Wem gehört (m)eine Handynummer? - Arbeitgeber oder mir?

ANZEIGE

bursche99

Erfahrenes Mitglied
14.07.2011
2.831
601
MUC, near OBAXA
ANZEIGE
Servus,
Bei mir steht demnächst ein Jobwechsel an und mein AG (amerikanischer Konzern, deutsche GmbH) zickt was die Portierung der Handynummer auf mich persönlich / meinen neuen Vertrag betrifft. "blabla, customer facing roles, keep number with the company, blabla company policy".
Die Handy-Nummer habe ich selber mit zu dem AG "gebracht" (d.h. es war schon meine bevor ich bei dem AG unterschrieb), natürlich hat der AG die Kosten / Verträge bezahlt die vergangenen Jahre.
Ist eine Nummer personenbezogen, d.h. kann ich irgendeinen geltend machen dass das meine Nummer ist (allein schon weil ich sie mitgebracht hatte), oder geht durch die Zahlung der Leistung der Anspruch auf den AG über?
Mein aktueller Chef meinte, am besten wäre es wenn es da eine wie auch immer geartete Regelung / Rechtsprechung gäbe, dann wäre das mit der company policy hinfällig. ("fight the policy...avoid approvals".)
Kennt sich da jemand aus mit?
Danke,
 

bursche99

Erfahrenes Mitglied
14.07.2011
2.831
601
MUC, near OBAXA
achso ja, die Nummer "gehört" niemanden, bzw. der Bundesnetzagentur (oder so ähnlich).
Was mich interessiert ist die praktische Handhabung, kann ich meinen AG zur Herausgabe / Zustimmung zur Portierung "zwingen"?
 

maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.785
19
Über die Nummer verfügen kann der Vertragsinhaber. Bist du Vertragsinhaber und dein Arbeitgeber nur Rechnungsempfänger oder ist dein Arbeitgeber beides?

Bei uns läuft das so, dass die Geschäftsleitung dem MA schriftlich bestätigt, dass die Rufnummer bei Ende des Arbeitsvertrags vom Mitarbeiter wieder "zurückportiert" werden darf und der Arbeitgeber dazu alle notwendigen Formulare etc. unterzeichnet. Dadurch ist das schon vorab geklärt und es kommt nicht zu so unschönen Situationen wie bei dir.
 

PBN

Erfahrenes Mitglied
12.09.2016
609
0
GRZ
ich würde die damalige Portierung als Nachweis einbringen, dass du die Nummer mitgebracht hast, vielleicht reagiert man auf das besser.

Grundsätzlich glaub ich aber dass du kein Recht ableiten kannst, da du ja die Nummer der Firma übertragen hast und die jetzt Eigentümer sind.
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.600
503
Hängt ja wohl sehr vom Arbeitgeber, Branche, Größe, .... ab.

Die sicherste Bank ist immer geschäftliches Telefon strikt vom privaten zu trennen, also zwei mitzuführen.

das ist im Zeitalter von ausladenden Smart Phones leider umständlich zwei Geräte mitzuschleppen.

Bei uns ist aus Sicherheitsgründen nur die Arbeitgeberseitige Konfiguration auf vom Arbeitgeber bereitgestellten und bezahltem Gerät erlaubt. Auch 'bring your own device' ist nicht möglich. Hätte gerne das nicht so prickelnde Arbeitgeberhandy' gegen mein abgelegtes Apple 6 getauscht und auch nichts gegen die Rekonfiguration gehabt, aber: will man nicht - bin nicht der Einzige.

Flyglobal
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.600
503
achso ja, die Nummer "gehört" niemanden, bzw. der Bundesnetzagentur (oder so ähnlich).
Was mich interessiert ist die praktische Handhabung, kann ich meinen AG zur Herausgabe / Zustimmung zur Portierung "zwingen"?

Vertrag läuft / lautet auf den AG.

Das ist leider ein spezifischer Fall, weil historisch schon lange der Fall.

Verstehe ich das richtig, dass das kein neuer 'Konzern' ist sondern eine neue Geschäftseinheit des alten Konzerns?

In jedem Fall, es wäre zu überlegen, dass du über eine Trennung , bzw. parallele Verwendung eines privaten und dienstlichen Mobiltelefons hinsteuerst, denn so was wird dann immer wieder passieren.
Die Frage wäre: welche Nummer wäre besser: Die jetzige privat behalten (weil damals ja eingebracht) und der Arbeitgeber holt sich eine neue, oder du verwendest eine neue private mit privatem Vertrag.

