Ärger mit Widerruf eines Handyvertrags

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icediver

Erfahrenes Mitglied
15.11.2009
1.001
0
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Hallo,

ich brauch mal einen Rat (oder auch ein paar mehr).

Ich hab über ein Internetportal einen Handyvertrag abgeschlossen und habe es mir dann aber anders überlegt und den Vertrag widerrufen. Alles ist innerhalb der 14 Tage passiert in der ich gesetzliches Rücktrittsrecht habe. Nun kommen von O2 (bei denen der Vertrag war) weiter Rechnungen für genau diesen Vertrag der längst storniert sein sollte. Ich habe daraufhin dort angerufen und nachgefragt. Da wurde mir nur gesagt, ja da wäre was...eine Ablehnung wegen mangelnder Begründung. Auf meine Frage, wie das denn sein könnte und wie eine gesetzliche Rücktrittsfrist wegen mangelnder Begründung abgelehnt werden könne, sagte die Dame mir nur ich müsste mich da mit dem Handyportal in Verbindung setzen weil ja nicht direkt mit O2 der Vetrag geschlossen wurde und auch nichts schriftliches meinerseits eingegangen sei.
Da es nichts brachte da weiter zu bohren werde ich jetzt am Montag bei dem Handyportal anrufen und da nachfragen was da schief gelaufen ist. Ich weiß im Prinzip schon die Antwort, die da sein wird "Wir habe ja alles fristgerecht widerufen und können nichts dafür wenn O2 da etwas ablehnt. Da wenden Sie sich bitte an O2" :mad:

Was soll ich jetzt machen? Verbraucherzentrale? Anwalt?

Ich habe als Beweise:

- Den Einlieferungsbeleg des Pakets bei Hermes (mit denen ich den Widerruf und das Handy retourniert habe.
- Die Zustellhistorie, die belegt das das Paket innerhalb der gesetzlichen Frist dem Handyportal zugestellt wurde.
- Eine Mail des Handyportals das der Vetrag storniert wurde.
- Die AGB des Handyportals, in denen nirgendwo vermerkt ist, dass man als Kunde bei einem Rücktritt selbst nochmal schriftlich einen Widerruf an den Netzbetreiber schicken muss.

Bei O2 sagte man mir, dass die ominöse Ablehnung wohl am 18.6. ausgesprochen wurde, was ja lange ausserhalb dieser 14 Tagesfrist ist aber das ist ja nicht mein Problem. Ich habe alles form- und fristgerecht geregelt aber irgendwas ist da definitv schief gelaufen.

Was nun? :(
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.310
2.480
Neuss
www.drboese.de
Du hast alles richtig gemacht.


Warte einfach ein wenig ab, Widerrufe bringe die NB immer wieder aus dem Trab, eine Mail an den Vermittler kann aber nicht schaden.

Vermeide - soweit möglich - Anrufe. Das ist nur Schall und Rauch (ausgesondert von 400-EUR Kräften in Berlin Teltow im Falle von O2).


Für O2 nimm diese Adresse:

vertragskunden-kontakt@o2online.de


O2 wird dir die zu viel gezahlten Beträge erstatten, das kann nur 3-4 Wochen dauern. Besser keine Lastschriften stornieren. Wenn auch du im Recht bist: Das zieht oft noch mehr Ärger nach sich.


Einen RA würde ich zu diesem Zeitpunkt, zumal NICHTS schriftliches vorliegt, was dir den Widerruf verweigert (ok, aus den REchnungen KÖNNTE man es schließen) nicht nehmen. Die Kosten wären dann nur mit Problemen von O2 / dem Händler erstattungsfähig.
 

icediver

Erfahrenes Mitglied
15.11.2009
1.001
0
Vielen Dank für deinen Rat, ich werde diese Email Adresse dann am Montag mal kontaktieren. Ich will zunächst mit dem Handyportalbetreiber telefonieren um zu erfahren was deren Version ist und wann genau die Stornierung bei O2 vorgenommen wurde. Wenn ich da dann Daten habe, werde ich diese Mailadresse mal anschreiben und schauen was da kommt. Die Sache ist ja, das wohl angeblich ein Widerruf eingegangen ist bei O2, dieser aber abgelehnt wurde eben mit der bereits erwähnten Begründung "mangelnde Begründung". Für einen Widerruf brauche ich ja nichtmal eine Begründung, daher alles wirklich sehr nebulös. Mal sehen, unsere Verbraucherzentrale in der Nähe bietet auch eine telefonische Beratung an. Die werde ich mal anrufen und hoffen das die mir weitere Tipps geben können.
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.310
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Neuss
www.drboese.de
Hallo,

wenn auch ich mich den VZen sehr verbunden fühle: Das ist in diesem Fall kein sinnvoll angelegtes Geld.

