Große Warnung vor Stromanbieter BEV: Extreme Erhöhung der Preise

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flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
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Da sicherlich hier einige Kunden bei "BEV Energie" aus Bayern sind (oder vor kurzem die Verivox-Aktion mit 40€ Cash bzw. Check24 mit dem kostenlosen 40€-Hotelgutschein genutzt haben), sollten aufpassen und ggfls. vom schnellen Widerrufsrecht eines kürzlich geschlossenen Vertrags Gebrauch machen.

BEV war schon öfters in den schlechten Medien:

Oktober 2017: https://www.energate-messenger.de/news/178268/landgericht-muenchen-mahnt-bev-ab
Oktober 2018 (doppelte Abbuchungen): https://www.bild.de/geld/wirtschaft...-anbieter-bucht-doppelt-ab-57587242.bild.html
November 2018:https://www.energate-messenger.de/news/187821/warnung-vor-unzulaessigen-zwischenabrechnungen-der-bev

Die ganzen Links, wo BEV versprochene Neukundenboni nicht zahlt, poste ich jetzt mal nicht, da es ja sicherlich bekannt ist, dass es bei vielen Anbietern da regelmässig Probleme gibt.

Aber jetzt schlägt BEV das Boden aus dem Fass: Am Mittwoch wie auch Donnerstag trudelten bei vielen Kunden extreme Preiserhöhungen ins Haus, von einer Verdreifachung der Grundgebühr auf teilweise 60€ pro Monat ist die Rede:

BEV Erfahrungen 2018: Ärger mit Guthabenauszahlung, Bonus etc.

Bei Mydealz sind ebenfalls zahlreiche User betroffen (bei einem User wurde die Grundgebühr von 11,71€ auf monatliche 68,50€ erhöht ...) :https://www.mydealz.de/deals/letzte...strom-und-gas-1268297?page=23#thread-comments

Auch in den Verivox-Bewertungen zu BEV gibt es zahlreiche Kommentare zu den Erhöhungen: https://www.verivox.de/erfahrungen/bev-energie-1-6944.aspx

Der Laden muss tatsächlich (finanziell) nun so langsam am letzten Tropf hängen - da haben sie sich zudem einen schönen Termin herausgesucht, die Briefe zu verschicken, da viele bereits im Urlaub sind ...

Erstmal sehr positiv: Die Seiten Check24 und Verivox haben mit sofortiger Wirkung alle Angebote von BEV in den Strom & Gasvergleiche deaktiviert. :censored:(y)
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
11.959
1.965
Ganz nett ist, dass es zwar dadurch bei bestehenden Verträgen ein Sonderkündigungsrecht gibt, aber dadurch der bei Abschluss gewährte Neukundenbonus (entweder fixer Betrag oder prozentualer Rabatt auf die Endrechnung) komplett verfällt und bei vielen die Erhöhung oder eine Kündigung durch das Sonderkündigungsrecht "auf das gleiche rauskommt".

Ein Schelm, wer böses denkt. Bin gespannt, ob BEV wieder mal eine Abmahnung in diesem Fall kassiert und hoffentlich genug Kunden gegen den Verstoß der eigenen AGB (eingeschränkte Preisgarantie) vorgehen. Denn mal die Grundgebühr um das 3, 4 oder 5-fache zu erhöhen, dürfte rechtswidrig sein, zumal bei einer Erhöhung ausschliesslich nur die erhöhten Abgaben dem Kunden in Rechnung gestellt werden dürfen.

Was BEV gerade abzieht, ist - wie es XT600 gerne nennt - einfach nur unseriös. :censored:
 
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Chang Noi

Erfahrenes Mitglied
24.03.2011
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bei FRA
BEV bietet nicht nur Strom an, sondern auch Gas.
Und genau dort bin ich denen im Mai auf den Leim gegangen, nachdem mein Gasanbieter glaubte, den Gaspreis um gute 7% erhöhen zu müssen.
Die Umstellung via Check24 ging absolut reibungslos und zügig.
Nun erhielt ich am 14.12.18 ein Schreiben der BEV in dem eine deftige Preiserhöhung per 1.2.19 angekündigt wurde.
Die Grundgebühr würde sich knapp verfünffachen (!), die Gebühr für die kWh Erdgas um immerhin gute 18%. Unterm Strich ergäbe sich eine um 48% höhere Abschlagzahlung.
Ich hatte bei Check24 ganz bewußt einen Tarif ohne irgendwelche Boni gewählt, so dass dies bei der nun fälligen Kündigung kein Problem darstellt.

