EU: Thema Urlaubsverfall

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kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
763
Unter TABUM und in BNJ
In dem Artikel fehlt imho der Teil der Gerichtsentscheidung, der die praktische Unsetzung betrifft. Wenn man als AG zB schon in der ersten Jahreshälfte darauf hinweist, dass Urlaub bis zum 31.12. genommen werden muss und hieran auch später noch mal erinnert, kann der AN nicht so einfach auf Auszahlung bestehen. Wird die Erinnerung sogar noch personalisiert (zB Mail im Herbst „Sie haben noch X Tage Urlaub nicht genommen oder beantragt“) ist der AG seinen Pflichten komplett nachgekommen.

Anders sieht es dann nur aus, wenn der AG den Urlaubsantrag des AN ablehnt und dieser daher keinen Urlaub nehmen konnte.

Wir sind im Unternehmen sicher nicht perfekt organisiert aber die oben von mir genannten Maßnahmen gehören zum normalen Standard unserer Personalabteilung. Insofern sehen wir als AG auch keine Veränderung zur bereits gelebten Praxis. Bei AG, die das einfach kommentarlos und ohne Erinnerungen an die AN so laufen lassen, stärkt das natürlich die Position der AN, klar.
 

Timberwolf

Erfahrenes Mitglied
08.06.2009
2.445
125
AMS/RTM
@kingair9: ich denke, es zielt ja nicht unbedingt auf Firmen wie deine ab, die hier offenbar gut organisiert sind.
Ich kenne allerdings genügend Firmen, wo Urlaub beim Management etwa den gleichen Stellenwert hat wie unentschuldigtes Nichterscheinen am Arbeitsplatz. Daraus ergibt sich, dass einige AN sich erst gar nicht trauen, ihre Urlaubsanträge einzubringen, da das Feedback in etwa lautet "wer eine Woche auf Urlaub sein kann, kann gleich gekündigt werden, weil er nicht unersetzlich in der Firma ist".
 
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kingair9

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18.03.2009
22.381
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Unter TABUM und in BNJ
@kingair9: ich denke, es zielt ja nicht unbedingt auf Firmen wie deine ab, die hier offenbar gut organisiert sind.

Ja, das ist halt das Problem, wenn man nur einen von mehreren Artikeln zum Thema postet bzw. (Was ja auch oft vorkommt) wenn zig Zeitungen nur die Agenturmeldung abtippen.

In dem hier verlinkten Artikel steht im Wortlaut

Vor allem die Entscheidung zum etwaigen Verfall des Jahresurlaubs dürfte wohl fast jeden Arbeitnehmer - und somit auch jeden Arbeitgeber - betreffen.

und das ist eben in der Realität bei weitem nicht so. Da wird aus bedauerlichen Einzelfällen verallgemeinert und damit (wahrscheinlich sogar unabsichtlich) tendenziös berichtet. Beim nicht genau informierten Leser bleibt dann hängen „ich habe mehr Rechte und muss mich selbst nicht kümmern“...
 

technikelse

Erfahrenes Mitglied
18.05.2016
2.092
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Wiesbaden
@kingair9: ich denke, es zielt ja nicht unbedingt auf Firmen wie deine ab, die hier offenbar gut organisiert sind.
Ich kenne allerdings genügend Firmen, wo Urlaub beim Management etwa den gleichen Stellenwert hat wie unentschuldigtes Nichterscheinen am Arbeitsplatz. Daraus ergibt sich, dass einige AN sich erst gar nicht trauen, ihre Urlaubsanträge einzubringen, da das Feedback in etwa lautet "wer eine Woche auf Urlaub sein kann, kann gleich gekündigt werden, weil er nicht unersetzlich in der Firma ist".

Tolle Wertschätzung des Mitarbeiters. Was sollte mich in so einem Saftladen halten? Was nutzt ein hohes Gehalt, ein fetter Dienstwagen und ein Haufen Lametta auf der Schulter wenn man mit 45 in die Kiste springt. Das letze Hemd hat keine Taschen. Auf seinem Grabstein stand: er hat sich stets für die Belange der Firma eingesetzt.

