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IBAN-Diskriminierung

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Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.540
612
Da möchte ich direkt nochmal auf die GEZ zurück kommen.

Angenommen, man teilt eine neue IBAN aus dem EU Ausland für den Lastschrift Einzug mit und die GEZ akzeptiert diese nicht.

Nun kommt es zum Zahlungsrückstand, Mahnverfahren, etc...

Wie geht das ganze aus?
Immerhin hat man doch als "Zwangskunde" seine ausländische IBAN mitgeteilt und die GEZ verweigert sich diese zu nutzen? (Obwohl sie es ja eigentlich müssten)
 
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KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.738
401
Da möchte ich direkt nochmal auf die GEZ zurück kommen.

Angenommen, man teilt eine neue IBAN aus dem EU Ausland für den Lastschrift Einzug mit und die GEZ akzeptiert diese nicht.

Nun kommt es zum Zahlungsrückstand, Mahnverfahren, etc...

Wie geht das ganze aus? Immerhin hat man doch als "Zwangskunde" seine ausländische IBAN mitgeteilt und die GEZ verweigert sich diese zu nutzen? (Obwohl sie es ja eigentlich müssten)


Hier und hier wird das mögliche Vorgehen eines betroffenen Verbrauchers beschrieben. Da ich Mitglied einer Verbraucherzentrale bin, werde ich der GEZ meine ausländische IBAN mitteilen. Per Fax und per Einwurfeinschreiben. Werde ggf. vorgehen, wie vom RA Ruben Hoffmann im zweiten Link beschrieben.
 
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peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.193
1.010
Und trotzdem weiß jeder, dass der ARD, ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice gemeint ist. Hast du auch etwas konstruktives zu diesem Thread beizutragen?

Ja Rechtslage ist eindeutig, nur ist man als Endkunde in D nicht klagebercehtigt, ansonsten IANAL.
 

CKR

Erfahrenes Mitglied
18.05.2015
1.851
-9
MUC
Ja Rechtslage ist eindeutig, nur ist man als Endkunde in D nicht klagebercehtigt, ansonsten IANAL.

@netzfaul

Bitte nimm IANAL in Deine Signatur auf. Im Moment frage ich mich nämlich noch, welche Schweinerei Apple, nach iPhone, iPad, iPod, unter dem Namen iAnal vorhat. Smart-Zäpfchen?
 

netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
3.517
1.805
@netzfaul

Bitte nimm IANAL in Deine Signatur auf. Im Moment frage ich mich nämlich noch, welche Schweinerei Apple, nach iPhone, iPad, iPod, unter dem Namen iAnal vorhat. Smart-Zäpfchen?

Wieso? Wird ja normalerweise nicht falsch verwendet. IMO und AFAIK ja andauernd...
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
10.464
4.791
Weiterer Fall: Referenzkonto bei moneyou.de im Antragsformular mit DE-Präfix.
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.738
401
Nochmal zum Thema Rundfunk:

Streicht doch einfach im Formular das DE durch oder überklebt es. Dann unterschreiben und hinsenden.
Ich habe mit dem Programm PDF-XChange Viewer ein neues Feld mit der Länderkennung über das DE gelegt (Menü Werkzeuge --> Anmerkungen --> Schreibmaschine). Schriftart Arial, Schriftgröße 11,0, Füllfarbe Weiß. zwei Leerstellen zwischen den beiden Buchstaben. Die ausländischen IBAN und BIC lassen sich nicht in die vorhandenen Felder des ausfüllbaren Formulars eintragen. Hierüber habe ich ebenfalls neue Felder gelegt. Schriftart Courier New, Schriftgröße 11,8, eine Leerstelle zwischen den Buchstaben/Ziffern, keine Füllfarbe.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
13.841
6.870
Da möchte ich direkt nochmal auf die GEZ zurück kommen.

Angenommen, man teilt eine neue IBAN aus dem EU Ausland für den Lastschrift Einzug mit und die GEZ akzeptiert diese nicht.

Nun kommt es zum Zahlungsrückstand, Mahnverfahren, etc...

Wie geht das ganze aus?
Immerhin hat man doch als "Zwangskunde" seine ausländische IBAN mitgeteilt und die GEZ verweigert sich diese zu nutzen? (Obwohl sie es ja eigentlich müssten)

Wie kommst du darauf das die bei dir abbuchen müssen? Du musst ihnen das Geld zusenden (das ist erstmal die Rechtslage) - Geldschulden sind Bringschulden - eine Einzugsermächtigung ist nur dann wirksam wenn sie vom Gläubiger auch akzeptiert wird.