Leider hat die BEV die Kündigung via Check24 nur zum Ende der einjährigen Mindestlaufzeit akzeptiert, so dass ich meine Sonderkündigung noch nachreichen muß.

Auch ich kann nur sagen Finger weg von der BEV.
 

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
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1.177
Howard Johnson
Bin gespannt.
Haben im September via Check24 den Wechsel zum 1.1.19 eingeleitet (Strom), und bis auf die Eingangsbestätigung/Kündigung von eon nichts mehr bekommen...

Ob ich da jetzt im ersten Monat ein Sonderkündigungsrecht habe?
 

Zeckenzüchter

Reguläres Mitglied
30.06.2017
63
2
Guten Morgen,

Danke für die Info, wir werden seit dem 1.12.2018 von denen versorgt (Strom).
Ich bin mal gespannt.....
 

gabenga

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
2.318
503
STR
Bin ich froh, dass ich noch rechtzeitig widerrufen habe und mich dann doch für die seriösere Vatenfall entschieden habe.
 

malone

Erfahrenes Mitglied
11.05.2015
1.387
676
....
Ich hatte bei Check24 ganz bewußt einen Tarif ohne irgendwelche Boni gewählt, so dass dies bei der nun fälligen Kündigung kein Problem darstellt.
....

genau das. Man sollte die Preise IMMER ohne Bonus vergleichen und wählen. Das böse Erwachen folgt sonst im zweiten Jahr. Das versuchen andere Anbieter übrigens auch, wenn auch nicht ganz so dreist wie dieser.
 
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tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
4.041
3.393
DTM
genau das. Man sollte die Preise IMMER ohne Bonus vergleichen und wählen. Das böse Erwachen folgt sonst im zweiten Jahr. Das versuchen andere Anbieter übrigens auch, wenn auch nicht ganz so dreist wie dieser.

Mich interessieren beim Strom- und Gaspreisvergleich immer nur die Sofort-Bonus-Zahlungen (meist ein paar Wochen nach Vertragsbeginn). Der Neu-Kunden-Bonus (wird meist erst nach dem ersten Vertragsjahr fällig) interessiert mich absolut nicht. Es ist gängige Masche, die Preise dann im zweiten Jahr ordentlich zu erhöhen.
Wähle daher meist immer nur max. 12 Monate Vertragslaufzeit und kündige umgehend nach Auszahlung des Sofort-Bonus' rein prophylaktisch.
Das gilt übrigens auch für Mobilfunkverträge, Sky etc. pp.
Keine 24 Stunden nach Kündigung klingelt das Telefon und man versucht die Kündigung mit Rabatten rückgängig zu machen. Es lohnt sich.
 
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FarFlyer

Erfahrenes Mitglied
07.04.2010
629
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In Quarantäne
genau das. Man sollte die Preise IMMER ohne Bonus vergleichen und wählen. Das böse Erwachen folgt sonst im zweiten Jahr. Das versuchen andere Anbieter übrigens auch, wenn auch nicht ganz so dreist wie dieser.

Gerade bei Strom und Gas wechsle ich von Jahr zu Jahr. Gab damit seit Jahren nie Stress. Kriterium ist immer günstigstes Gesamtpaket inklusive Sofortbonus. Zahlungen in 2. Jahr interessieren nicht, sonst hat man den BEV Effekt. Check24 macht das einem auch sehr leicht.
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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FRA/QKL
Ich bin inzwischen der festen Überzeugung dass sich in diesem Markt mehr schwarze Schafe tummeln als seriöse Anbieter. Ganz ehrlich, wegen 10-15€ kalkulatorischer Ersparnis im Monat im Vergleich zu innogy, aber mehrfach erlebten Scherereien mit diesen sonstigen Verbrechern, lasse ich das jetzt ganz entspannt beim Grundversorger laufen.
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
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DUS, HAJ, PAD
Ich gehöre auch zu denen die jedes Jahr wechseln. Strom- und Gaspreis ist zwar ähnlich wie beim Grundversorger.

