Ich bin ziemlich sicher dass diese Auslandsgebühr z.B. bei einem türkischen, russischen oder chinesischen Onlineshop oder OTA (d.h. mit Kk-Belastung aus TR, RU oder CN heraus) anfallen, auch wenn die Belastung in Euro erfolgt.
Vorab: Sehe ich auch, also vermute ich auch so.
Es gibt viele Onlineshops, die in Euro anbieten, aber die KK aus einem Non-Euro-(Noch-) EWR-Land heraus belasten, dessen Währung nicht der Euro ist.
Da ist nun die Frage, ob das als "Land, das den Euro nicht als Zahlungsmittel akzeptiert" zählt.
Es darf nichts anderes kosten als Inlandszahlung in EUR auch.
Wie ich schon sagte:
"2. Bei Zahlung in EUR im EWR darf kein anderes Entgelt als in Deutschland anfallen"
Beispiel: Die Zahlung in Grossbritannien bzw. Abbuchung aus Grossbritannien in Währung EUR mit der von der IKANOBANK Zweigniederlassung Deutschland vertriebenen Kreditkarte muss (seitens der Bank) entgeltfrei sein, da es innerhalb Deutschlands ja auch nichts kostet.
Ansonsten eingeschrieben rückfordern, und gleich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Finantsinspektionen ...frage mich aber, ob es bei einer deutschen Zweigniederlassung nicht auch über die BaFin geht) beschweren. Ich persönlich vermute aber nicht, dass das nötig ist, sondern dass vielmehr eigentlich korrekt abgerechnet wird...
Der Formulierung nach müsste das auch in Tschechien oder Island der Fall sein
...und sie nur "zu blöd" sind, im Preisverzeichnis konform zu formulieren (siehe auch comdirect).
Bzw. sich umgekehrt für besonders "schlau" hielten und eine "bessere", d.h., weniger umständlichere Formulierung such(t)en für das, was sie eigentlich ausdrücken und für das sie kassieren möchten:
"Zahlungen in Nicht-EWR-Gebieten, die nicht den Euro als Währung haben - bzw. in anderen Währungen (als EUR)"
Denn, sind wir ehrlich, wer kennt schon halbwegs genau die Unterschiede in der Ländermitgliedschaft zwischen EU-, EWR-, EFTA- und EURO-Ländern?
(...sowie Zollunion, Schengenraum, etc. pp., und einzelnen Landesteilen in dene einzelne Regelungen keine Anwendung finden...)