In Holland geblizt worden?!

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odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
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Z´Sdugärd
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Nein! Kein typisches Jammerposting, sondern nur ne Frage:

Gestern ruft mich +1 an mit den Worten "Warum bekommst du Post von einem Holländischen Inkasso Büro?".:confused:

Gut war ein Strafzettel. In Venlo mit 56km/h geblizt worden. Fahrzeug stimmt, Tatzeit stimmt, bin ich auch auf dem Bild. Die 42€ hab ich glaub auch noch übrig. Mir gehts nur da drum: Blitzen die im Nachbarland mit UV Licht? Also das man es nicht merkt? Ich bin mir nämlich nicht bewust das es mich erwischt hat. Auch mein Kollege der daneben gesessen hat der hat nix gemerkt. Wird ja in Deutschland in Tunnel etc gerne mit neuen UV Blitzern gearbeitet. In Holland auch?
 

powder8

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28.06.2012
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DUS ALC
Da hier auch auch Experten sind.

In NL braucht es ja keinen Bild des Fahrers, da dort die Halterhaftung gilt.

Warum kann NL vor einem DE Gericht eine Forderung durchsetzten, die es bei uns nicht gibt?

Auf dem Schreiben aus NL wird erklärt das es sonst aus DE Amtshilfe gibt.
 
F

feb

Guest
Alle mir in D und Umgebung bekannten Blitzer fotografieren nicht mit UV (Ultraviolett)- Blitz, sondern mit IR (InfraRot)- Blitz. Bei älteren Geräten sieht man noch einen dunkelroten Blitz, neuere Geräte arbeiten mit einem noch langwelligeren Infrarotlicht, das tatsächlich nicht (oder kaum mehr) wahrnehmbar ist.
 
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odie

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30.05.2015
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Z´Sdugärd
Alle mir in D und Umgebung bekannten Blitzer fotografieren nicht mit UV (Ultraviolett)- Blitz, sondern mit IR (InfraRot)- Blitz. Bei älteren Geräten sieht man noch einen dunkelroten Blitz, neuere Geräte arbeiten mit einem noch langwelligeren Infrarotlicht, das tatsächlich nicht (oder kaum mehr) wahrnehmbar ist.

OK ob nun UV oder IR sei dahin gestellt. Also auf gut Deutsch: Ist nicht zu sehen wen es dich erwischt...Danke!
 

malone

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11.05.2015
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Die machen neben Blitzern auch Lasermessungen und Section Control mit Kameras. Da merkt man gar nix bis der Brief nach Hause komnt. Wer nicht zahlt, wird ab 70 € auch in D verfolgt und oder bei Wiedereinreise in NL. Auch beim Flughafenzoll und der Grenzkontrolle. Näheres wissen die Anwälte.
 
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TheDude666

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02.05.2012
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ARN
Warum kann NL vor einem DE Gericht eine Forderung durchsetzten, die es bei uns nicht gibt?
Wäre ja noch schöner wenn nationale Gesetze für Ausländer nicht gelten würden. Zahlen und fröhlich sein. Die Nachbarn lachen im übrigen über unsere Strafen.
 
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DrThax

Administrator & Moderator
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10.02.2010
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EDLE 07
Erstmal sollte man klären ob er überhaupt in Holland war, oder ob es in einer anderen Provinz der Niederlande passiert ist. Danach wäre zu klären ob es sich wirklich um ein holländisches Inkassobüro handelt ;)
Selbst meine niederländischen Kunden, die nicht aus der Provincie Holland sind, verwenden beides immer mal wieder synonym.
Scheint also nicht ganz so schlimm zu sein... ;)
 
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Tecci79

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10.10.2011
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In NL braucht es ja keinen Bild des Fahrers, da dort die Halterhaftung gilt.
Warum kann NL vor einem DE Gericht eine Forderung durchsetzten, die es bei uns nicht gibt?

Können Sie nicht.

FAZ.de meinte:
Besonderheiten gibt es für die Staaten, in denen im Gegensatz zu Deutschland eine reine Halterhaftung besteht, wie beispielsweise in Österreich, Frankreich oder den Niederlanden. Hier kann die Bewilligung eines zulässigen Vollstreckungshilfe-Ersuchens vom Bundesamt für Justiz abgelehnt werden, weil der Betroffene in dem ausländischen Verfahren nicht einwenden konnte, dass er für die zugrundeliegenden Handlungen nicht verantwortlich ist. Ergehen ausländische Verfügungen aufgrund der dort gültigen sogenannten Halterhaftung - der verantwortliche Fahrzeugführer konnte nicht ermittelt werden, der Fahrzeughalter haftet deshalb -, so werden diese in Deutschland nicht anerkannt. Die Halterhaftung ist in Deutschland verfassungswidrig.

