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Reiserücktrittsversicherung für LH Ostereiaktion (abgetrennt)

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A

Anonym2916

Guest
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hallo
kann mich bitte je in kenntnis setzen..Reiserücktrittsversicherung....ob z.b ein flug... das aktuelle osterspecial LH in BusinessClasss 999.-Euro (dieser tarif ist JA nicht erstattbar) versichert ist ?...
- Sind nicht erstattbare...nonrefundebale tarife FLUG, AUTO, HOTEL in der versicherung inkludiert ...?
danke im voraus
beste grüsse
ralph
 
Moderiert:

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
5
MUC
hallo
kann mich bitte je in kenntnis setzen..Reiserücktrittsversicherung....ob z.b ein flug... das aktuelle osterspecial LH in BusinessClasss 999.-Euro (dieser tarif ist JA nicht erstattbar) versichert ist ?...
- Sind nicht erstattbare...nonrefundebale tarife FLUG, AUTO, HOTEL in der versicherung inkludiert ...?
danke im voraus
beste grüsse
ralph

Naja, wenn ein Tarif voll flexibel und erstattbar ist - dann brauchst Du doch keine Versicherung, oder? Geh also mal getrost davon aus, daß eine Reiserücktrittskostenversicherung dafür da ist, Dir entstehenden Schaden (der ja erst bei einem NICHT voll flexiblen Tarif ensteht) zu erstatten.

Jegliche tiefgründige Antwort auf Deine Frage bedarf allerdings auch noch der Angabe, welche Reiserücktrittsversicherung Du denn meinst. Schließlich haben die Dinger ja unter Umständen unterschiedliche Bedingungen.
 
A

Anonym2916

Guest
Danke für die prompte Antwort MLang2...:confused:
habe ich irgendetwas von flexibel o. erstattbar geschrieben !?:p
aktuelle LH osteraktion beinhaltet...totalverlust !!!
- meine reiserücktritssversicherung ist bestandteil der lh senator mastercard...
- hatte einfach keine lust in den AGB`s zu suchen... und gehofft das ich prompt eine kompetente antwort erhalte..:cool:
 

flying_student

Erfahrenes Mitglied
04.04.2009
7.005
3
Danke für die prompte Antwort MLang2...:confused:
habe ich irgendetwas von flexibel o. erstattbar geschrieben !?:p
aktuelle LH osteraktion beinhaltet...totalverlust !!!
- meine reiserücktritssversicherung ist bestandteil der lh senator mastercard...
- hatte einfach keine lust in den AGB`s zu suchen... und gehofft das ich prompt eine kompetente antwort erhalte..:cool:

Reichlich unglücklich mit dem zweiten Post so eine Nummer zubringen. Wenn du uns kompetente Angaben gegeben hättest, hättest du eine kompetente Antwort bekommen.


Willkommen im Forum.
 
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MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
5
MUC
OK, also nochmal langsam. Du fragst:
- Sind nicht erstattbare...nonrefundebale tarife FLUG, AUTO, HOTEL in der versicherung inkludiert ...?

Darauf habe ich angemerkt, daß eine Reiserücktrittsversicherung ja bei voll flexiblen, erstattbaren Tarifen wohl keinen Sinn macht. Klar soweit? :doh:

Eine Reiserücktrittskostenversicherung ersetzt Dir entstandenen Schaden. Schaden entsteht Dir dann, wenn Du von einer Reise zurücktrittst, bei der Stornokosten anfallen oder kein Storno möglich ist. Aus eben diesem Grund ist Deine Frage - wie soll ich sagen - überflüssig. :)

Damit wäre Deine eigentlich Frage an sich zum zweiten Mal benatwortet. Ich hoffe kompetent. :)

- meine reiserücktritssversicherung ist bestandteil der lh senator mastercard...

Super! Dann kucken wir doch mal, was die Bedingungen sagen, unter welchen Umständen die Versicherung denn zahlt. Daß Du die MM-MasterCard als Zahlungsmittel benutzen musst, um den Versicherungsschutz zu haben, sollte klar sein.

