• Dieses Forum dient dem Erfahrungsaustausch und nicht dem (kommerziellen) Anbieten von Incentives zum Abschluss einer neuen Kreditkarte.

    Wer sich werben lassen möchte, kann gerne ein entsprechendes Thema im Bereich "Marketplace" starten.
    Wer neue Karteninhaber werben möchte, ist hier fehl am Platz. Das Forum braucht keinen Spam zur Anwerbung neuer Kreditkarteninhaber.

    Beiträge, bei denen neue Kreditkarteninhaber geworben werden sollen, werden ohne gesonderte Nachricht in beiden Foren entfernt.

    User, die sich zum Werben neuer Kreditkarteninhaber neu anmelden, werden wegen Spam direkt dauerhaft gesperrt. User, die an anderer Stelle im Forum mitdiskutieren, sich aber nicht an diese Regeln halten, müssen mit mindestens 7 Tagen Forenurlaub rechnen.

ba barclaycard premium nur haftpflicht?

ANZEIGE

l0pez

Erfahrenes Mitglied
28.07.2010
1.049
65
Neuss/Phuket
ANZEIGE
ich hatte bedauerlicherweise (meinen ersten) mietwagenschaden in form eines abgefahrenen aussenspiegels in den usa mit fahrerflucht. bezahlt habe ich mit der ba barclays premium. etwas naiv bin ich nach dem schaden davon ausgegangen, dass die versicherungen ohne mein zutun regulativ handeln.

leider habe ich am freitag (3 wochen nach dem schadensfall) ein schreiben von alamo bekommen, mit der aufforderung versicherungsscheinnr., schadensfallnr., etc. anzugeben.

also habe ich mich freitag nachmittag 17:30 uhr in die warteschleife von barclays begeben (habe noch nie erlebt, dass man bei den "freunden" direkt durchkommt). 2 anrufe und 40 minuten später (ein cc-mitarbeiter wusste gar nichts dazu zu sagen, seine kollegin gab mir die falsche nummer) hatte ich eine funktionierende tel. von axa assistance und wollte den schadenfall aufnehmen lassen.

aber ätsch, zu spät alle mitarbeiter sind bereits nach hause gegangen - auch ein verweis auf das 24/7 versprechen auf der website und den hinweis, dass es doch ein schadenfall sei, bei welchem ich womöglich nicht mehr fristgemäß handle half nichts.

heute dann der rückruf von axa. man erklärte mir, dass es sich (auch in den bedingungen der premium karte) ausschließlich um eine haftpflicht handele und die reparatur am eigenen auto, nebst der mietausfall-kosten von alamo, damit nicht gedeckt würden. ist dem tatsächlich so? dann wäre ja vom einsatz besagter karte bei mietwagenanmiete förmlich abzuraten. meine lh-kk mit business paket hätte vermutlich auch vollkasko eingeschlossen? (oder hätten "die" genauso reagiert?).

muss ich das einfach so hinnehmen? hat jemand (andere) erfahrungen mit axa assistance/ba barclaycard bei einer schadensregulierung gemacht?

bisher ging ich immer davon aus, dass die inkludierung einer vollkasko-versicherung eines der hauptargumente zum abschluss einer premium-kk ist (habe ich mich geirrt?).
 

f0zzyNUE

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
8.392
682
an mietwagenversicherungen sollte man besser nicht sparen.

wobei BA barclaycard auf der webseite damit wirbt ...

Mietwagen-Selbstbeteiligungs-Versicherung*
Egal, ob Sie auf Geschäftsreisen oder im Urlaub mit der British Airways Barclaycard Premium einen Wagen mieten: Bei Beschädigung, Feuer, Vandalismus, Diebstahl oder Nutzungsausfall werden Sie bis zu einer Höhe von € 5.000,- pro Mietvertrag entschädigt.

was das genau bedeutet und was die ausschlusskriterien sind ergibt sich dann aus den kleingedruckten versicherungsbedingungen ...

von vollkaskoversicherung kann ich allerdings nix finden. mietwagen-selbstbeteiligungs-versicherung könnte man jetzt so interpretieren, dass barclaycard die selbstbeteiligung übernimmt, die man an eine andere (vorhandene !!!) versicherung zahlen müsste.
 

