Urlaub: Storno, Kürzung, Abbruch auf Wunsch des AG

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libertad

Erfahrenes Mitglied
03.08.2016
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267
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Ich erlaube mir mal eine Frage nach Euren Erfahrungen: habt Ihr im Betrieb Regelungen zum Thema „Genehmigten Urlaub stornieren, abkürzen, abbrechen auf Wunsch des AG“?

Mir ist soweit klar, dass das natürlich nur in beiderseitigem Einvernehmen geht und der AG die anfallenden Stornokosten tragen muss. Bzw. habe ich zumindest für DE gelesen (wird in AT hoffentlich nicht anders sein) dass der AG auch allfällige Mehrkosten tragen muss , wenn der geplante Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt teurer ist.

Hintergrund: arbeite in einem kleinen Betrieb und würde gerne eine klare Absprache für den Fall der Fälle treffen - gut vorbereitet natürlich.

Besonders interessieren würde mich, was bei einer Kürzung oder Abbruch des Urlaubs vorgesehen ist - trägt der AG dann die Kosten für die notwendige Reise o.ä. wenn man den Rest später antreten möchte?

Vielen Dank schon mal für Eure Rückmeldungen!
 

franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.926
161
MUC
Ist mir noch nicht untergekommen, wenn ich Urlaub einreiche und dieser bestätigt ist, habe ich ihn bislang durchgezogen.

Kenne aber genug Kollegen, die dann trotzdem mit sich reden lassen und teils zum wiederholten Mal Urlaub verschoben oder abgebrochen haben. Sind dann aber komischerweise immer die, die dann immer wieder gefragt werden.

Zugegeben, Großkonzern mit mehr als 100.000 MA, da sollte sowas kein Thema sein.
 
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frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.477
544
Noch nie vorgekommen, würde ich auch nur machen wenn der AG alle Kosten übernimmt.
Für den Abbruch und für denselben Urlaub später (Preisdifferenz).
 
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libertad

Erfahrenes Mitglied
03.08.2016
1.024
267
Vielen Dank für die bisherigen Rückmeldungen!

Hat noch jemand eine Idee zu folgendem (fiktiven) Beispiel: gebucht ist eine zweiwöchige Rundreise, man kommt überein auf eine Woche zu verkürzen. Muss der AG dann eine erneute An- und Abreise übernehmen, um das Programm der zweiten Woche später absolvieren zu können?
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Vielen Dank für die bisherigen Rückmeldungen!

Hat noch jemand eine Idee zu folgendem (fiktiven) Beispiel: gebucht ist eine zweiwöchige Rundreise, man kommt überein auf eine Woche zu verkürzen. Muss der AG dann eine erneute An- und Abreise übernehmen, um das Programm der zweiten Woche später absolvieren zu können?

Willst du jetzt alle Eventualitäten durchspielen? Wann ist denn deine nächste Rundreise geplant?

Das sind doch jedes mal Einzelfälle, und wenn ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter aus dem Urlaub zurück ruft (wie soll das eigentlich gehen?). Abreise in den Urlaub und Firmendandy aus, Firmen emails werden erst wieder gecheckt wenn man zurück ist - wie soll der AG dich überhaupt erreichen.
 

libertad

Erfahrenes Mitglied
03.08.2016
1.024
267
Willst du jetzt alle Eventualitäten durchspielen? Wann ist denn deine nächste Rundreise geplant?

Im Herbst.

Das sind doch jedes mal Einzelfälle, und wenn ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter aus dem Urlaub zurück ruft (wie soll das eigentlich gehen?). Abreise in den Urlaub und Firmendandy aus, Firmen emails werden erst wieder gecheckt wenn man zurück ist - wie soll der AG dich überhaupt erreichen.

Sicher eine Frage des Betriebsklimas, -größe etc. Bei mir ist es halt so dass ich auch im Urlaub gerne für den AG erreichbar bin. Und wenn man es sich vorab ausmacht, hab ich auch kein Problem damit entsprechend abzukürzen. Ich wüsste halt nur gerne, was dann so üblicherweise als Gegenleistung winkt.
 

Siwusa

Erfahrenes Mitglied
24.11.2010
4.884
-22
Wäre für mich auch eher eine Detailabsprache, die ich so auch gar nicht vorher absprechen würde - ich möchte nicht den Eindruck beim AG wecken, dass ich "wenn er die Kosten übernimmt" jederzeit meinen Urlaub abbreche...

Ein Stückweit geht ja auch private Zeit in die Planung einer solchen Reise.. die dann wieder neu anfällt. Dazu der Aufwand eben die Kosten zu sammeln und sich die Erstattung zu holen..

Also ehrlich gesagt, hätte ich da keinen Bock drauf...
 

libertad

Erfahrenes Mitglied
03.08.2016
1.024
267
Also ehrlich gesagt, hätte ich da keinen Bock drauf...

Hab ich grundsätzlich auch nicht. Aber es gibt halt Sondersituationen (weit entfernt vom Betriebsüblichen) und vor einer solchen steh ich gerade - und da will ich mich halt drauf vorbereiten, ein paar Wochen vorher das Gespräch zu führen "OK, ich komme früher zurück, aber ich will...".
 

frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.477
544
Vielen Dank für die bisherigen Rückmeldungen!

