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M&M Gold CC Vollkasko auch für Carsharing?

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clausen77

Erfahrenes Mitglied
24.08.2012
313
0
MUC / BUE
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Hallo,

Weiß jemand, ob die Vollkasko der M&M auch für Carsharing greift? In den Versicherungsbedingungen ist immer von "Mietwagen" die Rede... Solange ich jede Miete des Carsharing mit der CC zahle, müsste die Versicherung doch eingentlich greifen...

VG, Claus
 
A

Anonym12392

Guest
Denke ich auch. Leider akzeptieren nur wenige Carsharing-Firmen Kreditkartenzahlung...
 

dreschen

Gründungsmitglied und Senior Chefredakteur VFT
Teammitglied
07.03.2009
5.820
922
45
Ruhrgebiet
car2go macht es und bucht alle meine Fahrten von meiner MM-CC, die ich hinterlegt habe, ab.
Auch ich hoffe auf Versicherungsschutz dadurch.

Aufpassen, dass ist in den Bedingungen ganz schwammig formuliert. Carsharing ist eigentlich kein Mietwagen - im Schadenfall kann es Probleme geben.
 
F

feb

Guest
Aufpassen, dass ist in den Bedingungen ganz schwammig formuliert. Carsharing ist eigentlich kein Mietwagen - im Schadenfall kann es Probleme geben.

Ganz richtig...oder noch deutlicher: Carsharing ist definitiv kein Mietwagen. Daher ist ein Versicherungsschutz mehr als fraglich.
 

dreschen

Gründungsmitglied und Senior Chefredakteur VFT
Teammitglied
07.03.2009
5.820
922
45
Ruhrgebiet
Sondern?

Die Fahrzeuge müssen als Selbstfahrervermietfahrzeuge zugelassen sein, daher würde ich Versicherungsschutz unterstellen.

Nope - man unterscheidet zwischen Carsharing und Mietwagen, ansonsten hätte man sich ja gar nicht den Umstand machen müssen und dafür extra Firmen zu gründen (car2go - Europcar...).
 

FlyC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2013
1.745
0
FRA
Klassisches Carsharing hat ja nicht mehr viel mit DriveNow und car2go zu tun!

Juristisch ist es m.M. ziemlich eindeutig ein Mietvertrag. Warum sollte es dann kein Mietwagen sein? :sick:


Da es ja einige hier betrifft. Ist jemand mal auf die verrückte Idee gekommen, dem Versicherungsservice eine Mail zu schreiben? :censored:
 

koelntom

Erfahrenes Mitglied
09.10.2011
1.881
27
Klassich Stationbasiert wie z.b flinkster /Cambio Carsharing
reloaded: Free Floating Carsharing Car2go/DriveNow
 

FlyByWire

Erfahrenes Mitglied
16.11.2011
1.281
0
Klassich Stationbasiert wie z.b flinkster /Cambio Carsharing
reloaded: Free Floating Carsharing Car2go/DriveNow

So weit habe ich noch gar nicht gedacht, ich Landei.

Mit klassich meinte _ich_ so etwas wie einen Verein (e.V.), bei dem (nur) die Vereinsmitglieder den Fahrzeugpool nutzen können ...
 

FlyC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2013
1.745
0
FRA
Klassich Stationbasiert wie z.b flinkster /Cambio Carsharing
reloaded: Free Floating Carsharing Car2go/DriveNow

Ich würde hier aber rechtlich keinen Unterscheid sehen. Jedes Mal gehst du einen Mietvertrag mit dem Unternehmen X ein. Wo du das Auto übernimmst spielt dabei keine Rolle.

So weit habe ich noch gar nicht gedacht, ich Landei.

Mit klassich meinte _ich_ so etwas wie einen Verein (e.V.), bei dem (nur) die Vereinsmitglieder den Fahrzeugpool nutzen können ...

Genau das meinte ich auch. Ursprünglich kommt das Carsharing ja wohl aus dem nicht-kommerziellen Bereich. Mehrere tun sich zusammen, da sie nicht ständig ein Auto brauchen und teilen sich die Kosten. Oder etwas weiterentwickelt über einen Verein.


Ein DriveNow-Auto muss m.M ein Mietwagen sein. Ansonsten wäre ja auch jeder "normale" Mietwagen ein Carsharing-Auto! Letztlich kauft Sixt die ja nicht zum Selberfahren, sondern damit verschiedene Leute diese mieten und nutzen.

Warum sollte aber ein Unterschied gemacht werden, ob diese irgendwo, oder auf dem Hof übernommen werden? Genau so wenig unterschied sollte es machen, ob ich den Wagen für eine Woche, einen Tag, oder 10 Minuten miete.


--> Ich habe eine Anfrage an den M&M-Versicherungsservice geschrieben! Mal sehen, was der dazu sagt!
 

Bonbonpapier

Erfahrenes Mitglied
07.02.2013
687
25
Da es ja einige hier betrifft. Ist jemand mal auf die verrückte Idee gekommen, dem Versicherungsservice eine Mail zu schreiben? :censored:
Ich bin sehr an deiner Antwort vom Service interessiert.

Ein Bekannter von mir hat die Angabe erhalten, die LH-Versicherung greife, ich selber habe eine Ablehnung erhalten.
 

FlyC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2013
1.745
0
FRA
Die Grenze zwischen den oberen Formen verwässert sich: Flinkster und Car2go haben ihre Zusammenarbeit angekündigt. Bin gespannt, wie das laufen wird...
Das ändert aber immer noch nichts an der Tatsache, dass ich ein Auto miete.
Folglich bleibt es bei einem Mietwagen beim Versicherungsschutz, solange diese Form der Autovermietung nicht explizit ausgeschlossen wurde!

