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Moin, moin.
Vielleicht könntet ihr mir einen Rat bitte geben?
+1 hat bei einem Händler in Deutschland ein Rad im vierstelligen Bereich geordert, er war vor Ort bei der Beratung, leistete eine Anzahlung in Höhe von 1000 EUR. Etwas spaeter rief +1 den Haendler an, dieser bestätigte am Telefon, dass das Rad gestern geliefert hätte werden sollte. Daraufhin vereinbarten der Händler und +1, dass das Rad am kommenden Wochenende abgeholt werden koennte. +1 buchte somit seine Reise (150 EURO) und das Hotel.
Gestern rief +1 erneut den Händler an, um den Termin erneut zu bestätigen. Der Händler erwiderte allerdings, dass er die Auftragsbestätigungen verwechselt haette, dass Fahrrad fuer +1 noch gar nicht verschickt worden sei. Der Händler zeigte sich wenig einsichtig, dass er einen Fehler begangen hatte. +1 entstand einfach so ein Schaden von 150EUR.
Auf der Webseite des Händlers wird eine schriftliche Auftragsbestätigung in den ABGs genannt, die +1 aber nie erhalten hat.
In den AGB steht nur: "Wird ein schriftlich als verbindlich bezeichneter Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreitung des Liefertermins in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach den gesetzlichen Bestimmungen."
+1 erhielt aber nie eine schriftliche Bestaetigung vom Haendler. Das kommt mir komisch vor.
Wie schaetzt ihr den Sachverhalt hier ein? Es war ja der Fehler des Haendlers. Dieser wusste, dass die Anreise aus dem Ausland erfolgen musste.
Vielen Dank!
Vielleicht könntet ihr mir einen Rat bitte geben?
+1 hat bei einem Händler in Deutschland ein Rad im vierstelligen Bereich geordert, er war vor Ort bei der Beratung, leistete eine Anzahlung in Höhe von 1000 EUR. Etwas spaeter rief +1 den Haendler an, dieser bestätigte am Telefon, dass das Rad gestern geliefert hätte werden sollte. Daraufhin vereinbarten der Händler und +1, dass das Rad am kommenden Wochenende abgeholt werden koennte. +1 buchte somit seine Reise (150 EURO) und das Hotel.
Gestern rief +1 erneut den Händler an, um den Termin erneut zu bestätigen. Der Händler erwiderte allerdings, dass er die Auftragsbestätigungen verwechselt haette, dass Fahrrad fuer +1 noch gar nicht verschickt worden sei. Der Händler zeigte sich wenig einsichtig, dass er einen Fehler begangen hatte. +1 entstand einfach so ein Schaden von 150EUR.
Auf der Webseite des Händlers wird eine schriftliche Auftragsbestätigung in den ABGs genannt, die +1 aber nie erhalten hat.
In den AGB steht nur: "Wird ein schriftlich als verbindlich bezeichneter Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreitung des Liefertermins in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach den gesetzlichen Bestimmungen."
+1 erhielt aber nie eine schriftliche Bestaetigung vom Haendler. Das kommt mir komisch vor.
Wie schaetzt ihr den Sachverhalt hier ein? Es war ja der Fehler des Haendlers. Dieser wusste, dass die Anreise aus dem Ausland erfolgen musste.
Vielen Dank!