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Welche Versicherung bezahlt?

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schuberth1

Aktives Mitglied
25.11.2014
129
2
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Hallo Leute,
folgendes Szenarium.

Ich habe eine Amex Platinum Business auf meine Firma beantragt. Gleichzeitig bekomme ich eine Mastercard Platinum von der Spardabank als private Karte. Die private Zusatzkarte von der Amex Business werde ich auch beantragen, aber nicht weiter nutzen, da für die Mastercard keinerlei Gebühren im In- und Ausland veranschlagt werden. Ist also nur Backup Karte.

Da ich bei beiden Karten ein großes Versicherungspaket dabei habe, welches ohne den Karteneinsatz greift, stellt sich jetzt die Frage, wer zahlt bei einem auftretenden Schaden? Z.B. bei der Vollkasko bei Mietwagen. Hier habe ich bei beiden Karten den vollen Versicherungsschutz.
Wer zahlt jetzt im Schadensfall.
Das gleiche bei Reiserücktritt oder Auslandskrankenversicherung.

Gruß
Bert
 

jock1234567890

Erfahrenes Mitglied
12.08.2009
312
1
Freiburg
Es leistet diejenige, der Du den Schäden meldest und regelt das Ganze dann mit der anderen, indem der Schäden dann aufgeteilt wird.
 

Phönix

Neues Mitglied
13.12.2014
6
0
das machen nach meiner Erfahrung die Versicherungen unter sich aus, soweit die 2. Versicherung überhaupt etwas von Deinem Schaden bzw. Deinen Forderungen erfährt.
 

chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
das machen nach meiner Erfahrung die Versicherungen unter sich aus, soweit die 2. Versicherung überhaupt etwas von Deinem Schaden bzw. Deinen Forderungen erfährt.

Da man bei einem Schaden in der Regel gefragt wird ob es noch eine andere Versicherung gibt, sollte man es tunlichst angeben,
sonst zahlt nachher im Zweifel keine der beiden, nur mal so eingeworfen ;)
 
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Phönix

Neues Mitglied
13.12.2014
6
0
Da man bei einem Schaden in der Regel gefragt wird ob es noch eine andere Versicherung gibt, sollte man es tunlichst angeben,
sonst zahlt nachher im Zweifel keine der beiden, nur mal so eingeworfen ;)

natürlich sollte man das angeben, wenn man gefragt wird, so wie es natürlich auch Betrug wäre, wenn man den Schaden bei 2 Versicherungen einzutreiben versucht. (y)
 
F

feb

Guest
Es ist ganz gewöhnlicher Alltag, dass ein Schaden in den Deckungsbereich mehrerer Versicherer fällt. Die richtige Vorgehensweise ist: Den Schadensfall dem "Haus- und Hofversicherer" melden, jedoch unter Hinweis auf die anderweitigen Deckungen. Die Versicherer regeln die Anteile dann unter sich.
 

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
4.359
2.453
FRA
Achtung, bei der Amex Business sind die Leistungen sehr "eng" an "geschäftlich begründet" gebunden.
 

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
4.359
2.453
FRA
Wurde mir vom Platinum Card Service so mitgeteilt auf die Frage, ob ich besser die Platinum Business nehme oder die Platinum
 

patrice

Reguläres Mitglied
16.01.2015
38
0
NUE
Es ist ganz gewöhnlicher Alltag, dass ein Schaden in den Deckungsbereich mehrerer Versicherer fällt. Die richtige Vorgehensweise ist: Den Schadensfall dem "Haus- und Hofversicherer" melden, jedoch unter Hinweis auf die anderweitigen Deckungen. Die Versicherer regeln die Anteile dann unter sich.

Das stimmt, jedoch gibt es hier in diesem Fall keinen "Haus- und Hofversicherer" da beide Versicherungsleistungen der Karten erst im "Nachrang" greifen würden.
In diesem Fall ist jedoch auch anzugeben, dass die entsprechende Deckung auch bei der Karte XY besteht. Anders natürlich wenn ich z.B. separat noch eine Auslandsreise-KV, Gepäckversicherung, Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen habe. Diese müssen immer im Vorrang leisten und auch entsprechende angegeben werden, sollten einzelne Leistungen innerhalb des Versicherungsschutzes begrenzt bzw. nicht versichert sein, so greift die Versicherung der KK nach (sofern dort mitversichert) und würde diesen "Mehrwert" noch bezahlen. Dies gilt natürlich auch für Versicherungsschutzunterschiede zwischen den Versicherungen der KK.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.557
633
Achtung, bei der Amex Business sind die Leistungen sehr "eng" an "geschäftlich begründet" gebunden.

