Frage zur Insolvenz

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odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
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Z´Sdugärd
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Moin

So mein Chef wird morgen Insolvenz beantragen. Leider ist das alles ziemlich chaotisch darum gebe ich mitlerweile nichts mehr auf die Infos der Geschäftsleitung...Vielleicht ist hier einer fit. Mein "Hauptproblem" ist erstmal das, das ich im Ausland sitze. Nach "unbestätigten" Infos geht wohl alles was auf dem Firmengelände ist in die Insolvezmasse über. Wie sieht das den mit Privatgegenständen aus die noch im Büro stehen wie Kaffeemaschinen oder das eigene Auto das auf dem Firmenparkplatz steht. Ist an so einer Infos was dran?

Danke!
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.121
3.019
Z´Sdugärd
OK, sollte ja beim Fahrzeug kein Problem sein....die Kollegen rennen wohl schon mit "Privateigentum vom....." Aufklebern rum. Bringt sowas etwas? Eigentumsnachweis einer 10 Jahre alten Kaffeemaschine fällt ja schwer als Beispiel ;)
 

axxoo25

Erfahrenes Mitglied
27.09.2016
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An einer 10 Jahre alten Kaffeemaschine wird der Insolvenzverwalter wohl kein Interesse haben.. die gibt er vermutlich frei..
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
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Die Nummer mit dem Aufkleber kann man sich schenken.

Das ist alles nichts ungewöhnliches, da es häufiger vorkommt (etwa auch dann, wenn man einen Gegenstand zur Reparatur gibt und das Unternehmen in die Insolvenz geht, bevor man ihn abgeholt hat).

Bei sowas wie alten Kaffeemaschinen im Büro etc. sehe ich da nicht wirklich Stress.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.121
3.019
Z´Sdugärd
West wen die letzten Monate nur unregelmässig den Zahltag bekommen hast dann sind 3 Monate sicheres Geld plus ein sehr interesierter "Investor" schonmal ein Fortschritt. Ausserdem war die Kaffeemaschine ja nur ein Beispiel.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
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764
Unter TABUM und in BNJ
West wen die letzten Monate nur unregelmässig den Zahltag bekommen hast dann sind 3 Monate sicheres Geld plus ein sehr interesierter "Investor" schonmal ein Fortschritt. Ausserdem war die Kaffeemaschine ja nur ein Beispiel.

Ich möchte Dich nicht verunsichern - da ich selbst schon mal eine Insolvenz als Arbeitnehmer erleben durfte, ist Dir meine Anteilnahme sicher.

DENN... "3 Monate sicheres Geld" ist so eine Sache...

Ja, das Insolvenzausfallgeld gibt es für 3 Monate für alle Firmenangehörigen mit Festverträgen. Freie Mitarbeiter etc bekommen das nicht. Zudem deckt dieses auch nur den fixen Gehaltsanteil. Wenn Du also eine monatliche Variable Komponente hast, ist diese nicht inbegriffen. Und wenn Du im Ausland Komponenten wie Housing Allowance o.ä. hast, dann ist das auch NICHT inbegriffen.

Und zu guter letzt gibt es auch ausreichend Fälle, bei denen dieses Geld erst am Ende der 3 Monate gezahlt wird und nicht monatlich. Da bekommt man dann ein Schreiben des vorläufigen Insolvenzverwalters, in dem die Hausbank zur Unterstützung gebeten wird, dem AN einen Überziehungskredit in Höhe der 3 Ausfallgelder (nicht in Höhe der 3 Gehälter!) zu gewähren...

Drücke Dir die Daumen!
 
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Reaktionen: Andreas91 und dipoli

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
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Zum letzten Absatz von kingair9:

Der Anspruch auf Insolvenzgeld entsteht erst mit Eröffnung rückwirkend für die letzten 3 Monate. Daher gibt es häufig eine Vorfinanzierung.

Zur Berechnung (was berücksichtigt wird etc.) gibt eine Verwaltungsvorschrift, die auch im Internet veröffentlicht ist. Ich bin gerade unterwegs und suche später danach.
 

aldemar

Erfahrenes Mitglied
08.12.2010
1.565
71
MUC
So eine Insolvenz kann sich auch lohnen. Solltest du in einem Projekt bei einem Kunden sein, lass dich sofort freistellen und arbeite Freelance weiter. Musste damals dafür einen Anwalt nehmen, war aber das beste was mir passieren konnte.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
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Verwaltungsvorschrift

Alles zum Thema Insolvenzgeld: https://www.arbeitsagentur.de/web/w...dstbai758580.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI758592.

So eine Insolvenz kann sich auch lohnen. Solltest du in einem Projekt bei einem Kunden sein, lass dich sofort freistellen und arbeite Freelance weiter. Musste damals dafür einen Anwalt nehmen, war aber das beste was mir passieren konnte.

Das macht aber nur Sinn, wenn der (vorläufige) Insolvenzverwalter das auch so sieht, worauf es keinen Anspruch gibt. ;)
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Zum Thema "3 Monate Insolvenzgeld" sollte man auch wissen, dass durchaus auch vergangene, nicht bezahlte Gehälter rückwirkend abgedeckt werden können. Wenn man also das letzte Gehalt nicht mehr erhalten hat, dann sind es eben auch mal nur 2 Monate (plus rückwirkend das letzte Gehalt).