• Dieses Forum dient dem Erfahrungsaustausch und nicht dem (kommerziellen) Anbieten von Incentives zum Abschluss einer neuen Kreditkarte.

    Wer sich werben lassen möchte, kann gerne ein entsprechendes Thema im Bereich "Marketplace" starten.
    Wer neue Karteninhaber werben möchte, ist hier fehl am Platz. Das Forum braucht keinen Spam zur Anwerbung neuer Kreditkarteninhaber.

    Beiträge, bei denen neue Kreditkarteninhaber geworben werden sollen, werden ohne gesonderte Nachricht in beiden Foren entfernt.

    User, die sich zum Werben neuer Kreditkarteninhaber neu anmelden, werden wegen Spam direkt dauerhaft gesperrt. User, die an anderer Stelle im Forum mitdiskutieren, sich aber nicht an diese Regeln halten, müssen mit mindestens 7 Tagen Forenurlaub rechnen.

Zwangsangabe Geburtsdatum bei Kreditkartenzahlung?

ANZEIGE

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
10.587
4.923
ANZEIGE
Der HVV verkauft online Fahrkarten. Man kann diese Fahrkarten auch ohne Anmeldung erwerben (auch für einen anderen Fahrgast, dessen Namen man dann natürlich angeben muss). Es ist dann nur Zahlung per Kreditkarte (Visa, MC oder Amex) möglich, und man kann danach die Fahrkarte sofort runterladen.
Beim Kauf werden neben den Kreditkartendaten auch der Name, die Anschrift und das Geburtsdatum des Käufers als Pflichtfelder abgefragt. Ich habe nun beim HVV nachgefragt nach dem Grund für die Erhebung dieser Daten. Man antwortete mir: "Leider ist es aufgrund hoher Zahlungsausfälle in der Vergangenheit notwendig geworden, die Echtheit der angegebenen Daten sowie die Zahlungsfähigkeit unserer Kunden im Rahmen des Kaufes auch als Gastkunde zu überprüfen. So werden, wie im Onlnegeschäft üblich, die Personenstammdaten des Käufers (nicht von dem auf der Fahrkarte genannten Fahrgast), zum Schutz des Kreditkarteninhaber als auch zur Prävention vor Betrug erhoben."
Ist es überhaupt möglich, bei einem Onlinekauf per KK mit Instantanautorisierung die Anschrift des Käufers oder sogar dessen Geburtsdatum als Validierungsdatum zu verwenden zur Betrugsprävention? Haben KK-Unternehmen überhaupt einen Mechanismus, das Geburtsdatum des Karteninhabers (der nicht notwendigerweise überigens der Käufer sein muss) abzugleichen?
Die Aussage, dass diese erhobenen Daten bei KK-Zahlung zur Echtheits- und Zahlungsfähigkeitsprüfung auch nur genutzt werden könnten, erscheint mir sehr zweifelhaft.
Wäre das ein Fall für den Hamburger Datenschutzbeauftragten?
 
  • Like
Reaktionen: jsm1955

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.136
737
Ist es überhaupt möglich, bei einem Onlinekauf per KK mit Instantanautorisierung die Anschrift des Käufers oder sogar dessen Geburtsdatum als Validierungsdatum zu verwenden zur Betrugsprävention?
Denke schon, denn...

Haben KK-Unternehmen überhaupt einen Mechanismus, das Geburtsdatum des Karteninhabers (der nicht notwendigerweise überigens der Käufer sein muss) abzugleichen?
...das braucht es ja nicht, denn schliesslich gibt es genug andere Auskunfteien, die man konsultieren kann. Wie beispielsweise die Schufa. Und genauso beschreibt es die beauftragte Logpay GmbH auch. Man kann damit zumindest überprüfen, ob der angegebene Zahlungskarteninhaber exisitiert, und welche Bonität er hat.

Diese Logpay scheint halt eine echte Pest zu sein, denen jedes Mittel recht ist - siehe auch die Berichte im IBAN-Disrkiminierungsthread.
 

