• Dieses Forum dient dem Erfahrungsaustausch und nicht dem (kommerziellen) Anbieten von Incentives zum Abschluss einer neuen Kreditkarte.

    Wer sich werben lassen möchte, kann gerne ein entsprechendes Thema im Bereich "Marketplace" starten.
    Wer neue Karteninhaber werben möchte, ist hier fehl am Platz. Das Forum braucht keinen Spam zur Anwerbung neuer Kreditkarteninhaber.

    Beiträge, bei denen neue Kreditkarteninhaber geworben werden sollen, werden ohne gesonderte Nachricht in beiden Foren entfernt.

    User, die sich zum Werben neuer Kreditkarteninhaber neu anmelden, werden wegen Spam direkt dauerhaft gesperrt. User, die an anderer Stelle im Forum mitdiskutieren, sich aber nicht an diese Regeln halten, müssen mit mindestens 7 Tagen Forenurlaub rechnen.

LBB verweigert Chargeback Visakarte..

ANZEIGE

alohasteffi

Erfahrenes Mitglied
28.07.2010
1.104
119
München
ANZEIGE
Hallo, wie ich bereits im SLH bzw Hotspot Asien thread geschrieben habe, habe ich folgendes Problem:
Habe über SLH eine nicht stornierbare/prepaid Rate für ein Hotel in Lombok gebucht. Nachdem dem 1. Erdbeben, habe ich erfolglos versucht, das Hotel zu erreichen.
Erst 1 Tag vor dem geplanten Aufenthalt wurde mir von SLH mitgeteilt, dass das Hotel so stark beschädigt wurde, dass es voraussichtlich erst in 1 Jahr wieder eröffnen kann und dass das Hotel trotz mehrfacher Bitte von SLH sich weigere, die bereits geleistete Zahlung zu erstatten, mit dem Hinweis auf höhere Gewalt.
Das Hotel bietet nach Wiedereröffnung nur einen Gutschein für einen erneuten Aufenthalt an.
Da jedoch kein weiterer Aufenthalt in dieser Gegend in absehbarer Zeit geplant ist, habe ich bei der LBB einen Antrag auf Chargeback eingereicht und heute folgende Antwort erhalten:

Wir haben Ihre Reklamation geprüft. In diesem Fall ist eine Rückbuchung durch uns nicht möglich.

Geben Sie bei der Reservierung Ihre Kartennummer an, erteilen Sie uns eine Zahlungsanweisung. Diese können Sie, anders als beim Lastschrifteinzugsverfahren, bei uns nicht widerrufen.

Einwendungen gegenüber Kreditkarten-Akzeptanzstellen können der Bank nicht entgegengehalten werden, sondern sind mit dem betreffenden Unternehmen direkt zu klären.

Bitte kontaktieren Sie zur Klärung deshalb weiterhin das Unternehmen 7 SECRETS RESORT.



Nun würde mich mal eure Meinung bzw Erfahrung interessieren: Wenn nicht in diesem Fall, wann sonst sollte ein Chargeback über Kreditkarte möglich sein? Macht es eventuell Sinn, sich direkt an Visa zu wenden?
 

amerin

Erfahrenes Mitglied
26.07.2014
2.278
4
Streit
Hast du ein Schriftstück (E-Mail, Brief, Fax an SLH und Hotel) mit deinem offiziellen Rücktritt vom Vertrag vorliegen?
Reiserücktrittsversicherung?
Wurde die gesamte Reise abgesagt oder nur die Absteige verändert, umgbucht?
 

alohasteffi

Erfahrenes Mitglied
28.07.2010
1.104
119
München
Nicht ich bin vom Vertrag zurückgetreten, sondern das Hotel, da momentan unbewohnbar. Darüber habe ich natürlich Schriftverkehr per email, den ich auch an die LBB geschickt habe.
Aufenthalt war nur für 3 Tage gebucht, als Teil einer längeren Bali Reise, die wir auch angetreten haben. Mussten für die 3 Nächte natürlich ein anderes Hotel buchen.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.497
8.894
FRA/QKL
Da gab es doch schon mal ewige Diskussionen hier rund um die AB Pleite. :rolleyes:

Chargeback in Deutschland ist für missbräuchliche Nutzung der Kreditkarte. In diesem Falle hat das Hotel in Lombok aber nicht missbräuchlich einen Betrag abgebucht. Das Rechtsgeschäft wurde in beiderseitigem Einvernehmen getätigt und die Abbuchung war zu dem Zeitpunkt sicherlich auch in beiderseitigem Einvernehmen. Somit ist nach meinem Verständnis Chargeback außen vor. Jegliche Ansprüche sind in der Tat mit dem Hotel direkt zu klären.
 