Schreibe Händler und O2 an, O2 mit Fristsetzung, dass Du eine Bestätigung und Dein Geld zurück willst (Vorschlag: 14 Tage Frist), danach melde dich nochmal hier und beauftrage ggf einen Anwalt.
 
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krypta

Erfahrenes Mitglied
23.05.2009
3.493
2
kexbox hat Dich exzellent beraten. Du bist also auf der sicheren Seite. (y)

Laut Deinem 1. Post ist O2 Vertragspartner, richtig? Dann ist er auch der Adressat des Widerrufs.

Viel Erfolg :kiss:
 

tommy_hel

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
263
0
EDDV
@icediver

Ich habe mal gelesen das bei Aktivierung der SIM-Karte das Widerrufsrecht erlischt. In einschlägigen Foren ist von § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB die Rede.

Entsprechend wäre noch interessant zu wissen ob die Karte von dir aktiviert wurde?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.310
2.480
Neuss
www.drboese.de
Das gibt es seit einigen Monaten nicht mehr,um genau diesen Ärger zu vermeiden

"erlischt bei einer Dienstleistung auch dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist"

Grüße
 

icediver

Erfahrenes Mitglied
15.11.2009
1.001
0
Ja die Karte wurde aktiviert. Allerdings bin ich da auf dem Stand von kexbox.

@kexbox: Ich wüsste nur gerne wo ich das nachlesen könnte.
 

jubo14

Erfahrenes Mitglied
29.03.2010
1.027
0
zwischen DTM und PAD
Sorry Leute, aber irgendwie gibt es hier ein Verständnisproblem.

§ 312d BGB sagt
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
O2 hat Handy und SIM-Karte geliefert und der Kunde hat die SIM-Karte aktiviert.

Und damit ist der Vertrag von beiden Seiten vollständig erfüllt!

Ein Widerruf nach der Aktivierung der SIM-Karte hat somit keine Rechtsgrundlage mehr. O2 kann den Widerruf akzeptieren, muss aber nicht mehr.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.310
2.480
Neuss
www.drboese.de
stimmt, der wortlaut würde die auslegung tatsächlich zulassen, aber historie und begründung des gesetzgebers sind eindeutig: vollständig erbracht sind die dienstleistungen nach ablauf der 24-monatigen mindestvertragslaufzeit. Das widerrufsrecht ist somit durch einschalten nicht erloschen, lediglich anteilig sind ggf. Grundgebühren zu zahlen.
 

jubo14

Erfahrenes Mitglied
29.03.2010
1.027
0
zwischen DTM und PAD
Leider gibt es aber nur genau 2 Entscheidungen von Gerichten, die für Deinen Fall positiv entschieden wurden.

Das von Dir genannte Urteil des LG Kiel und ein weiteres vom AG Montabaur vom 15.01.2008.

Wenn Du also in Kiel oder Montabaur wohnst, hast Du Glück.
Ansonsten kann es Dir passieren, dass Du selber vor Gericht ziehen musst und dann unter Umständen ein "etwas anderes" Urteil bekommst.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.735
2.272
Besser keine Lastschriften stornieren. Wenn auch du im Recht bist: Das zieht oft noch mehr Ärger nach sich.

Welchen Ärger denn? Ich würde den Spieß immer rumdrehen, d.h. auf jeden Fall die Lastschriften stornieren und einen abschließenden Brief an o2 und den Händler schreiben mit dem Hinweis, dass o2 den Klageweg beschreiten soll, wenn sie der Auffassung sind, dass ihre Forderung zu Recht besteht.

Dann kommen ein paar Mahnungen. Kann man dann nochmal auf Kulanz darauf reagieren, muss aber nicht sein. Irgendwann kommt ein Mahnbescheid. Dagegen Widerspruch einlegen und dann nochmal an das erste Schreiben erinnern. In der Regel ist der Drops dann gelutscht, o2 reicht keine Klage ein und wenn doch, was soll's. Dann kannst du dir immer noch einen Anwalt nehmen, Klage wird abgewiesen und die Kosten trägt der Kläger.