§ 7 Versicherungsumfang
1. Der Versicherer leistet Entschädigung:
a) bei Nichtantritt der Reise für die dem Reiseunternehmen oder einem anderen vom
Versicherten vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten/Stornokosten;
b) bei Abbruch der Reise für die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten
und die hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten des Versicherten, vorausgesetzt,
dass An- und Abreise in dem versicherten Arrangement enthalten sind; dies gilt
auch im Falle nachträglicher Rückkehr. Bei Erstattung dieser Kosten wird in Bezug auf Art
und Klasse des Transportmittels, der Unterkunft und Verpflegung auf die durch die Reise
gebuchte Qualität abgestellt. Wenn abweichend von der gebuchten Reise die Rückreise
mit dem Flugzeug erforderlich wird, werden nur die Kosten für einen Sitzplatz in der einfachsten
Flugzeugklasse ersetzt. Nicht gedeckt sind Heilkosten, Kosten für Begleitpersonen
sowie Kosten für die Überführung eines verstorbenen Versicherten.
2. Der Versicherer ist im Umfang von Ziffer 1 leistungspflichtig, wenn infolge eines der nachstehend
genannten wichtigen Gründe entweder die Reiseunfähigkeit des Versicherten
nach allgemeiner Lebenserfahrung zu erwarten ist oder ihm der Antritt der Reise oder
deren planmäßige Beendigung nicht zugemutet werden kann:
a) Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung des Versicherten;
b) Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung des Ehegatten, der Kinder, Eltern,
Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder der versicherten Personen;
c) Impfunverträglichkeiten des Versicherten oder, im Falle gemeinsamer Reise, seines
Ehegatten, der minderjährigen Kinder oder Geschwister des Versicherten oder der Eltern
eines minderjährigen Versicherten, sofern der Angehörige ebenfalls versichert ist;
d) Schwangerschaft einer Versicherten oder, im Falle gemeinsamer Reise, des versicherten
Ehegatten oder der versicherten Mutter eines minderjährigen Versicherten;
e) Schaden am Eigentum des Versicherten oder, im Falle gemeinsamer Reise, eines der in § 2 b)
genannten versicherten Angehörigen des Versicherten infolge von Feuer, Elementarereignis
oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten. Der Schaden muss im Verhältnis zu der
wirtschaftlichen Lage und dem Vermögen des Geschädigten erheblich sein oder seine
Anwesenheit zur Schadensfeststellung notwendig sein.
f) Verlust des Arbeitsplatzes mit anschließender Arbeitslosigkeit infolge einer unerwarteten,
betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber;
g) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus, sofern die versicherte
Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt
hat;
h) schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer
versicherten Person. Nicht versichert ist jedoch ein Impfversagen oder ein zu geringer
Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Antikörperwertes.
i) Unerwartete Einberufung der versicherten Person zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung
oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die
Stornokosten nicht von einem Kostenträger übernommen werden.

- hatte einfach keine lust in den AGB`s zu suchen... und gehofft das ich prompt eine kompetente antwort erhalte..:cool:

Das hab ich ja jetzt für Dich gemacht. Ich hoffe auch das in kompetenter Weise. :)
 

fly4free

Erfahrenes Mitglied
18.02.2010
1.250
0
62
CH-AG
Erweiterte Fragestellung

Ich leg jetzt mal bei der Fragestellung einen drauf, da ich mich als juristischer Laie ausser Stande sehe, diese aus den AGB zu beantworten.
Ich habe dort jedenfalls nichts Passendes gefunden und "zwischen den Zeilen" überlass ich lieber den Profis:confused:

In den AGB steht etwas von "Rücktrittskosten/Stornokosten". Die habe ich ja im eigentlichen Sinne nicht, wenn der Flug nicht stornierbar ist und es entstehen ja auch keine Rücktrittskosten, wenn man von einem freundlichen Telefonat ("Ich fliege nicht") absieht.
Kann ich dann gegenüber der Versicherung - selbstverständlich ein berechtigter Grund vorliegend - einfach den Flugpreis geltend machen ?

Danke für eine Antwort.
 