Zuletzt bearbeitet:

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Spinne ich? Ein Hotel ist unbewohnbar, und behält Geld ein? Da sanieren die sich ja eine schöne Renovierung, wenn die das mit allen Buchungen so machen.
Das ist doch Betrug?....

Ich weiß jetzt nicht genau, wie der Zahlungsfluss bei den SLH Hotels ist und ob da eventuell die SLH Zentrale für die Hotels gerade steht. Vermutlich eher nicht.

Aber wahrscheinlich ist es so, dass es kein Betrug ist, sondern schlichtweg Insolvenz des Hotels aufgrund des Erdbebens. Wobei ich auch das indonesische Insolvenzrecht logischerweise nicht kenne....
 
  • Like
Reaktionen: ProfThax

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.752
414
Da gab es doch schon mal ewige Diskussionen hier rund um die AB Pleite. :rolleyes:

Chargeback in Deutschland ist für missbräuchliche Nutzung der Kreditkarte. In diesem Falle hat das Hotel in Lombok aber nicht missbräuchlich einen Betrag abgebucht. Das Rechtsgeschäft wurde in beiderseitigem einvernehmen getätigt und die Abbuchung war zu dem Zeitpunkt sicherlich auch in beiderseitigem Einvernehmen. Somit ist nach meinem Verständnis Chargebock außen vor. Jegliche Ansprüche sind in der Tat mit dem Hotel direkt zu klären.

Disclaimer: Der hier vorliegende Beitrag ist einzig den wirren Windungen des Autors entsprungen und generiert keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit.
Der Disclaimer trifft hier wohl zu, denn die Chargeback-Anträge im Fall AirBerlin wurden doch stattgegeben.:confused:
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.145
3.126
Da gab es doch schon mal ewige Diskussionen hier rund um die AB Pleite. :rolleyes:

Chargeback in Deutschland ist für missbräuchliche Nutzung der Kreditkarte. In diesem Falle hat das Hotel in Lombok aber nicht missbräuchlich einen Betrag abgebucht. Das Rechtsgeschäft wurde in beiderseitigem einvernehmen getätigt und die Abbuchung war zu dem Zeitpunkt sicherlich auch in beiderseitigem Einvernehmen. Somit ist nach meinem Verständnis Chargebock außen vor. Jegliche Ansprüche sind in der Tat mit dem Hotel direkt zu klären.

Bei AB kenne ich wohl keinen LBB Kunden, der sich beschwert und das Geld nicht zurück bekommen hätte
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.497
8.894
FRA/QKL
Der Disclaimer trifft hier wohl zu, denn die Chargeback-Anträge im Fall AirBerlin wurden doch stattgegeben.:confused:
Ich hatte den Fall nicht weiter verfolgt da es mich nicht betroffen hat. Aber es war eine sehr lange Diskussion Von daher, schön wenn es für den AB Fall kundenfreundlich geregelt wurde.

Ich lasse mich gerne korrigieren, aber mein Verständnis von Chargeback in Deutschland ist, dass der Kunde keinen Rechtsanspruch auf Erstattung hat für ordentlich getätigte Rechtsgeschäfte.
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.752
414
Ich lasse mich gerne korrigieren, aber mein Verständnis von Chargeback in Deutschland ist, dass der Kunde keinen Rechtsanspruch auf Erstattung hat für ordentlich getätigte Rechtsgeschäfte.
Das kann gut sein. Die Banken/KK-Gesellschaften scheinen da allerdings zum Glück kundenfreundlicher zu agieren.
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.604
505
Charge Back sollte schwierig werden, auch wenn ich alohasteppi's Ärger nachvollziehen kann.

Ich denke es gibt hier einfach traurige Fakten an denen keiner vorbei kommt:
Da die Betreiber ja andere sind und SLH mehr oder weniger nur der Franchise Geber, der über Einhaltung der SLH Kriterien wacht, sind die Hotels selbstständig und jetzt (sicher) von der Pleite bedroht. Zum zurückzahlen gibt es wohl nichts, weil ja auf auf absehbare Zeit (1 Jahr) keine Einnahmen kommen werden. Selbst bei Gutscheinen weiß man noch lange nicht ob diese später anerkannt würden, wenn z.B. der Betreiber wechselt.

