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(Kredit-)Kartenzahlung im Restaurant + Trinkgeld

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Monty_GER

Reagenzglaskellner
21.11.2010
1.383
3
41
Niederrhein
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Mahlzeit,

in letzter Zeit hatte ich häufig den Fall, dass ich im Restaurant mit KK bezahlen konnte, das Trinkgeld jedoch nicht auf den Betrag aufgeschlagen werden konnte. Als Begründung wurde mir "Das FA erlaubt das nicht" genannt.

Das Problem: Bargeld habe ich häufig nicht bei mir und irgendwie ist es doch sehr sinnlos, wenn ich dann doch wieder mit Münzen oder Scheinen hantieren muss.

Wie sind da eure Erfahrungen? Ist das nur Bequemlichkeit/Unfähigkeit der Betreiber oder wurden da vom FA praxisferne Vorgaben gemacht?
 

Uncle Sam

Erfahrenes Mitglied
03.10.2020
2.725
4.999
Da in Deutschland die Bedienung im Preis inkludiert ist, sehe ich die Notwendigkeit von Trinkgeldern nicht wirklich. In Ländern, in denen das Trinkgeld zum Einkommen gehört (z.B. USA) ist das Trinkgeld via Karte kein Problem.
 

Kartenzahler007

Erfahrenes Mitglied
26.04.2020
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135
Ich glaube, dass es nur mittelbar mit dem Finanzamt zusammenhängt.

Trinkgeld dürfte nicht als betriebliche Einnahme versteuert werden und muss in der Buchhaltung des Restaurants dazu separat ausgewiesen werden, wenn man es sich per Karte zahlen lässt.

Bei Barzahlung kommt das Trinkgeld einfach in die Trinkgeldkasse des Personals und wird nach Köpfen aufgeteilt oder direkt in die Tasche der entsprechenden Bedienung.

Ich habe schon oft mit Karte in Restaurants bezahlt. Mal konnte das Trinkgeld aufgebucht werden, aber meist eben nicht. Für diese Fälle habe ich etwas Kleingeld einstecken.

Widersinnig finde ich es aber auch, dann trotz Kartenzahlung mit Bargeld hantieren zu müssen.
 

drusnt

Erfahrenes Mitglied
02.12.2013
858
1.308
@Uncle Sam: Um die Notwendigkeit von Trinkgeld geht es hier aber nicht und wurde nicht zur Diskussion gestellt. Das Thema gab es hier im Forum in einer Vielzahl von Threads auch schon mehr als genug, deswegen bitte nicht wieder die Sau durchs Dorf treiben.

@Monty_GER: Selbiges ist mir in der Vergangenheit vereinzelt passiert, in den letzten Wochen hat es sich aber tatsächlich gehäuft. Hier allerdings nicht immer mit Verweis auf das Finanzamt, sondern meist auf "technische Schwierigkeiten". Da ich aber immer ein paar "Notscheine" einstecken habe, konnte ich dennoch Trinkgeld geben, wenn ich den Service als ausgesprochen gut empfand. War er durchschnittlich, dann sag ich auch schon Mal, dass es mir Leid tut und ich kein Bargeld dabei habe.

Widersinnig ist es allerdings in der Tat.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Mahlzeit,

in letzter Zeit hatte ich häufig den Fall, dass ich im Restaurant mit KK bezahlen konnte, das Trinkgeld jedoch nicht auf den Betrag aufgeschlagen werden konnte. Als Begründung wurde mir "Das FA erlaubt das nicht" genannt.

Das Problem: Bargeld habe ich häufig nicht bei mir und irgendwie ist es doch sehr sinnlos, wenn ich dann doch wieder mit Münzen oder Scheinen hantieren muss.

Wie sind da eure Erfahrungen? Ist das nur Bequemlichkeit/Unfähigkeit der Betreiber oder wurden da vom FA praxisferne Vorgaben gemacht?

Ich glaube, das FA ist nur ein vorgeschobenes Argument.

