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LH-CC: 10000 Meilen für Werber Frage

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stefanprem

Neues Mitglied
23.10.2010
1
0
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Hallo,

wenn man einen Neukunden wirbt, bekommt der Werber ja 10.000 Meilen. Die Karte ist ja ein Jahr kostenlos, danach kostet Sie 95 € je nach Kartentyp. Was passiert wenn der Geborbene nach 6 Monaten kündigt? Werden die Meilen dann vom Werber wieder gelöscht? Hat schon jemand damit Erfahrung?

Frage 2.
Wenn man die Meilen bereits verbraucht hätte, und Sie würden stoniert, was passiert dann. Muss man dann die Meilen nachbezahlen? Ich würde aus den Bedingungen nichts rauslesen, dass die Werbermeilen gelöscht werden. Ein Kollege behauptet aber ja.

Vielen Dank für Eure ANTWORTEN.

Grüße

Stefan
 

Toconaur

Erfahrenes Mitglied
08.02.2010
4.530
0
in Quarantäne
Glaube nicht, dass die Werbermeilen zurückgebucht werden. Generell gilt allerdings, dass negative Meilenbeträge dem betreffenden M&M Mitglied in Rechnung gestellt werden können. Als SEN und HON kann man sein Konto ganz regulär mit 50K bzw. 100K Meilen überziehen. Sollte man dieses Soll zum Statuswechsel (HON->SEN; SEN->FTL) nicht ausgeglichen haben, gilt folgendes:

Was passiert, wenn der Meilenvorschuss bei Verlust des Senator Status nicht ausgeglichen ist?
In diesem Fall kann Miles & More die in Anspruch genommenen Meilen in Rechnung stellen. Hierfür wird pro negativer Meile ein Preis von 0,024 Euro zugrunde gelegt. Mit Inanspruchnahme eines Meilenvorschusses akzeptieren Sie diese Bedingungen.


Ich könnte mir daher gut vorstellen, dass diese 0,024 Meilen ein allgemein gültiger Preis ist und so auch zur Anwendung kämen, wenn Basismember ihr Konto überziehen. Im oben genannten Fall denke ich aber wie gesagt nicht, dass hier irgendetwas zurückgebucht / gelöscht wird.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.803
2.311
CGN
Glaube nicht, dass die Werbermeilen zurückgebucht werden. Generell gilt allerdings, dass negative Meilenbeträge dem betreffenden M&M Mitglied in Rechnung gestellt werden können. Als SEN und HON kann man sein Konto ganz regulär mit 50K bzw. 100K Meilen überziehen. Sollte man dieses Soll zum Statuswechsel (HON->SEN; SEN->FTL) nicht ausgeglichen haben, gilt folgendes:

Was passiert, wenn der Meilenvorschuss bei Verlust des Senator Status nicht ausgeglichen ist?
In diesem Fall kann Miles & More die in Anspruch genommenen Meilen in Rechnung stellen. Hierfür wird pro negativer Meile ein Preis von 0,024 Euro zugrunde gelegt. Mit Inanspruchnahme eines Meilenvorschusses akzeptieren Sie diese Bedingungen.


Ich könnte mir daher gut vorstellen, dass diese 0,024 Meilen ein allgemein gültiger Preis ist und so auch zur Anwendung kämen, wenn Basismember ihr Konto überziehen. Im oben genannten Fall denke ich aber wie gesagt nicht, dass hier irgendetwas zurückgebucht / gelöscht wird.

Das sie zurückgebucht werden kann ich mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen. Vor allem wenn man nur einmal 10k durch Werbung erhalten hat ist das für M&M doch eher Peanuts.

Glaube aber auch nicht, dass M&M das dann im Falle des Falles so einfach nachberechnen kann... Denn wie du richtig sagst haben SEN und HON der Sache zugestimmt. Ich als einfach M&M Blau Member habe einen Rabatt für die Werbung einer Kreditkarte bekommen (10k Meilen). (Es steht ja auch nicht so explizit wie bei der 5k-Partnerkartenaktion da, dass die Meilen bei Kündigung verfallen). Wenn ich diesen Rabatt jetzt vorschriftsmäßig nutze (die Meilen also einlöse) finde ich es schwer vorstellbar, dass M&M später um die Ecke kommen kann und von mir Geld haben will...

Ist natürlich auch immer eine praktische Frage... Wenn man >10k Meilen aufm Konto hat und M&M die jetzt abzieht, will man deswegen ein Prozess führen. Wenn man durch das Abziehen aber ins Minus rutscht, führt M&M tatsächlich einen Prozess gegen dich wegen der Euros?! Eher nicht...
 

Toconaur

Erfahrenes Mitglied
08.02.2010
4.530
0
in Quarantäne
Genau, sehe dies und Deine Argumentation ähnlich - da wird nichts zurückgebucht.

Ich habe gerade mal in die AGB von M&M geschaut und dabei nur entdeckt, dass auch Basic Mitgliedern Meilen in Rechnung gestellt werden können. Dies gilt allerdings nur, wenn diese missbräuchlich erworben wurden. Darunter fällt:

-Verkauf, der Tausch, das Anbieten zur Versteigerung oder die sonstige Weitergabe von Prämiendokumenten an Dritte
-An- oder Verkaufs von Meilen oder Prämien, die Übertragung von Meilen
-unberechtigte Erwerb von Meilen sowie die unberechtigte Inanspruchnahme von Meilen, Prämien oder Prämiendokumenten, Miles & More Gutscheine und Voucher

Ich bin der Meinung, dass eine Kündigung der LH KK nach sechs Monaten unter keinem der Punkte fällt.

Zur Nachberechnung von missbräuchlich erworbener Meilen im Allgemeinen sagen die AGB übrigens dies:

"Für den Fall, dass unter Einsatz missbräuchlich erworbener Meilen Prämien abgerufen werden, behält Lufthansa sich vor, statt des zum Abruf der Prämie erforderlichen Meilenbetrages Schadensersatz zu verlangen, soweit der Meilenkontostand unter Abzug der missbräuchlich erworbenen Meilen zum Abruf der Prämie nicht ausreicht. Die Höhe des Schadensersatzes pro Meile richtet sich nach dem zum Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses anwendbaren Meilenverkaufspreis für den höchsten Staffelwert. Der jeweils anwendbare Staffelwert wird in den Miles & More Kommunikationsmedien bekanntgegeben. Dieses Recht behält sich Lufthansa auch für den Fall vor, dass das Meilenkonto in sonstigen Fällen des Missbrauchs bzw. regelwidrigen Verhaltens des Teilnehmers einen negativen Meilenstand aufweist.Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist."

Wie und ob das tatsächlich praktiziert wird, vermag ich ob mangelnder Erfahrung nicht sagen.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.803
2.311
CGN
"Für den Fall, dass unter Einsatz missbräuchlich erworbener Meilen Prämien abgerufen werden, behält Lufthansa sich vor, statt des zum Abruf der Prämie erforderlichen Meilenbetrages Schadensersatz zu verlangen, soweit der Meilenkontostand unter Abzug der missbräuchlich erworbenen Meilen zum Abruf der Prämie nicht ausreicht. Die Höhe des Schadensersatzes pro Meile richtet sich nach dem zum Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses anwendbaren Meilenverkaufspreis für den höchsten Staffelwert. Der jeweils anwendbare Staffelwert wird in den Miles & More Kommunikationsmedien bekanntgegeben. Dieses Recht behält sich Lufthansa auch für den Fall vor, dass das Meilenkonto in sonstigen Fällen des Missbrauchs bzw. regelwidrigen Verhaltens des Teilnehmers einen negativen Meilenstand aufweist.Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist."

Wie und ob das tatsächlich praktiziert wird, vermag ich ob mangelnder Erfahrung nicht sagen.

Jo, absolut und das Leute die Meilen bei Ebay kaufen, in Flügen nicht selbst sitzen, obwohl sie offiziell auf der Passagierliste stehen oder sonstige Dinge drehen darunter fallen finde ich auch absolut ok.

Der OP (und ich;) ) haben aber nur jmd für ne KK geworben. Dafür gibt uns M&M was (Geld in diesem Fall was geldwertes). Solange jetzt der Geworbene nichts rechtswidriges mit der KK anstellt, gehört mein Rabatt / meine Prämie mir und ich kann damit machen was ich will. Die Kündigung der KK ist ja gerade nicht rechtswidrig bzw. missbräuchlich, sondern in den AGB / im KK-Vertrag gerade vorgesehen.

Insofern würde ich im Falle des Falles nicht auf Kulanz oder sowas setzen, sondern ganz klar: Die Meilen gehören mir und M&M darf sie im Falle der Kündigung auch nicht wieder abziehen oder mir gar 24 Cent/Meile berechnen...
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.000
36
www.vielfliegertreff.de
Insofern würde ich im Falle des Falles nicht auf Kulanz oder sowas setzen, sondern ganz klar: Die Meilen gehören mir und M&M darf sie im Falle der Kündigung auch nicht wieder abziehen oder mir gar 24 Cent/Meile berechnen...

Laut M&M AGB gehören die Meilen IIRC stets M&M, nicht dem Kunden. Ob das vor Gericht standhält, ist eine andere Frage.