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Keine Abbuchung durch Geldautomatenbetreiber

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fqtsenhon

Reguläres Mitglied
19.08.2014
30
0
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Hallo zusammen,

ich habe vor 4 Wochen 800€ an einem Geldautomaten in Spanien mit meiner ING Visa abgehoben, der Betrag wurde auch reserviert und vom verfügbaren Kontostand abgezogen. Vorgestern wurde der Betrag jedoch wieder freigeben, auf Rückfrage beim Kundenservice ist die Autorisierung des Betrages abgelaufen. Kann der Betrag nun noch vom Automatenbetreiber abgebucht werden?
 

Andy2

Erfahrenes Mitglied
12.07.2016
2.228
4
Das läuft dann unter "Late presentment". Falls die Karte inzwischen gekündigt wurde oder das Guthaben/der Verfügungsrahmen nicht mehr ausreicht, kann dies ein Grund für einen Chargeback sein. Ansonsten ("Account in good standing") ist das kein Problem.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.557
633
Was würde den passieren, wenn er jetzt seine Karte sperren lassen würde? Müsste die Bank dann an den ATM Betreiber die Daten raus geben? De Facto ist es ja nicht seine Schuld, dass die zu spät die Behebung einlösen.
 

Andy2

Erfahrenes Mitglied
12.07.2016
2.228
4
Was würde den passieren, wenn er jetzt seine Karte sperren lassen würde? Müsste die Bank dann an den ATM Betreiber die Daten raus geben? De Facto ist es ja nicht seine Schuld, dass die zu spät die Behebung einlösen.

Gute Frage, aber wenn dem so wäre, wieso muss man dann bei ELV-Zahlungen mit der Girocard unterschreiben, dass man damit einverstanden ist. Sowas unterschreibt man ja gerade nicht (schon gar nicht am Geldautomaten).
Ich denke auch dass das Sperren der Karte allein gar keinen Effekt hätte. Der ATM-Betreiber kann den Zahlungsvorgang mit einer zum fraglichen Zeitpunkt gültigen Karte nachweisen und wird wohl sein Geld bekommen (Der Account existiert ja noch.).
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.557
633
Gute Frage, aber wenn dem so wäre, wieso muss man dann bei ELV-Zahlungen mit der Girocard unterschreiben, dass man damit einverstanden ist. Sowas unterschreibt man ja gerade nicht (schon gar nicht am Geldautomaten).
Ich denke auch dass das Sperren der Karte allein gar keinen Effekt hätte. Der ATM-Betreiber kann den Zahlungsvorgang mit einer zum fraglichen Zeitpunkt gültigen Karte nachweisen und wird wohl sein Geld bekommen (Der Account existiert ja noch.).
Das Thema hatten wir hier vor kurzen... Da ging es um eine Überweisung mit falschen Empfänger. Wenn dieser das Geld nicht freiwillig zurück gibt, darf die Bank wohl auch seine Daten raus geben.

Hm... wäre die Abbuchung dann nicht vollkommen neu? Die Vor-Authorisierung ist ja verfallen, de facto müsste das dann ja auch eine neue Transaktion sein?
 

Andy2

Erfahrenes Mitglied
12.07.2016
2.228
4
Hm... wäre die Abbuchung dann nicht vollkommen neu? Die Vor-Authorisierung ist ja verfallen, de facto müsste das dann ja auch eine neue Transaktion sein?

Nein, die "Zahlung" gab es. Verfallen ist die Zahlungsgarantie. Es gibt im Netz einiges zum Thema Chargeback für Händler. Den Chargeback als solchen müssen die schlucken wenn sie es selbst verschlafen und kein Geld da ist. Ist aber Verfügungsrahme/Guthaben da kommt wohl auch gar nicht erst ein Chargeback. Gebucht wird dann mit dem Datum des ATM-Besuchs.
 
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Reaktionen: Escorpio

fqtsenhon

Reguläres Mitglied
19.08.2014
30
0
Ok, dann kann ich ehrlich gesagt das Verhalten von Santander nicht nachvollziehen. Ich bin mal gespannt wie die ING damit umgeht, ich habe ja keinen richtigen Kreditrahmen sondern Kontostand + Dispo. Welcher Wechselkurs würde hier eigentlich bei Fremdwährung zu Grunde gelegt werden?
 

penamba

Erfahrenes Mitglied
26.11.2015
788
81
Gute Frage, aber wenn dem so wäre, wieso muss man dann bei ELV-Zahlungen mit der Girocard unterschreiben, dass man damit einverstanden ist. Sowas unterschreibt man ja gerade nicht (schon gar nicht am Geldautomaten).
Ich denke auch dass das Sperren der Karte allein gar keinen Effekt hätte. Der ATM-Betreiber kann den Zahlungsvorgang mit einer zum fraglichen Zeitpunkt gültigen Karte nachweisen und wird wohl sein Geld bekommen (Der Account existiert ja noch.).


Bei den gängigen Kartenschemes akzeptiert man als Karteninhaber vor der Ausstellung einer Karte Bedingungen, in denen derartige Fälle geregelt sind.

Beim ELV gibt es kein eigentliches Scheme, also gehst du diese Bedingungen erst direkt bei der Zahlung ein.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.008
633
.de
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Ich habe das bei ING öfters beobachtet. Vormerkungen verschwinden aus der Anzeige und tauchen dann 1-2 Tage später in den prozessierten Umsätzen auf.