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Kreditkarte mit umfassender Reiseabsicherung

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diddl333

Reguläres Mitglied
20.12.2012
27
13
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Moin zusammen,

wir sind Betroffene des Thomas-Cook-Zusammenbruchs und möchten nächstes Mal natürlich auf Nummer sicher gehen.

Unsere jetzt nicht stattfindende Reise hatten wir per Überweisung bezahlt, das war im Nachhinnein betrachtet sicher nicht die beste Idee.

Die nächste Reise würde ich gerne mit einer noch anzuschaffenden Kreditkarte bezahlen - daher hier mein Posting.

Bisher habe ich nur eine Payback Amex, die ist zwar nett und kostenlos, aber hat keine zusätzlichen Versicherungen usw.

Ich würde mich über ein paar Empfehlungen und Erfahrungen freuen, vielleicht im Zusammenhang mit Air Berlin oder Germania, bei welchem Anbieter von VISA oder MasterCard Kreditkarten habt ihr konkrete Erfahrungen mit Chargeback gemacht (gut wie schlecht) - im Netz liest man zum Teil von erheblichen Zickereien und Problemen mit einzelnen Banken.

Und welche Karte bietet sinnvolle Versichererungen (RRV, Reisekranken usw.) für eine halbwegs faire Jahresgebühr?

Ich bin nicht auf der Suche nach der billigsten Kreditkarte - Service darf ruhig was kosten. Ich suche nach einer Karte, die einen tatsächlich funktionierenden, problemlosen Service bietet und dabei nicht unnötig teuer ist wie die Angebote meiner Hausbank (bei der ich mir in Sachen Service auch nicht wirklich sicher bin :sick:)

Danke und liebe Grüße
Diddl333
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.744
410
Unsere jetzt nicht stattfindende Reise hatten wir per Überweisung bezahlt, das war im Nachhinein betrachtet sicher nicht die beste Idee.
Das war wohl ziemlich die schlechteste Idee.

Die Bank, die ihren Kunden z.B. bei AirBerlin, das Chargeback förmlich auf die Nase gedrückt hat, war die DKB mit ihrer Visa-Karte.
 
Zuletzt bearbeitet:

kmak

Erfahrenes Mitglied
12.03.2016
1.224
737
Unsere jetzt nicht stattfindende Reise hatten wir per Überweisung bezahlt, das war im Nachhinnein betrachtet sicher nicht die beste Idee.

Reisepreis-Sicherungsschein? Damit dürfte das jetzt eigentlich egal sein. Zumal die Frage bleibt ob in so einem Fall (Insolvenzversicherte Pauschalreise) überhaupt ein Chargeback durchgeführt wird.
 
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diddl333

Reguläres Mitglied
20.12.2012
27
13
Reisepreis-Sicherungsschein? Damit dürfte das jetzt eigentlich egal sein.
Da es im aktuellen Fall eben gerade nicht egal ist - erstens werde ich meinem Geld wahrscheinlich Monate, wenn nicht Jahre, hinterherrennen und zweitens ist alles andere als klar, wieviel es dann tatsächlich zurück gibt - wollte ich für den nächsten Versuch eben deutlich besser abgesichert sein, als nur mit dem Reise-Sicherungsschein des Veranstalters.

Zumal die Frage bleibt ob in so einem Fall (Insolvenzversicherte Pauschalreise) überhaupt ein Chargeback durchgeführt wird.
Genau deshalb erhoffe ich mir ja ein paar konkrete Erfahrungen. In einigen Blogs und Foren liest man eben völlig unterschiedliche Dinge - einige Banken scheinen in solchen Fällen extrem rumzuzicken und andere buchen mit ein paar Unterschriften und einem ausgedruckten Screenshot von der Veranstalter-Seite, auf dem die Insolvenz ersichtlich ist, das Geld in ein paar Tagen völlig problemlos zurück. Genau das möchte ich wissen, damit ich beim nächsten Mal nicht bloß noch um die zusätzlichen Kosten für die Kreditkarte ärmer bin und trotzdem nur den Sicherungsschein habe...
 