Auf Dauer sehe ich das nicht gut in der Gemengenlage, weil ein US Konzern da sehr bockig sein kann. Es ist auch irgendwie übertrieben darüber zu streiten.


Flyglobal
 

nemix

Erfahrenes Mitglied
02.07.2015
472
8
Irgendwann macht das 2 Telefone rumschleppen keinen Spaß mehr. Hab meine alte private Nummer vor 4 Jahren auf Prepaid umgestellt und eine Weiterleitung aufs Firmenhandy gemacht.
Da du in einem Konzern bist, würde ich mal versuchen mit den Leuten zu reden die eure Verträge verwalten. Evtl. geht da etwas auf dem unbürokratischen Weg, ansonsten bleibt dir vermutlich nur Anwalt und als Nachweis das du die Nummer eingebracht hast. Dann brennst du aber alle Brücken nieder...
 
J

jsm1955

Guest
Ich trenne nicht, weil mein AG die private Nutzung in angemessenem Umfang ausdrücklich duldet. Dass ich im Falle des AG-Wechsels die Nummer abgeben müsste ist mir klar. Allerdings habe ich die Nummer auch nicht wie der OP eingebracht.
Neuerdings vergibt mein AG übrigens semantische Nummern aus einem Block, der Teile der Festnetznummer mached. Damit muss man nur eine Nummer pro MA kennen. Es ist für mich nachvollziehbar, dass der AG sich diesen Block nicht zerschießen lassen möchte.
 

abvvgold

Erfahrenes Mitglied
28.06.2016
982
145
DUS
Kannst du dich bei (ehemaligen) Kollegen mal umhören, wie dein (zukünftig ehemaliger) Arbeitgeber diese Situation bei ihnen gehandhabt hat?

Sollte der Arbeitgeber die Rufnummern-Mitnahme nach privat "immer mal wieder" - drei, vier, fünf Mal - erlaubt haben, so könntest du dich auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz berufen?
 

bursche99

Erfahrenes Mitglied
14.07.2011
2.831
601
MUC, near OBAXA
Plain simple, ich verlasse meinen AG (amerikanischer Konzern) und der will mir die Nummer nicht rausrücken.
Da ich die Nummer damals in das Arbeitsverhältnis mit "eingebracht" habe rechne ich mir ein gewisses Recht auf die Nummer zu, aber wie einige schon sagten wird es mühsam und zach darüber zu streiten.
Dachte / hoffte halt dass es da eine pauschale Rechtssprechung gäbe à la "Nummer ist personenbezogen", bei (geduldeter) Privatnutzung steht das Interesse des AG hintan... (oder so)
Hatte halt gehofft dass da was (einfaches) wäre, sieht aber nicht so aus.
 

TheDude666

Erfahrenes Mitglied
02.05.2012
2.455
371
ARN
Warum sollte die Nummer dir gehören? Wenn du diese dienstlich benutzt hast haben diese u.U. auch deine Geschäftspartner/Kunden. Für diese ist dann die Nummer direkt mit deinem Arbeitgeber gedanklich verbunden, weil Sie wollen dich ja in der Funktion als Arbeitnehmer erreichen, nicht privat.

Bei einem doch recht guten Arbeitsverhältnis, selbst bei Weggang, sollte es für die Firma doch kein Problem sein die Nummer wieder abzugeben. Ausgenommen natürlich, dass du regen Kundenkontakt hattest und die Angst besteht, dass nun alle Kunden weiterhin dich kontaktieren, während du bei einer anderen Firma arbeitest.
 

Arsenic

Erfahrenes Mitglied
13.02.2018
639
0
Das der AG die Nummer nicht rausrueckt ist ja wohl sonneklar wuerde ich auch nicht machen. Man stelle sich mal vor der Mitarbeiter wechselt zum Konkurrenten und die alten Kunden rufen immer schoen an.
 
  • Like
Reaktionen: Ed Size und H.Bothur

travelben

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
3.273
44
MUC
Mal ganz ehrlich, was ist an der Nummer so wichtig?
In der heutigen Zeit ist das eine Whatsapp/SMS/Telegram/etc. und alle haben Deine neue Nummer.
Also sehr easy.

Zumal Du ja eh ein neues Telefon brauchst, weil Du ja sicherlich nicht auch Dein eigenes Telefon damals mitgebracht hast.