Für den Wechsel von Strom- und Gas gibt es aber 300 Euro Sofortbonus und 350 Euro Neukundenbonus am Ende des Vertragsjahres. Vattenfall z.B. bezahlt auch immer ohne zu Murren. Die 650 Euro kann man weder mit Energiepsarlampen noch mit A++ Kühlschränken wieder reinholen. Wenn der Wechsel in 20 Minuten erledigt ist, ist das auch ein Stundensatz zu dem hier auch die Rechtsanwälte noch arbeiten. ;)

Wie bei Hotels muss man sich aber die Bewertungen im Portal sorgfältig durchlesen.
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.167
852
Ich lasse mich nur von Strom-/Gas-Produzenten beliefern. Bei Zwischenhändlern kaufe ich nicht; das erspart viel Ärger.
 

pierce

Erfahrenes Mitglied
06.10.2011
7.234
1.542
Rheinland-Pfalz
Hab das gerade Mal vor kurzem überprüft und bin zu der Auffassung gekommen dass ich bei meinem Grundversorger , aber dort mit einem Sondertarif bleibe.
Die Preise waren alle vergleichbar.
Gut, Wechselbonus hätte ich bekommen aber das war nur sinnvoll bei sofortiger Kündigung nach dem ersten Jahr und wieder wechseln weil sonst hätte ich noch draufgelegt.
 
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Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Hatte auch eine Erhöhung der Flensburger Stadtwerke bekommen, übern Daumen 2,5Cent beim Strom und 2,--Euro mehr Grundgebühr.
Hatte dann durchgeschaut was die anderen bieten, da ist dann der Strompreis 1,xx Cent günstiger, aber die Grundgebühr kostet statt 10,-- Euro dann 30,--
Also ganz entspannt die Erhöhung schlucken und fertig...
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.616
960
MUC, BSL
Man muss halt ein wenig organisiert sein und nicht bei der allerletzten Klitsche bestellen. Wie bei Flug- und Hotelbuchungen: man kann sich Ärger einhandeln, wenn man es massiv übertreibt aber "Beziehe nur bei der Airline/Hotel/Grundversorger sonst fällt dir der Pimmel ab" ist mindestens genauso maßlos übertrieben.

Strom, Internet, Telefon, Handy, Sky wird grundsätzlich immer gekündigt, irgendwelche ernsthaften Probleme gabs nie.
 
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denkigroove

Erfahrenes Mitglied
01.02.2010
6.511
4.383
SNA
Ich bin inzwischen der festen Überzeugung dass sich in diesem Markt mehr schwarze Schafe tummeln als seriöse Anbieter. Ganz ehrlich, wegen 10-15€ kalkulatorischer Ersparnis im Monat im Vergleich zu innogy, aber mehrfach erlebten Scherereien mit diesen sonstigen Verbrechern, lasse ich das jetzt ganz entspannt beim Grundversorger laufen.
Für den Versorger rechnen sich die Preise, wo mit Boni um sich geschmissen wird, auch erst frühestens ab dem 2ten Jahr. Durch den jährlichen Wechsel von Kunden zahlt der Versorger somit nur drauf und dann werden irgendwelche Weiterverteiler perspektivisch zu schwarzen Schafen.

Auch die Eindeckungsstrategie zeigt aktuell die Situation der Preiserhöhungen auf: Die spezifischen Preise haben sich beim Strom fast verdoppelt und Gas ist seit Monaten angespannt. Wer sich da kurzfristig für seine Endkunden eindeckt muss zwangsläufig stark erhöhen als wie die großen Versorger, welchen meistens ratierlich 12/24 Monate im voraus beschaffen.
 
R

rolst01

Guest
Die können doch nicht in der zwölfmonatigen Laufzeit mit Preisfixierung erhöhen?
Oder geht es um das zweite Jahr? Dass die da kräftig erhöhen - wie jeder Handy, Internet, Streaming-Anbieter ist doch klar. Muss man sich eben den nächsten Anbieter suchen!
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
11.959
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Die können doch nicht in der zwölfmonatigen Laufzeit mit Preisfixierung erhöhen?

Doch, genau dies machen sie hier - rechtswidrig, daher auch mein Thread mit der Warnung.

Ich bin (zum Glück) auch selbst "Vielwechsler" ( = Maximierer) selbst nicht selbst betroffen, da derzeit noch bei EON und dann ab April für 4 Wochen bei ESWE.

wiwo berichtet mittlerweile auch über die BEV-Erhöhungen: https://www.wiwo.de/unternehmen/ene...-ueber-billig-stromanbieter-bev/23792316.html
 
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v.guendelhorst

Erfahrenes Mitglied
01.10.2014
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Die BEV macht das geschickt. Jeder Haushalt hat ja nicht nur einen Strom- und Gasanbieter sondern auch einen Netzbetreiber. Beim Netzbetreiber im System ist für jeden Haushalt eine sogenannte Jahresverbrauchsprognose hinterlegt, die setzt sich zusammen aus dem Durchschnitt der Verbräuche der letzten Jahre oder - wenn man gerade erst seinen eigenen Haushalt gründet - aus den eigenen vermuteten Angaben, die man beim Energielieferanten angibt.

