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AG München zur Aktivierung der Reiserücktrittsversicherung der LH M&M CC

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le_chiffre

Erfahrenes Mitglied
27.02.2013
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FRA
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Da ja immer mal wieder Probleme bzw. Fragen aufkommen inwieweit bzw. ab wann eine Reiserücktrittsversicherung einspringt, wenn diese vom Karteneinsatz abhängig ist, ist für einige das recht aktuelle Urteil des AG München vielleicht ganz interessant.
Es handelt sich zwar nur um eine amtsgerichtliche Entscheidung, aber immerhin mal was zu dem Thema und dann auch noch genau zu der hier recht beliebten Miles & More Kreditkarte:

Urteil des Amtsgerichts München vom 14.8.13, AZ 242 C 14853/13
Justiz in Bayern - Amtsgericht M




Zumindest in den neuen - ab nächstem Jahr geltenden - Versicherungsbedingungen findet sich jetzt aber ohnehin eine eindeutigere Formulierung:

"...
Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Mietwagen-Vollkaskoversicherung und der Reiserücktrittskostenversicherung,
sofern die in Anspruch genommene Dienstleistung vollständig
mit der Kreditkarte bezahlt wurde. Bei der Auslandsreisekrankenversicherung besteht der
Versicherungsschutz unabhängig vom Einsatz der Kreditkarte.

Der Versicherungsschutz wird auch dann aktiviert, wenn die Zahlung mittels des Lufthansa
Miles & More Credit Card Überweisungsservice oder über den Internet-Zahlungsdienstleister
PayPal mit Belastung der Kreditkarte erfolgt ist.

Sollte der Karteninhaber nicht die Möglichkeit haben, die vollständigen Kosten vor Antritt der
Reise zu begleichen (z. B. Hotelaufenthalt, Mietwagen), gilt die Hinterlegung der Kreditkarte
sowie eine elektronische Bestätigung über die Hinterlegung als Aktivierung der Deckung und
somit im Schadenfall als Nachweis."
 
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