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Chargeback und Polizeianzeige

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_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.008
633
.de
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Rückbuchung/Chargeback und Polizeianzeige

Ich habe gerade einen Chargeback-Fall, wo die Bank (in diesem Fall ConsorsFinanz) auf einer Polizeianzeige beharrt. Nun, es handelt sich um eine Händlerfinanzierung, die ich nie abgeschlossen habe und wo der Händler (in diesem Fall Saturn) nicht kooperiert. Eigentlich müsste man die Anzeige nich gegen Unbekannt stellen, sondern gegen den Händler. Und überhaupt, ist die Bank berechtigt, eine Anzeige bei Disputen zu fordern?
 
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OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Warum sollte der Händler der Betrüger sein? Ist nicht evtl. so das deine Kartendaten von einem Dritten benutzt wurden? Eine Finanzierung mit Kreditkarte, was es nicht alles gibt.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.008
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Warum sollte der Händler der Betrüger sein? Ist nicht evtl. so das deine Kartendaten von einem Dritten benutzt wurden? Eine Finanzierung mit Kreditkarte, was es nicht alles gibt.

Sollte es ein Identitätsdiebstahl gewesen sein, dann hat de Händler aus meiner Sicht versäumt, die Identität zu prüfen. Daher muss die Anzeige gegen den Händler sein. Eigentlich völlig unnötig, wenn der Finanzierungstyp im lokalen Saturn mir eine Auskunft und ggf. den Einblick in die Unterlagen geben könnte, was er aber nicht tun will und sich weder telefonisch noch per Mail meldet, trotz mehrfacher Aufforderungen.
 

sawadeekrap

Erfahrenes Mitglied
05.03.2013
1.225
322
FDH
Ich hatte neulich eine deutlich reduzierte Ware bei Saturn bestellt.
Als die Ware zum entsprechenden Termin nicht geliefert war, wurde mir auf Nachfrage mitgeteillt dass die Bestellung Ihrerseits storniert wurde - ohne Begründung.

Der Betrag wurde allerdings anstandslos wieder auf die CC zurückgebucht.

Seltsamer Laden, werde ich in Zukunft einen Bogen drum machen.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.105
3.027
Sollte es ein Identitätsdiebstahl gewesen sein, dann hat de Händler aus meiner Sicht versäumt, die Identität zu prüfen. Daher muss die Anzeige gegen den Händler sein. Eigentlich völlig unnötig, wenn der Finanzierungstyp im lokalen Saturn mir eine Auskunft und ggf. den Einblick in die Unterlagen geben könnte, was er aber nicht tun will und sich weder telefonisch noch per Mail meldet, trotz mehrfacher Aufforderungen.

Und warum soll das strafbar sein, die Identität nicht zu prüfen?
 
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Yuwoex

Erfahrenes Mitglied
25.04.2019
1.339
2
Und überhaupt, ist die Bank berechtigt, eine Anzeige bei Disputen zu fordern?
Ja, wenn die Bank den Schaden zahlen soll. Auf Deutsch: wenn es Zahlungsbetrug war, der Vorgang also nicht vom Berechtigten autorisiert wurde. Handelt es sich um einen Warenbetrug, ist der Bank eine Anzeige normalerweise egal.
Muss allerdings zugeben, dass ich nicht sicher bin, ob ich den von dir geschilderten Fall richtig verstanden habe.
 
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offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.426
295
Ist doch eigentlich supersimpel. Online die Anzeige so einfach gehalten wie möglich aufgeben und abwarten was da kommt. Im Normalfall passiert da sowieso nicht weiter was mit, und wenn doch, wird sich ja der Staatsanwalt überlegen, wen er da verfolgen möchte.

Kostet Dich 5 Minuten Arbeit und befriedigt die Bank. Ob es unbedingt notwendig ist, sei dahingestellt, allerdings stellt das für die Bank vermutlich eine ausreichende Hemmschwelle dar, vor der Du bei betrügerischer Absicht eventuell zurückschrecken würdest.
 