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kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Ja, hae ich bei der MMCC schon gemacht. Ferienhaus und Flüge für Urlaub komplett abgerechnet da Beides non-refundable (Flüge sowieso, fürs Ferienhaus gab es nichts zurück da Absage 1 Woche vor Urlaub).

Grund war Krankenhausaufenthalt der 1/2+ mit Attest und es gab ohne Zicken 100% zurück.
 
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AroundTheWorld

Erfahrene Nachgeburt
08.09.2009
3.958
110
Sorry, wenn ich hier einen alten Thread eines offensichtlichen Trolls nochmal aufwärme - ich habe mir die AGB durchgelesen und da steht ja was von "schwerer Erkrankung". Wenn ich nun einen Interkontinentalflug habe, aber so einen schweren Hexenschuss habe, dass über 10 h Flug wohl kaum auszuhalten wären, meint Ihr, dass die M&M Kreditkarten-Reiserücktrittsversicherung das abdeckt? Hat vielleicht jemand schon mal einen ähnlichen Fall gehabt? Wenn ja, reicht dann ein Attest vom Hausarzt? Danke für jegliche Hinweise.
 

klauskoeblich

Aktives Mitglied
10.07.2009
243
0
DRS
Attest bei der M&M-Kreditkarten-Reiserücktrittskostenversicherung

ich habe mir die AGB durchgelesen und da steht ja was von "schwerer Erkrankung". Wenn ich nun einen Interkontinentalflug habe, aber so einen schweren Hexenschuss habe, dass über 10 h Flug wohl kaum auszuhalten wären, meint Ihr, dass die M&M Kreditkarten-Reiserücktrittsversicherung das abdeckt?
M.E. ja, denn der schwere Hexenschuß wird ja wohl eine Erkrankung sein, die zur Arbeits- und Reiseunfähigkeit führt (bin kein Mediziner). Die Fixierung auf schwere Erkrankung dient nach meinem Verständnis nach dem Ausschluß einer einfachen Erkältung.
Wenn ja, reicht dann ein Attest vom Hausarzt?
Der normale Krankenschein reicht nicht, es muß eine Diagnose angegeben werden. Dazu mußt Du das Formular Anhang anzeigen 2678177.pdf vom Hausarzt ausfüllen, unterzeichnen und stempeln lassen und im Original (!) an die LH in Köln senden. Inwiefern das datenschutzrechtlich in Ordnung ist, vermag ich nicht beurteilen. Üblicherweise müßte die Versicherung einen eigenen Gutachterarzt (der wiederum der Schweigepflicht unterliegt) Kontakt mit dem Hausarzt aufnehmen lassen.
 
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peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.206
1.025
M.E. ja, denn der schwere Hexenschuß wird ja wohl eine Erkrankung sein, die zur Arbeits- und Reiseunfähigkeit führt (bin kein Mediziner). Die Fixierung auf schwere Erkrankung dient nach meinem Verständnis nach dem Ausschluß einer einfachen Erkältung.

Der normale Krankenschein reicht nicht, es muß eine Diagnose angegeben werden. Dazu mußt Du das Formular Anhang anzeigen 24050 vom Hausarzt ausfüllen, unterzeichnen und stempeln lassen und im Original (!) an die LH in Köln senden. Inwiefern das datenschutzrechtlich in Ordnung ist, vermag ich nicht beurteilen. Üblicherweise müßte die Versicherung einen eigenen Gutachterarzt (der wiederum der Schweigepflicht unterliegt) Kontakt mit dem Hausarzt aufnehmen lassen.

Haben gerade die RR der LH in Anspruch genommen, ein formloses Schreiben der Klinik reichte - Formular war nicht notwendig.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
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...... Dazu mußt Du das Formular ... vom Hausarzt ausfüllen, unterzeichnen und stempeln lassen und im Original (!) an die LH in Köln senden. Inwiefern das datenschutzrechtlich in Ordnung ist, vermag ich nicht beurteilen. ...
Meines Wissens wird das nicht an die Lufthansa AG in Köln, sondern an die ERGO-Versicherung gesendet, welche eine Postfach Adresse in Köln hat ("Lufthansa Miles & More Credit Card Versicherungsservice")