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Larsmunich

Erfahrenes Mitglied
27.06.2019
506
0
Rosenheim
Von der Versicherung ansich ist das Barclay Card Double hervorragend, da gilt die Versicherung auch dann, wenn nicht mit Karte gezahlt wurde.
Reiserücktritt, Abbruch, Mietwagen, Krankenversicherung. Aber dahinter steckt die April Versicherung über die man nur negatives liest. Ich hatte selbst das Double und zwei Fragen gestellt, die trotz Kontakt zum Barclay Beschwerdemanagement nie beantwortet wurden.

Die DKB hat einen guten Ruf bei Chargeback. Ich würde Dir deshalb die Miles & More Gold empfehlen, die dortigen Versicherungen sind auch von den Bedingungen eine der besseren.

Für Reiserücktritt und Reiseabbruch gibt es aber noch bessere separate Versicherungen, die echt gut sind, also z.B. Travel Protect oder Travel Secure.
Eine anständige Reisekranken findest du auch bei anderen Karten, beispielsweise ist die bei der Amex BMW Card recht gut.
 

Yuwoex

Erfahrenes Mitglied
25.04.2019
1.339
2
Nur für den Fall, dass es nicht klar ist:
Die Versicherungen der Kreditkarten enthalten für den Fall einer Nichtdurchführung der Reise wegen Insolvenz keinen Schutz. Eine Reiserücktrittskostenversicherung deckt andere Fälle!
Trotzdem könnte eine Kreditkarte natürlich durch die Chargeback-Möglichkeit eventuell hilfreich sein.

@diddl333
Wer ist denn deine Hausbank?
 
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diddl333

Reguläres Mitglied
20.12.2012
27
13
Von der Versicherung ansich ist das Barclay Card Double hervorragend, da gilt die Versicherung auch dann, wenn nicht mit Karte gezahlt wurde.
Reiserücktritt, Abbruch, Mietwagen, Krankenversicherung. Aber dahinter steckt die April Versicherung über die man nur negatives liest. Ich hatte selbst das Double und zwei Fragen gestellt, die trotz Kontakt zum Barclay Beschwerdemanagement nie beantwortet wurden.

Die DKB hat einen guten Ruf bei Chargeback. Ich würde Dir deshalb die Miles & More Gold empfehlen, die dortigen Versicherungen sind auch von den Bedingungen eine der besseren.

Für Reiserücktritt und Reiseabbruch gibt es aber noch bessere separate Versicherungen, die echt gut sind, also z.B. Travel Protect oder Travel Secure.
Eine anständige Reisekranken findest du auch bei anderen Karten, beispielsweise ist die bei der Amex BMW Card recht gut.

Danke auch für deine Antwort! (y)
Barclays ist für mich keine Option.

DKB wurde ja oben schon genannt und klingt wirklich interessant.

Über Amex habe ich mehrfach gelesen, dass das Chargeback kompliziert bis unmöglich ist, ansonsten hätte ich für die nächste Reise dann einfach die schon vorhandene Payback Amex genommen und die Versicherungen wie bisher auch günstig einzeln abgeschlossen.
 

diddl333

Reguläres Mitglied
20.12.2012
27
13
Nur für den Fall, dass es nicht klar ist:
Die Versicherungen der Kreditkarten enthalten für den Fall einer Nichtdurchführung der Reise wegen Insolvenz keinen Schutz. Eine Reiserücktrittskostenversicherung deckt andere Fälle!
Trotzdem könnte eine Kreditkarte natürlich durch die Chargeback-Möglichkeit eventuell hilfreich sein.

@diddl333
Wer ist denn deine Hausbank?

Das ist mir klar, ich dachte das wäre aus meinem Ursprungspost ersichtlich. Oder beziehst du dich auf die Antworten? Ich möchte halt eine Kreditkarte mit problemlosem Chargeback und eventuell sinnvollen Versicherungen zu einem fairen Preis.