Anhänge

  • mietewagenbarclay.PNG
    mietewagenbarclay.PNG
    107,5 KB · Aufrufe: 103
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: l0pez

TheDude666

Erfahrenes Mitglied
02.05.2012
2.455
371
ARN
Ein weiterer Grund die ganzen Versicherungs-KKs zu schreddern. Hab selbst ne Amex Gold die nach dem kostenlosen Jahr gekündigt wird.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.717
2.243
Ein weiterer Grund die ganzen Versicherungs-KKs zu schreddern.

Den Grund sehe ich nicht. Im Gegenteil: Im Erlebten sehe ich vielmehr einen Grund, sich bei jeder Karte, die man erwerben möchte oder bereits erworben hat, die wesentlichen Versicherungsleistungen heraus zu schreiben. Dann weiß man, was man hat bzw. nicht hat und kann sich entsprechend darauf einstellen. Der OP hätte dann z.B. gewusst, dass er keine CDW hat und hätte darauf reagieren können, also sich zusätzlich versichern oder eine andere KK besorgen, die das abdeckt.

Alle KK-Versicherungen grundsätzlich zu verteufeln, halte ich für den falschen Ansatz. Man muss eben nur genau wissen was man tut, sich also vorher anschauen, was inkludiert ist und was nicht, dann sind diese Versicherungen durchaus sinnvoll.
 

TheDude666

Erfahrenes Mitglied
02.05.2012
2.455
371
ARN
die wesentlichen Versicherungsleistungen heraus zu schreiben
Tja, ich hab mir mal die Mühe gemacht und habe bei einigen Merkmalen am Ende nicht gewußt, wie diese interpretiert werden (im Zweifel gegen den Kunden).
Aber gut, ist ein anderes Thema.
 

l0pez

Erfahrenes Mitglied
28.07.2010
1.049
65
Neuss/Phuket
Vielen Dank für Eure Mühe und die Klarstellungen!

Natürlich hätte ich vorher lesen müssen... jedoch ging ich von vergleichbaren Bedingungen bei allen Premium-KK aus (was offensichtlich ein Trugschluß ist).

Allerdings fühle ich mich aufgrund nachfolgender Klauseln mit verlaub böse hinters Licht geführt, denn in den Versicherungsbedingungen wird klar darauf hingewiesen, dass zumindest der Selbstbehalt erstattet wird und es sich bei der Versicherungsabdeckung eben nicht ausschließlich um eine Haftpflichtversicherung handelt.

Heute ist natürlich niemand mehr da. 24/7 365 kann man also jemanden erreichen, der einem dann sagt, dass Schadenfälle ausschließlich Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr bearbeitet werden können.

IHR VERSICHERUNGSSCHUTZ IM DETAIL
Die Versicherung fin det Anwendung auf einer Reise. Im Versicherungsfall erstatten wir bis zu dem in der
Leistungstabelle angege benen Betrag den im Mietvertrag vereinbarten Selbstbehalt (bzw. den dort vereinbarten reduzierten Selbstbehalt) für Reparaturkosten des Mietwagens bzw. die Erstattung des Wiederbeschaf fungswertes bei dessen Diebstahl. Wenn Sie auf die Vereinbarung eines Selbstbehalts verzichtet haben, beläuft sich unsere Erstattung ebenfalls maximal auf den angegebenen Selbstbehalt.
 

franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.924
159
MUC
Hallo López,

hast du dich mit der Versicherung auseinandergesetzt? Was war der Ausgang?

Gruß,
 

Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.237
545
MUC/EDMM
Würde mich auch sehr interessieren!
Mein Mietwagen wurde in der Hotelgarage angefahren. Als ich morgens zum Fzg. kam, sah ich die Bescherung: eine fette Beule in der Seite. AVIS hat mir als Schadenssumme gleich mal 500 EUR von der BA Barclay-KK abgebucht.
Habe heute eine eMail an die Schadenabteilung gesandt. Mal sehen, was ich als Antwort erhalte. Allerdings interpretiere ich die Versicherungsbedingungen dahingehend, dass eben nur Haftpflichtschäden reguliert werden. Jedenfalls benötige ich die Ablehnung der Schadenregulierung, damit ich den Schaden dann bei meiner Amex BIZ Pt (derzeit noch unabh. vom KK-Einsatz) einreichen kann.

