• Dieses Forum dient dem Erfahrungsaustausch und nicht dem (kommerziellen) Anbieten von Incentives zum Abschluss einer neuen Kreditkarte.

    Wer sich werben lassen möchte, kann gerne ein entsprechendes Thema im Bereich "Marketplace" starten.
    Wer neue Karteninhaber werben möchte, ist hier fehl am Platz. Das Forum braucht keinen Spam zur Anwerbung neuer Kreditkarteninhaber.

    Beiträge, bei denen neue Kreditkarteninhaber geworben werden sollen, werden ohne gesonderte Nachricht in beiden Foren entfernt.

    User, die sich zum Werben neuer Kreditkarteninhaber neu anmelden, werden wegen Spam direkt dauerhaft gesperrt. User, die an anderer Stelle im Forum mitdiskutieren, sich aber nicht an diese Regeln halten, müssen mit mindestens 7 Tagen Forenurlaub rechnen.

AEE bei Zahlung in Euro innerhalb des EWRs?

ANZEIGE

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
10.629
4.945
ANZEIGE
Darf bei Zahlungen in Euro innerhalb des EWRs ein AEE anfallen, beispielsweise bei einer Zahlung in Euro an einen Onlinehändler in, sagen wir mal, Tschechien oder Island?
Die Ikano-Bank schreibt in ihrem Preisverzeichnis: "Gebühr für Auslandseinsatz (= Länder, die den Euro nicht als Zahlungsmittel akzeptieren)" X,XX % (Wert hängt vom Produkt ab).
 
F

flopower1996

Guest
Du hast doch es schon selber geschrieben. "akzeptieren". Heißt, sofern du in Euro zahlst, fällt kein AEE an.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.136
737
Darf bei Zahlungen in Euro innerhalb des EWRs ein AEE anfallen, beispielsweise bei einer Zahlung in Euro an einen Onlinehändler in, sagen wir mal, Tschechien oder Island?
Sagen wir mal so: es darf ein Entgelt anfallen.
Wie beispielsweise ein Fremdwährungsentgelt für nicht in EUR geführte Karten.
Oder halt umgekehrt für die Zahlung in Nicht-EUR-Währung mit („normaler“ deutscher?) EUR-Karte.

Die Ikano-Bank schreibt in ihrem Preisverzeichnis: "Gebühr für Auslandseinsatz (= Länder, die den Euro nicht als Zahlungsmittel akzeptieren)" X,XX % (Wert hängt vom Produkt ab).
Die Formulierung von „Ländern“, „die nicht ... als Zahlungsmittel akzeptieren“ ist schon an sich offensichtlich ungenau, missverständlich und interpretationswürdig. Ist einfach ein Mist (ähnlich wie der Bullshit bei der comdirect Bank beispielsweise).

Ich vermute, dass die hier ein klassisches Fremdwährungsentgelt meinen.
So oder so ist klar:
1. Ich sagte es schon, Fremdwährungsentgelt ist erlaubt, auch im EWR
2. Bei Zahlung in EUR im EWR darf kein anderes Entgelt als in Deutschland anfallen (wo die Transaktion ja wohl kostenlos sein dürfte)
3.. ...warum bzw. wo aber solltest du in Nicht-EUR-Ländern in EUR (Fall 2) so zahlen wollen? In den allermeisten Fällen dürfte das Fremdwährungsentgelt ja niedriger als der im Nicht-EUR-Ausland angebotene DCC-Kurs bzw, EUR-Preis sein.

Nette Probe aufs Exempel wäre auch mal eine Fremdwährungstransaktion im Inland.
Ob das evtl. in Rheinland-Pfalz möglich ist?
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
10.629
4.945
Es gibt viele Onlineshops, die in Euro anbieten, aber die KK aus einem Non-Euro-(Noch-) EWR-Land heraus belasten, dessen Währung nicht der Euro ist.
Da ist nun die Frage, ob das als "Land, das den Euro nicht als Zahlungsmittel akzeptiert" zählt.

Es ist ja von einem Auslands-, nicht von einem Fremdwährungseinsatz die Rede.
Ich bin ziemlich sicher dass diese Auslandsgebühr z.B. bei einem türkischen, russischen oder chinesischen Onlineshop oder OTA (d.h. mit Kk-Belastung aus TR, RU oder CN heraus) anfallen, auch wenn die Belastung in Euro erfolgt.
Der Formulierung nach müsste das auch in Tschechien oder Island der Fall sein, und meine Frage war, ob dies rechtens wäre.