Yuwoex

Erfahrenes Mitglied
25.04.2019
1.339
2
. Eigentlich müsste man die Anzeige nich gegen Unbekannt stellen, sondern gegen den Händler.
Wer hat eigentlich gesagt, du sollst die Anzeige gegen unbekannt richten?
Die Bank? Das würde ja darauf hin deuten, dass ein Zahlungsbetrug vorliegt.

, allerdings stellt das für die Bank vermutlich eine ausreichende Hemmschwelle dar, vor der Du bei betrügerischer Absicht eventuell zurückschrecken würdest.
Genau das.
 
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dorfjunge

Erfahrenes Mitglied
11.05.2017
501
76
STR
[...] wenn der Finanzierungstyp im lokalen Saturn mir eine Auskunft und ggf. den Einblick in die Unterlagen geben könnte, was er aber nicht tun will [...]

Nun ja - Datenschutz ist ein Begriff? Solange auf dem Auftrag/Kassenzettel nicht DEIN Name drauf steht, darf der Mitarbeiter das nicht vorzeigen...
 
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_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
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Nun ja - Datenschutz ist ein Begriff? Solange auf dem Auftrag/Kassenzettel nicht DEIN Name drauf steht, darf der Mitarbeiter das nicht vorzeigen...

Moment mal, das ist aber ein Vorgang, der wohl auf meinen Namen läuft.

Eigentlich verstehe ich dieses Produkt von Consorsfinanz nicht ganz. Ich habe es nur wegen der Maestro-Karte (die es nicht mehr gibt) als „Finanzierung ohne Kauf“ eröffnet und für eine Finanzierung nie benutzt. Im Online Banking wir auch nicht zwischen Kartenumsätzen und reinen Kontoimsätzen unterschieden.
 
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_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.008
633
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Und warum soll das strafbar sein, die Identität nicht zu prüfen?

Das weißt Du als Anwalt besser. Wenn man sich als X ausgibt, um ein Geschäft abzuschließen, und daraus eine Zahlungsverpflichtung entsteht, muss denn der Geschäftspartner, der das Geld bekommt, nicht nachweisen lassen, ob X wirklich X ist, auf den das Zahlungsmittel läuft?
 
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Inlandsvägen

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
3.367
1.135
Main-Taunus-Kreis
Das ist mir mindestens einmal schon bei Saturn oder Media Markt passiert, wenn ich mich richtig erinnere.

Hatte mal vor einiger Zeit mit Amex und PIN gezahlt. "Da muss ich aber noch den Ausweis sehen". Da ich nicht allein war, wollte ich dann keinen Aufstand machen. Weiß nicht, ob der betreffende Markt in Kassel das generell bei KK macht oder nur bei Amex.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Moment mal, das ist aber ein Vorgang, der wohl auf meinen Namen läuft.

Eigentlich verstehe ich dieses Produkt von Consorsfinanz nicht ganz. Ich habe es nur wegen der Maestro-Karte (die es nicht mehr gibt) als „Finanzierung ohne Kauf“ eröffnet und für eine Finanzierung nie benutzt. Im Online Banking wir auch nicht zwischen Kartenumsätzen und reinen Kontoimsätzen unterschieden.

Das ganze ist mit einer Maestro Karte gelaufen?:eek:
 

danchel

Erfahrenes Mitglied
15.12.2015
860
206
Das weißt Du als Anwalt besser. Wenn man sich als X ausgibt, um ein Geschäft abzuschließen, und daraus eine Zahlungsverpflichtung entsteht, muss denn der Geschäftspartner, der das Geld bekommt, nicht nachweisen lassen, ob X wirklich X ist, auf den das Zahlungsmittel läuft?

Nein, die Regelungen von Visa & MasterCard verbieten es sogar dem Händler nur aufgrund der Zahlung mit der Karte einen Ausweis zu verlangen. Dafür gibt es die CVMs.
 

falke3

Erfahrenes Mitglied
01.02.2018
917
903
Eine Anzeige muss übrigens weder "gegen" irgendjemanden sein noch muss man eine Straftat benennen können. Das machen Polizei bzw. Staatsanwaltschaft schon von alleine.