Hat noch jemand eine Idee zu folgendem (fiktiven) Beispiel: gebucht ist eine zweiwöchige Rundreise, man kommt überein auf eine Woche zu verkürzen. Muss der AG dann eine erneute An- und Abreise übernehmen, um das Programm der zweiten Woche später absolvieren zu können?
Der AG muss erstmal garnichts. Da gibt es weder Vorschriften noch eine Norm.
Es sollte für dich halt passen.
Und das würde ich dann besprechen wenn es soweit ist, denn sonst wirst du deinen Urlaub nie genießen können und der AG wird immer durch rechnen, ob er dich nicht vllt doch kurzfristig noch ne Woche ackern lässt, wenn Not am Mann ist und er sich nicht traut jemand anderen zu fragen.
 
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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
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5.511
Hier wird beispielhaft aufgezeigt, welche rechtlichen Probleme hinter dem Urlaubsabbruch stehen:

https://lexetius.com/2000,3978
https://lexetius.com/2000,4417

Danach ist eine Vereinbarung über einen Urlaubsabbruch bei Bedarf unwirksam, weil der Urlaub dann kein solcher ist, sondern zur Arbeitsbereitschaft wird, siehe im zweiten Link ab Ziff. 24.

Die Fragestellung lässt mich vermuten: OP hat Urlaub genehmigt bekommen, danach hat sich ergeben, dass der AG in nächster Zeit einen Auftrag erwartet, für den die Anwesenheit des OP erforderlich/notwendig/sinnvoll wäre?
 
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Chaoskind

Reguläres Mitglied
01.10.2010
44
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Habe das Thema gerade hinter mir. Eine Woche auf Anfrage verkürzt - war aber für mich kein Problem, da in der Woche schon wieder zu Hause.

Tarif war: Urlaubstage wieder gut geschrieben + zusätzlicher Bonus in Höhe von ca. 60% des Bruttogehaltes on Top.

Zum Umfeld: Großkonzern, wichtiges Projekt ... Geklärt wurde das vor dem Urlaub. War eine Anfrage und ich hätte auch (ohen Konsequenzen) Nein sagen können.
 
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libertad

Erfahrenes Mitglied
03.08.2016
1.024
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Hier wird beispielhaft aufgezeigt, welche rechtlichen Probleme hinter dem Urlaubsabbruch stehen:

https://lexetius.com/2000,3978
https://lexetius.com/2000,4417

Danach ist eine Vereinbarung über einen Urlaubsabbruch bei Bedarf unwirksam, weil der Urlaub dann kein solcher ist, sondern zur Arbeitsbereitschaft wird, siehe im zweiten Link ab Ziff. 24.

Danke, das ist tatsächlich sehr hilfreich und bestärkt mich darin dass ein Abbruch nach Urlaubsantritt nicht zur Diskussion steht (und AG-seitig wohl auch nicht gewünscht wird).

Die Fragestellung lässt mich vermuten: OP hat Urlaub genehmigt bekommen, danach hat sich ergeben, dass der AG in nächster Zeit einen Auftrag erwartet, für den die Anwesenheit des OP erforderlich/notwendig/sinnvoll wäre?

Fast: Urlaub ist genehmigt und gebucht und steht grundsätzlich auch nicht zur Diskussion. Nun würde ich gerne um 1 Woche verlängern, wobei es passieren kann dass justament in dieser Woche meine Anwesenheit sinnvoll wäre (sehen AG und ich gleich).

Habe das Thema gerade hinter mir. Eine Woche auf Anfrage verkürzt - war aber für mich kein Problem, da in der Woche schon wieder zu Hause.

Tarif war: Urlaubstage wieder gut geschrieben + zusätzlicher Bonus in Höhe von ca. 60% des Bruttogehaltes on Top.

Zum Umfeld: Großkonzern, wichtiges Projekt ... Geklärt wurde das vor dem Urlaub. War eine Anfrage und ich hätte auch (ohen Konsequenzen) Nein sagen können.

Danke für den Erfahrungsbericht!
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Vielen Dank für die bisherigen Rückmeldungen!

Hat noch jemand eine Idee zu folgendem (fiktiven) Beispiel: gebucht ist eine zweiwöchige Rundreise, man kommt überein auf eine Woche zu verkürzen. Muss der AG dann eine erneute An- und Abreise übernehmen, um das Programm der zweiten Woche später absolvieren zu können?

Er muss überhaupt nichts, es ist alles eine Frage Deiner Bedeutung, Deiner Notwendigkeit und Deiner Beziehung zum Unternehmen. Alles eine Frage der Vereinbarung und wonach Du fragen kannst und willst kannst Du letztlich nur alleine entscheiden.
 

Xer0

Erfahrenes Mitglied
25.01.2018
1.648
53
HAJ
Erstattung aller nicht mehr zurückholbaren Kosten (Stornogebühren, verfallendes Ticket, alle nicht stornierbaren Buchungen) und natürlich die deutlich teurere, spontane Rückreise zum “Normalpreis“ wäre wohl das Mindeste...
 