Ich kann mir nur zwei Gruende vorstellen, dass Dir die Nummer so wichtig ist:

A) Du moechtest die Kunden/Kontakte mitnehmen.
Auch dann verfahre wie oben beschrieben und informiere alle noch darueber bevor Du die Nummer nicht mehr hast.

B) Du hast irgendeine super tolle Nummer (z.B. 0190 66 66 66).
Ganz ehrlich, wer braucht das heute noch? Niemand achtet mehr auf Nummer. Einmal abgespeichert sucht man eh nur nach Namen.


Fuer die Zukunft empfehle ich Dir:
Berufliches und Privates strikt zu trennen. Hat auch den Vorteil, dass man das dienstliche Telefon mal ausmachen kann und trotzdem privat erreichbar ist.
Von Work-Life-Balance mal ganz zu schweigen.

Auch empfehle ich NICHT eine Dual Sim Karte zu nehmen. Ist wieder eine Vermischung und man ist immer ueber beide Nummer erreichbar oder ueber beide nicht erreichbar.
Einziger Vorteil ist es, dass man nur ein Device hat.

Daher: zwei Devices und weniger Stress
 

Funtracer

Erfahrenes Mitglied
05.12.2014
1.851
797
ZQH
Auch empfehle ich NICHT eine Dual Sim Karte zu nehmen. Ist wieder eine Vermischung und man ist immer ueber beide Nummer erreichbar oder ueber beide nicht erreichbar.
Er meint ein Dual-Sim-Gerät, keine Dual-Sim-Karte. Damit hat man zwar beide Nummern ständig dabei, kann aber die Erreichbarkeit individuell steuern, je nach Gerät auch für bestimmte Anrufergruppen je nach Uhrzeit usw. Das ist sehr bequem.
 
  • Like
Reaktionen: travelben und PAXfips

maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.785
19
Da ich die Nummer damals in das Arbeitsverhältnis mit "eingebracht" habe rechne ich mir ein gewisses Recht auf die Nummer zu
Problem wird sein, dass du bei der damaligen Portierung einem Inhaberwechsel ausdrücklich zugestimmt hast. Vermutlich hast du sogar ein entsprechendes Formular unterschrieben. Meiner Meinung nach darf der AG dann mit der Nummer machen was er möchte - außer es wurde an anderer Stelle zwischen Dir und dem AG etwas anderes vereinbart.
 
  • Like
Reaktionen: peter42 und bursche99

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
Das der AG die Nummer nicht rausrueckt ist ja wohl sonneklar wuerde ich auch nicht machen. Man stelle sich mal vor der Mitarbeiter wechselt zum Konkurrenten und die alten Kunden rufen immer schoen an.

Steinzeitdenken!

Erstens macht ein vernünftiger AG den Wechsel und die neuen Kontaktdaten bei Kunden bekannt, zweitens kann der AN auch jeden seiner Kunden auch mit einer neuen Nummer kontaktieren und im diese mitteilen wenn das sein Bestreben wäre.

Es geht hier um persönliche Dinge und für mich absolut nachvollziehbar. Also ich würde streiten, und bei der Sachlage dass die Nummer ja bereits vor dem Dienstverhältnis die des OP war denke ich, dass die Chancen für den AN auch am Rechtsweg nicht null wären. Vielleicht reicht ja schon ein höfliches Anwaltsschreiben.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.442
8.726
FRA/QKL
Quelle? Wenn ein AG meinen Internet Anschuss zuhause bezahlt gehört ihm dann meine IP Adresse? Ich denke der AG hat auch die Initialen Freischaltungskosten der Nummer nicht übernommen...

Vielleicht möchte der TO auch noch seine email Adresse mitnehmen. Weil, hat zwar der AG bezahlt, aber wo kämen wir da hin wenn der AG ein Anrecht auf die Email Adresse geltend machen würde. Ist ja sicherlich irgendwie mit dem Namen des TO verbunden und der Name gehört schließlich dem TO... :doh:
 

PAXfips

Erfahrenes Mitglied
15.12.2016
1.934
403
HAM
Wer sich als AG Gedanken dazu macht.. wir haben das inzwischen so geloest, dass die publizierten Rufnummern in einem Sipgate Block sind und wir das dann individuell (Verfuegbarkeit, Zeit uswusf) auf unterschiedliche "tatsaechliche" Nummern weiterleiten.

Dazu noch ein Dual-SIM-Geraet, dass SIMs deaktivieren/muten kann und dann klappt's auch mit der "Balance".

OnT: wenn der AG bockt, keine Chance.