Ich würde versuchen über Reiserücktrittsversicherung die Kohle zurückbekommen (wenn das überhaupt geht).
Notfalls (wenn alles ausgeschöpft ist) trotzdem den Gutschein nehmen- könnte ja wegen n der Unbill höher sein als die echte Zahlung (als Kompromiss)- und darauf achten, dass der übertragbar ist.

Und von wie viel Kohle reden wir denn hier überhaupt


Flyglobal
 

Arsenic

Erfahrenes Mitglied
13.02.2018
639
0
Ich sehe ja das Argument das sie wegen hoeherer Gewalt keine Zimmer zur Verfuegung stellen koennen, ergo der Kunde daher keine Forderungen stellen kann weil er z.B. woanders mehr bezahlen muss.
 

sparfux

Erfahrenes Mitglied
30.03.2016
1.458
13
Und wo ist hier der Unterschied zu AB? AB konnte die Leistung nicht erbringen, weil sie Pleite waren. Der Hotelbetreiber hat die Leistung nicht erbracht und ist möglicherweise auch Pleite.

Für nicht erbrachte Leistungen gibt es doch einen Chargeback-Reason-Code, wenn ich das richtig verstanden habe.

Leider ist das ganze ziemlich instrasparent und man ist am Ende doch auf den Goodwill des KK-Herausgebers angewiesen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.136
737
Für nicht erbrachte Leitungen gibt es doch einen Chargeback-Reason-Code, wenn ich das richtig verstanden habe.
"Merchandise/Services Not Received"

Ein entscheidender Punkt dürfte hier die Feststellung sein, dass
1. sich die Kommunikation mit dem Anbieter bereits erfolglos erschöpft hat, und
2. dieser endgültig (zumindest auf zumutbaren Zeitraum) unwillig bzw. (hier eher) unfähig ist, die Leistung zu erbringen.
 
Zuletzt bearbeitet:

IvanoBalic

Erfahrenes Mitglied
08.11.2013
1.030
166
Wer entscheidet eigentlich genau über einen Chargebackantrag - und nach welchen Richtlinien? Allein die kartenherausgebende Bank? Oder werden Visa + MC damit befasst? Ist es eine reine Goodwill-Entscheidung oder hat der Kunde gewisse Rechte?
 

krimlin

Erfahrenes Mitglied
21.08.2016
694
14
"Merchandise/Services Not Received"

Ein entscheidender Punkt dürfte hier die Feststellung sein, dass
1. sich die Kommunikation mit dem Anbieter bereits erfolglos erschöpft hat, und
2. dieser endgültig (zumindest auf zumutbaren Zeitraum) unwillig bzw. (hier eher) unfähig ist, die Leistung zu erbringen.

Ja, das hätte ich als Betroffener auch gemacht. Wäre natürlich interessant zu erfahren, mit welchem Grund der ursprüngliche Chargeback-Antrag eingereicht wurde. Leider arbeiten Banken da oft nach dem pauschalen Verfahren eines Kreuzchens statt sich den beschriebenen Sachverhalt im Kontext durch den Kopf gehen zu lassen (wobei es natürlich auch schwierig sein mag, wenn man es als Sachbearbeiter im klimatisierten Büro mit zahlreichen einem unbekannten Problemtypen auf der ganzen Welt zu tun bekommt).

Rein interessehalber: SLH hat das Hotel aufgefordert, das Geld zu erstatten. Auf welchem Weg hast du das erfahren? Und von wem kam dir Gegenüber die Begründung der Ablehnung? Weil: Ja, im Franchise-Konzept ist im Endeffekt der Hotelbetreiber heranzuziehen, aber für den Franchise-Geber ist es auch eine Image-Frage, da evtl. einzuspringen - und wir sind hier bitte nicht in der Jugendherberge-Kategorie.
Außerdem ist online für das entsprechende Hotel direkt ein Zimmer buchbar. Haben sie die Hütte dort so schnell wieder hochgezogen, oder vergeht dort "ein Jahr" schneller?
 
  • Like
Reaktionen: Andreas91

TheReal

Aktives Mitglied
18.07.2018
141
3
Achja Deutschland Mal wieder. In den USA ist das mit den Charge-Backs so einfach. Habe im Online-Banking dort sogar einen Button um einen Charge-Back einer Transaktion zu beantragen. Meistens muss ich dann nichtmal mehr jemanden kontaktieren und das geht so durch.
 