Bei uns verfällt Urlaub gar nicht. Wir sind angehalten mindestens den gesetzlichen Urlaub zu nehmen. Den Rest können wir aufsparen solange wir wollen. Wer will bis zum Eintritt des Ruhestandes.
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
4.965
2.395
Tolle Wertschätzung des Mitarbeiters. Was sollte mich in so einem Saftladen halten? Was nutzt ein hohes Gehalt, ein fetter Dienstwagen und ein Haufen Lametta auf der Schulter wenn man mit 45 in die Kiste springt. Das letze Hemd hat keine Taschen. Auf seinem Grabstein stand: er hat sich stets für die Belange der Firma eingesetzt.
Es soll Leute geben, die bei solch (oft kleineren) Firmen arbeiten, die von hohem Gehalt weit entfernt sind. Die Tochter eines Bekannten bekam regelmäßig auf ihren Urlaubsantrag die Antwort "wenn Sie glauben, dass Sie sich das leisten können, jetzt 2 Wochen Urlaub zu nehmen". Leider hat sie "was mit Sprachen" studiert und ist nicht so selbstbewusst, dass sie sich gleich einen Job mit Dienstwagen und fettem Gehalt suchen würde. Ihr wird es sicherlich helfen, wenn sie die Rechtssprechung auf ihrer Seite weiß.
 
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pierce

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06.10.2011
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Rheinland-Pfalz
Finde das Urteil nicht ok.
Der Urlaub ist zur Erholung.
Der Arbeitnehmer, der keinen Urlaub nimmt, von selbst nicht tätig wird, der Arbeitgeber auch nicht tätig wird, kriegt ihn am Ende ausbezahlt. Was hat das nun bitte mit dem eigentlichen Sinn des Urlaubs Erholung zu tun wenn er am Ende bezahlt werden muss.
Sorry aber dieses EU Urteil geht mal wieder komplett in die falsche Richtung.
 
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kingair9

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18.03.2009
22.381
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Finde das Urteil nicht ok.
Der Urlaub ist zur Erholung.
Der Arbeitnehmer, der keinen Urlaub nimmt, von selbst nicht tätig wird, der Arbeitgeber auch nicht tätig wird, kriegt ihn am Ende ausbezahlt. Was hat das nun bitte mit dem eigentlichen Sinn des Urlaubs Erholung zu tun wenn er am Ende bezahlt werden muss.
Sorry aber dieses EU Urteil geht mal wieder komplett in die falsche Richtung.

OHNE Dir jetzt widersprechen zu wollen - aber einen zweiten Gedanken solltest Du auch noch haben:

Der AG muß für nicht genommenen Urlaub zwangsweise Rückstellungen bilden. Nicht genommene Urlaubstage von MA wirken sich daher bilanziell wie Verbindlichkeiten aus. Eine Auszahlung ist da gar nicht viel teurer als die Rückstellung - wirkt sich halt auf die Liquidität aber nicht auf die Bilanz aus.

Es ist am Ende des Tages im prioritären Sinne des AG, daß der AN seine Urlaubstage auch bitte im aktuellen Jahr nimmt. Der AG muß (da, wo es noch nicht so ist) also über alle Leitungsebenen hinweg bis zum "kleinen Abteilungsleiter" lernen, Zeitmanagement zu betreiben und seinen Geschäftsbetrieb so aufbauen, daß er den MA auch den Urlaub zumindest im Großen und Ganzen (echte Sonderthemen mal außenvor) zu dem Zeitpunkt gewähren kann, zu dem der MA ihn will.

Gleichzeitig müssen auch die MA lernen, daß man sich bereits Anfang des Jahres Gedanken um die Planung seiner Haupturlaube (also der 2, 3 oder manchmal 4-wöchige Haupturlaub) machen muß - denn es gibt nun mal in jedem Unternehmen einige Phasen im Jahr, wo das nicht so einfach möglich ist. Und darauf muß der AN auch weiterhin Rücksicht nehmen.
 

pierce

Erfahrenes Mitglied
06.10.2011
7.234
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Rheinland-Pfalz
OHNE Dir jetzt widersprechen zu wollen - aber einen zweiten Gedanken solltest Du auch noch haben:

Der AG muß für nicht genommenen Urlaub zwangsweise Rückstellungen bilden. Nicht genommene Urlaubstage von MA wirken sich daher bilanziell wie Verbindlichkeiten aus. Eine Auszahlung ist da gar nicht viel teurer als die Rückstellung - wirkt sich halt auf die Liquidität aber nicht auf die Bilanz aus.

Zustimmung was denn AG betrifft.
Aber was hat der AN von der neuen Regelung, für den wurde das Urteil ja so gemacht.
Wenn er das ganze Jahr über zu wenig Urlaub gemacht hat.
Er kann ihn weiter sammeln, da er ihn ja ohnehin nicht nehmen kann, statt gestrichen zu bekommen, irgendwann die Firma verlassen und Geld kassieren, das der AG schon als Rückstellung gebucht hatte. Der AN profitiert von einer Geldzahlung auf kosten der Gesundheit.
Soll das Sinn der Sache sein?
Habe übrigens selbst noch 200 Tage Urlaub.
 

technikelse

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18.05.2016
2.092
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Wiesbaden
Existenzangst? Angst vor der Arbeitslosigkeit? Das Wissen, keinen Job mehr zu finden?