Und ja, ich meinte bezogen auf eine in Euro geführte KK, die deutschem Recht unterliegt.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.136
737
Ich bin ziemlich sicher dass diese Auslandsgebühr z.B. bei einem türkischen, russischen oder chinesischen Onlineshop oder OTA (d.h. mit Kk-Belastung aus TR, RU oder CN heraus) anfallen, auch wenn die Belastung in Euro erfolgt.
Vorab: Sehe ich auch, also vermute ich auch so.

Es gibt viele Onlineshops, die in Euro anbieten, aber die KK aus einem Non-Euro-(Noch-) EWR-Land heraus belasten, dessen Währung nicht der Euro ist.
Da ist nun die Frage, ob das als "Land, das den Euro nicht als Zahlungsmittel akzeptiert" zählt.
Es darf nichts anderes kosten als Inlandszahlung in EUR auch.
Wie ich schon sagte:

"2. Bei Zahlung in EUR im EWR darf kein anderes Entgelt als in Deutschland anfallen"

Beispiel: Die Zahlung in Grossbritannien bzw. Abbuchung aus Grossbritannien in Währung EUR mit der von der IKANOBANK Zweigniederlassung Deutschland vertriebenen Kreditkarte muss (seitens der Bank) entgeltfrei sein, da es innerhalb Deutschlands ja auch nichts kostet.

Ansonsten eingeschrieben rückfordern, und gleich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Finantsinspektionen ...frage mich aber, ob es bei einer deutschen Zweigniederlassung nicht auch über die BaFin geht) beschweren. Ich persönlich vermute aber nicht, dass das nötig ist, sondern dass vielmehr eigentlich korrekt abgerechnet wird...

Der Formulierung nach müsste das auch in Tschechien oder Island der Fall sein
...und sie nur "zu blöd" sind, im Preisverzeichnis konform zu formulieren (siehe auch comdirect).
Bzw. sich umgekehrt für besonders "schlau" hielten und eine "bessere", d.h., weniger umständlichere Formulierung such(t)en für das, was sie eigentlich ausdrücken und für das sie kassieren möchten:

"Zahlungen in Nicht-EWR-Gebieten, die nicht den Euro als Währung haben - bzw. in anderen Währungen (als EUR)"


Denn, sind wir ehrlich, wer kennt schon halbwegs genau die Unterschiede in der Ländermitgliedschaft zwischen EU-, EWR-, EFTA- und EURO-Ländern?
(...sowie Zollunion, Schengenraum, etc. pp., und einzelnen Landesteilen in dene einzelne Regelungen keine Anwendung finden...)
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: KvR

Funtracer

Erfahrenes Mitglied
05.12.2014
1.855
801
ZQH
Lustig, habe den Fall gerade auch. Habe per Curve mit hinterlegter CoBa-KK im Inland in EUR gezahlt (Aral-Tankstelle). Da der Umsatz für die CoBa in London stattfand, wurde AEE berechnet.
 
10.07.2018
159
0
General Aviation
Es gibt viele Onlineshops, die in Euro anbieten, aber die KK aus einem Non-Euro-(Noch-) EWR-Land heraus belasten, dessen Währung nicht der Euro ist.
Da ist nun die Frage, ob das als "Land, das den Euro nicht als Zahlungsmittel akzeptiert" zählt.

Es ist ja von einem Auslands-, nicht von einem Fremdwährungseinsatz die Rede.
Ich bin ziemlich sicher dass diese Auslandsgebühr z.B. bei einem türkischen, russischen oder chinesischen Onlineshop oder OTA (d.h. mit Kk-Belastung aus TR, RU oder CN heraus) anfallen, auch wenn die Belastung in Euro erfolgt.
Der Formulierung nach müsste das auch in Tschechien oder Island der Fall sein, und meine Frage war, ob dies rechtens wäre.

Und ja, ich meinte bezogen auf eine in Euro geführte KK, die deutschem Recht unterliegt.