BackPayBoy

Gesperrt
11.07.2018
64
0
Ich würde einfach die nächste Lastschrift der LBB auf meinem Girokonto in Höhe der betr. Hotelkosten zurückholen und der LBB nochmals mitteilen, daß Du sehr wohl einen Anspruch auf Chargeback wegen nicht erbrachter Leistung hast.
Dann müßte LBB hinter dir herlaufen und nicht Du hinter der LBB.
Aber Vorsicht: die werden dir vermutlich die KK kündigen und wenn sie frech genug sind auch eine Meldung an die Schufa geben. Dort mußt Du dann dafür sorgen, daß es nicht zu einer unberechtigten Eintragung kommt. Vorsorglich würde ich die LBB gleich warnen, daß Du zum Anwalt gehst, falls die trotz deines Widerspruchs gegen die Forderung schon vor einer Verurteilung einen Schufa-Eintrag veranlassen.
 

alohasteffi

Erfahrenes Mitglied
28.07.2010
1.104
119
München
Hier aufgrund der Nachfragen weitere Infos:
Wundert mich auch, dass das Hotel sowohl über die eigene Website als auch über SLH buchbar ist, obwohl es geschlossen ist. Versuchen anscheinend doch noch etwas Umsatz zu generieren. Dies scheint SLH auch nicht zu interessieren, solange sie ihre Provision kassieren.
Die Abbuchung von der Kreditkarte erfolgte direkt vom Hotel, SLH tritt hier nur als Vermittler auf.
Hatten 3 Nächte gebucht, zum Preis von 399 US$/Nacht. 2 Nächte hatte ich mit der LBB Kreditkarte gebucht, die 3. Nacht später noch hinzugefügt und diese mit der LH Mastercard bezahlt. Hier warte ich noch auf Antwort bezüglich meines Chargeback Antrags.
Mit dem Hotel hatte ich bisher keinen Kontakt, auf emails an die auf der Website angegebene Adresse , Facebook und Telefon keine Reaktion.
Selbst SLH hat über eine Woche gebraucht, bis sie die Aussage vom Hotel hatten, dass es unbewohnbar ist.
Anbei die letzte Email, die ich von SLH erhalten habe, wie gesagt 1 Tag
Vor Beginn des geplanten Aufenthaltes:
Thanks for your patience.

We finally managed to speak to the property and it is with great sorrow that we must inform you that even though all buildings are still standing, the foundation suffered catastrophic damage to the extent that the entire front line must be torn down and rebuild. This devastating news has forced them to cancel all reservations on this occasion.

Since the rate booked is non-refundable, the management on property will not be able to refund the amount due to Force Majeure. They are planning to reopen in a years’ time, at which point they can issue vouchers for your current reservations to rebook your stay.

I understand this inconvenience can be quite frustrating and we have tried more than once to ask the property to allow a refund on this occasion – which unfortunately has not been granted. Please note SLH do not own or manage any hotel part of our brand, so it is difficult for us to comment on this as the final decision lies with the hotel’s management. You may want to claim the amount for the reservations through your travel insurance in order to be reimbursed.

Should you need any further assistance, please let us know.

Kind regards,
 
Zuletzt bearbeitet:

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
3.811
1.050
KUL (bye bye HAM)
Da das Hotel keinerlei Intention oder Möglichkeit hat den Mangel zu beheben sehe ich persönlich die Berechtigung für einen Chargeback gegeben. Alternativ könnte ich ja auch eine Website aufmachen mit einem tollen Hotel, lauter Buchungen akzeptieren und dann behaupten das ich wegen Brand, Wasser, sonstiges schliessen muss, aber dafür Gutscheine ausgebe. Solange man mir kundenseitig nicht den Vorsatz nachweisen kann, wäre ich ja schön raus.

Wenn das Verhalten der LBB tatsächlich rechtskonform ist, dann darf ich in der Zukunft ausländische Hotels nur noch über in der EU ansässige Veranstalter buchen.
 

krimlin

Erfahrenes Mitglied
21.08.2016
694
14
Since the rate booked is non-refundable, the management on property will not be able to refund the amount due to Force Majeure.

Wir sind doch hier nicht bei Pippi Langstrumpf... "Ich dreh' mir die Welt..." Wenn ich zu einem gebuchten Zeitraum nicht beim Hotel erscheine ("Mich hat der Blitz getroffen, höhere Gewalt..."), gebe ich dem Hotel auch nicht einen Gutschein, mich ersatzweise in einem Jahr als Gast empfangen zu dürfen.
Ganz nüchtern: Alles bezahlt, nichts erhalten. Entsprechendes Kreditkartenchargeback ohne langes Blabla ausfüllen und dabei das Kreuzchen an der richtigen Stelle setzen (ich weiß leider nicht, wie das Formular bei der LBB aussieht). Wenn von der LBB nochmal dieselbe Standard-Antwort kommt, dann abwägen, ob es einem den Mehraufwand wert ist und jemanden mit dem entsprechenden Briefkopf (Anwalt...), der sich einen § dafür raussucht, die Sache übernehmen lassen.