pls22

Erfahrenes Mitglied
03.09.2017
1.974
585
Der HVV verkauft online Fahrkarten. Man kann diese Fahrkarten auch ohne Anmeldung erwerben (auch für einen anderen Fahrgast, dessen Namen man dann natürlich angeben muss). Es ist dann nur Zahlung per Kreditkarte (Visa, MC oder Amex) möglich, und man kann danach die Fahrkarte sofort runterladen.
Beim Kauf werden neben den Kreditkartendaten auch der Name, die Anschrift und das Geburtsdatum des Käufers als Pflichtfelder abgefragt. Ich habe nun beim HVV nachgefragt nach dem Grund für die Erhebung dieser Daten. Man antwortete mir: "Leider ist es aufgrund hoher Zahlungsausfälle in der Vergangenheit notwendig geworden, die Echtheit der angegebenen Daten sowie die Zahlungsfähigkeit unserer Kunden im Rahmen des Kaufes auch als Gastkunde zu überprüfen. So werden, wie im Onlnegeschäft üblich, die Personenstammdaten des Käufers (nicht von dem auf der Fahrkarte genannten Fahrgast), zum Schutz des Kreditkarteninhaber als auch zur Prävention vor Betrug erhoben."
Ist es überhaupt möglich, bei einem Onlinekauf per KK mit Instantanautorisierung die Anschrift des Käufers oder sogar dessen Geburtsdatum als Validierungsdatum zu verwenden zur Betrugsprävention? Haben KK-Unternehmen überhaupt einen Mechanismus, das Geburtsdatum des Karteninhabers (der nicht notwendigerweise überigens der Käufer sein muss) abzugleichen?
Die Aussage, dass diese erhobenen Daten bei KK-Zahlung zur Echtheits- und Zahlungsfähigkeitsprüfung auch nur genutzt werden könnten, erscheint mir sehr zweifelhaft.
Wäre das ein Fall für den Hamburger Datenschutzbeauftragten?


Es ist ja für Händler auch möglich, die Anschrift zur KK abgleichen zulassen... dann wahrscheinlich auch das Geburtsdatum.

alternative halt über Auskunfteien wie Schufa, Infoscore, Bürgel

die bieten sowas ja schon an... Identitätsprüfungen bzw. Datenabgleich.
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
9.353
2.218
Corona-Land
"Leider ist es aufgrund hoher Zahlungsausfälle...

Der Hamburger HVV hat echt einen an der Waffel.

Die Bedingung der online Fahrkarten und noch schlimmer die Bedingungen der HVV-Card sind so daneben,

Ich bin voll auf Barzahlung umgestiegen, mit allen nachteilen.

Auch nehmen die Fahrkartenautomaten keine Karten. Nur diese unselige HVV-Card.

Wiederum kann man in den Bussen (ja ich meine diese Dieselstinker) mit der HVV-Card nicht zahlen!

Alles in allen: Note sechs minus.
 
  • Like
Reaktionen: JFI und Brainpool

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.487
15
Farewell City

Ich spinne dazu mal:


(...)Die Aussage, dass diese erhobenen Daten bei KK-Zahlung zur Echtheits- und Zahlungsfähigkeitsprüfung auch nur genutzt werden könnten, erscheint mir sehr zweifelhaft(...)

+1

Ein solcher, originär durch den Payment Solution Betreiber respektive die CC Gesellschaft vorgehaltener Mechanismus ist mir unbekannt - und scheint mir auch nicht plausibel.

Genausowenig ist die Argumentation schluessig imho.

Datenschutz ist v.a. auch Vermeidung der Datenerhebung - insofern kann ich Deinen Argumenten / Gedanken folgen. Ob ich mich nun persönlich auch auf Basis dieser Ausgangslage / Gedanken weiter "aktiv" zu werden, e.g.

(...)Wäre das ein Fall für den Hamburger Datenschutzbeauftragten?(...)

lasse ich mal dahin gestellt.

ABER ich befürworte ausdruecklich jede Aktivität in dieser Richtung - für eine "bessere" Welt.

Im Übrigen gilt für die Erhebung von Daten der Grundsatz der Verhältnismässigkeit, 2 Gedanken hierzu:

Der Merchant HVV argumentiert, dass

* er die Daten erhebt, weil er damit "den Schutz des Kreditkarteninhabers" fördern möchte

> Das ist natuerlich grober Unfug, denn der Merchant ist dafür schlicht nicht verantwortlich (rein vertraglicher / rechtlich) - und kann sich auch nicht einfach selbst zum "Retter" berufen, und folglich auch nciht so argumentieren.

* darf, unabhängig davon ob es einen Kontrollmechanismus Kartennummer vs Date of Birth gibt, angezweifelt werden, ob das Geburtsdatum überhaupt als Verifikations/Ident Element geeignet ist, das selbst postulierte Ziel der HVV nachhaltig besser zu erreichen.

Ist die HVV nicht eine öffentliche Körperschaft? In öffentlicher Hand?