Meine Hausbank ist eine kleine Regionalbank. Die bieten tatsächlich eine Visa oder Master Gold mit entsprechenden Versicherungen für 6,50 im Monat, was ich fair finde. Aber Chargeback geht bei denen nicht, wie ein Bekannter nach der Germania-Pleite erfahren musste.
 

Yuwoex

Erfahrenes Mitglied
25.04.2019
1.339
2
Das ist mir klar, ich dachte das wäre aus meinem Ursprungspost ersichtlich. Oder beziehst du dich auf die Antworten? Ich möchte halt eine Kreditkarte mit problemlosem Chargeback und eventuell sinnvollen Versicherungen zu einem fairen Preis.

Meine Hausbank ist eine kleine Regionalbank. Die bieten tatsächlich eine Visa oder Master Gold mit entsprechenden Versicherungen für 6,50 im Monat, was ich fair finde. Aber Chargeback geht bei denen nicht, wie ein Bekannter nach der Germania-Pleite erfahren musste.
War völlig wertungsfrei gemeint, ich war mir halt nicht sicher, ob da nicht der eine oder andere was durcheinanderbringt.
Wenn deine Hausbank eine Genossenschaftsbank ist und bei der GoldCard die Standardbedingungen hat, haben die Versicherungen ein faires Preis-/Leistungsverhältnis, auch wenn es dieselbe Karte woanders etwas günstiger gibt.
Selbstverständlich ist es auch immer möglich ein Chargeback zu beantragen. Ich gebe dir Recht, eine Bank die dann dabei nicht, ist ein absolutes Ärgernis. Ob es dabei generell an der Bank liegt oder ob der einzelne Bearbeiter keine Ahnung oder keinen Bock hat, weiß ich nicht. Ich würde da mal ein klärendes Gespräch führen. Das kann so eigentlich nicht sein, denn die Regularien fürs Chargeback sind eigentlich klar!
 

Individualurlauber

Erfahrenes Mitglied
30.12.2011
2.724
4
Eine Kreditkarte für eine Insolvenzausfallversicherung? Wofür gibts denn den Sicherungsschein?

Die Versicherungssumme ist wohl bei 110 Mio gedeckelt (war mir vorher auch nicht bewusst). Bei eingenommen Kundenzahlungen der TC-Gruppe von > 1 Mrd Euro, kannst Du Dir Deinen Anteil ja ausrechnen.

Und zum Chargeback: Was bringt es, wenn das Kreditkartenunternehmen das Geld erstattet und der Insolvenzverwalter das Geld nachher zurück will? Es ist einfach eine Schei...situation (n)
 

diddl333

Reguläres Mitglied
20.12.2012
27
13
Wofür gibts denn den Sicherungsschein?

Nun, genau diese Frage stelle ich mir auch, wenn ich die derzeitigen Berichte höre, sehe und lese, nach denen die Versicherung im Fall von Thomas Cook vielleicht nur 1/3 bis 1/4 des Schadens bezahlt, weil die Deckungssumme von 110 Millionen bei so vielen Geschädigten nicht ausreicht...
Daher möchte ich ja für die nächste Reise eben gerade eine bessere Absicherung als den gesetzlichen Sicherungsschein haben. Außerdem wäre Chargeback in ein paar Tagen da,
während ich auf die Versicherung Monate oder gar Jahre warten werde...
 

Larsmunich

Erfahrenes Mitglied
27.06.2019
506
0
Rosenheim
Ich denke auch, dass der Sicherungsschein hier nur einen Bruchteil erstatten wird. War mir auch nicht bewusst und ist im übrigen auch ziemlich mies.
 