In der Regel wird die Forderung aber vor Erlass eines MBs ausgebucht, falls du o2 gegenüber von vorneherein immer klar machst, dass du gegen einen MB Widerspruch einlegen wirst. Ich empfehle etwas in der Art: "Bitte reichen Sie gleich Klage ein, da der Erlass eines Mahnbescheids, gegen den ich natürlich Widerspruch einlege, Ihnen nur Aufwand und Kosten verursacht. Um die Angelegenheit möglichst schnell abschließen zu können, sollten wir die Angelegenheit direkt im streitigen Verfahren klären lassen."

Es ist wesentlich einfacher, sich verklagen zu lassen als selbst zu klagen; insbesondere wenn die gegnerische Partei o2 heißt. Wegen drei Euro fünfzig klagen die nicht.
 

icediver

Erfahrenes Mitglied
15.11.2009
1.001
0
Also ich sehe, jeder hat so seine eigenen Wege die er gehen würde in so einer Sache.

Ich werde jedenfalls nichts mehr über Händler oder Dritte machen, das ist es mir nicht wert. (n)
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.735
2.272
Ich werde jedenfalls nichts mehr über Händler oder Dritte machen, das ist es mir nicht wert. (n)

Du weißt doch gar nicht, wer von den beiden, Händler oder o2, der Saftladen ist. Gleich zu sagen, "ich mache nichts mehr über Händler", finde ich die falsche Konsequenz. Dazu haben die Händler einfach zu gute Konditionen, um zu diesem Vertriebsweg kategorisch nein zu sagen. Schau mal im Telefon-Treff - die Mobilfunk-Community Dort gibt es Händlerbewertungen und man weiß eigentlich vorher ziemlich genau, wer was drauf hat. Und Händler, die negativ auffallen, werden vom Admin gekickt, d.h. i.d.R. sind dort nur seriöse Händler unterwegs, die ihr Geschäft verstehen. Ich hatte schon mit einigen dort zu tun und ausnahmslos gute Erfahrungen gemacht. Was ich von o2 nicht behaupten kann ;)
 
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Reaktionen: kexbox

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.310
2.480
Neuss
www.drboese.de
Das von Dir genannte Urteil des LG Kiel und ein weiteres vom AG Montabaur vom 15.01.2008.

Wenn Du also in Kiel oder Montabaur wohnst, hast Du Glück.
Ansonsten kann es Dir passieren, dass Du selber vor Gericht ziehen musst und dann unter Umständen ein "etwas anderes" Urteil bekommst.

Nein, leider erneut nicht. Die beiden Urteile sind zur ALTEN Rechtslage ergangen. Damals war es unklar, nun ist es klar und man ist keinem Gericht "ausgeliefert".

Zu dem Ratschlag bzgl. der Stornierung von Lastschriften: Die Forderungen sind teilweise berechtigt, nämlich für den genutzten Zeitraum. Also würde ich es tunlichst unterlassen, da - ohne vorherige Aufforderung zur Rückzahlung mit Fristsrtzung - da etwas zurückzubuchen.

Du hast 6 Wochen + x Zeit, um Lastschriften zu stornieren, also nichts übereilen.

Bezgl. Händlern stimme ich wizzard vollkommen zu. Ich LIEBE Händler. Auch die Onlineshops und Fußgängerzonenläden mit der Marke "o2" drauf sind nicht "o2 direkt", also oft keinen deut besser. Bei TT kann man auch mal mit einem Händler ins Klo greifen (dann, wenn man Probleme hat), aber überwiegend habe ich gute Erfahrungen gemacht.

Es bleibt beim oben Gesagten: Widerrufe bringen ein eingefahrenes "Programm" aus dem Tritt, da kann mal was danbengeben. Kläre alles ab sofort schriftlich und du wirst sehen, dass sich eine Lösung finden wird.

grüße
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.524
4.501
München
Es ist wesentlich einfacher, sich verklagen zu lassen als selbst zu klagen; insbesondere wenn die gegnerische Partei o2 heißt. Wegen drei Euro fünfzig klagen die nicht.

Aber auf ganz blöd schreiben die Dir einen negativen Eintrag in Deine Schufa rein, da würde ich in jedem Fall aufpassen...
 

icediver

Erfahrenes Mitglied
15.11.2009
1.001
0
Okay, also erstmal danke an alle für die Ratschläge.

Bei dem Telefontreff habe ich mich heute schon angemeldet und werde da mir evtl. auch nochmal Rat holen. Geld zurückholen werde ich erstmal nicht bis ich eine Stellungnahme vom Händler und von O2 habe. Händler rufe ich morgen an, Mail an O2 ebenfalls morgen.