Es gibt einige Berichte, wo sich die Besitzer/Pächter das Trinkgeld eingesteckt haben und das Personal nichts abbekommen hat...

Das ist KEIN vorgeschobenes Argument. Trinkgelder die direkt gegeben werden sind Steuer- und Sozialabgaben frei, läuft das Geld zuerst über das Konto des Besitzers und sind nicht als Trinkgelder erkenntlich, sind es keine direkten Zuwendungen mehr und wären in der Theorie eben Steuer- und Sozialabgabenpflichtig.

Um das einwandfrei steuerlich zu erheben müsste das Trinkgeld gesondert über den Tag gebucht werden, das lässt aber die Software meist nicht zu.
https://www.xing.com/communities/posts/trinkgeld-ueber-ec-kassieren-1008910528
 

krmkrm

Erfahrenes Mitglied
02.06.2020
323
194
Es gibt sogar ein Terminal, ähnlich wie sumup, wo man bei Zahlung erst aufgefordert wird, einen Betrag fürs Trinkgeld einzugeben und danach erst die Karte gesteckt/vorgehalten werden soll.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Es gibt sogar ein Terminal, ähnlich wie sumup, wo man bei Zahlung erst aufgefordert wird, einen Betrag fürs Trinkgeld einzugeben und danach erst die Karte gesteckt/vorgehalten werden soll.

Das gibt es bei anderen Terminals auch, das Trinkgeld muss aber beim Kassenschnitt und in der Kassensoftware als eigene Position aufgeführt sein.
 

Nebraska

Erfahrenes Mitglied
18.07.2020
511
326
Ich habe schon häufig mitbekommen, dass das Trinkgeld manuell auf den Betrag aufgeschlagen und ins Terminal eingetippt wird. Ich selbst zahle aus den genannten Gründen in Restaurants ausschließlich bar - auch aus Bequemlichkeit, weil ich nicht immer fragen will und weil die Bedienung in der Regel direkt mit Portemonnaie an den Tisch kommt.
 

Robbens

Erfahrenes Mitglied
24.03.2017
1.845
1.363
Deshalb würde ich aber nicht generell Bar zahlen.
Ich habe im Auto immer so eine Minigeldboerse in der Mittelkonsole.

Dort ist in der Regel das Münzgeld aus den zwingenden Wechselgeldern plus 5€,10€,20€ Schein als Notfallreserve.
Da nehme ich mir dann halt was situativ raus und gebe das als Trinkgeld.

Grundsätzlich würde ich es aber sehr begrüßen, wenn man Trinkgeld einfach aufschlagen könnte.
 

Larsmunich

Erfahrenes Mitglied
27.06.2019
506
0
Rosenheim
Nach meiner Erfahrung klappt es zu über 90%, dass man das Trinkgeld auch per Karte zahlen kann. Anderes erlebe ich sehr selten.
Und dann ist es recht einfach: Habe ich passendes Bargeld zur Verfügung, gibt es Trinkgeld, sonst halt nicht.
 
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KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.746
410
Nach meiner Erfahrung klappt es zu über 90%, dass man das Trinkgeld auch per Karte zahlen kann.
Das gibt es bei anderen Terminals auch, das Trinkgeld muss aber beim Kassenschnitt und in der Kassensoftware als eigene Position aufgeführt sein.
Das wäre es dann beim Aufrunden aber nicht, weil da der Betrag fürs Trinkgeld nicht explizit ersichtlich ist. Oder kann/darf das beim Kassenschnitt und in der Kassensoftware später noch herausgerechnet werden?
 

