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Ist die Barclaycard-AGB nichtig?

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Freiherr von Obermarxloh

Neues Mitglied
02.04.2019
1
0
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Guten Tag die Herren,
Ich habe lange Zeit hier nur mitgelesen und habe nun entschlossen, mich hier anzumelden und gleich auch ein Problem.

Wie viele hier habe ich auch die Eurowings-Kreditkarte. Da ich sehr auf meine Privatsphäre Wert lege, achte ich immer darauf keine unnötige Werbung zu empfangen.

Bei der Eurowingskreditkarte gibt es als Opt-In die Möglichkeit, Werbung per E-Mail/SMS/Telefon zu empfangen. Allerdings ist der Empfang postalischer Werbung tief in den AGB verankert und es gibt keinen direkten Opt-Out bei der Beantragung.

Allerdings sehe ich hier einen Konflikt mit §4 BDSG Absatz 4.1 die bis Mai 2018 in Kraft war und zum Zeitpunkt der Kreditkartenbeantragung gültig war, der klar besagt:

Soll die Einwilligung zusammen mit anderen Erklärungen schriftlich erteilt werden, ist sie besonders hervorzuheben.

Da diese Einwilligung in den AGB nicht weiter hervorgehoben ist und auch nicht an anderer Stelle (z.B. Unterschriftsfeld) darauf hingewiesen wurde, sehe ich diesen Passus als nichtig an und es gibt keine Handhabe für die personalisierten Werbebriefe.

Wie sehen Sie das?
 

Asian Flyer

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
307
6
Guten Tag die Herren,
Ich habe lange Zeit hier nur mitgelesen und habe nun entschlossen, mich hier anzumelden und gleich auch ein Problem.

Wie viele hier habe ich auch die Eurowings-Kreditkarte. Da ich sehr auf meine Privatsphäre Wert lege, achte ich immer darauf keine unnötige Werbung zu empfangen.

Bei der Eurowingskreditkarte gibt es als Opt-In die Möglichkeit, Werbung per E-Mail/SMS/Telefon zu empfangen. Allerdings ist der Empfang postalischer Werbung tief in den AGB verankert und es gibt keinen direkten Opt-Out bei der Beantragung.

Allerdings sehe ich hier einen Konflikt mit §4 BDSG Absatz 4.1 die bis Mai 2018 in Kraft war und zum Zeitpunkt der Kreditkartenbeantragung gültig war, der klar besagt:



Da diese Einwilligung in den AGB nicht weiter hervorgehoben ist und auch nicht an anderer Stelle (z.B. Unterschriftsfeld) darauf hingewiesen wurde, sehe ich diesen Passus als nichtig an und es gibt keine Handhabe für die personalisierten Werbebriefe.

Wie sehen Sie das?

Wo ist denn hier das Problem? Dem Empfang von Werbung muss man explizit zustimmen indem man z.B. irgendwo ein Häckchen setzt. Wenn man das nicht tut, bekommt man auch keine Werbung.
Ich habe auch seit Januar die Eurowings Gold Kreditkarten und keinerlei Werbung bekommen. Also alles gut. :)
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.274
731
Davon mal abgesehen - was ist das Ziel der Frage?

Akademisches Interesse an der Rechtswirksamkeit der AGB oder ist ggf. eine Unterlassungsklage geplant? Denn offensichtlich besteht ja bereits ein Kreditkartenvertrag, so dass mir nicht ganz klar ist, wofür unser Gehirnschmalz benötigt wird.
 

Mincemeat

Erfahrenes Mitglied
25.10.2018
2.028
6
Manx
Von allem anderen mal abgesehen:

Einer Sache zustimmen (AGB), und hinterher Bestandteile der AGB anzufechten, zeigt der Bank, dass Dein Wort nichts wert ist oder dass Du eine Leseschwäche hast.
Auch die Barclays Bank kann jederzeit fristgemäß kündigen, sofern sie z.B. einen Spinner loswerden möchte...

Zum Thema:
Sofern ein Werbebrief kommen würde, und dass Dir nicht passt, kannst Du die Werbung abbestellen, und gleichzeitig den KK-Vertrag bei Nichterfüllung hilfsweise kündigen.
 
T

Txx

Guest
Wenn man keine wöchentliche Werbepost möchte sowie gesetzeskonforme AGB ist man (implizit) ein Spinner, so so :D
Interessant, mit welcher Ansicht hier manche unterwegs sind. Gut dass schonmal gesagt wurde, was der User beruflich macht, da kann man sich dann ein gutes Bild machen ;)
 

Tord

Erfahrenes Mitglied
22.08.2018
1.235
212
Interessant, mit welcher Ansicht hier manche unterwegs sind. Gut dass schonmal gesagt wurde, was der User beruflich macht, da kann man sich dann ein gutes Bild machen ;)

Und schon weiß man, welche Finanzprodukte man in Zukunft auf jeden Fall meiden wird. (y)
Personen, die auf eine gültige Ausprägung der AGB achten, als Spinner anzugehen ist schon ein hartes Stück.
 