Analoges gilt IMHO für die "Geschwindigkeitsmessung durch Amtsauge" in AT.

Aber für diesen Fall ja unerheblich.
 
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MANAL

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29.05.2010
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Dahoam
Alle mir in D und Umgebung bekannten Blitzer fotografieren nicht mit UV (Ultraviolett)- Blitz, sondern mit IR (InfraRot)- Blitz. Bei älteren Geräten sieht man noch einen dunkelroten Blitz, neuere Geräte arbeiten mit einem noch langwelligeren Infrarotlicht, das tatsächlich nicht (oder kaum mehr) wahrnehmbar ist.

Das Alter des Blitzers sagt eigentlich nichts darüber aus. In München wurde eine nagelneue Blitzersäule am McGraw-Graben aufgebaut, der blitzt noch sichtbar (habe es selber nicht getestet, aber irgendeiner weiter vorne hat es mal blitzen lassen ;) ). Die ganzen Blitzer die in den Tunnel vom Mittleren Ring verbaut wurden sind dagegen nicht sichtbar.
 

airhansa123

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03.11.2012
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13
Ich empfehle statt lange rumzudiskutieren schnell zu zahlen. Im Schreiben des Centraal Justitieel Incassobureau dürfte bei genaueren hinschauen auch angegeben sein, um wieviel teurer es mit welcher Frist beim Nichtbezahlen wird. Sofern du nicht einen "NL-EXIT" für dich planst, d.h. die Niederlande nie zu mehr betreten, rate ich dringend zur schnellen Zahlung.
 
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Flying Lawyer

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09.03.2009
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ich empfehle statt lange rumzudiskutieren schnell zu zahlen. Im Schreiben des Centraal Justtieel Incassobureau dürfte bei genaueren hinschauen auch angegeben sein, um wieviel teurer es mit welcher Frist beim Nichtbezahlen wird. Sofern du nicht einen "NL-EXIT" für dich planst, d.h. die Niderlande nie zu mehr betreten, rate ich dringend zur schnellen Zahlung.

Das ist auch bei uns durchsetzbar. Wenn Du nicht zahlst, kommt die Post von der zuständigen Bezirksregierung (oder wer in Deinem Bundesland auch immer dafür zuständig sein sollte).
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
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MUC, BSL
Das Alter des Blitzers sagt eigentlich nichts darüber aus. In München wurde eine nagelneue Blitzersäule am McGraw-Graben aufgebaut, der blitzt noch sichtbar (habe es selber nicht getestet, aber irgendeiner weiter vorne hat es mal blitzen lassen ;) ). Die ganzen Blitzer die in den Tunnel vom Mittleren Ring verbaut wurden sind dagegen nicht sichtbar.

Die Verbauen am McGraw wohl noch Blitzer aus Altbeständen... grade da sollen die ja ab und an mal abgeflext worden sein ;)
 

powder8

Erfahrenes Mitglied
28.06.2012
284
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DUS ALC


Danke. Vollstreckung also nein. Woher bekommt NL dann die Halterdaten? Ein Auskunftsrecht gibt es? Wenn es nur ein Foto des PKW OHNE Fahrer gibt.

6. Werden auch Fälle der sog. Halterhaftung vollstreckt?Prinzipiell nein. Das Bundesamt für Justiz hat ein ausländisches Ersuchen zurückzuweisen, wenn gegen die betroffene Person eine Sanktion vollstreckt werden soll, ohne dass es auf ihr Verschulden ankam. Dies betrifft insbesondere die Fälle der sogenannten Kfz-Halterhaftung, bei denen ein Fahrzeughalter sanktionsrechtlich in Anspruch genommen wird, auch wenn nicht erwiesen ist, dass er selbst den Verkehrsverstoß begangen hat. Die betroffene Person muss in diesen Fällen jedoch dem BfJ mitteilen, dass sie nicht verantwortlich ist, weil ein Fall der Halterhaftung vorliegt und (s. Frage 5, letzter Anstrich).
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.127
3.028
Z´Sdugärd
Ich empfehle statt lange rumzudiskutieren schnell zu zahlen. Im Schreiben des Centraal Justitieel Incassobureau dürfte bei genaueren hinschauen auch angegeben sein, um wieviel teurer es mit welcher Frist beim Nichtbezahlen wird. Sofern du nicht einen "NL-EXIT" für dich planst, d.h. die Niederlande nie zu mehr betreten, rate ich dringend zur schnellen Zahlung.

Schon passiert ;) Wiegesagt wegen sowas mach ich da kein Fass auf, dafür ist mir meine Zeit zu schade.

Inkassobüro ist gut. Das ist die Zahlstelle der niederländischen Justiz - bei uns würde man sagen "Gerichtskasse".

Ja aber Gerichtskasse würde ggf auf meine Frau weniger Panik verusachen wie ein "Incassobureau"
;)