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
11.487
3.984
Paralleluniversum
Und zum Chargeback: Was bringt es, wenn das Kreditkartenunternehmen das Geld erstattet und der Insolvenzverwalter das Geld nachher zurück will? Es ist einfach eine Schei...situation (n)

Genau das ist doch der springende Punkt:
Ist denn ein Chargeback NACH Insolvenzverkündung überhaupt zulässig?
Mir war so, als ob ich Berichte gelesen habe, dass der Airberlin Insolvenzverwalter derartige Kunden angemahnt hat.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Genau das ist doch der springende Punkt:
Ist denn ein Chargeback NACH Insolvenzverkündung überhaupt zulässig?
Mir war so, als ob ich Berichte gelesen habe, dass der Airberlin Insolvenzverwalter derartige Kunden angemahnt hat.
Zahlt halt der Acquirer, ist eindeutig zulässig.
 

Mincemeat

Erfahrenes Mitglied
25.10.2018
2.028
6
Manx
Es gibt separat bestellbare Versicherungen, welche Schäden aus der Insolvenz der Reiseunternehmen decken.
Ein Bekannter von mir erzählte kürzlich, dass er dafür bei seiner Pauschalreise 20€ bezahlt hat.
Und nein, ich meine nicht die gesetzliche Versicherung.

Bin jetzt aber zu faul zum suchen.

Rechtlich ist die Sache bei Thomas Cook leider folgende:
Deine Forderung (Geldrückzahlung) zählt zur Insolvenzmasse. Einfach so Chargeback geht nicht. Manche Banken machen das aber auf eigenes Risiko.
 

diddl333

Reguläres Mitglied
20.12.2012
27
13
War völlig wertungsfrei gemeint, ich war mir halt nicht sicher, ob da nicht der eine oder andere was durcheinanderbringt.
Wenn deine Hausbank eine Genossenschaftsbank ist und bei der GoldCard die Standardbedingungen hat, haben die Versicherungen ein faires Preis-/Leistungsverhältnis, auch wenn es dieselbe Karte woanders etwas günstiger gibt.
Selbstverständlich ist es auch immer möglich ein Chargeback zu beantragen. Ich gebe dir Recht, eine Bank die dann dabei nicht, ist ein absolutes Ärgernis. Ob es dabei generell an der Bank liegt oder ob der einzelne Bearbeiter keine Ahnung oder keinen Bock hat, weiß ich nicht. Ich würde da mal ein klärendes Gespräch führen. Das kann so eigentlich nicht sein, denn die Regularien fürs Chargeback sind eigentlich klar!

Meine Hausbank ist keiner Gruppe oder Genossenschaft angeschlossen und nur in der Region tätig - das hat Vor- und Nachteile...

Im konkreten Fall eines Bekannten mit Germania war es damals so, dass in der Filiale erst 3 oder 4 Mitarbeiterinnen nötig waren, um überhaupt das passende Formular im Computer zu finden. Von der Zentrale wurde dann aber zur Bedingung gemacht, dass nicht oder nur sehr schwer zu beschaffende Dokumente (schriftliche Bestätigung des Unternehmens oder Insolvenzverwaltets, dass dieser konkrete Flug nicht erbracht wird mit namentlicher Adresse und nicht bloß ein allgemeiner Ausdruck der Internetseite) vorgelegt werden.
Das ist mir zu viel Hickhack, denn gerade wenn jemand insolvent oder irgendwie dubios ist, wird er mir sowas nicht ausstellen.
Also keine Kreditkarte von der Hausbank für mich...

Bei Consors bin ich noch ganz guter Kunde (Depot). Dort gibt es für ein kostenloses Girokonto eine ebenfalls kostenlose Visa-Karte oder eine goldene für 60 Euro Jahresgebühr. Liest sich alles nicht schlecht, aber hat da jemand Erfahrungen mit Chargeback?
 