Kann ich nicht bestätigen... Im Gegenteil, die Business Platin haftet wohl sogar, wenn man nicht damit gezahlt hat.... Zumindest ist das bei meinem Vertrag so.
 

kwoj

Aktives Mitglied
03.04.2009
126
0
Das stimmt, jedoch gibt es hier in diesem Fall keinen "Haus- und Hofversicherer" da beide Versicherungsleistungen der Karten erst im "Nachrang" greifen würden.
In diesem Fall ist jedoch auch anzugeben, dass die entsprechende Deckung auch bei der Karte XY besteht. Anders natürlich wenn ich z.B. separat noch eine Auslandsreise-KV, Gepäckversicherung, Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen habe. Diese müssen immer im Vorrang leisten und auch entsprechende angegeben werden, sollten einzelne Leistungen innerhalb des Versicherungsschutzes begrenzt bzw. nicht versichert sein, so greift die Versicherung der KK nach (sofern dort mitversichert) und würde diesen "Mehrwert" noch bezahlen. Dies gilt natürlich auch für Versicherungsschutzunterschiede zwischen den Versicherungen der KK.

Wie sieht das in folgendem Szenario aus:

Zahlung mit LH-KK die folgende Bedingungen hat, und nur bei Kartenzahlung aktiviert wird : "Soweit im Versicherungsfall eine Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, gehen diese Leistungsverpflichtungen den in diesen Bedingungen geregelten vor".

Besitz einer Explorercard mit folgenden Bedingungen, die auch bei Zahlung mit anderer Kreditkarte (z.B: LH-KK) greift und folgende Bedingungen hat: "Soweit unter diesem Versicherungsvertrag zu erbringende Leistungen auch unter einem anderen Versicherungsvertrag versichert sind, wird Deckung unter vorliegendem Versicherungsvertrag nur im Anschluss an Leistungen unter der anderen Versicherung gewährt".

Könnte es ein Problem darstellen, bzw. wäre der Versicherungsschutz in Gefahr, wenn man mit der LH-KK die Zahlung tätigt, im Schadensfall aber bei der Explorercard den Schaden zum Beispiel wegen höherer Deckungsumme einreicht ? Könnte so ein Verhalten evtl. zum Verlust des Versicherungsschutzes führen ?
 

Gustl

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
473
108
Das hier diskutierte Problem ist im Versicherungsrecht selbstverständlich seit langem bekannt, Stichwort: konkurrierende Subsidiaritätsklauseln. Nach Rechtsprechung des BGH heben sich konkurrierende Subsidiaritätsklauseln auf, d.h. es entsteht die ganz normale Situation einer Doppelversicherung: beide Versicherer haften als Gesamtschuldner. Du liquidierst den Schaden bei einem der beiden Versicherer, der muss ihn zunächst bezahlen und darf sich dann im Innenausgleich bei dem anderen Versicherer dessen Anteil holen.
 
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kwoj

Aktives Mitglied
03.04.2009
126
0
Das hier diskutierte Problem ist im Versicherungsrecht selbstverständlich seit langem bekannt, Stichwort: konkurrierende Subsidiaritätsklauseln. Nach Rechtsprechung des BGH heben sich konkurrierende Subsidiaritätsklauseln auf, d.h. es entsteht die ganz normale Situation einer Doppelversicherung: beide Versicherer haften als Gesamtschuldner. Du liquidierst den Schaden bei einem der beiden Versicherer, der muss ihn zunächst bezahlen und darf sich dann im Innenausgleich bei dem anderen Versicherer dessen Anteil holen.

Gilt das auch, wenn wie in meinem Beitrag einfache und qualifizierte Klauseln aufeinandertreffen ? Meine Sorge wäre, dass beide Versicherer ablehnen unter Verweis auf die Klauseln. Kann ich zu dem Versicherer gehen, der die höhere Deckungssumme hat, mit diesem den Schaden abrechnen und er wird sich dann an den anderen Versicherer wenden ? Meine Sorge besteht in der Formulierung: "nur im Anschluss an die Leistungen unter der der anderen Versicherung gewährt."
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.557
633
Ja, das ist einer der Vorteile, den die Business Platinum aktuell noch gegenüber der normalen Platinum-Karte hat.

Ich bin mir ziemlich sicher das dies so bleiben wird.

Die Centurion Versicherungen sind auch unabhängig von der Zahlung und so lange es diese "Art" von Verträgen mit den Versicherungen gibt, wird das wohl auch bei der Platin Business so bleiben.
Ich vermute aber, dass sich dies am Preis regeln wird.

Die private Zusatzkarte von der Amex Business werde ich auch beantragen, aber nicht weiter nutzen, da für die Mastercard keinerlei Gebühren im In- und Ausland veranschlagt werden. Ist also nur Backup Karte.

Auch wenn es mit Versicherungen nichts zu tun hat....