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DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Einer Sache zustimmen (AGB), und hinterher Bestandteile der AGB anzufechten, zeigt der Bank, dass Dein Wort nichts wert ist oder dass Du eine Leseschwäche hast.
Wieso? Auch wenn ich die LH-Klausel für Nachberechnung komplett rechtswidrig halte, buche ich trotzdem noch LH und würde dann im Zweifel die Klausel vor Gericht ausfechten
 
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Reaktionen: Anonym53868

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.274
731
Naja, man hilft ja gerne bei echten Problemen. Aber bei rein akademischen Fragestellungen hat man vielleicht dann doch was Besseres zu tun (was nichts an der Legitimität der Fragestellung ändert, sondern lediglich Auswirkungen auf die Bereitschaft zur Diskussionsteilnahme hat). Bisweilen wird hier von ja so leidenschaftlich um des Kaisers Bart gestritten, dass man mit dem Popcornherstellen gar nicht mehr hinterher kommt und sich ein bisschen wundert, für die Erörterung welcher rein abstrakten Fragestellungen, die sich nicht selten pragmatisch lösen lassen würden, die Bereitschaft zum Investment durchaus erheblicher Lebenszeit zahlreicher Foreninsassenbesteht.

PS: Mein Kommentar richtet sich nicht gegen den TO, sondern verbalisiert lediglich ein häufiger anzutreffendes Kopfkratzen meinerseits
 

Mincemeat

Erfahrenes Mitglied
25.10.2018
2.028
6
Manx
Wieso? Auch wenn ich die LH-Klausel für Nachberechnung komplett rechtswidrig halte, buche ich trotzdem noch LH und würde dann im Zweifel die Klausel vor Gericht ausfechten
Das hat halt so ein Gschmäckle.
Ist nicht mein Ding, Verträge abzuschließen, und hinterher einzelne Punkte wegzuklagen. Du bist hier einfach deutlich professioneller ;).
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.125
3.089
Von allem anderen mal abgesehen:

Einer Sache zustimmen (AGB), und hinterher Bestandteile der AGB anzufechten, zeigt der Bank, dass Dein Wort nichts wert ist oder dass Du eine Leseschwäche hast.

Da ist Blödsinn. AGB stimmt man zu denn sonst kommt es beim Massengeschäft gar nicht zum Vertrag. Was,nicht mit dem Gesetz und der Rechtsprechung übereinstimmt ist schlichtweg unwirksam.
 

Mincemeat

Erfahrenes Mitglied
25.10.2018
2.028
6
Manx
Da ist Blödsinn. AGB stimmt man zu denn sonst kommt es beim Massengeschäft gar nicht zum Vertrag. Was,nicht mit dem Gesetz und der Rechtsprechung übereinstimmt ist schlichtweg unwirksam.
Ich stimme Dir in der Sache voll zu.
Es wäre für einfach mich moralisch schwer möglich, eine von mir im geschäftsfähigen Zustand vereinbarte Sache hinterher anzufechten.
Scheinbar bin ich nicht so professionell wie andere hier.

Mancher hier schließt sicherlich auch privat Verträge/ trifft Vereinbarungen, und fechtet sie hinterher an, weil der andere gepennt hat oder wenig Ahnung hatte. Solche Leute möchte ich nicht als Freunde haben.

Ich bin aus dem OT hier raus.
 
Zuletzt bearbeitet:

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Ich stimme Dir in der Sache voll zu.
Es wäre für einfach mich moralisch schwer möglich, eine von mir im geschäftsfähigen Zustand vereinbarte Sache hinterher anzufechten.
Scheinbar bin ich nicht so professionell wie andere hier.
Was nicht wirksam einbezogen wurde ist kein Vertragsbestandteil geworden. Da muss man nichts anfechten.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.274
731
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Auch das ist natürlich wieder graue Theorie, soweit es um die Zustimmung zu Werbesendungen geht. Deren Erhalt ist ein faktischer Vorgang, egal, ob er auf wirksamer oder unwirksamer AGB beruht. Da musst Du dann halt Unterlassungsansprüche geltend machen und ggf. gerichtlich durchsetzen - wenn es Dir das wert ist, anstatt den Inhalt der Altpapiertonne um 0,01% zu vergrößern.