Auskunftsbegehren stellen: Anzahl Zahlunsgausfälle / Charge Backs VOR der in Deinen unrechtmaessigen Erhebung der persönlichen Daten (hier Date of birth) - und DANACH.

Ich sage mal voraus:

Variante 1
Die HVV kann darüber keine Auskuenfte erteilen, weil sie das nicht erhebt.
Wenn dem so ist: Erhebung mangels Nachweis nicht statthaft.

Variante 2
Die HVV muss zugeben dass im alten und neuen Prozedere keine statistisch relevante
Differenzierung abzuleiten ist.

q.e.d.

Auf in den Kampf - Don Quichote!

Und berichte mal...
 
J

jsm1955

Guest
Ich würde auch den Datenschutzbeauftragten ansprechen.
Die Erhebung eines vollen Satzes identifizierender, sensibler, personenbezogener Daten für den Erwerb einer Fahrkarte ist sicher unverhältnismäßig, zumal genügend Verfahren bestehen, die dererlei nicht erforderlich machen.
Auch würde ich den Nachweis verlangen, dass diese Daten unmittelbar nach erfolgter Zahlung sicher gelöscht werden. (Privacy by Design/by Default)

Wozu gibt es Kreditkarten, Apple/Google Pay, Paypal & Co. wenn jeder Depp meint, das Recht zu haben, für seine Zahlung die Unterwäschegröße erfassen zu müssen? Ist es nicht so, dass es für den Händler ausreicht, wenn die KK-Zahlung durch die KK-Gesellschaft autorisiert wird?
 

penamba

Erfahrenes Mitglied
26.11.2015
788
81
Das Geburtsdatum kann im Kontext einer normalen Kartenzahlung definitiv nicht abgeglichen werden. Ich denke eher, dass Logpay dieses ggf. für eine Bonitätsabfrage im Rahmen eines Lastschriftmandates verwendet.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.136
737
Zuletzt bearbeitet:

Gordon

Erfahrenes Mitglied
06.11.2011
739
23
KJFK/EDNG
Aber der Fahrschein ist ungültig, da personengebunden!

(Analog zu dem Preismodell der Airlines?)

Was sich der HVV dabei denkt ist mir rätselhaft!

So wie ich das im Eingangspost verstanden habe, sind Käufer und Fahrgast zwei verschiedene Personen. Vom Fahrgast muss der Name angegeben werden, vom Käufer jedoch neben Name noch Anschrift und Geburtsdatum. Stehen die Daten vom Käufer mit dem auf dem Fahrschein? Und wenn ja, wie soll ein Kontrolleur die Daten des Käufers in dem Moment auf Richtigkeit überprüfen? Der Käufer ist ja nicht zwingend mit an Bord.
 
J

jsm1955

Guest
Eine Kreditkarte ist doch gerade ein Instrument, dass keine Bonitätsprüfung erfordert! Denn das Problem hat schon die herausgebende Bank geklärt. Also, was soll das?
 

jackinthebox

Erfahrenes Mitglied
14.09.2010
428
-3
Kleiner Tipp als Alternative, sofern man die DB-App auch zum Kauf von Fahrkarten nutzt: Inzwischen lassen sich dort für nahezu alle relevanten regionalen Verkehrsbetriebe Verbundtickets lösen, so dass Download und Registrierung regional beschränkter Apps nicht mehr notwendig ist.

Insbesondere bei Pendelei zwischen vielen verschiedenen deutschen Städten macht dies das Leben deutlich einfacher - setzt aber natürlich voraus, dass man den DB-Bedingungen zustimmt.

Das löst zwar nicht die konkrete Fragestellung, bietet aber unter Umständen eine gangbare Alternative, die zumindest ich sehr gerne nutze.
 
  • Like
Reaktionen: penamba

Mincemeat

Erfahrenes Mitglied
25.10.2018
2.028
6
Manx
Eine Kreditkarte ist doch gerade ein Instrument, dass keine Bonitätsprüfung erfordert! Denn das Problem hat schon die herausgebende Bank geklärt. Also, was soll das?
Das ist leider komplett falsch. Natürlich geht die individuelle Zahlkarte mit in das Scoring des Zahlungsmittels ein.
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.744
410
Das Geburtsdatum kann im Kontext einer normalen Kartenzahlung definitiv nicht abgeglichen werden. Ich denke eher, dass Logpay dieses ggf. für eine Bonitätsabfrage im Rahmen eines Lastschriftmandates verwendet.