Bitte hört auf, vom durchschnittlichen Insassen hier auszugehen, der sich den Job "aussuchen" kann.
Der Durschnitts-Bürger tut verdammt viel, um seinen Job zu behalten.

Die Wachstumsprognose in Deutschland wurde erst gerade auf Grund des immer mehr fortschreitenden Fachkräftemangels nach unten korrigiert. Auch der qualifizierte Durchschnittsbürger hat inzwischen die Wahl wenn er ein wenig flexibel ist. Man muss sich nicht mehr alles gefallen lassen. Aber in Deutschland wird ja gerne gejammert.
 

un_lustig

Erfahrenes Mitglied
14.02.2011
1.804
165
VIE
Ich will meinen Urlaub aber oft nicht nehmen weil ich nicht vor habe wegzufahren. Andere wollen ihn nicht nehmen, weil sie sich Urlaub nicht leisten können.
Zum daheim sitzen brauch ich den nicht, und um dem AG einen Gefallen zu tun will ich ich auch nicht einfach so verbrauchen, denn es könnte ja ne Zeit kommen wo ich ihn zum Beispiel für Pflege brauchen würde.

So kann es zumindest der AG nicht einfach nur aussitzen und nach 2 Jahre in AT einfach streichen.
 

Snappy

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23.07.2010
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Bielefeld
technikelse meinte:
Bei uns verfällt Urlaub gar nicht. Wir sind angehalten mindestens den gesetzlichen Urlaub zu nehmen. Den Rest können wir aufsparen solange wir wollen. Wer will bis zum Eintritt des Ruhestandes.

Ist bei uns seit diesem Jahr änlich. Die gesetzlichen 20 Tage müssen genommen werden, die restlichen 10 Tage können auf ein Langzeitkonto gebucht werden (in Euro). Das wird dann bis zur Rente angespart (und verzinst!) , kann aber bei Bedarf auch während dem Arbeitsleben für eine längere Freistellung oder Teilzeit genutzt werden.

Scheidet man vor der Rente aus, kann man es sich sogar auszahlen lassen inkl. Zinsen.
 

kingair9

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18.03.2009
22.381
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Unter TABUM und in BNJ

Nein - eine Auszahlung im laufenden Geschäftsjahr wirkt sich auf die Liquidität aus aber nicht auf das Ergebnis, da der MA den Urlaubstag ja bezahlt bekommen hätte, wenn er ihn denn genommen hätte. Ins nächste Jahr aufgesparter Urlaub ist keine Auszahlung, daher kein Einfluß auf Liquidität. Aber eben durch die Rückstellung Bilanzwirksam.
 

Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
4.396
258
Bielefeld
Ich werde übrigens nie verstehen wieso dauerkranke Mitarbeiter mit Krankengeldbezug trotzdem Urlaubsansprüche erwerben. Da ist jemand 2 Jahre krank, kommt wieder und geht erstmal 10 Wochen in den Urlaub anschließend... für mich ist Urlaub zur Erholung von der Arbeit gedacht und die hat er ja nicht geleistet.

Sofern man sich auch von einer längeren Krankheit erholen muss, wäre das doch eigentlich Sache der Krankenkassen, also wie bei einer Kur.
 
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peter42

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09.03.2009
13.193
1.010
Ich werde übrigens nie verstehen wieso dauerkranke Mitarbeiter mit Krankengeldbezug trotzdem Urlaubsansprüche erwerben. Da ist jemand 2 Jahre krank, kommt wieder und geht erstmal 10 Wochen in den Urlaub anschließend... für mich ist Urlaub zur Erholung von der Arbeit gedacht und die hat er ja nicht geleistet.

Sofern man sich auch von einer längeren Krankheit erholen muss, wäre das doch eigentlich Sache der Krankenkassen, also wie bei einer Kur.


Auch das hat der EUGH so entschieden, frag also den.

@pierce: In DE musst Du die 4 Wochen nehmen und nehmen können - alles darüber ist das keine Pflicht.
 

odie

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30.05.2015
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Z´Sdugärd
Der AG muß für nicht genommenen Urlaub zwangsweise Rückstellungen bilden. Nicht genommene Urlaubstage von MA wirken sich daher bilanziell wie Verbindlichkeiten aus. Eine Auszahlung ist da gar nicht viel teurer als die Rückstellung - wirkt sich halt auf die Liquidität aber nicht auf die Bilanz aus.
Rechnen wir mal. Kollege im Aussendienst. Sagen wir mal kostet den AG 250€ pro Tag. Berechnet werden dem Kunden 140€ die Stunde. Macht 1120€ pro Tag den der Kollege einfährt. Somit kosten den AG 10 Tage Urlaub 11200€ (Verdienstausfall) minus 2500€ Lohn. Somit ist es in diesem Beispiel durchaus günstiger den Urlaub aus zu bezahlen.

