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Amex Gold Card Reiserücktrittsversicherung - Welche Gründe sind erlaubt?

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Kimoya

Neues Mitglied
11.05.2015
1
0
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Hallo zusammen,
ich habe mich durch die Reiserücktrittsbedingungen für Inhaber der American Express Card Gold durchgelesen und konnte nicht herausextrahieren, ob eher nichtige Gründe als Begründung für einen Reiserücktritt auch ausreichen, um eine Buchung zu stornieren. Ich lese in den Foren immer nur Krankheit, Krankheit und Krankheit als Rücktrittsgrund. Sind denn auch andere Gründe erlaubt, z. B. "habe woanders eine billigere Buchung bekommen" oder "muss den Urlaub verschieben da mein Chef Vortritt hat"? Muss man denn wirklich einen triftigen Grund angeben?
Ich habe extra beim Kundendienst in FRA angerufen und die Dame am Telefon konnte das auch nicht richtig beantworten: "Das muss nicht unbedingt eine Krankheit sein! Näheres entnehmen Sie bitte dem Produktinformationsblatt!" und schon stand ich wieder genauso blöd da wie am Anfang.
Wisst ihr da besser Bescheid?
 

Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
20
TXL, LHR
Plötzlicher und unerwarteter Tod gilt auch als Rücktrittsgrund

Das ist falsch. Bei der Reiserücktrittsversicherung der Amex Gold ist der Tod eines Angehörigen kein versichertes Risiko,
und damit auch kein Grund für eine Leistung bei Reiserücktritt oder Reiseabbruch. Vgl. Seite 29 der Versicherungsbedingungen:

http://www.amex-services.de/versicherungsbedingungen/Gold_Card_Versicherungsbedingungen.pdf

Die Versicherung leistet bei Reiserücktritt für Storno, bzw. Umbuchungsosten bis zu 5000 Euro, mit einem Selbstbehalt von 10%, mindestens 100 Euro. Anspruch auf die Leistung ist nur gegeben, wenn die Reise, Flug, Transfer, Ausflug, etc. mit der Amex bezahlt wurde.

- bei Krankheit oder Unfall der Versicherten Person oder Mitreisenden, bzw. Unfall oder Krankheit eines nahen Angehörigen,
bzw. Krankheit oder Unfall der Person die als Hautzweck der Reise besucht werden sollte.

- die Versicherte Person entlassen wurde und nach aktuellem Recht Anspruch auf eine Abfindung hat.

- die Versicherte Person vor ein ordentliches Gericht gerufen wird oder als Zeuge in nichtberuflicher oder nichtberatender Eigenschaft geladen wird.

Das sind die drei Günde, warum die Leistung in Anspruch genommen werden kann. Ist eindeutig formuliert und klar nachzulesen.
 

Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
7.727
2.446
FRA
Hallo zusammen,
ich habe mich durch die Reiserücktrittsbedingungen für Inhaber der American Express Card Gold durchgelesen und konnte nicht herausextrahieren, ob eher nichtige Gründe als Begründung für einen Reiserücktritt auch ausreichen, um eine Buchung zu stornieren. Ich lese in den Foren immer nur Krankheit, Krankheit und Krankheit als Rücktrittsgrund. Sind denn auch andere Gründe erlaubt, z. B. "habe woanders eine billigere Buchung bekommen" oder "muss den Urlaub verschieben da mein Chef Vortritt hat"? Muss man denn wirklich einen triftigen Grund angeben?
Ich habe extra beim Kundendienst in FRA angerufen und die Dame am Telefon konnte das auch nicht richtig beantworten: "Das muss nicht unbedingt eine Krankheit sein! Näheres entnehmen Sie bitte dem Produktinformationsblatt!" und schon stand ich wieder genauso blöd da wie am Anfang.
Wisst ihr da besser Bescheid?

Einen triftigen Grund braucht man nicht. "Kein Bock mehr" reicht in der Regel. :doh:
 
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chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
Das ist falsch. Bei der Reiserücktrittsversicherung der Amex Gold ist der Tod eines Angehörigen kein versichertes Risiko,
und damit auch kein Grund für eine Leistung bei Reiserücktritt oder Reiseabbruch. Vgl. Seite 29 der Versicherungsbedingungen:

Wo hab ich denn was von Angehörigen geschrieben :confused:

Trotzdem traurig das das bei der AMEX nicht inkludiert ist
 

Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
20
TXL, LHR
Du hast geschrieben: " Plötzlicher und unerwarteter Tod gilt auch als Rücktrittsgrund "
und das ist bei der Amex Gold nicht versichert....
 

Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
20
TXL, LHR
Die Rücktrittsversicherung der Amex ist also eher eine "Basisabsicherung" ,
dafür ist diese auch kostenlos in der Kreditkarte inkludiert,
und die Kreditkarte selbst ist ja bei den meisten ebenfalls kostenlos, sofern ein bestimmter Mindestumsatz vorliegt.

Insofern gilt der Satz: "You get what you pay for."
 

ulfale

Erfahrenes Mitglied
27.10.2013
1.150
0
Zur Information: in Österreich (Plat.) ist der Todesfall schon mitversichert:

21876661fy.jpg
 
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Reaktionen: Interflug

Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
20
TXL, LHR
Ja bei der Amex in Österreich gilt auch der Tod als mitversichertes Risiko
https://www.americanexpress.com/austria/benefits/platinum/Austria-WP-PlatinumRevit.pdf

auch bei der Amex Gold Österreich gilt Tod als versichertes Risiko,
Versicherte Leistungen sind bis 3.000 Euro (ohne SB)
in D sind es bis 5.000 Euro mit SB 10%, mindestens 100 Euro

https://icm.aexp-static.com/Interne...iles/Karten/Versicherungsbedingungen_Gold.pdf

Es lohnt sich also in jedem Fall mal einen Blick in die Versicherungsbedingungen zu werden, da die zwischen Amex D und Amex AT unterschiedlich sind.
 
Zuletzt bearbeitet:

Floridaboy

Aktives Mitglied
26.03.2012
132
1
Das ist falsch. Bei der Reiserücktrittsversicherung der Amex Gold ist der Tod eines Angehörigen kein versichertes Risiko,
und damit auch kein Grund für eine Leistung bei Reiserücktritt oder Reiseabbruch. Vgl. Seite 29 der Versicherungsbedingungen:

http://www.amex-services.de/versicherungsbedingungen/Gold_Card_Versicherungsbedingungen.pdf

Die Versicherung leistet bei Reiserücktritt für Storno, bzw. Umbuchungsosten bis zu 5000 Euro, mit einem Selbstbehalt von 10%, mindestens 100 Euro. Anspruch auf die Leistung ist nur gegeben, wenn die Reise, Flug, Transfer, Ausflug, etc. mit der Amex bezahlt wurde.

- bei Krankheit oder Unfall der Versicherten Person oder Mitreisenden, bzw. Unfall oder Krankheit eines nahen Angehörigen,
bzw. Krankheit oder Unfall der Person die als Hautzweck der Reise besucht werden sollte.

- die Versicherte Person entlassen wurde und nach aktuellem Recht Anspruch auf eine Abfindung hat.

- die Versicherte Person vor ein ordentliches Gericht gerufen wird oder als Zeuge in nichtberuflicher oder nichtberatender Eigenschaft geladen wird.

Das sind die drei Günde, warum die Leistung in Anspruch genommen werden kann. Ist eindeutig formuliert und klar nachzulesen.

Manschmal ist der Tod die Folge eines Unfalls oder einer Krankheit. Diese beiden Ereignisse sind, wie Du beschrieben hast, versichert. Ich kann keine Einschränkungen finden, dass bei einem tödlichen Unfall die Versicherung nicht zahlt.
 

ckone501

Erfahrenes Mitglied
22.11.2009
4.246
9
Krankheit eines Angehörigen: gibt es da eine klare Definition was als "Krankheit" gilt? Eine Erkältung sehe ich natürlich nicht als versicherten Fall. Wie "schwer" muss die Krankheit eines Angehörigen sein?
 

KMIA

Aktives Mitglied
12.03.2015
218
2
Leider kann ich aus eigener Erfahrung berichten, dass die deutsche Versicherung der Platinum bei dem Tod eines engen Familienangehörigen gegriffen hat. Hatte damals die Versicherungsbedingungen nicht gelesen sondern einfach mal angerufen und den Sachverhalt geschildert. Die Kosten wurden anstandslos übernommen.
 

FlyC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2013
1.745
0
FRA
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Ich hoffe nicht, dass ich es brauchen werde... Aber dennoch finde ich es gut, dies nun schriftlich zu haben.

Die DB Platin hätte es bei mir nämlich explizit inbegriffen, sodass ich aktuell sonst diese Karte verwenden würde.