....passiert aber komischerweise bei allen KK, die auf AEE verzichten, erst gar nicht.
1plus / Barclay / DKB / usw.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.145
3.126
Oft hängt es auch von der Kreditkarte ab, ob es ein Auslandseinsatzentgeld oder ein Umrechnungsentgeld ist. Zahle ich im UK in EUR, kostet es z.B. bei der DKB nichts, zahle ich im Vatikan mit EUR kostet es was. Zahle ich bei AMEX im Vatikan in EUR, kostet es nichts usw.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.136
737
Lustig, habe den Fall gerade auch. Habe per Curve mit hinterlegter CoBa-KK im Inland in EUR gezahlt (Aral-Tankstelle). Da der Umsatz für die CoBa in London stattfand, wurde AEE berechnet.
Würde ich überprüfen und ggf. reklamieren.

Um mal Curve aus der Rechnung rauszunehmen: Wenn Curve „aus London“, also aus einem EWR-Land einen EUR-Umsatz abrechnet, dann darf die Commerzbank kein Auslandseinsatz- oder Fremdwährungsentgelt berechnen.
 

ausbilderschmidt

Erfahrenes Mitglied
25.07.2018
669
254
Oft hängt es auch von der Kreditkarte ab, ob es ein Auslandseinsatzentgeld oder ein Umrechnungsentgeld ist. Zahle ich im UK in EUR, kostet es z.B. bei der DKB nichts, zahle ich im Vatikan mit EUR kostet es was. Zahle ich bei AMEX im Vatikan in EUR, kostet es nichts usw.

Wie deklariert die DKB denn das Entgelt, welches sie bei Belastungen im Vatikan verlangt?
Waren das unbare Zahlungen, oder Anhebungen?
Kann das ein Entgelt des Automatenbetreibers gewesen sein?
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
10.629
4.945
Amex hat kein AEE sondern ein Fremdwährungsentgelt (und das nicht zu knapp).
Die Targobank hat z.B. ein AEE, d.h. man zahlt bei Euro-Zahlungen auch, sofern die Belastung in einem Non-EWR-Land erfolgt.
 

Funtracer

Erfahrenes Mitglied
05.12.2014
1.855
801
ZQH
Würde ich überprüfen und ggf. reklamieren.

Um mal Curve aus der Rechnung rauszunehmen: Wenn Curve „aus London“, also aus einem EWR-Land einen EUR-Umsatz abrechnet, dann darf die Commerzbank kein Auslandseinsatz- oder Fremdwährungsentgelt berechnen.
Habe ich auf dieser Grundlage reklamiert. Das PLV ist an der Stelle übrigens "interessant":
Einsatzentgelte beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen
11

Inland
entgeltfrei

Ausland (EU-Länder) für Zahlungen in Euro
entgeltfrei

Ausland (EU-Länder) mit anderer Landeswährung als Euro
1 %, Minimum 1,50 EUR

Ausland (nicht-EU-Länder)
1 %, Minimum 2,50 EUR

Auf der einen Seite sind Zahlungen in EUR im EU-Ausland generell entgeltfrei. Wenn die Landeswährung aber nicht EUR ist (da steht nichts von Zahlungen, die trotzdem in EUR abgewickelt werden), soll es aber plötzlich AEE kosten?! :confused:

Ergänzung: Ich sehe gerade, das gilt laut PLV zwar für "Debitkarten", aber damit ist offenbar nur die Girocard gemeint. Weiter unten kommt die Mastercard Debit noch einmal gesondert unter der Rubrik "Kreditkarten", und dort werden "Umsätze außerhalb des Eurolandes" generell mit AEE bepreist.

Wir haben jetzt also folgende Widersprüche:
1. Mit Girocard im UK in EUR bezahlen: Ist das nun entgeltfrei (EU-Ausland in EUR), oder soll es was kosten (EU-Ausland mit Nicht-EUR-Landeswährung)?
2. Die oben dargestellte Tabelle gilt generell für "Debitkarten". Die Mastercard Debit ist aber bei den Kreditkarten aufgeführt. Das ist mindestens von der Terminologie her inkonsequent, eröffnet aber auch wieder Raum für Interpretationen, welche Preise denn nun gelten sollen. Denn natürlich ist auch diese Karte eine Debitkarte, auch wenn Mastercard statt Girocard draufsteht.
3. Was ist mit "Euroland" gemeint? Schließt das Buchungen aus, die in einem Euroland in EUR getätigt werden, wo die Zahlung aber in einem Nicht-Euroland abgewickelt wird, das jedoch zum EWR gehört (hier UK)?