Wenn man Kunde der BEV wird, fragt die BEV grundsätzlich nach nur 3 oder spätestens 4 Monaten nach dem Zählerstand des Verbrauchers (entweder beim Verbraucher selber oder beim Netzbetreiber). Diesen Zählerstand übermittelt die BEV dann wieder an die Netzbetreiber als Jahresablesung. Die Computersysteme (MNplus und/oder I-S-UN) erkennen diesen Zählerstand natürlich nicht als Jahresprognose an weil dieser Verbrauch ja weit unter der ursprünglichen Jahresverbrausprognose liegt. Wenn die Jahresverbrausprognose +/- 30% Abweichung hat, errechnen die Computersysteme der Netzbetreiber grundsätzlich immer eine andere Jahresverbrauchsprognose, die sich immer an den Durchschnittswerten aller Strom- bzw. Gasverbraucher in der Umgebung (wahrscheinlich anhand der PLZ) richtet (dazu zählen auch die Verbräuche von Firmen, Großfamilien, etc.). Als 1 oder 2 Personenhaushalt liegt man dann selbstverständlich deutlich über der vorherigen Jahresverbrausprognose und muss dementsprechend höhere Abschläge zahlen. Ok, man bekommt das Geld ja irgendwann wieder aber erstmal ist es weg und die BEV kann mit diesem Geld ein paar Monate arbeiten.

Diese Geschäftspraktik ist höchst umstritten aber nicht wirklich illegal. Ich kann wirklich nur jedem Betroffenen raten, sich diesbezüglich an die Bundesnetzagentur und/oder Verbraucherzentrale zu wenden.

Das Anliegen selber mit der BEV zu klären ist zu 99,9% aussichtslos. Das Callcenter für allgemeine Kundenanfragen befindet sich in der Türkei mit dementsprechend schlecht geschulten Mitarbeitern was den deutschen Energiemark bzw. das eigene Produkt angeht. Beschwerden per Telefon und E-Mail wird geschickt ausgewichen und bis zur Klärung vergeht meist unendlich viel Zeit.

Ich kann jedem Kunden der BEV nur raten, schnellstmöglich zu kündigen bzw. gar nicht erst Kunde dort zu werden.

Was die Preiserhöhung bei Laufzeitverträgen angeht..... sofort das Sonderkündigungsrecht in Anpruch nehmen und weg von dem Laden!
 

Chang Noi

Erfahrenes Mitglied
24.03.2011
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21
bei FRA
Falls hier jemand per Fax (089 / 120 895 211) bei BEV kündigen möchte:
Die Faxlösung bei BEV übermittelt keine Kennung....
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Außerdem braucht man beim Versenden etwas Geduld, da das Fax häufig belegt ist.
 
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daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
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Was die Preiserhöhung bei Laufzeitverträgen angeht..... sofort das Sonderkündigungsrecht in Anpruch nehmen und weg von dem Laden!

So pauschal ist das ein richtig schlechter Rat, weil man damit seinen Neukundenbonus verliert - was vermutlich auch die Absicht der BEV ist.

Die meisten Kunden, zumindest die im ersten Jahr, dürfen eine eingeschränkte Preisgarantie haben. Daher würde ich eher empfehlen die Preiserhöhung zurückzuweisen, auf einer Fortführung des Vertrages zu den vereinbarten und vertraglich garantieten Konditionen zu bestehen, gleichzeitig bereits fristgerecht kündigen und vorab bereits die Jahresabschlussrechnug inklusive Berücksichtigung des Bonus innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsende anfordern.
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
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So pauschal ist das ein richtig schlechter Rat, weil man damit seinen Neukundenbonus verliert - was vermutlich auch die Absicht der BEV ist.

Neukundenbonus hin oder her, bei solchen Machenschaften würde es mich nicht wirklich wundern wenn am Ende eine Insolvenz ansteht.
Vermutlich sind dann die gezahlten Abschlagszahlungen im Nirvana verschwunden und der Grundversorger schickt die dicke Rechnung hinterher.
Dann lieber die Notbremse ziehen und sich einen seriösen Anbieter suchen.
 
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daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
904
Naja...
Wie ist das denn bei TelDaFax gelaufen?

Wusste gar nicht, dass man bei der BEV auch ein Vorkassemodell hat und den geschätzten Jahresverbrauch auf einmal bezahlt...

Der Verbraucher haftet nicht für die Weiterleitung der entsprechenden Entgelte durch den Lieferanten an den Netzbetreiber.