Chargeback in Deutschland ist für missbräuchliche Nutzung der Kreditkarte. In diesem Falle hat das Hotel in Lombok aber nicht missbräuchlich einen Betrag abgebucht. Das Rechtsgeschäft wurde in beiderseitigem Einvernehmen getätigt und die Abbuchung war zu dem Zeitpunkt sicherlich auch in beiderseitigem Einvernehmen. Somit ist nach meinem Verständnis Chargeback außen vor. Jegliche Ansprüche sind in der Tat mit dem Hotel direkt zu klären.
Wenn ich bei einem Online-Händler Ware bestelle und dieser per KK abbucht, geschieht dies zunächst auch in beiderseitigem Einvernehmen und ist erstmal nicht missbräuchlich. Erst sobald sich herausstellt, dass dieser gar keine Ware verschickt, erkenne ich den Missbrauch. Nach deiner Auslegung wäre hier ja in D niemals ein Chargeback möglich, was aber eindeutig nicht die Praxis der Banken wiedergibt.

Wundert mich auch, dass das Hotel sowohl über die eigene Website als auch über SLH buchbar ist, obwohl es geschlossen ist. Versuchen anscheinend doch noch etwas Umsatz zu generieren. Dies scheint SLH auch nicht zu interessieren, solange sie ihre Provision kassieren.
Ich kann mir vorstellen, dass sie dort gerade tatsächlich andere Sorgen haben, als ihren Webmaster zur Arbeit zu bestellen. Auch wenn dies unprofessionell erscheint (einen Banner könnte man ja einblenden), würde ich erstmal keinen Betrugsversuch unterstellen wollen. Bei den Hotelbuchungsportalen ist das Hotel jedenfalls nicht buchbar.
 
Zuletzt bearbeitet:

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Wenn das Verhalten der LBB tatsächlich rechtskonform ist, dann darf ich in der Zukunft ausländische Hotels nur noch über in der EU ansässige Veranstalter buchen.
Ja, entweder das, oder eine der vielen KK besorgen, wo ein Versicherungsschutz für Online-Bestellungen enthalten ist.
Oder unabhängig von der KK eine derartige Versicherung für 6,90€ Beitrag (pro Jahr!) separat abschließen.
Zum Beispiel: https://ergodirekt.de/de/produkte/hausratundhaftpflichtversicherung/internet-schutzbrief.html

Edit: Oder in Ländern mit abweichendem Rechtssystem keine Prepaid-Buchungen vornehmen
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: ProfThax

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.136
737
Ja, entweder das, oder eine der vielen KK besorgen, wo ein Versicherungsschutz für Online-Bestellungen enthalten ist.
Oder unabhängig von der KK eine derartige Versicherung für 6,90€ Beitrag (pro Jahr!) separat abschließen.
Zum Beispiel: https://ergodirekt.de/de/produkte/hausratundhaftpflichtversicherung/internet-schutzbrief.html
...oder sich die Vertragsbedingungen der verlinkten Versicherung durchlesen.

Bei dem Ergodirekt-Produkt ist bedingungsgemäss neben dem widerrechtlichen Missbrauch von Karten-/Kontodaten ausschliesslich die "Nichtlieferung" beim "Kauf" von "Waren" von Verkäufern mit "Sitz in der EU" versichert.

Während SLH anscheinend noch einen EU-Sitz haben dürfte, hat es das Hotel offensichtlich nicht.
Und von "Waren", deren "Kauf" und "Nichtlieferung" kann erst recht keine Rede sein.
 
Zuletzt bearbeitet:

Appe

Reguläres Mitglied
30.03.2013
82
5
ANZEIGE
Sie haben im Internet eine Ware von einem Verkäufermit Geschäfts- bzw. Wohnsitz innerhalb der EU bestelltund bezahlt. Versicherungsschutz besteht beiNichtlieferung der Ware und fehlender Rückzahlungdes Kaufpreises

Bloß ist die für den aktuellen Fall doppelt nicht leistungspflichtig...

Edit: Amic war schneller
 
  • Like
Reaktionen: n3cro und Wuff