Wer kennt sich mit "Verordnung über Krankenbeförderung" aus

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Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
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Hallo,
meine Mutter wurde letztens vom Krankenhaus zur Uni-Klinik verlegt.
Per Taxi.
Nun schickt der Taxi-Unternehmer mir eine Privatrechnung ins Haus, Begründung: Kasse (gesetzliche) verweigert die Erstattung.
Rückfrage meinerseits bei der Kasse ergab: Wir verweigern, weil von einer Fachabteilung zur gleichen Fachabteilung verlegt wurde und keine Medizinische Begründung aufgeführt ist.
Der Taxler möchte natürlich seine Kohle haben, würde ich ihm auch überweisen, aber die Kasse hat zugesichert das, wenn die Begründung nachgeliefert wird, auch gezahlt wird. Eine Erstattung zu meinen Gunsten ist ohne weiteres nicht vorgesehen und muss erst durch den obersten abgezeichnet werden. Also werde ich einen Deivel tun und in Vorkasse treten.
Zweitens, die medizinische Begründung hat in den Händen der Taxifirma nichts verloren, allerdings müsste diese doch mit der Bescheinigung erneut bei der Kasse einreichen?
Alle bekloppt, irgendwie...
 

Oggy512

Aktives Mitglied
09.01.2017
194
0
SCN/FRA
Dürfte schwierig werden. Taxi wird von den KK nur noch in Ausnahmefällen bezahlt. Und diese Ausnahmen müssen medizinisch (von einem Arzt) begründet werden.
Unterschied ist, wenn der Patient so krank ist, dass er ohne med. Betreuung nicht transportiert werden kann. Dann fährt in leichteren Fällen ein KTW und in schwereren (Not)Fällen ein RTW und das zahlt die KK.
Eine Taxifahrt wird nur noch bezahlt, wenn die Fahrt mit den Öffis (aus med. Sicht) nicht zumutbar ist, z.b. weil jmd massive Angstzustände und/oder Panikattacken hat.

Ohne jetzt also die genaue Krankengeschichte zu kennen, wage ich zu behaupten, dass du für die Fahrt zahlen musst.... Sofern der Arzt nicht eine gute Begründung liefern kann/will/wird.
 
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janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.974
1.033
DUS, HAJ, PAD
... Taxi wird von den KK nur noch in Ausnahmefällen bezahlt. ...

Bei Gesamtfahrtkosten von 5.52 Mrd Euro der GKV letztes Jahr ist das immer noch ein ganz schöner Batzen und um mehr als 1 Mrd. Euro gestiegen seit 2013. Das sind auch ebensovil Euro wie für Zahnersatz und Früherkennung zusammen.

https://www.gkv-spitzenverband.de/g...nd_grafiken/gkv_kennzahlen/gkv_kennzahlen.jsp

Bin auch skeptisch ob du das Geld im KV Dschungel je wieder sehen wirst wenn du es erst einmal bezahlt hast.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Eine Taxifahrt wird nur noch bezahlt, wenn die Fahrt mit den Öffis (aus med. Sicht) nicht zumutbar ist, z.b. weil jmd massive Angstzustände und/oder Panikattacken hat.

Wie sieht es aus, wenn auf der Strecke vom Arzt nach Hause keine Öffentlichen Verkehrsmittel fahren? 20km über Land, für eine Darmspiegelung? Nur mal so Interessehalber.
 

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.743
1.180
Howard Johnson
Wie geschrieben, Mutter war bereits stationär im KKH und wurde zur Uni-Klinik verlegt weil das erste KKH sich die OP nicht zugetraut hat.

Uiuii, geil. Dann muß eigentlich das verlegende KH zahlen. Also "muß" ist aber variabel.

Welches Bundesland?

Gab es einen "Taxischein" oder eine ärztliche Transportanweisung? Hat das verlegende KH einen Vertrag mit Taxiunternehmen?
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Welches Bundesland?

NRW --> NS


Gab es einen "Taxischein" oder eine ärztliche Transportanweisung?

Gab es in Form der Verordnung des Krankentransportes

Hat das verlegende KH einen Vertrag mit Taxiunternehmen?

