsvorkehrungen umgehen.

Wenn ihr alle so scharf auf die Meilen seid, hindert euch doch nichts daran, es genau so zu machen. Bei Kaufland etwa habe ich ganz offen vom Kundenservice die Auskunft bekommen, dass deren Kassensystem Rückerstattungen auf Karte nicht unterstützt.
Also auf zu Kaufland, fetten Fernseher kaufen und dann feststellen, dass er dummerweise nicht ins Auto passt. :rolleyes:
Wäre mir persönlich ganz Recht, wenn diese "Lücke im System" mal so richtig schön ausgenutzt wird, vielleicht lernen die es dann.

Übrigens habe ich gehört, dass von gewisser Klientel auch Essensgutscheine auf diese Weise bei Kaufland und Co. zu Bargeld gemacht werden. Ist doch super. :censored:
 
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Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
4.964
4.060
GRQ + LID
Eine Kartenzahlung ist sehr wohl etwas anderes als eine Abhebung am Automaten. Oder spucken dir die Automaten mit Unterschrift (und ohne Prüfung selbiger) beliebige Beträge aus?

Das Feature muss die Karte AFAIK aber explizit unterstützen. Sprich, der Kartenherausgeber könnte es auch unterbinden. Mit dem "Barerstattungstrick" lassen sich ja sämtliche Sicherheitsvorkehrungen umgehen.

[...]

Übrigens habe ich gehört, dass von gewisser Klientel auch Essensgutscheine auf diese Weise bei Kaufland und Co. zu Bargeld gemacht werden. Ist doch super. :censored:

Welche Gruppen machen das denn so? Glückssucher oder Hartz IV-Empfänger die doch bitte schön nach deinen Vorstellungen leben sollen? Verurteilt nicht, dann werdet auch ihr nicht verurteilt werden.

Bei Lidl NL wird Cashback als normalen Verkauf gehandhabt, es unterscheidet sich nicht von einer normalen Bezahlung.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
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Kathze

Erfahrenes Mitglied
02.11.2017
1.004
5
Welche Gruppen machen das denn so? Glückssucher oder Hartz IV-Empfänger die doch bitte schön nach deinen Vorstellungen leben sollen? Verurteilt nicht, dann werdet auch ihr nicht verurteilt werden.
Wieso meine Vorstellungen? Wohl eher die Vorstellungen der Institution, die die Essensgutscheine ausgibt.

Bei Lidl NL wird Cashback als normalen Verkauf gehandhabt, es unterscheidet sich nicht von einer normalen Bezahlung.
Bist du da sicher? Meines Wissens nach sagt das Terminal der Karte sinngemäß "in der Zahlung ist ein Cashback mit drin" und die Karte kann daran dann entscheiden, ob sie die Zahlung durchlässt.
Übrigens ist LIDL einer der wenigen Händler, wo eine Rückerstattung auf Karte zumindest technisch problemlos möglich ist - das Kassenpersonal weiß nur nichts davon.

Wieso müssen die irgendwas lernen?
Von dem hohen Missbrauchspotential mal abgesehen sollte meines Erachtens nach dem Kunden zuliebe zumindest die Option einer Erstattung auf die Karte mal theoretisch bestehen.
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
10
In the heart of leafy Surrey
Bei Sainsbury's Local London Euston NR ging weder die Nationwide FlexBasic Visa Debit noch die Consors Finanz Debit Mastercard mit Cashback.
Bei M&S in Gatwick North Arrivals geht zumindest letztere, erstere habe ich noch nicht getestet. Ob das SSP franchised M&S wildes Cashback macht und Sainsbury's das "einheimische"?

Beim Fernabsatz ist das so, dass man in der Tat in der verwendeten Zahlungsmethode erstatten muss, wenn ein Verbraucher einen Kauf bei einem Unternehmer widerruf.
 