Hier die Adresse der Schadenabteilung (wenn's interessiert ;-)

Barclaycard Schadensabteilung
c/o IPA Service GmbH
Große Scharrnstr. 36
15230 Frankfurt (Oder)
+49 89 38 03 88 50



Werde Euch auf dem Laufenden halten...
 
Zuletzt bearbeitet:

Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.237
545
MUC/EDMM
Update:

Nachricht von der AXA (ist der Schadenregulierer der BarclayCard.
Die Versicherung bezahlt nur, wenn min. die Hälfte der Kosten der gesamten Reise mit der "British Airways BarclayCard" bezahlt wurden, i.e. Summe aus Flug + Hotel + Mietwagen + ...
Nur den Mietwagen mit der BA Barclay-KK zu zahlen, reicht nicht!
(n)
 

digitalfan

Erfahrenes Mitglied
27.08.2009
4.285
1.524
MUC
Update:

Nachricht von der AXA (ist der Schadenregulierer der BarclayCard.
Die Versicherung bezahlt nur, wenn min. die Hälfte der Kosten der gesamten Reise mit der "British Airways BarclayCard" bezahlt wurden, i.e. Summe aus Flug + Hotel + Mietwagen + ...
Nur den Mietwagen mit der BA Barclay-KK zu zahlen, reicht nicht!
(n)

Das steht doch in den Versicherungsbedingungen auch genau in dieser Form drinnen...
 

Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.237
545
MUC/EDMM
Update: 3 Monate später... (Schaden war vor 8 Monaten) :doh:

AVIS hat einen ausführlichen Schadensbericht erstellt. Das PDF ist 9 MB groß.
Wurde alles an cc.claims@axa-assistance.de Anfang September gemailt.
Bisher kein Response, daher heute Anruf bei der Schadensabteilung.

Antwort: Nein, es sei nichts eingegangen.

Daraufhin die damalige Email nochmals per "Forward" an AXA weitergeleitet.
Noch immer nichts bei AXA angekommen. Ich solle es mal mit einem FAX probieren.

Mittlerweile dürfte der Wert meiner bisher in diesen Sachverhalt investierten Arbeitszeit den Preis der Schadensregulierung übersteigen.
Sollte ich AXA mal auch eine Rechnung bzgl. dieser bisher vergeblichen Mühe in Rechnung stellen? Geht so etwas eigentlich?
 
  • Like
Reaktionen: tiefenrausch

Filip

Aktives Mitglied
15.07.2014
197
3
NUE-MUC
Also bei mir hat das mit der Erstattung des Selbstbehaltes gut funktioniert. Etwas Papierkrieg wars schon, aber es sollte klar sein, dass die Versicherung alle Unterlagen zur Prüfung benötigt. Telefonisch war AXA immer gut erreichbar, wobei die Sachbearbeiter nur zu Bürozeiten (dafür der Notdienst zur Schadensaufnahme 24/7).

Man muss halt immer die Mietbedingungen ganz genau durchlesen, wie zB mit dem min. die Hälfte der Kosten der gesamten Reise sind mit der "British Airways BarclayCard" zu zahlen. Das is aber bei allen nicht "gesetzlich klar geregelten" Versicherungen so finde ich.
 

Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.237
545
MUC/EDMM
Lustigerweise versichert die AXA die Mietwagen auch über die Amex Platinum. Mit dieser Abteilung der AXA hatte ich bisher keinerlei Probleme. Hatte auch bei der "Barclay"-AXA gefragt, ob es denn nicht ein-und-dieselbe Mietwagen-Abt. sei, was aber heftig verneint wurde...?
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
10
EDLE 07
ANZEIGE
M.W. ist das weniger eine Frage der Abteilung, sondern eine Frage, welche Vertragsdetails/SLAs der KK-Herausgeber mit der Versicherung vereinbart hat (und bezahlt).
Dementsprechend der unterschiedliche Service gegenüber dem Kunden.