Die IBAN Frage wird man dann nachrangig behandeln müssen.
 
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maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.785
19
Ich behaupte einfach mal, dass die ganzen vorgedruckten "DE"s in vielen Formularen nicht mal böse Absicht sind, sondern man

1. eine Hilfestellung geben will, wie eine IBAN überhaupt aussieht (viele kommen damit noch immer nicht so ganz klar) und
2. gar nicht über die Möglichkeit nachdenkt, dass man ja ein Konto im Ausland haben könnte.

Bei Papier-Formularen gehe ich daher davon aus, dass man in vielen Fällen durch Durchstreichen des DE und Ergänzen des anderen Länderkürzels durchaus Erfolg haben wird.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
13.841
6.870
Sie bieten es ja an.
Nur eben illegalerweise unter Vorgabe des Landes.

Ja das ist aber ein nachrangig zu klärendes Problem - du musst als Schuldner erstmal deine Schuld begleichen (Geldschulden sind Bringschulden) alles anders kannst du nachrangig (auch mit evtl. Schadensersatzforderungen klären).
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.132
733
PS: Ich muss mich wohl schon korrigieren.
Das Überschreiben scheint "offiziell" zu sein:

"Aus technischen Gründen ist es derzeit nicht möglich, ein SEPA-Lastschrift*mandat für ausländische Konten online zu verarbeiten.
Für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats für ausländische Konten können Sie jedoch gerne das PDF-Formular zur Änderung des Rundfunkbeitragskontos verwenden.
Bitte drucken Sie das PDF zur Änderung des Rundfunkbeitragskontos aus und überschreiben Sie bei der Angabe Ihrer IBAN die bereits vorgegebene Deutschlandkennung (DE-) auf dem SEPA-Formular mit Ihrer Auslandskennung.
Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular senden Sie bitte an folgende Adresse:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln."

Der Rundfunkbeitrag - Häufige Fragen > Warum kann ich in der Online-Eingabemaske kein SEPA-Mandat für ausländische Konten vermerken?


Elegant ist was anderes, aber geht doch (y)



PPS: Oder haben sie das zufällig vor kurzem erst geändert?
 
Zuletzt bearbeitet:

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.738
401
Das ausfüllbare PDF-Formular erklärt eine 8-stellige BIC für zu kurz und braucht eine IBAN aus 22 Ziffern. Buchstaben in der IBAN gehen nicht. Man muss es also entweder mit Kugelschreiber ausfüllen oder wie oben beschrieben mit einem PDF-Programm zusätzliche Textfelder einfügen.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.132
733
Gerade ein Schreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) erhalten, dass um meine schriftliche Zustimmung zur Verwendung und Weitergabe meiner Daten, auch gegenüber einem betroffenen Finanzdienstleister, bittet.

Habe ich de facto eigentlich "Nachteile" (wie beispielsweise eine Konto- oder Depotkündigung) zu befürchten, wenn die Firma so meinen Namen erfährt? Ich würde eigentlich gerne Kunde bleiben, bin dort jetzt aber erst seit kurzem, und relativ "kleiner" Kunde.
 
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maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.785
19
Naja, ordentlich kündigen könnten sie dir, oder zählt das nicht zur Vertragsfreiheit?
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.132
733
Eben, drum frag' ich ja. ;)


Wenn dies aufgrund einer begründeten und berechtigten Beschwerde passiert, könnte dies vermutlich zwar missbräuchlich sein. Aber eben... nachweisen, Aufwand etc...
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
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Gerade ein Schreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) erhalten, dass um meine schriftliche Zustimmung zur Verwendung und Weitergabe meiner Daten, auch gegenüber einem betroffenen Finanzdienstleister, bittet.

Wenn dies aufgrund einer begründeten und berechtigten Beschwerde passiert, könnte dies vermutlich zwar missbräuchlich sein. Aber eben... nachweisen, Aufwand etc...


Ich petze nur wenn es anonym bleibt...


So ist das Leben, wenn du denen ans Bein pinkelst, treten sie eben zurück. Kann sein, muss aber nicht.

Sei ein Mann und stehe zu deiner Tat! Wenn wir untergehen, dann mit erhobenen Haupt und nicht hinter Büschen verkrochen.