???Keine Ahnung

Übrigens schreibt mir jetzt der verlegende Chefarzt eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Krankenkasse, kann ich morgen abholen
 

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.743
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Howard Johnson

Oggy512

Aktives Mitglied
09.01.2017
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SCN/FRA
Wie geschrieben, Mutter war bereits stationär im KKH und wurde zur Uni-Klinik verlegt weil das erste KKH sich die OP nicht zugetraut hat.

Nunja, wie gesagt, solange keine fachlich med. Betreuung notwendig ist und es keinen Ausschlussgrund für die Öffis gibt, dann muss die KK auch das Taxi nicht zahlen.
Dass das nicht zwingend fair ist, ist mir sehr wohl bewusst.
Wenn du dich jeden Tag völiig zu säufst, jeden Tag unter der Brücke besoffen einpennst und dich jeden tag ein (anderer) Passant findet und die Rettung ruft, dann kommt jeden Tag die Rettung und jeden Tag zahlt das die KK.... Fair ist anders, aber (noch) ist das deutsche Gesundheitssystem nunmal so aufgebaut.
 
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Oggy512

Aktives Mitglied
09.01.2017
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SCN/FRA
Wie sieht es aus, wenn auf der Strecke vom Arzt nach Hause keine Öffentlichen Verkehrsmittel fahren? 20km über Land, für eine Darmspiegelung? Nur mal so Interessehalber.

Weiß ich nicht sicher, aber auch da glaube ich, dass ne KK nicht (zwingend) zahlen muss. Wenn du mit dem eigenen Auto fährst, kannst du die Spritksoten ja auch nicht abrechnen, nur weil kein Bus gefahren ist.
Der Dreh und Angelpunkt ist letztlich immer, dass ein Arzt feststellen muss, dass eine bestimmte (und nur diese) Transportart notwendig ist. Wenn du für dich entscheidest, dass du jetzt mit dem Taxi fährst, weil es sonst zu umständlich ist/lange dauert oder was auch immer, dann ist das keine medizinische Indikation für nen Taxitransfer und damit auch kein Grund für die KK zu zahlen...
Wenn du aber zu deinem Hausarzt gehst und der nen KTW für dich bestellt, dann zahlt die KK wieder...
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Der Dreh und Angelpunkt ist letztlich immer, dass ein Arzt feststellen muss, dass eine bestimmte (und nur diese) Transportart notwendig ist.

Nochmals zur Info, der Taxi Transport wurde nicht selbst gewählt um das eigene Auto zu schonen.

Meine Mutter lag bereits mehrere Tage stationär im KKH, es war kein zeitkritischer Zustand der einen RTW oder Hubschraubereinsatz notwendig gemacht hätte. Allerdings sollte es doch zügig von KKH A nach KKH B gehen ohne Umwege. Wenn man im KKH liegt sollte eigentlich klar sein das man krank ist und nicht mit Öffis durch die Gegend gondelt.
Da KKH A ein Verbund mit KKH B bildet (normales KKH und Uni-KKH) sind diese Verlegefahrten mit Sicherheit nicht die große Ausnahme sondern eher die Regel.
 

Andreas91

Erfahrenes Mitglied
30.03.2015
1.187
2
Traurig, was die Krankenversicherung hier rummacht. Darf man nach der Höhe der Taxirechnung fragen?

Wahrscheinlich übersteigen die ganzen Bürokratie-Kosten und hin und her effektiv gar die Taxikosten. Da hab ich noch garnicht alles miteinbezogen aus volkswirtschaftl. Sicht (deine Zeit geht ja auch drauf, usw.).
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.909
608
CGN
wer hat auf welcher Grundlage denn überhaupt das Taxi gerufen? Das abgebende Krankenhaus? Oder Du/Deine Mutter? Und wenn Ihr: Ihr habt einen Transportschein bekommen, bei der Bestellung darauf hingewiesen, dem Taxifahrer den Schein gegeben - und der kann ihn jetzt nicht abrechnen?
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
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PS: Über wieviel Geld reden wir hier überhaupt?