Ich bin sehr an deiner Antwort vom Service interessiert.

Ein Bekannter von mir hat die Angabe erhalten, die LH-Versicherung greife, ich selber habe eine Ablehnung erhalten.
Ich werde berichten...

Auch die Versicherungsbedingungen sprechen für meine Auffassung: :yes:

– Mietfahrzeug
Ein Straßenfahrzeug mit vier oder mehr Rädern, das für die Nutzung auf öffentlichen Straßen vorgesehen und als Pkw mit nicht mehr als sieben eingetragenen Sitzplätzen zugelassen ist und vom anspruchsberechtigten Karteninhaber für den im Mietfahrzeugvertrag ausgewiesenen Zeitraum gemietet wurde. Davon sind nicht erfasst:
• Fahrzeuge ohne Pkw-Zulassung.
• Fahrzeuge, für welche keine Zulassung erforderlich ist.
• Lastkraftwagen, Transporter, Wohnwagen, Wohnmobile, Camper, Anhänger und Motorräder.
• Vans und Minivans (mit mehr als sieben zugelassenen und eingetragenen Sitzplätzen).
• Geländefahrzeuge (Off-Road-Vehicle), SUV (Sport-Utility-Vehicle) und Allradfahrzeuge (4x4-Fahrzeuge), die außerhalb öffentlicher Straßen benutzt werden.
• Oldtimer (antike Fahrzeuge, d.h. Fahrzeuge, die älter als 20 Jahre sind oder seit 10 Jahren nicht mehr hergestellt wurden).
• Fahrzeuge der Marken Ferrari, Lamborghini, Aston Martin, Bentley, Corvette, Daimler von Jaguar, De Lorean, Excalibur, Jensen, Lotus, Maserati, Maybach und Rolls-Royce.


- Die Versicherung erstreckt sich nicht:
b) auf Anmietung eines Personenkraftfahrzeuges, das kein Mietfahrzeug i. S. d. Definition ist (s. Definitionen).

Quelle:
http://www.miles-and-more-kreditkar...antraege/bedingungen/AVB_Credit_Card_2014.pdf
 

clausen77

Erfahrenes Mitglied
24.08.2012
313
0
MUC / BUE
Frage an den OP:
Meinst du mit deiner Frage "klassisch" oder "reloaded"?

Ich meinte natürlich "reloaded" (also drivenow, citeecar, flinkster, etc)

Mich machen die Versicherungsbedingungen stutzig, wo von einem "Mietvertrag" die Rede ist. Ich habe aber keinen Mietvertrag abgeschlossen, sondern bin Mitglied geworden. Daher vermute ich auch, dass der Versicherer im Schadensfall nicht zahlen will.
 

koelntom

Erfahrenes Mitglied
09.10.2011
1.881
27
Mich machen die Versicherungsbedingungen stutzig, wo von einem "Mietvertrag" die Rede ist. Ich habe aber keinen Mietvertrag abgeschlossen, sondern bin Mitglied geworden.

Du schliesst bei jeder anmietung (öffnen des Autos mit deiner Karte/Chip) einen einzelnen Mietvertrag ab. Grundsätzlich aber schliesst du einen Rahmenvertrag bei der Registrierung ab. z.B bei Car2go

Dann in Punkt 1 im Rahmennutzungsvertrag:
Dieser Rahmennutzungsvertrag mit car2go Bedingungen ist Bestandteil aller Einzelmietverträge, die auf seiner Grundlage geschlossen werden"
 
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Reaktionen: clausen77

FlyC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2013
1.745
0
FRA
Ich meinte natürlich "reloaded" (also drivenow, citeecar, flinkster, etc)

Mich machen die Versicherungsbedingungen stutzig, wo von einem "Mietvertrag" die Rede ist. Ich habe aber keinen Mietvertrag abgeschlossen, sondern bin Mitglied geworden. Daher vermute ich auch, dass der Versicherer im Schadensfall nicht zahlen will.

Rahmenverträge haben auch große Unternehmen mit Sixt und co. Trotzdem bezweifelt dort keiner den Mietvertrag!
Juristisch muss ja irgendein Vertrag geschlossen werden, wenn du das Auto nutzt. Also Mietvertrag! -> Sonst könnten sie dir nur schwer ein Entgelt für die Nutzung berechnen.

In den von koelntom zitierten Bedingungen wird das ja auch deutlich!

Ich hoffe sehr, dass LH eine zufriedenstellende Antwort gibt! Sonst wird dies wohl irgendwann vor Gericht entschieden...
 

Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.245
553
MUC/EDMM
Nur so zur Ergänzung:

Auch die Mietwagenversicherung der AmEx lehnt Carsharing ab, da es per definitionem sich dabei nicht um einen Mietwagen handelt...
(verstehen wahrscheinlich nur Volljuristen ;-)
 

thesmiler

Erfahrenes Mitglied
14.09.2010
478
10
Das mit dem Rahmenvertrag finde ich ja doch sehr fraglich. Ist dann ein Hertz "Gold Plus Rewards" Member oder ähnliches auch nicht versichert?
Dort hat man ja auch einen Vertrag abgeschlossen, so dass man zumindest in USA ohne weitere Unterschrift einsteigen und losfahren kann...
 

thesmiler

Erfahrenes Mitglied
14.09.2010
478
10
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Ich würde die Rechnung und AGB einschicken und darauf verweisen dass so klar geregelt ist, dass bei jeder Aktivierung ein Einzelmietvertrag abgeschlossen wird. Evtl. würde ich mir vom Drive Now Kundenservice den geschlossenen Einzelmietvertrag schriftlich bestätigen lassen.