Faro

Aktives Mitglied
24.08.2020
170
109
Wenn ich im Restaurant mit Karte bezahle - was hier ja auch nicht überall möglich ist (aber das ist ein anderes Thema) - dann zahle ich das Trinkgeld auch per Karte und sage eben vorher einen Betrag an, das hat bisher auch immer geklappt, auch in Holland. In den USA wird ja auf dem Rechnungsbeleg das Trinkgeld extra ausgewiesen und man zahlt dann ja auch die Gesamtrechnung per Karte. Sicher können die das dann auch entsprechend verbuchen, damit die jeweilgen Servicekräfte ihren Tip auch wirklich bekommen. Das ist dann wohl dem Umstand geschuldet, dass für die Leute dort das Trinkgeld ein wichtiger Teil des Gehaltes ist und bei uns halt nicht. Technisch müsste sich so etwas aber auch bei uns einstellen lassen, oder?
 

krxx

Erfahrenes Mitglied
12.01.2018
656
11
Ich kenne es bei vielen Restaurants so, dass das Trinkgeld einfach mit dem Rechnungsbetrag zusammengerechnet ins Terminal eingetippt wird und sich die Kellner das Trinkgeld von den Bareinnahmen selbst nehmen. Am Ende des Tages wird dann wahrscheinlich das alles verrechnet.
 
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OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Das wäre es dann beim Aufrunden aber nicht, weil da der Betrag fürs Trinkgeld nicht explizit ersichtlich ist. Oder kann/darf das beim Kassenschnitt und in der Kassensoftware später noch herausgerechnet werden?

Du darfst es nicht aus dem Kassenschnitt heraus rechnen, es muss als eigene Position ausgewiesen werden. Hat ja auch Umsatzsteuersteuerliche Gründe. Trinkgeld ist nicht Ust belastet, rechnest du jetzt einen Betrag aus dem Kassenschnitt heraus, der ja im Normalfall voll Ust. belastet ist, würdest die Umsatzsteuer entsprechend verkürzen.

Da Trinkgelder die an den Besitzer oder Familienmitglieder gezahlt werden aber Ust. pflichtig sind wird das ganze richtig blöde kompliziert.

Wenn bei einem Tagesumsatz von 1160€ z.B. 160€ Trinkgeld wären dann würden darauf 160€ Ust fällig wenn der Besitzer oder die Familie das Trinkgeld bekommen. Es sind aber nur 137,93€ wenn ein Mitarbeiter das Trinkgeld nachweisbar direkt erhält.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Ich kenne es bei vielen Restaurants so, dass das Trinkgeld einfach mit dem Rechnungsbetrag zusammengerechnet ins Terminal eingetippt wird und sich die Kellner das Trinkgeld von den Bareinnahmen selbst nehmen. Am Ende des Tages wird dann wahrscheinlich das alles verrechnet.

Dann wird der Wirt die entsprechenden Steuern selber zahlen oder sich darauf verlassen das es bei einer Prüfung nicht auffällt, aber seitdem 01.01.2020 haben wir neue Bestimmungen für Kassensysteme, sollte man auch nicht vergessen.
 

krxx

Erfahrenes Mitglied
12.01.2018
656
11
Dann wird der Wirt die entsprechenden Steuern selber zahlen oder sich darauf verlassen das es bei einer Prüfung nicht auffällt, aber seitdem 01.01.2020 haben wir neue Bestimmungen für Kassensysteme, sollte man auch nicht vergessen.

Das Terminal ist von der Kasse entkoppelt, weswegen es wahrscheinlich anders behandelt wird. In der Kasse muss halt nur ausgewählt werden ob Karte oder Bar gegeben wurde.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Das Terminal ist von der Kasse entkoppelt, weswegen es wahrscheinlich anders behandelt wird. In der Kasse muss halt nur ausgewählt werden ob Karte oder Bar gegeben wurde.