Das PLV hat insgesamt 21 eng bedruckte Seiten, doch sie schaffen es nicht, einfachste Dinge konsequent und nachvollziehbar zu regeln. Noch jemand hier der Meinung, man sollte denen das Ding mal gehörig um die Ohren hauen?
 
Zuletzt bearbeitet:

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.136
737
Auf der einen Seite sind Zahlungen in EUR im EU-Ausland generell entgeltfrei. Wenn die Landeswährung aber nicht EUR ist (da steht nichts von Zahlungen, die trotzdem in EUR abgewickelt werden), soll es aber plötzlich AEE kosten?!
Bei Zahlung im EWR in EUR spielt die (abweichende) Landeswährung des Landes keine Rolle.
Offensichtlich hat man bei der Bank die Möglichkeit einer Zahlung in Nicht-Landeswährung vergessen bzw. ignoriert.

Entweder haben sich ähnlich wie bei der Tochter comdirect irgendeine "intuitivere" aber eben sachlich falsche Formulierung aus den Fingern gesogen...

Ich sehe gerade, das gilt laut PLV zwar für "Debitkarten", aber damit ist offenbar nur die Girocard gemeint. Weiter unten kommt die Mastercard Debit noch einmal gesondert unter der Rubrik "Kreditkarten", und dort werden "Umsätze außerhalb des Eurolandes" generell mit AEE bepreist.
...oder jemand hat es schlicht acht-/ahnungslos "hingerotzt".

1. Mit Girocard im UK in EUR bezahlen: Ist das nun entgeltfrei (EU-Ausland in EUR), oder soll es was kosten (EU-Ausland mit Nicht-EUR-Landeswährung)?
Im Zweifel zu deinen Gunsten ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: Funtracer

muffin1104

Neues Mitglied
15.08.2017
15
0
Hallo zusammen, ich grab den Fred mal aus, weil ich dazu auch eine Frage habe.
Wie ist das, wenn ich meine KK in einem Euro-Land im Restaurant zum Bezahlen verwende (Zahlung erfolgt in Euro), darf meine Bank mir dann Gebühren in Rechnung stellen? Im Leistungskatalog steht dazu nur:

"c) Einsatzentgelte beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen (Umsätze außerhalb des Eurolandes) alle Mastercard/Visa: ClassicKreditkarte/GoldKreditkarte/PremiumKreditkarte/
Prepaid Karte / Young Visa Kreditkarte:
1,75 % Auslands- einsatzentgelt (betrifft nicht Umsätze in Schwedischen Kronen und Rumänischen Leu)"

Was bedeutet denn hier "Umsätze außerhalb DES Eurolandes"? Außerhalb Deutschlands? Außerhalb jeglicher Eurozone-Länder?
Ich habe in den Niederlanden eine Rechnung mit Kreditkarte bezahlt, meine Bank stellt mir dafür jetzt Gebühren in Rechnung wegen Auslandseinsatz... Das kann doch nicht stimmen oder?
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.136
737
Hallo zusammen, ich grab den Fred mal aus, weil ich dazu auch eine Frage habe.
Wie ist das, wenn ich meine KK in einem Euro-Land im Restaurant zum Bezahlen verwende (Zahlung erfolgt in Euro), darf meine Bank mir dann Gebühren in Rechnung stellen?
Ja klar. Die können dir für jede Zahlung Entgelte in Rechnung stellen.
Nur sollten das für EUR-Zahlungen in anderen EWR-Ländern keine anderen als im Inland sein.

Im Leistungskatalog steht dazu nur:

"c) Einsatzentgelte beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen (Umsätze außerhalb des Eurolandes) alle Mastercard/Visa: ClassicKreditkarte/GoldKreditkarte/PremiumKreditkarte/
Prepaid Karte / Young Visa Kreditkarte:
1,75 % Auslands- einsatzentgelt (betrifft nicht Umsätze in Schwedischen Kronen und Rumänischen Leu)"

Was bedeutet denn hier "Umsätze außerhalb DES Eurolandes"? Außerhalb Deutschlands? Außerhalb jeglicher Eurozone-Länder?
Wissen die Schreiber vermutlich auch nicht so genau. Ich würde mal sagen: Länder mit offizieller Landeswährung EUR.
Welche nicht alle im EWR sein müssen (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan).
Steitfälle wären sicherlich Kosovo und Montenegro, die “inoffiziell” den Euro verwenden.