Bedenke, wenn du die private Zusatzkarte (Plus Karte) beantragst, dann haftest du gesamtschuldnerisch... also sowohl die Firma als auch Privat inkl. privaten Schufa-Eintrag, dass du bei Amex eine Kreditkarte hast.
 

Gustl

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
473
108
Gilt das auch, wenn wie in meinem Beitrag einfache und qualifizierte Klauseln aufeinandertreffen ? Meine Sorge wäre, dass beide Versicherer ablehnen unter Verweis auf die Klauseln. Kann ich zu dem Versicherer gehen, der die höhere Deckungssumme hat, mit diesem den Schaden abrechnen und er wird sich dann an den anderen Versicherer wenden ? Meine Sorge besteht in der Formulierung: "nur im Anschluss an die Leistungen unter der der anderen Versicherung gewährt."

Obacht: von einer "qualifizierten Subsidiaritätsklausel" sprechen wir, wenn der Versicherer eine Leistungspflicht bereits dann ausschließt, wenn für das gleiche Wagnis eine anderweitige Versicherung auch nur besteht - egal ob durch diese tatsächlich eine Leistung erfolgt oder nicht. Die von Dir weiter oben zitierte Klausel ist jedenfalls keine qualifizierte, sondern eine einfache Subsidiaritätsklausel.

Die Wirksamkeit und ggf. Rechtsfolge qualifizierter Subsidiaritätsklauseln ist hochstrittig und bislang nicht abschließend geklärt. Die genannte BGH-Entscheidung spricht jedoch sehr dafür, dass auch hierbei nichts anderes gelten kann als bei Kollision zweier einfacher Klauseln. Du wirst jedenfalls nicht ohne Versicherungsschutz dastehen.
 
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Reaktionen: kwoj

kwoj

Aktives Mitglied
03.04.2009
126
0
Du liquidierst den Schaden bei einem der beiden Versicherer, der muss ihn zunächst bezahlen und darf sich dann im Innenausgleich bei dem anderen Versicherer dessen Anteil holen.
Was wäre wenn die Deckungssumme einer Versicherung nicht ausreicht ( z.B. 100000 €) ? Kann ich dann
bei einem Schaden in Höhe von z.B. 130000 € zuerst die Versicherung mit 100000 € Deckungssumme in Anspruch nehmen, und den Rest von der Versicherung mit z.B. 75000 € Deckungssumme holen ? § 78 VVG liest sich zumindest so.
 

schuberth1

Aktives Mitglied
25.11.2014
129
2
Auch wenn es mit Versicherungen nichts zu tun hat....

Bedenke, wenn du die private Zusatzkarte (Plus Karte) beantragst, dann haftest du gesamtschuldnerisch... also sowohl die Firma als auch Privat inkl. privaten Schufa-Eintrag, dass du bei Amex eine Kreditkarte hast.


Interessanter Punkt. Wobei doch auch auf der Business Hauptkarte mein Name drauf steht.
 

ichundou

Erfahrenes Mitglied
05.11.2013
2.801
2
FRA
Hallo Leute,
folgendes Szenarium.

Ich habe eine Amex Platinum Business auf meine Firma beantragt. Gleichzeitig bekomme ich eine Mastercard Platinum von der Spardabank als private Karte. Die private Zusatzkarte von der Amex Business werde ich auch beantragen, aber nicht weiter nutzen, da für die Mastercard keinerlei Gebühren im In- und Ausland veranschlagt werden. Ist also nur Backup Karte.

Da ich bei beiden Karten ein großes Versicherungspaket dabei habe, welches ohne den Karteneinsatz greift, stellt sich jetzt die Frage, wer zahlt bei einem auftretenden Schaden? Z.B. bei der Vollkasko bei Mietwagen. Hier habe ich bei beiden Karten den vollen Versicherungsschutz.
Wer zahlt jetzt im Schadensfall.
Das gleiche bei Reiserücktritt oder Auslandskrankenversicherung.

Gruß
Bert

Schau doch mal in den Details der beiden Karten nach: Üblicherweise besorgen sich die Kreditkartenanbieter den Versicherungsschutz bei einem der gängigen Versicherer am Markt. Eventuell hast Du sogar bei beiden Karten den gleichen Versicherer. Ansonsten ist Gustls Beitrag umfassend, § 78 VVG Abs. 3 regelt das.
 

schuberth1

Aktives Mitglied
25.11.2014
129
2
Die AXA spielt unter anderem bei beiden eine Rolle, wobei die Deckungssummen, Selbstbehalte und Versicherungsleistungen unterschiedlich sind.
 

ichundou

Erfahrenes Mitglied
05.11.2013
2.801
2
FRA
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Dann musst Du Dir keine Gedanken machen, Du meldest den Schaden der Axa und gut ist.