Ich will auch gar nicht alle Händler über einen Kamm scheren aber ihr kennt das vielleicht, wenn man da gerade so einen Ärger hat, dann neigt der eine oder andere dazu mal so etwas loszuwerden und ich denke wenn die Sache sich klärt dann bin ich auch wieder milde gestimmt. Das Portal war übrigens handys-mobile.de und ich habe mit denen zuvor nur gute Erfahrungen gemacht. Ich halte euch auf dem Laufenden.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.735
2.272
Aber auf ganz blöd schreiben die Dir einen negativen Eintrag in Deine Schufa rein, da würde ich in jedem Fall aufpassen...

Schufa trägt ab MB ein und der Eintrag ist nur zulässig, wenn der MB rechtskräftig geworden ist, d.h. wenn du Widerspruch gegen den MB eingelegt hast, können bzw. dürfen sie ihn nicht eintragen. Sollte es dennoch passieren, genügt ein Klick auf den "Rückfrage-Button" "MB nicht rechtskräftig" und der Eintrag wird nach kurzer Zeit gelöscht; entweder, weil o2 einräumen muss, vorschnell den Eintrag veranlasst zu haben oder sich gar nicht rückmeldet; in dem Fall nimmt die Schufa den Eintrag von sich aus raus.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.310
2.480
Neuss
www.drboese.de
Schufa trägt ab MB ein und der Eintrag ist nur zulässig, wenn der MB rechtskräftig geworden ist

Das trifft so nicht zu, es gibt auch "weiche" Negativmerkmale (Zahlungsverzug). Außerdem reden wir hier nicht lediglich über die rechtliche Lösung sondern auch über die, die am wenigsten Ärger auf dem Weg zum Ziel mit sich bringt. Natürlich kann man Einträge löschen lassen, aber 1. ist unklar, wie sich soetwas auf den Score - auch nach Löschung - auswirkt und 2. ist es mit "Rennerei" verbunden.

Kexbox
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.735
2.272
Das trifft so nicht zu, es gibt auch "weiche" Negativmerkmale (Zahlungsverzug). Außerdem reden wir hier nicht lediglich über die rechtliche Lösung sondern auch über die, die am wenigsten Ärger auf dem Weg zum Ziel mit sich bringt. Natürlich kann man Einträge löschen lassen, aber 1. ist unklar, wie sich soetwas auf den Score - auch nach Löschung - auswirkt und 2. ist es mit "Rennerei" verbunden.
Kexbox

Ich will jetzt nicht behaupten, dass ich es besser weiß, aber nach meinem Kenntnisstand wird Zahlungsverzug nicht eingetragen. Ebenfalls dürfen bestrittene oder streitige Forderungen nicht eingetragen werden.

Als weiche Negativmerkmale kenne ich nur Kündigung von Konto, Kredit oder Kreditkarte seitens einer Bank und seitens von Mobilfunkunternehmen nur Löschung einer SIM durch Kündigung des Mobilfunkvertrages, was aber hier nicht erfolgen kann, da die SIM bereits deaktiviert ist und der Vertrag gar nicht mehr besteht.

Grundsätzlich gebe ich dir natürlich Recht; man muss es nicht darauf anlegen. Auf der anderen Seite finde ich allerdings, dass das Thema Schufa in der allgemeinen Diskussion total überbewertet wird und der Score ist auch nur dann interessant, wenn du einen Online-Kredit beantragst, weil die dich nicht kennen und sie kein eigenes Rating vornehmen.

Bei der Gelegenheit möchte ich allerdings nicht versäumen, auf die Möglichkeit des Schufa Online-Zugangs hinzuweisen. Manchmal sind schon ein paar falsche oder total veraltete Einträge drin (ich spreche nicht von Krediten, die ja noch über die Tilgung hinaus stehen bleiben) und wenn man Onlinezugang hat, kann man sie mit einem Mausklick löschen lassen.
 

icediver

Erfahrenes Mitglied
15.11.2009
1.001
0
So update:

Anfang der Woche habe ich mit dem Händler telefoniert. Er hat den Widerruf an O2 gefaxt, dieser wurde aber abgelehnt. Daraufhin sagte er, er hätte das ganze nochmal gefaxt und warte nun auf eine Reaktion. Das war am Wochenbeginn. Man draf gespannt sein.