LogPay macht bei der Schufa grundsätzlich eine Anfrage zum Fernabsatzgeschäft, auch bei Kreditkarten. Die erfolgte sogar, als fanta5 die Zusammenarbeit mit HandyTicket beendet und mich gekündigt hat. Die erneute Anmeldung über den VBB führte zu einer erneuten Bonitätsabfrage seitens LogPay. Das sei ein automatischer Prozess, wie mir LogPay in einer Reaktion auf meine Beschwerde mitgeteilt hat.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
LogPay macht bei der Schufa grundsätzlich eine Anfrage zum Fernabsatzgeschäft, auch bei Kreditkarten. Die erfolgte sogar, als fanta5 die Zusammenarbeit mit HandyTicket beendet und mich gekündigt hat. Die erneute Anmeldung über den VBB führte zu einer erneuten Bonitätsabfrage seitens LogPay. Das sei ein automatischer Prozess, wie mir LogPay in einer Reaktion auf meine Beschwerde mitgeteilt hat.
Nein, teils definitiv ohne Schufa
 
  • Like
Reaktionen: KvR

totga

Erfahrenes Mitglied
14.06.2016
651
11
LogPay macht bei der Schufa grundsätzlich eine Anfrage zum Fernabsatzgeschäft, auch bei Kreditkarten. Die erfolgte sogar, als fanta5 die Zusammenarbeit mit HandyTicket beendet und mich gekündigt hat. Die erneute Anmeldung über den VBB führte zu einer erneuten Bonitätsabfrage seitens LogPay. Das sei ein automatischer Prozess, wie mir LogPay in einer Reaktion auf meine Beschwerde mitgeteilt hat.
Der HVV bzw. die Hochbahn nutzt nicht (mehr) das HandyTicket Deutschland (wobei das dieses Jahr wohl auch zusätzlich wieder eingeführt werden soll), bei dem auch bei Kreditkarte eine Schufa-Abfrage erfolgt, da die Abrechnung nur einmal im Monat erfolgt (wer auch immer sich das ausgedacht hat), sondern eine halbwegs eigene Plattform über LogPay, auf der sofort abgebucht wird und die Schufa-Abfrage wohl nur bei Lastschriftzahlung erfolgt.
 
  • Like
Reaktionen: KvR

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
4.712
2.697
Kleiner Tipp als Alternative, sofern man die DB-App auch zum Kauf von Fahrkarten nutzt: Inzwischen lassen sich dort für nahezu alle relevanten regionalen Verkehrsbetriebe Verbundtickets lösen, so dass Download und Registrierung regional beschränkter Apps nicht mehr notwendig ist.

Dummerweise muss man sich auch dafür mit Namen usw. registrieren ;-).
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
10.587
4.923
Das Geburtsdatum kann im Kontext einer normalen Kartenzahlung definitiv nicht abgeglichen werden. Ich denke eher, dass Logpay dieses ggf. für eine Bonitätsabfrage im Rahmen eines Lastschriftmandates verwendet.

Es findet keine Lastschrift statt. Es sind als nicht angemeldeter Kunde nur Kreditkartenzahlungen (Amex, Visa, MC) möglich. Das schreibt der HVV auch explizit in seiner FAQ. Es ist also normal und so vorgesehen, dass nicht angemeldete Kunden ausschließlich per Kreditkarte bezahlen können.

Ich vermute eher, dass sie den Prozess nicht durchdacht haben bzw. dieselbe Eingabemaske verwenden wie für Fälle, in denen Lastschrift gemacht wird.
Eine Rechtfertigung stellt das natürlich nicht dar.
 
Zuletzt bearbeitet:

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
10.587
4.923
Aber der Fahrschein ist ungültig, da personengebunden!

(Analog zu dem Preismodell der Airlines?)

Was sich der HVV dabei denkt ist mir rätselhaft!

vermutlich verwenden sie (zu Unrecht) die selbe Prozesslogik wie bei Lastschrift.

Das Geburtsdatum ist übrigens das Geburtsdatum des Käufers, nicht des Fahrgasts!
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
10.587
4.923
ANZEIGE
Gar nicht. Die werden gegebenenfalls einfach „mangels (deutscher) Bonität“ abgelehnt.

PS: ...oder von entsprechenden Zahlverfahren ausgeschlossen. Wie sagte der Payment-Spezialist des Handelsverbands?

nochmal: es geht nur um den Fall des nicht angemeldeten Käufers, und da geht sowieso nur Kreditkarte. Die Nationalität des Käufers wird übrigens nicht abgefragt (immerhin).