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interessierterlaie

Erfahrenes Mitglied
26.02.2010
1.049
628
MHG
Fast: Urlaub ist genehmigt und gebucht und steht grundsätzlich auch nicht zur Diskussion. Nun würde ich gerne um 1 Woche verlängern, wobei es passieren kann dass justament in dieser Woche meine Anwesenheit sinnvoll wäre (sehen AG und ich gleich).
Im OP schreibst Du von stornieren, abkürzen und abbrechen. Diesem Posting nach, ist dein Urlaub genehmigt, Du würdest ihn aber gerne verlängern, was eventuell ein Problem darstellt. Dann verstehe ich deine Fragen nicht. Der AG kann Dir die Verlängerung sicher verweigern, wenn er dich in der Firma braucht. Ich wüsste nicht, welchen Verhandlungsspielraum Du hier siehst?
 
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libertad

Erfahrenes Mitglied
03.08.2016
1.024
267
Im OP schreibst Du von stornieren, abkürzen und abbrechen. Diesem Posting nach, ist dein Urlaub genehmigt, Du würdest ihn aber gerne verlängern, was eventuell ein Problem darstellt. Dann verstehe ich deine Fragen nicht. Der AG kann Dir die Verlängerung sicher verweigern, wenn er dich in der Firma braucht. Ich wüsste nicht, welchen Verhandlungsspielraum Du hier siehst?

Stimmt, das war etwas zu flapsig formuliert, sorry dafür.

Der AG weiß jetzt noch nicht, ob er mich brauchen wird und ihm ist daran gelegen, dass ich glücklich, motiviert, ... bin. Also wird er mir die Verlängerung wohl nicht von vornherein verweigern, aber mit mir eine sinnvolle Regelung treffen wollen (was ja auch in meinem Interesse ist), was im Fall der Fälle passiert. Sowohl AG als auch ich stehen vor einer neuen Situation, die es so noch nicht gegeben hat und auf absehbare Zeit auch nicht geben wird, von daher beiderseits keine Erfahrungen was so eine sinnvolle Regelung sein könnte und meine Rückfrage hier nach eigenen Erfahrungen oder "Flurfunk".
 

interessierterlaie

Erfahrenes Mitglied
26.02.2010
1.049
628
MHG
Stimmt, das war etwas zu flapsig formuliert, sorry dafür.

Der AG weiß jetzt noch nicht, ob er mich brauchen wird und ihm ist daran gelegen, dass ich glücklich, motiviert, ... bin. Also wird er mir die Verlängerung wohl nicht von vornherein verweigern, aber mit mir eine sinnvolle Regelung treffen wollen (was ja auch in meinem Interesse ist), was im Fall der Fälle passiert.
Das klingt für mich so, als hättest Du noch gar nicht offiziell um eine Verlängerung des Urlaubs gebeten? Weiß der AG schon von deinem Wunsch um Verlängerung? Wenn ja, was hat er dazu gesagt? Woher weißt Du, dass er überhaupt an einer Regelung interessiert ist?
 

libertad

Erfahrenes Mitglied
03.08.2016
1.024
267
Das klingt für mich so, als hättest Du noch gar nicht offiziell um eine Verlängerung des Urlaubs gebeten? Weiß der AG schon von deinem Wunsch um Verlängerung? Wenn ja, was hat er dazu gesagt? Woher weißt Du, dass er überhaupt an einer Regelung interessiert ist?

Offiziell tatsächlich nicht. Inoffiziell mal angefragt, Ergebnis war eben: passt grundsätzlich schon, aber wir müssen uns was ausmachen für den Fall dass wir Dich brauchen.
 

interessierterlaie

Erfahrenes Mitglied
26.02.2010
1.049
628
MHG
Offiziell tatsächlich nicht. Inoffiziell mal angefragt, Ergebnis war eben: passt grundsätzlich schon, aber wir müssen uns was ausmachen für den Fall dass wir Dich brauchen.
Dann Antrag stellen und gucken was passiert. Wird er genehmigt, fahr in den Urlaub und gut ist. Es liegt ja dann am AG Dir ein Angebot zu machen, um vorzeitig aus dem Urlaub zurückzukehren.
 

franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.926
161
MUC
Habe das Thema gerade hinter mir. Eine Woche auf Anfrage verkürzt - war aber für mich kein Problem, da in der Woche schon wieder zu Hause.

Tarif war: Urlaubstage wieder gut geschrieben + zusätzlicher Bonus in Höhe von ca. 60% des Bruttogehaltes on Top.

Zum Umfeld: Großkonzern, wichtiges Projekt ... Geklärt wurde das vor dem Urlaub. War eine Anfrage und ich hätte auch (ohen Konsequenzen) Nein sagen können.

In einem Großkonzern halte ich das für eine absolute Ausnahme.

Weder ist die Personalabteilung idR so flexibel, noch eine einzelne Ressource so entscheidend, dass eine solche Extrawurst gebraten wird.

Würde mal sagen, da hast Du extrem Schwein gehabt.
 
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