Es genügt, der Polizei den Sachverhalt zu schildern - sie wird einen dann als Zeugen vernehmen und danach fragen, wer als Täter in Frage kommen könnte - und dann wird im Rahmen der Emittlungsarbeit festgestellt (bwz. versucht festzustellen) wer konkret was wann gemacht hat.

Die Bank wird vermutlich die Anzeige wollen, weil sie eine Hemmschwelle vor einer falschen Anzeige bei der Polizei vermutet. Denn eine Anzeige unter Angabe unwahrer Tatsachen - hierzu gehört auch das Verschweigen von relevanten Informationen - erfüllt selbst in der Regel einen Straftatbestand (falsche Verdächtigung, Vortäuschen einer Straftat; ferner Betrug, wenn damit die Bank zum Chargeback veranlasst werden soll, aber unwahre Tatsachenbehauptungen gemacht wurden).

Von daher ist das schon richtig so. Die Polizei wird dann auch beim Saturn ermitteln und dann können sie sich nicht mehr querstellen.
 
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Yuwoex

Erfahrenes Mitglied
25.04.2019
1.339
2
Die Bank wird vermutlich die Anzeige wollen, weil sie eine Hemmschwelle vor einer falschen Anzeige bei der Polizei vermutet. Denn eine Anzeige unter Angabe unwahrer Tatsachen - hierzu gehört auch das Verschweigen von relevanten Informationen - erfüllt selbst in der Regel einen Straftatbestand (falsche Verdächtigung, Vortäuschen einer Straftat; ferner Betrug, wenn damit die Bank zum Chargeback veranlasst werden soll, aber unwahre Tatsachenbehauptungen gemacht wurden).
Ja, natürlich. Kann dir aus der Praxis sagen, dass ansonsten jeder Kunde, der 2 Tage länger als erwartet auf seine Ware wartet, mit einem Betrugsvorwurf gegen den Händler einen Chargeback verlangen würde...

EDIT: Sorry, da habe ich Unsinn geschrieben. Nicht Betrugsvorwurf gegen den Händler, sondern Vorwurf des Kartenmissbrauchs. Dafür muss der Kunde im o.g. Fall aber nachgewiesen, dass es einen Versuch unternommen hat, die Sache zunächst direkt mit dem Händler zu klären.
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.132
733
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Nein, die Regelungen von Visa & MasterCard verbieten es sogar dem Händler nur aufgrund der Zahlung mit der Karte einen Ausweis zu verlangen.
Jein. Die Regeln erlauben (wohl immer noch) durchaus das Fragen nach dem Ausweis. Nur eben nicht, die Akzeptanz vom Vorzeigen eines Ausweises abhängig zu machen.

Das weißt Du als Anwalt besser. Wenn man sich als X ausgibt, um ein Geschäft abzuschließen, und daraus eine Zahlungsverpflichtung entsteht, muss denn der Geschäftspartner, der das Geld bekommt, nicht nachweisen lassen, ob X wirklich X ist, auf den das Zahlungsmittel läuft?
Wieso sollte er? Mal abgesehen von Identifizierung Geldwäsche etc. Und muss man bei Bargeld ja auch nicht, wem es gehört. Bei kontaktloser Zahlung (No-CVM) an einem Automaten kann man ja nichtmal nachweisen, ob die Karte dem Kunden gehört.

Der Nachteil ist natürlich, dass man gegebenenfalls den Ratenzahlungs-/Finanzierungsbetrag nicht bekommt, sondern als Verlust verbuchen muss. Aber mit Strafbarkeit hat das ja nicht viel zu tun.

Anders formuliert: eine gewisse Sorglosigkeit oder Fahrlässigkeit ist vielleicht nachteilig - aber nicht strafbar.