Traurig, was die Krankenversicherung hier rummacht. Darf man nach der Höhe der Taxirechnung fragen?
Die Antwort: 145,-- Euro

KrankenTransportWagen wäre wohl dienlich gewesen.
Warum? Der Taxifahrer hat Muttern mit solch einem Transportrollstuhl im Zimmer abgeholt, ihre Sachen unter den Arm geklemmt und nach unten zu seinem Taxi geschoben. Auch wenn es einem dreckig geht muss nicht gleich das Pflegepersonal mit an Bord sein

wer hat auf welcher Grundlage denn überhaupt das Taxi gerufen? Das abgebende Krankenhaus? Oder Du/Deine Mutter? Und wenn Ihr: Ihr habt einen Transportschein bekommen, bei der Bestellung darauf hingewiesen, dem Taxifahrer den Schein gegeben - und der kann ihn jetzt nicht abrechnen?

Das Taxi wurde durch das KKH geordert, dem Fahrer wurde die Verordnung in die Hand gedrückt und der Chef hat ihn wieder von der Kasse zurückbekommen mit der Begründung das man aufgrund fehlender Medizinischer Begründung nicht zahlt
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.603
505
Also ich habe das Gefühl, dass das Krankenhaus bei der Abrechnung mit der Kasse wegen dieser schlecht ausgefüllten Transportanweisung auf Widerstand gestoßen ist. Das versuchen sie jetzt auf den Patienten abzuwälzen.

Warum kann das abgebende Krankenhaus den Transportbeleg nicht (im Nachhinein und mit ggflls mit zusätzlicher Begründung) einfach korrekt ausführen - dann wäre die Sache erledigt.
Ich habe den Eindruck dass man da vielleicht schon auf Widerstand gestoßen ist - möglicherweise schon mit der Fallpauschalenabrechnung.
Alles was du siehst ist ein Kampf des Krankenhauses um die Kohle - erst mit der Kassenärztlichen Vereinigung denke ich- und jetzt direkt an dich/ deine Mutter weil sie es nicht auf ihre Kappe nehmen wollen.

Letztendlich wäre mir das am Ende egal- was aber definitiv stört ist dass du und der Patient jetzt den Bürokratiemist ausbaden sollen. Es ist eine Frechheit im System dem Patienten das aufzuhalsen.


Flyglobal
 
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Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
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Howard Johnson
Eine geläufige Ausnahme, bei welcher die KK die Taxikosten nicht übernimmt, ist (je nach GKV/PKV) die Heimfahrt nach REHA/AHB. Sonst aber ist das nicht so.
Den Eigenanteil darfst aber nicht vergessen!
 
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jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.909
608
CGN
Das Taxi wurde durch das KKH geordert, dem Fahrer wurde die Verordnung in die Hand gedrückt und der Chef hat ihn wieder von der Kasse zurückbekommen mit der Begründung das man aufgrund fehlender Medizinischer Begründung nicht zahlt

dann würde ich mich da glaube ich einfach dezent raushalten. Wenn Du das Taxi nicht beauftragt hast, ist das alles auch nicht Dein Problem (bzw. wenn Du es zu Deinem machst, wirst Du das Geld nie wieder sehen), das sollen die mal schön untereinander ausmachen.
 

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.743
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Howard Johnson
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Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
dann würde ich mich da glaube ich einfach dezent raushalten. Wenn Du das Taxi nicht beauftragt hast, ist das alles auch nicht Dein Problem (bzw. wenn Du es zu Deinem machst, wirst Du das Geld nie wieder sehen), das sollen die mal schön untereinander ausmachen.

So sehe ich das auch.
In wieweit kann ich (bzw. meine Mutter) in Regress genommen werden weil eine ärztliche Verordnung nicht von der Kasse übernommen wird?
Wer die Musik bestellt--->bezahlt auch!? In dem Fall der Arzt / das KKH?
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Es geht weiter:
Taxi Unternehmer hat immer noch kein Geld von der Kasse und droht mit Mahnverfahren.
Mal abgesehen das es knapp 14 Tage her ist seitdem ich die ärztliche Bescheinigung bei der Kasse eingereicht habe, aber wie sieht es denn überhaupt mit dem Vertragsverhältnis zwischen Patient und Transporteur aus (siehe Frage aus Post 23)
 

MaxDelayed

Gesperrt
01.08.2018
23
0
Bereits in einfach logischer Abfolge und ohne juristisch Denken gelernt zu haben, ist der Lebenssachverhalt einfach nachzuvollziehen:
Das KH hat lediglich den Taxiruf für deine Mutter durchgeführt, keinen Vertrag mit dem Taxiunternehmen geschlossen.
Der Transportvertrag kam zwischen deiner Mutter und dem Taxiunternehmen zustande.
Der Transport wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Keine Mängel, Schlechtleistung oder sonstwas.
Das übliche Beförderungsentgelt wird geschuldet - grundsätzlich von deiner Mutter.