Offensichtlich wollte da jemand besonders “schlau” sein, und eine intuitivere bzw. allgemeinverständlichere Formulierung für das Preisverzeichnis finden.
Problem nur, dass die Regelung, so wie sie da steht, genau genommen illegal sein dürfte.
 
Zuletzt bearbeitet:

muffin1104

Neues Mitglied
15.08.2017
15
0
Ja klar. Die können dir für jede Zahlung Entgelte in Rechnung stellen.
Nur sollten das für EUR-Zahlungen in anderen EWR-Ländern keine anderen als im Inland sein.

Für Zahlungen in Deutschland bezahle ich keine Gebühren. Heißt das, die dürfen mir dann in den Niederlanden auch keine Gebühren in Rechnung stellen?
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.136
737

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.136
737
EUR-Zahlungen in Deutschland müssen gleich viel kosten wie EUR-Zahlungen in den Niederlanden (kein Auslandseinsatzentgelt erlaubt), sofern deine Karte, was sie ja wohl ist, von einer Bank im EWR ist.

Frage ist auch, ob die Zahlung auch „in“ den Niederlanden war, bzw. über diese abgewickelt wurde.

Spezialfall „in den Niederlanden“ in diesem Kontext, aber den hättest du vermutlich schon genannt, wäre die Zahlung in den karibischen Gemeinden (Bonaire, Saba und Sint Eustatius) mit Sonderstatus, die ausserhalb Euroland und EWR liegen müssten.
 

muffin1104

Neues Mitglied
15.08.2017
15
0
In welcher Währung? In allen?

Für Zahlungen in Euro werden mir keine Gebühren in Rechnung gestellt.


Es kommt drauf, in welcher Währung.
Das hast du noch nicht gesagt.

Ich habe in den Niederlanden in Euro bezahlt:
Hallo zusammen, ich grab den Fred mal aus, weil ich dazu auch eine Frage habe.
Wie ist das, wenn ich meine KK in einem Euro-Land im Restaurant zum Bezahlen verwende (Zahlung erfolgt in Euro), darf meine Bank mir dann Gebühren in Rechnung stellen?
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.136
737
Hat Niederlande andere bzw weitere Währung neben Euro?
US-Dollar (s.o.).

Unabhängig davon kann man natürlich evtl. auch eine Transaktion in anderer Währung haben. Wohl kaum im Restaurant, aber bei Online-Bestellungen bspw.

Ich habe in den Niederlanden in Euro bezahlt:
Ja, sorry, habe ich wohl tatsächlich nachts nicht korrekt erfasst, dass sich dein erster Absatz („EUR-Land im Restaurant“) und letzter („Rechnung in den Niederlanden“) auf ein und dieselbe Transaktion bezog. Habe ich aufgrund der unterschiedlichen Formulierungen irgendwie als zwei Fragen verstanden.

Dachte, es sei in diesem Falle klar, dass es für Eurozahlungen erst recht entgeltfrei sein müsse (siehe meine vorherigen Beiträge 4, 6 und 10: „Bei Zahlung in EUR im EWR darf kein anderes Entgelt als in Deutschland anfallen“).
 

muffin1104

Neues Mitglied
15.08.2017
15
0
US-Dollar (s.o.).

Unabhängig davon kann man natürlich evtl. auch eine Transaktion in anderer Währung haben. Wohl kaum im Restaurant, aber bei Online-Bestellungen bspw.


Ja, sorry, habe ich wohl tatsächlich nachts nicht korrekt erfasst, dass sich dein erster Absatz („EUR-Land im Restaurant“) und letzter („Rechnung in den Niederlanden“) auf ein und dieselbe Transaktion bezog. Habe ich aufgrund der unterschiedlichen Formulierungen irgendwie als zwei Fragen verstanden.

Dachte, es sei in diesem Falle klar, dass es für Eurozahlungen erst recht entgeltfrei sein müsse (siehe meine vorherigen Beiträge 4, 6 und 10: „Bei Zahlung in EUR im EWR darf kein anderes Entgelt als in Deutschland anfallen“).


Tut mir leid, dass mein Post verwirrung geschaffen hat.


Vielen Dank für deine Antwort! Beruht das auf einer EU Regulierung? Oder welche rechtliche Grundlage gibt es da? Würde gerne etwas "in der Hand haben" wenn ich zur Bank gehe und frage, wie sich die Gebühren erklären lassen. Tut mir leid, wenn du das schon erwähnt hast und ich das überlesen habe.