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DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Bist du da sicher? Meines Wissens nach sagt das Terminal der Karte sinngemäß "in der Zahlung ist ein Cashback mit drin" und die Karte kann daran dann entscheiden, ob sie die Zahlung durchlässt.
Nicht jedes Cashback wird korrekt als Cashback abgerechnet.
 

Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
4.964
4.060
GRQ + LID
Übrigens habe ich gehört, dass von gewisser Klientel auch Essensgutscheine auf diese Weise bei Kaufland und Co. zu Bargeld gemacht werden. Ist doch super. :censored:

Wieso meine Vorstellungen? Wohl eher die Vorstellungen der Institution, die die Essensgutscheine ausgibt.

Ich meinte aus deinem Text mit den Redewendungen 'gewisser Klientel' und 'ist doch super :censored:' heraus zu lesen dass du dieses Verhalten als negativ betrachtest und darüber einen Urteil aussprichst.

Des übirgen möchte ich immer noch gerne wissen, welchen Gruppen dass dann sind. Ich bin ja Niederländer und nicht bekannt mit allen Neologismen und welche Institutionen diese Gutscheine in dieser Form abgeben. Ich habe gelesen dass manche Bundesländer das z.B. so handhaben für Asylbewerber, ich könnte mir aber auch vor stellen dass es so für Hartz IV-Empfänger gemacht wird. Viellicht sind es auch andere Gruppen, deswegen wäre ja eine Erläuterung wünschenswert.

Bist du da sicher? Meines Wissens nach sagt das Terminal der Karte sinngemäß "in der Zahlung ist ein Cashback mit drin" und die Karte kann daran dann entscheiden, ob sie die Zahlung durchlässt.

Wie gesagt, es wird wie ein normaler Verkauf verrechnet, wohl weil das alte niederländsiche 'PIN'-System cashback nicht definiert hat (und pauschaler Betrag pro Zahlung). Gibt natürlich auch Punkte und zählt für den 20.000 € Umsatz bei der Hilton DKB-Karte.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.717
2.243
@Kathze, du tust grade so, als sei mit der Barrückerstattung irgend ein Nachteil für dich verbunden. Der einzig Gelackmeierte bei dieser Geschichte ist doch der Händler selbst - er legt drauf, wenn er die Rückerstattung nicht auf das Zahlungsmittel zurück bucht.

Ich bin kein HartzIV-Empfänger und lass mir Pfand immer in bar zurückgeben und nicht mit dem Einkauf verrechnen. Ob sich das wg. 10 EUR Kartenumsatz jetzt lohnt, ist dabei gar nicht die Frage ... das gebietet mir einfach die "Meilen/MR/SEQR-Provisionsehre", soviel Selbstdiziplin muss sein, wenn man für lau in C in der Weltgeschichte herumfliegen möchte. Wer 10 Meilen oder was auch immer nicht ehrt, ist den Award nicht wert. Das sind diese kleinen "Tricks", die das Sammlerherz erst höher schlagen lassen. Da geht es nicht um wirtschaftliche Erwägungen, sondern rein um das gute Gefühl.
 

Kathze

Erfahrenes Mitglied
02.11.2017
1.004
5
Ich meinte aus deinem Text mit den Redewendungen 'gewisser Klientel' und 'ist doch super :censored:' heraus zu lesen dass du dieses Verhalten als negativ betrachtest und darüber einen Urteil aussprichst.

