Garantiefrage - wie seht ihr das?

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TheDude666

Erfahrenes Mitglied
02.05.2012
2.456
374
ARN
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Verkaufe gebrauchtes Gerät bei Kleinanzeigen für Preis X. Nun verlangt der Käufer nach einigen Monaten bei Amazon eine Rückerstattung des Kaufpreises. Ich erhalte eine Meldung, dass "ich" eine Rückgabe beauftragt habe und die Summe Y (Neupreis) auf meine KK erstattet bekomme. Der Käufer bestätigte mir, dass er bei Amazon eine Rückgabe beauftragt hat und von der Summe ein Neugerät beschaffen möchte.

Was zahle ich dem dem Käufer aus? Den Gebrauchtwert oder den Neupreis? Jemand Erfahrung damit? Klingt für mich irgendwie nach Masche, gebrauchtes Gerät mit Garantie kaufen und Neuwert abgreifen.
 
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Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.802
3.325
Frage 1?
Verkauf erfolgte gewerblich oder privat
Frage 2?
Was für Vertragsbedingungen liegen dem Geschäft zugrunde?
 

koelntom

Erfahrenes Mitglied
09.10.2011
1.881
27
Das hört sich sehr nach Masche an...

Bin jetzt nicht der Fachmann, aber ich würde gar nix auszahlen sondern amazon bitten es mit Ihm direkt zu klären. Da du ja die Garantieansprüche mitverkauft hast. Ist ja beim Auto mit Garantie auch so.
Bin jetzt von Privatverkauf ausgegangen.
 

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
882
284
HAM - PRM
Ganz einfach: Verkäufer bringt Gerät zu Dir und bekommt den Preis den er an Dich bezahlt hat zurück. Mehr kann er ja nicht fordern.
Du gibst dann das Gerät an Amazon zurück und bekommst das Geld vn denen zurück.

So würde ich es machen - auch wenn die Masche generell sehr frech ist !

Hans
 
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TheDude666

Erfahrenes Mitglied
02.05.2012
2.456
374
ARN
Ganz einfach: Verkäufer bringt Gerät zu Dir und bekommt den Preis den er an Dich bezahlt hat zurück. Mehr kann er ja nicht fordern.
Du gibst dann das Gerät an Amazon zurück und bekommst das Geld vn denen zurück.
Die Frage ist halt, ob das so Rechtens ist.

Ich denke Amazon hat schlichtweg einen Prozess für die Rückgabe durch den eigentlichen Käufer. Daher bin ich involviert. Ein Beigeschmack bleibt...
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.802
3.325
Ich sehe keinen Grund warum der OP das Gerät zurück nehmen müsste, noch einen Grund warum er das Geld zurückzahlen sollte.
 
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janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.974
1.033
DUS, HAJ, PAD
Der OP nimmt imho gar nichts zurück.

Amazon nimmt das Teil zurück. TE hat es bei amazon gekauft und dann mit Rechnung von amazon an den Käufer weiterverkauft. Der neue Käufer gibt es nun an amazon zurück und der TE als ursprünglicher Käufer bekommt von amazon das Geld zurück.

Ich würde dem Käufer seinen Kaufpreis zurück erstatten.
 
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alohasteffi

Erfahrenes Mitglied
28.07.2010
1.104
119
München
Wenn du das Gerät mit Restgarantie/Restgewährleistung verkauft hast und dies nun Defekt ist und Amazon statt einer Reparatur eine Wandlung mit Erstattung des Kaufpreises anbietet, würde m. M. nach deinen Käufer auch der volle ursprüngliche Kaufpreis zustehen.
Wichtig wäre:
1. Privatverkauf mit oder ohne gewährleistungsausschluss deinerseits?
2. Gewährleistungsansprüche an den Käufer abgetreten ?
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
3.804
1.044
KUL (bye bye HAM)
Der OP nimmt imho gar nichts zurück.

Amazon nimmt das Teil zurück. TE hat es bei amazon gekauft und dann mit Rechnung von amazon an den Käufer weiterverkauft. Der neue Käufer gibt es nun an amazon zurück und der TE als ursprünglicher Käufer bekommt von amazon das Geld zurück.

Ich würde dem Käufer seinen Kaufpreis zurück erstatten.