Bitte suche die Internetseiten des Spitzenverbandes der GKV auf und mache dir klar, unter welchen Voraussetzungen eine GKV den Transport überhaupt bezahlen DARF.
Alles, was nicht darunter fällt, stellt gesetzliche Ausschlußgründe dar.

Niedlich war die Ansicht im Thread, der Transportrollstuhl im KH zur Bequemlichkeit sei ein Grund für die Erstattung der Taxikosten. Eine ärztliche Verordnung eines Rollstuhls lag und liegt nicht vor. Eine solche Verordnung muß genehmigt, der Rollstuhl im Sanitätshaus geordert, angepaßt und ausgeliefert werden. Nichts davon ist erfolgt. So what?

Der bescheinigende Arzt wählt das Transportmittel und muß das Erfordernis - sowohl bzgl. des Transportes als auch des „verordneten“ Transportmittels - begründen.
Normalerweise hätte dein Mutter mit einem KTW verlegt werden müssen, es sei denn, dafür bestand keinerlei Erfordernis, mithin keine tragfähige Begründung. Beispielsweise, weil es keine Überweisung vom einen zum anderen KH gab, sondern der eine KH-Vertrag endete, deine Mutter ordnungsgemäß aus dem KH entlassen wurde und mit dem anderen KH ein neuer, stationärer Behandlungsvertrag geschlossen wurde - ohne irgendeine, relevante Überleitung. Ein Arztbrief von Arzt zu Arzt, oder KH zu KH, reicht nicht aus.

Normalerweise setzt du dich mit der GKV in Verbindung, klärst die Kostenrückerstattung durch die GKV an deine Mutter und zahlst - zur Vermeidung von Mahn- und Klageverfahren - den geschuldeten Betrag an das Taxiunternehmen.
Sei dir ganz und gar sicher, der Rechtsweg geht zugunsten des Taxiunternehmens aus.
Gleichgültig, was alles bei Gericht für rechtlicher Unsinn vorgetragen wird.

Das wird bereits durch das Mahnverfahren deutlich teurer, als die geschuldeten 145,00€.
Der unwidersprochene Mahnbescheid wird bei der Schufa eingetragen (ist ja nur die Schufa der Mutter), wenn ihm nicht vollständig widersprochen wird.
Wird widersprochen, steht deine Mutter im Prozeß beim Amtsgericht.
Streitwert bis 600,00€ und die Entscheidung des/der (zu recht) genervten Enzelrichters ist abschließend.
Such‘ dir einen Prozeßkostenrechner deiner Wahl im Internet. Der vom DAV ist ganz nett.
Das Ergebnis sollte ernüchternd auf dich wirken können.

Laß‘ dich von deiner Mutter ordnungsgemäß bevollmächtigen und weise der GKV deiner Mutter diese Vollmacht rechtswirksam nach. Aus dem Status „Sohn“ ergibt sich keine Vollmacht.
Dann klärst du das zur Entlastung deiner Mutter mit deren GKV.

Der Arzt haftet nicht für die Transportkosten.
Es ist die Risikosphäre deiner Mutter, ob ihre GKV die Kosten übernehmen darf.
Stellst sich die GKV quer - trotz tragfähiger Begründung durch ärztliche Verordnung des Transportes und des Transportmittels - ist die GKV der richtige Klagegegner.

Eine solche Klage gegen die GKV stellt keine rechtswirksame Einwendung oder Einrede gegenüber dem Taxiunternehmen dar, das den Transport bereits ordnungsgemäß durchgeführt hat.
Er kann, darf und wird seinen Anspruch „ungehemmt“ durchsetzen.
 
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