Dann wäre es denkbar das der Betrag in der Kasse als Trinkgeld ausgewiesen wird und gegen Quittung an den Mitarbeiter bar ausgezahlt wird, aber wenn ich für so etwas verantwortlich wäre, gerade in der Gastronomie würde ich es nicht machen, wäre mir im Hinblick auf eine Prüfung zu "heiss" und im Hinblick auf die Handhabung zu kompliziert.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.735
2.274
Wie es OneMoreTime schon geschrieben hat: Trinkgeld ist steuerrechtlich nicht so einfach zu handeln. Zum Beispiel ist das Sammeln der Trinkgelder in einem gemeinsamen Topf und dann unter'm Personal aufteilen (und z.B. auch der Küche etwas geben), rechtlich nicht erlaubt (wenn es abgabenfrei sein soll). Abgabenfrei ist Trinkgeld nur dann, wenn es vom Gast der Servicekraft, zu der eine "Beziehung" besteht, direkt zugewendet wird.

Korrekt geht das nur, wenn der Restaurantbetreiber das Trinkgeld von den Kartenzahlungen exakt so verteilt, wie es die Servicekräfte eingenommen haben. Das ist oft technisch gar nicht möglich und selbst wenn, viel zu aufwändig. Das macht kein Gastronom und man kann es ihm auch nicht zumuten. Deshalb wird das sehr unterschiedlich gehandhabt. Da hat jeder seine eigene Lösung und meist bewegt er sich damit in einer Grauzone. Kuckt der Prüfer genau hin, hat er Pech. Ist der Prüfer "Realist", schaut er da gar nicht drauf, weil er weiß, dass es einfach eine vertrackte Sache ist.

Es kann also durchaus sein, dass einzelne Betriebe schon nen Rüffel vom FA erhalten haben und der Besitzer in solchen Fällen seinen Angestellten sagt, dass er keine "Karten-Trinkgelder" an die Belegschaft ausschüttet.
 

netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
3.540
1.851
Wie es OneMoreTime schon geschrieben hat: Trinkgeld ist steuerrechtlich nicht so einfach zu handeln. Zum Beispiel ist das Sammeln der Trinkgelder in einem gemeinsamen Topf und dann unter'm Personal aufteilen (und z.B. auch der Küche etwas geben), rechtlich nicht erlaubt (wenn es abgabenfrei sein soll). Abgabenfrei ist Trinkgeld nur dann, wenn es vom Gast der Servicekraft, zu der eine "Beziehung" besteht, direkt zugewendet wird.

Korrekt geht das nur, wenn der Restaurantbetreiber das Trinkgeld von den Kartenzahlungen exakt so verteilt, wie es die Servicekräfte eingenommen haben. Das ist oft technisch gar nicht möglich und selbst wenn, viel zu aufwändig. Das macht kein Gastronom und man kann es ihm auch nicht zumuten. Deshalb wird das sehr unterschiedlich gehandhabt. Da hat jeder seine eigene Lösung und meist bewegt er sich damit in einer Grauzone. Kuckt der Prüfer genau hin, hat er Pech. Ist der Prüfer "Realist", schaut er da gar nicht drauf, weil er weiß, dass es einfach eine vertrackte Sache ist.

Es kann also durchaus sein, dass einzelne Betriebe schon nen Rüffel vom FA erhalten haben und der Besitzer in solchen Fällen seinen Angestellten sagt, dass er keine "Karten-Trinkgelder" an die Belegschaft ausschüttet.


Technisch nicht möglich? Jede Bedienung bekommt einen Geldbeutel mit 100€ in Kleingeld, Bestellungen werden auf die Bedienung gebucht und am Abend hat die Bedienung dann den eigenen Tagesumsatz + 100€ Wechselgeld abzugeben. Kartenzahlungsbelege wiegen wie Bargeld, der Barüberschuss ist das eingenommene Trinkgeld. So haben wir es immer gemacht, und so machen wir es immer noch. In der Gastro wie im Lieferservice.

Der Eigentliche Grund ist, dass der Wirt keine Kartenzahlungsgebühren für die Bedienungen zahlen will - auch wenn das wirklich nur ein paar Cent sind. Wer für so einen knausrigen Wirt arbeitet, der ist entweder Glücklich mit dem Stundenlohn (weil weniger Trinkgeld reinkommt) oder sucht sich auf Dauer einen anderen Arbeitgeber.