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Insolvent: DC Travel&Lifestyle Herausgeber: Gullivers Reisen

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celles

Erfahrenes Mitglied
17.11.2010
385
0
Wie soll ich das schreiben, dass ich keinen rechtlichen Ärger bekomme? Unsere beiden Reisen mit denen verliefen "anders" als geplant. Schon 5 Jahre her und wir haben fast 1 Jahr mit denen ums Geld gestritten. Seitdem habe ich dort nichts mehr gebucht. Wir bekamen aber alles ersetzt und auch noch ein bisschen extra dazu....war aber kein Zuckerschlecken. Auch habe ich den Chef mehrmals, auch heuer in Schwechat gesehen, in der Lounge und in einer nicht 'alllzu billigen' Klasse einer sehr guten Fluglinie. Hoffe, sowas darf ich sagen, den Rest behalte ich mir.
 
Zuletzt bearbeitet:

celles

Erfahrenes Mitglied
17.11.2010
385
0
Nein, eine Linie, die was hergibt.... in der Mitte steckt "Friede, Welt" auf russisch. :)
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
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Wie soll ich das schreiben, dass ich keinen rechtlichen Ärger bekomme? Unsere beiden Reisen mit denen verliefen "anders" als geplant. Schon 5 Jahre her und wir haben fast 1 Jahr mit denen ums Geld gestritten. Seitdem habe ich dort nichts mehr gebucht. Wir bekamen aber alles ersetzt und auch noch ein bisschen extra dazu....war aber kein Zuckerschlecken. Auch habe ich den Chef mehrmals, auch heuer in Schwechat gesehen, in der Lounge und in einer nicht 'alllzu billigen' Klasse einer sehr guten Fluglinie. Hoffe, sowas darf ich sagen, den Rest behalte ich mir.

Ist üble Nachrede wie in Österreich nur dann Strafbar wenn das behauptete sich als falsch herausstellt?
de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cble_Nachrede_(Deutschland)
(Weil wir hier im .de Forum sind)

Ansonsten gilt:
www.jusline.at/111_Üble_Nachrede_StGB.html

Gesetzestext
(1) Wer einen anderen in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung zeiht oder eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Wer die Tat in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise begeht, wodurch die üble Nachrede einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, ist mit Freiheitsstrafe... (1)

(3) Der Täter ist nicht zu bestrafen, wenn die Behauptung als wahr erwiesen wird. Im Fall des Abs. 1 ist der Täter auch dann nicht zu bestrafen, wenn Umstände erwiesen werden, aus denen sich für den Täter hinreichende Gründe ergeben haben, die Behauptung für wahr zu halten.

Erfahrungen mit Reisebüros werden hier im Vielfliegertreff üblicherweise uneingeschränkt geteilt.