Zum Thema:
Es gibt 2 Möglichkeiten. Entweder du planst deinen Urlaub (30 Tage) am Anfang des Jahres. 25 Tage fix. Die restlichen 5 sind flexibel. Sollten die 5 Tage bis Ende des Jahres auf ABSEHBARE Zeit (also im November sich einen Kopf machen) ob man den sinnvoll abbauen kann. Oder Möglichkeit 2 zu verballerst den eben mehr oder weniger sinnlos. Dabei bleibt eben durchaus auch mal Arbeit liegen. Finde ich nicht wirklich sinnvoll.

WIR (Mittelständler) lehnen den sinnlosen Urlaub eben ab. Somit KANN der Urlaub zum Ende des Jahres garnicht verfallen und KANN bis Ende März im neuen Jahr mitgenommen werden. So kannst du im Neuen Jahr bis zum 6. Januar Urlaub nehmen oder eben spontan am Fasching eben einen drauf machen. Finde ich deutlich besser als irgendwie sinnlos den Urlaub zu verballern oder diesen Ausbezahlen zu lassen da hier von 1 Woche Urlaub eh Netto viel zu wenig hängen bleibt.
 
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peter42

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09.03.2009
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Rechnen wir mal. Kollege im Aussendienst. Sagen wir mal kostet den AG 250€ pro Tag. Berechnet werden dem Kunden 140€ die Stunde. Macht 1120€ pro Tag den der Kollege einfährt. Somit kosten den AG 10 Tage Urlaub 11200€ (Verdienstausfall) minus 2500€ Lohn. Somit ist es in diesem Beispiel durchaus günstiger den Urlaub aus zu bezahlen.

Zum Thema:
Es gibt 2 Möglichkeiten. Entweder du planst deinen Urlaub (30 Tage) am Anfang des Jahres. 25 Tage fix. Die restlichen 5 sind flexibel. Sollten die 5 Tage bis Ende des Jahres auf ABSEHBARE Zeit (also im November sich einen Kopf machen) ob man den sinnvoll abbauen kann. Oder Möglichkeit 2 zu verballerst den eben mehr oder weniger sinnlos. Dabei bleibt eben durchaus auch mal Arbeit liegen. Finde ich nicht wirklich sinnvoll.

WIR (Mittelständler) lehnen den sinnlosen Urlaub eben ab. Somit KANN der Urlaub zum Ende des Jahres garnicht verfallen und KANN bis Ende März im neuen Jahr mitgenommen werden. So kannst du im Neuen Jahr bis zum 6. Januar Urlaub nehmen oder eben spontan am Fasching eben einen drauf machen. Finde ich deutlich besser als irgendwie sinnlos den Urlaub zu verballern oder diesen Ausbezahlen zu lassen da hier von 1 Woche Urlaub eh Netto viel zu wenig hängen bleibt.

Deshalb bieten viele Firmen ja an, den Resturlaub auf ein Langzeitkonto anzusparen (kann man über DL auch outsourcen), sodass der MA sich dann mal eine längere Auszeit organisieren kann.
 

kingair9

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18.03.2009
22.381
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Unter TABUM und in BNJ
Deshalb bieten viele Firmen ja an, den Resturlaub auf ein Langzeitkonto anzusparen (kann man über DL auch outsourcen), sodass der MA sich dann mal eine längere Auszeit organisieren kann.

Diese Langzeitkonten haben dann aber hoffentlich auch eine Insolvenzversicherung..?

Ist in unserer Branche übrigens (unabhängig vom wirtschaftlichen Zustand des einzelnen Unternehmens) auch bei Überstunden über einer gewissen Anzahl üblich und wird für Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge von den Gewerkschaften verlangt.

Gemeint sind hier nicht die allgemeinen Überstunden im Gleitzeitbereich sondern alles, was über 100 Stunden hinausgeht (also erst ab der 101. Stunde) muß versichert werden.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.030
2.847
Z´Sdugärd
Richtig. Kann man machen. Hat eber jede Menge Nachteile. Diese "Auszeit" kommt ggf unpassend. BZW wen es echt dumm läuft hast du einen MA der sagt "Hier, meine Kündigung, hier meine Unterlagen, ich bin dann mal weg" Weil die Kondungsfrist mit Überstunden oder angesparten Urlaubstagen überbrückt wird. Ebenso bei der Auszeit. Da hast du ggf eine Stelle die dir fehlt.