Danke für die Aufklärung! Jetzt macht es Sinn. Grundsätzlich ist die Frage ob der TE überhaupt eine Mitwirkungspflicht hat? Der Vertrag ist zwischen Amazon und dem TE, sowie zwischen TE und neuem Kunden. Wenn die anderen Parteien etwas neues für sich ausmachen, schön für sie. Dann müssen sie auch die Zahlungswege abklären.
 

CKR

Erfahrenes Mitglied
18.05.2015
1.851
-9
MUC
Ich wüsste nicht, warum man als Verkäufer des gebrauchten Gerätes in irgendeiner Weise involviert, oder gar in der Pflicht, sein sollte.

Für mich gilt das zwischen Amazon und dem Eigentümer des Geräts zu klären. Sollte ich mich irgendwie daran beteiligen, dann nur gegen eine Handling-Fee in substantieller Höhe, so dass keiner auf die Idee kommt, das auch nur in Erwägung zu ziehen. ;-)
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.126
3.028
Z´Sdugärd
Ich wüsste nicht, warum man als Verkäufer des gebrauchten Gerätes in irgendeiner Weise involviert, oder gar in der Pflicht, sein sollte.

Für mich gilt das zwischen Amazon und dem Eigentümer des Geräts zu klären. Sollte ich mich irgendwie daran beteiligen, dann nur gegen eine Handling-Fee in substantieller Höhe, so dass keiner auf die Idee kommt, das auch nur in Erwägung zu ziehen. ;-)
So siehts aus. Da hat der grosse Fluss mal wieder mehr als gepennt. Der neue Käufer hat das Teil mit der original Rechnung reklamiert. Da die Amazon Jungs durch die Bank durch nicht richtig lesen und schreiben können und vom Kaufmännischen keinerlei Ahnung haben haben die "gedacht" das der TE das Teil reklamiert. Ich würde die Jungs aufklähren und gut is.

Wen man nun nett ist könnte man das dem neuen Köufer mitteilen. Ggf wen einem Amazon den Eingang des Gerätes bestätigt (hier könnte es durchaus eine neue Masche geben wie Backsteine einschicken etc) kann man dem Käufer aus Kulanz das Geld von Amazon überweisen. Hier sehe ich den einzigen Punkt wo eine Masche draus entstehen könnte. Neuer Kunde reklamiert, Amazon zahlt, Amazon ist doof und der nette Verkäufer überweist das Geld dem neuen Käufer, der hat aber nur Backsteine zu Amazn geschickt und ist fein raus...Ist bisher aber nicht bekannt so ne Nummer.

ABER AUFGEPAST! Z.T. gibts bei hochwertigen Geschichten wie z.B. Spiegelreflex Cams vom Hersteller die Regel das die Garantie NUR und AUSSCHLIESSLICH auf den Erstkäufer gilt und eben NICHT übertragbar ist.
 
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peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.204
1.024
So siehts aus. Da hat der grosse Fluss mal wieder mehr als gepennt. Der neue Käufer hat das Teil mit der original Rechnung reklamiert. Da die Amazon Jungs durch die Bank durch nicht richtig lesen und schreiben können und vom Kaufmännischen keinerlei Ahnung haben haben die "gedacht" das der TE das Teil reklamiert. Ich würde die Jungs aufklähren und gut is.

Wen man nun nett ist könnte man das dem neuen Köufer mitteilen. Ggf wen einem Amazon den Eingang des Gerätes bestätigt (hier könnte es durchaus eine neue Masche geben wie Backsteine einschicken etc) kann man dem Käufer aus Kulanz das Geld von Amazon überweisen. Hier sehe ich den einzigen Punkt wo eine Masche draus entstehen könnte. Neuer Kunde reklamiert, Amazon zahlt, Amazon ist doof und der nette Verkäufer überweist das Geld dem neuen Käufer, der hat aber nur Backsteine zu Amazn geschickt und ist fein raus...Ist bisher aber nicht bekannt so ne Nummer.

ABER AUFGEPAST! Z.T. gibts bei hochwertigen Geschichten wie z.B. Spiegelreflex Cams vom Hersteller die Regel das die Garantie NUR und AUSSCHLIESSLICH auf den Erstkäufer gilt und eben NICHT übertragbar ist.
Deshalb regelt man das ja auch mit Amazon, weil die es kulanter handhaben.