Zuletzt bearbeitet:

Larsmunich

Erfahrenes Mitglied
27.06.2019
506
0
Rosenheim
Das Problem ist doch, dass Du als Endkunde vermutlich keine Reiseversicherung findest, die den Insolvenzfall beinhaltet.
Also bleibt ggf. (!) noch Chargeback. Da ist es ja wohl so, dass bei der DKB die wohl besten Erfahrungen bestehen, also würde ich in der Richtung nachdenken.
Oder so machen, wie viele: Keine Pauschalreisen buchen und Hotel grundsätzlich nie vorab.
Dann bleibt nur das Risiko des Flugpreises. Aber da ich immer mit Lufthansa fliege, hält sich das auch in Grenzen. ;)
 

Yuwoex

Erfahrenes Mitglied
25.04.2019
1.339
2
Rechtlich ist die Sache bei Thomas Cook leider folgende:
Deine Forderung (Geldrückzahlung) zählt zur Insolvenzmasse.
Warum sollte sie?
Thomas Cook hat die Leistung nicht erbracht und ist damit ungerechtfertigt bereichert, oder nicht?
Das soll jetzt auch kein Anzweifeln deiner Aussage sein, sondern eine ernst gemeinte Frage.
 

diddl333

Reguläres Mitglied
20.12.2012
27
13
Rechtlich ist die Sache bei Thomas Cook leider folgende:
Deine Forderung (Geldrückzahlung) zählt zur Insolvenzmasse. Einfach so Chargeback geht nicht. Manche Banken machen das aber auf eigenes Risiko.

Dass meine Forderung zur Insolvenzmasse gehört, ist klar. Ich dachte aber, dass beim Chargeback die Banken das unabhängig davon unter sich ausmachen?! Sowohl bei Visa als auch bei Mastercard findet sich in den Bedingungen sinngemäß etwas von "Geld zurück, wenn die Leistung nicht erbracht wird". Warum konkret die Leistung nicht erbracht wurde (Insolvenz, Betrug, kein Bock) scheint dabei keine Rolle zu spielen, jedenfalls ist das so wie ich es lese nicht weiter eingegrenzt.
 

diddl333

Reguläres Mitglied
20.12.2012
27
13

Mincemeat

Erfahrenes Mitglied
25.10.2018
2.028
6
Manx
Warum sollte sie?
Thomas Cook hat die Leistung nicht erbracht und ist damit ungerechtfertigt bereichert, oder nicht?
Das soll jetzt auch kein Anzweifeln deiner Aussage sein, sondern eine ernst gemeinte Frage.
Deine Meinung/Denkweise würde vieles vereinfachen: Jeder der vorausgezahlt hat und keine Gegenleistung erhalten hat, holt sich einfach sein Geld zurück. Da könnte man glatt den Insolvenzverwalter einsparen, und die Quote der erfüllten Forderungen wäre 100% :cool:.

Die verschiedenen Banken sind unterschiedlich kundenfreundlich.
 
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Mincemeat

Erfahrenes Mitglied
25.10.2018
2.028
6
Manx
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Dass meine Forderung zur Insolvenzmasse gehört, ist klar. Ich dachte aber, dass beim Chargeback die Banken das unabhängig davon unter sich ausmachen?! Sowohl bei Visa als auch bei Mastercard findet sich in den Bedingungen sinngemäß etwas von "Geld zurück, wenn die Leistung nicht erbracht wird". Warum konkret die Leistung nicht erbracht wurde (Insolvenz, Betrug, kein Bock) scheint dabei keine Rolle zu spielen, jedenfalls ist das so wie ich es lese nicht weiter eingegrenzt.
Die Bank hat das Geld ja zur Pleitefirma transportiert. Die Bank selber kann das Geld im Fall der Insolvenz ja nicht einfach zurückholen, schon deshalb weil es nicht mehr bei der Pleitefirma vorhanden ist.

Da müsste also im Fall von Chargeback die Bank oder Mastercard/Visa usw. Dir das Geld aus dem eigenen Vermögen zahlen, und hoffen, dass sie vom Insolvenzverwalter wenigstens einen Teil davon wieder sieht. Manche Banken machen das aus Kulanz.

Ein Chargeback dann, wenn beim Lieferant das Geld zurückholbar ist, ist eine andere Sache.
 
Zuletzt bearbeitet: