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Thema: CC-Rückbuchung/Lastschrift bei Insolvenz (Liquidation)
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04.11.2017, 14:53 #701
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04.11.2017, 17:37 #702
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04.11.2017, 19:16 #703
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04.11.2017, 21:05 #704
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Das glaube ich nicht - es kann nämlich niemand (und auch nicht die Chargeback Experten) eine Anspruchsgrundlage nennen. Sie werden aber vielleicht festgestellt haben, dass auch sie auf Geld von AB sitzen und die eigenen Kunden sind wichtiger als eine insolvente Airline, die es bald nur noch in den Geschichtsbüchern geben wird. Manchmal klappt irgendwas, ohne dass man Anwälte, Gerichte und Paragraphen in Anspruch nehmen muss.
Regt Euch nicht über mich auf - richtige Prozessanwälte sind halt so....
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04.11.2017, 22:13 #705
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Willst du mir damit sagen, dass Amex Millionen von Euro dem Kunden schenkt* wegen Kunden-Bindung?
*Was das Risiko der Rückforderung durch den Insolvenzverwalter beinhaltet.
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05.11.2017, 08:09 #706
Nein die wägen ab, die Sicherheiten an den Insolvenzverwalter rausrücken oder gemäss den eigenen Chargebackrichtlinien an den Kunden zurücküberweisen - behalten können die Acquirer die Sicherheiten ja so oder so nicht. Ist doch eigentlich logisch das dann die Kunden das Geld bekommen.
Das Risiko der Rückforderung durch den Insolvenzverwalter wird nicht bestehen, weil die Sicherheiten ja genau für solch einen Fall einbehalten wurden und der Verwalter die nicht mehr vorhandenen Sicherheiten nicht mehr einfordern kann."die letzten Jahrzehnte haben uns gelehrt, dass es viel leichter ist, neue Straßen und Häuser und moderne Fabriken zu bauen, als aus geknebelten Untertanen tolerante Demokraten zu machen"
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05.11.2017, 13:39 #707
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Wieso kann er die nicht mehr einfordern? Nur weil sie nicht mehr da sind, heißt es doch nicht, dass deswegen kein Rechtsanspruch mehr besteht?
Wenn Amex die Sicherheiten unrechtmäßig auszahlt, dann dürfte der Verwalter sehr wohl ein Anspruch auf Schadensersatz haben.
Wieso darf Amex sich gegenüber dem Kunden überhaupt zur Wehr setzen? Ein Chargeback ist doch klar geregelt und da ist meines Wissens "Insolvenz" nicht ausgeschlossen. Eine KK Firma kann doch keine AGB's und Regeln aufstellen und sich am Ende nicht daran halten, auch wenn für die KK Firma evtl. ein Schaden entsteht?
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05.11.2017, 16:02 #708
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Bitte die Aussagen gewisser User mit Abstand nehmen - EdSize schreibt gerne viel was ihm so auf der Zunge liegt, jedoch sind es oft nur seine Phantasien, die er als Fakten preisgibt... ...beweisen zahlreiche Beiträge hier in diesem Thread.
Ach ja - nicht zu vergessen: von den anderen verlangt er immer juristisch saubere Beweise, sonst stempelt er die Aussagen als Blödsinn ab...
...seit sich chargeback als möglich erwies, ist er auch stiller geworden hier!
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06.11.2017, 00:50 #709
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Nur als weiterer Datenpunkt... Buchung bei airberlin direkt im März. Betrag ist nach Antrag von der LBB gutgeschrieben worden. Mag sein, dass es am Umsatz lag. Bei über zwei Prozent an Gebühren für die Commercial Card entspricht der Erstattungsbetrag drei Monatsumsätzen.
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06.11.2017, 07:17 #710
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06.11.2017, 09:10 #711
Du hast nicht einmal verstanden was ich geschrieben habe (in all meinen Posts vorher) es gibt in Deutschland keinen Rechtsanspruch auf ein Chargeback, das dieses jetzt bei AB durchgeführt wird dürfte an den Sicherheiten liegen. oder auch an der Kulanz der Unternehmen (keine Ahnung).
Siehe auch:
Ansonsten ist es durchaus möglich Sicherheiten insolvenzsicher einzubehalten.
Das ein Chargeback im Falle einer Insolvenz in Deutschland klar geregelt ist hat bisher hier noch keiner aufzeigen können. Ich wäre einfach nur froh das die Chargebacks jetzt möglich sind - einen Rechtsanspruch gibt es dafür in D nicht, und wie weiter oben geschrieben:
Ansonsten ist es durchaus möglich Sicherheiten insolvenzsicher einzubehalten.Geändert von Ed Size (06.11.2017 um 09:15 Uhr)
"die letzten Jahrzehnte haben uns gelehrt, dass es viel leichter ist, neue Straßen und Häuser und moderne Fabriken zu bauen, als aus geknebelten Untertanen tolerante Demokraten zu machen"
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06.11.2017, 09:16 #712
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06.11.2017, 09:49 #713
Deine Vermutungen sind Fakten? Ein vorrausgestelltes "dürfte" kennzeichnet eine Vermutung doch ausreichend.
Ansonsten hast du bisher keine Fakten geliefert - sondern nur Behauptungen in den Raum gestellt.
Und was nutzt mir eine Chargeback Möglichkeit die einzig auf den "Good Will" der Banken/KK Firmen/Acquirer beruht? Das die Entscheidungen willkürlich getroffen wurden/werden konnte man hier ja sehr gut nachvollziehen."die letzten Jahrzehnte haben uns gelehrt, dass es viel leichter ist, neue Straßen und Häuser und moderne Fabriken zu bauen, als aus geknebelten Untertanen tolerante Demokraten zu machen"
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06.11.2017, 10:22 #714
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06.11.2017, 10:29 #715
Es fehlen halt die Fakten......
Wenn alles so klar wäre wie du es darstellst hätte es nicht eine einzige Ablehnung seitens der Kartenherausgeber geben dürfen - allerdings gibt es hier einige Berichte über Ablehnungen.
Und du sagst selber, ein Rechtsanspruch ist dir nicht bekannt - und das entspricht den Tatsachen. Ist aber doch hilfreich das die Kartenfirmen sich da eindeutig positioniert haben, somit wird es auch in Zukunft leichter werden eine entsprechende Kulanz zu erreichen."die letzten Jahrzehnte haben uns gelehrt, dass es viel leichter ist, neue Straßen und Häuser und moderne Fabriken zu bauen, als aus geknebelten Untertanen tolerante Demokraten zu machen"
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06.11.2017, 14:36 #716
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06.11.2017, 15:02 #717kawihnsGast
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06.11.2017, 15:51 #718
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06.11.2017, 18:11 #719
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Mir ist es schon oft passiert, dass begründete Ansprüche erst mal abgelehnt wurden, andernfalls wären die Gerichte nicht ausgelastet. Viele Versicherungen lehen eine Ersttatung im 1. Schreiben ab, um zu sehen was passiert.
Ich bin zwar auch der Meinung, dass die KK Erstattung kein durchsetzbarer Anspruch ist aber ich möchte hier doch mal allen wie vlpo danken, die mit ihren Tips dazu beigetragen haben, dass ich eine Gutschrift von der LBB bekommen habe.
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07.11.2017, 17:08 #720
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So, die DKB setzt mal wieder Meilensteine im Kundenservice und weist direkt nach dem Einloggen im Kundenbereich proaktiv auf eine evtl. Erstattung im Zusammenhang mit Air Berlin Tickets hin:
"Mit der DKB-VISA-Card gut abgesichert
Mit der DKB-VISA-Card haben Sie nicht nur unterwegs einen perfekten Reisebegleiter. Sie sind oft auch dann abgesichert, wenn z. B. eine mit der Karte bezahlte Leistung nicht erbracht wird. Sie reklamieren den Umsatz und wir prüfen, ob eine Erstattung des Umsatzes möglich ist. Voraussetzung für eine Reklamation ist, dass Sie mit dem Leistungserbringer keine Einigung erreichen konnten.
In folgenden Fällen prüfen wir gern eine Reklamation für Sie:
- Sie haben den Flug vor dem 15.08.2017 direkt bei Air Berlin gebucht und die ausführende Fluggesellschaft wäre Air Berlin
- Sie haben den Air Berlin Flug über einen Flugvermittler (z.B. Expedia, Opodo etc.) oder ein Reisebüro gebucht und keinen Sicherungsschein erhalten
So funktioniert´s
Bitte reichen Sie uns für die Bearbeitung Ihrer Reklamation folgende Unterlagen ein:
- Unterschriebenes Reklamationsformular
- Kopie des elektronischen Tickets oder der Buchungsbestätigung
- Info der Air Berlin (bzw. Flugvermittler), dass der gebuchte Flug nicht stattfindet
Beachten Sie dabei bitte diese Fristen:
- der Erstattungsantrag muss innerhalb von 100 Tagen nach geplantem Flugtermin oder Mitteilung über Stornierung des Fluges bei uns eingereicht werden
- die Abbuchung auf der DKB-VISA-Card darf nicht mehr als 540 Tage zurückliegen"
Leider habe ich nicht mit der DKB Visa gezahlt, sondern über die LBB, hoffe aber auf ein vergleichbares Vorgehen.
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