Des übirgen möchte ich immer noch gerne wissen, welchen Gruppen dass dann sind. Ich bin ja Niederländer und nicht bekannt mit allen Neologismen und welche Institutionen diese Gutscheine in dieser Form abgeben. Ich habe gelesen dass manche Bundesländer das z.B. so handhaben für Asylbewerber, ich könnte mir aber auch vor stellen dass es so für Hartz IV-Empfänger gemacht wird. Viellicht sind es auch andere Gruppen, deswegen wäre ja eine Erläuterung wünschenswert.
Sorry, wenn das missverständlich rüberkam. Ich meinte mit "Klientel" einfach diejenigen Personen, die einen solchen Gutschein für Essen bekommen und ihn auf unlautere Weise zu Bargeld machen.
Ich weiß, dass solche Gutscheine (Sodexo und Konsorten) von manchen Arbeitgebern an Angestellte ausgegeben werden, ob auch Arbeitslose oder Asylbewerber vom Amt sowas bekommen, weiß ich nicht, könnte es mir aber vorstellen.
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
9.230
2.088
Corona-Land
Also auf zu Kaufland, fetten Fernseher kaufen und dann feststellen, dass er dummerweise nicht ins Auto passt.

Also, (ich nehme zum Einkaufen immer das Fahrrad) habe mich zum Kauf eines Fernsehers bei Media-Markt verleiten (verführen) lassen. Ausstellungsstück, 50% Rabatt und Aktion nochmal 30%! Sofort hin, gekauft, hole ich morgen mit dem Auto ab. Mit Rückgaberecht, 14 Tage oder so, oder länger!

Habe dann feststellen müssen, das dieser Artikel (NEU!) weniger kostet als bei MM mit "80%!

Also, am nächsten Tag wieder hin (mit dem Fahrrad), aber: Eine Rückgabe ist nur möglich wenn man die Ware vorher abholt.

Habe dann das Geld doch bekommen. Über 2.000 Euro und in bar!
 
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Kathze

Erfahrenes Mitglied
02.11.2017
1.004
5
@Kathze, du tust grade so, als sei mit der Barrückerstattung irgend ein Nachteil für dich verbunden. Der einzig Gelackmeierte bei dieser Geschichte ist doch der Händler selbst - er legt drauf, wenn er die Rückerstattung nicht auf das Zahlungsmittel zurück bucht.
Das ist es durchaus. Ich versuche, möglichst bargeldlos zu leben und das klappt bis auf wenige Ausnahmen auch sehr gut.
Wenn ich nun außerplanmäßig Bargeld erhalte, habe ich also i.d.R. keine Verwendung dafür und muss sehen, was ich damit anfange, insbesondere bei Münzgeld nervt das.
Ja, First World Problem, ich weiß. Stört mich trotzdem. :)
 

etienne

Reguläres Mitglied
03.11.2012
79
0
Bei Onlineglücksspiel ist eine Barauszahlung verboten, siehe § 16 Abs. 7 des Geldwäschegesetzes.
 

Kathze

Erfahrenes Mitglied
02.11.2017
1.004
5
Deichmann ist übrigens auch so ein Laden. Man kann Online-Bestellungen in den Filialen zurückgeben und bekommt den Betrag ausschließlich bar ausbezahlt.
Bewerben die sogar ganz offen auf ihrer Website. Also, braucht noch wer ein Paar neue Schuhe - oder zehn? ;)
 

HeinMück

Erfahrenes Mitglied
03.10.2016
2.001
186
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Sorry, wenn das missverständlich rüberkam. Ich meinte mit "Klientel" einfach diejenigen Personen, die einen solchen Gutschein für Essen bekommen und ihn auf unlautere Weise zu Bargeld machen.
Ich weiß, dass solche Gutscheine (Sodexo und Konsorten) von manchen Arbeitgebern an Angestellte ausgegeben werden
Bei den Gutscheinen die einige Arbeitgeber an ihre Mitarbeiter ausgeben, handelt es sich um steuerfreie Sachbezüge, die nicht zwangläufig aufgegessen werden müssen. Sie dürfen nur nicht Bar ausgezahlt werden. Wenn das wegen der Unzulänglichkeiten der Kassensysteme von einigen Supermärkten umgehen lässt, dann ist das ein Problem für den Anbieter der Gutscheine oder den Händler, aber nichts was Dich aufregen sollte. Oder welcher Nachteil entsteht daraus für Dich?