Frage zum Knöllchen

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Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
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Vorweg, es ist schon bezahlt. Wird also keine Hilferuf wie man aus der Sache herauskommt.
Meine Schwester hat letztens bei dem Verkehrsschild 315 (Parken habseitig auf dem Bürgersteig) komplett auf der Strasse geparkt.
Kam wieder und hatte die Info an der Scheibe dass das böse Schreiben in Kürze per Post kommt.
Ich hatte unterdessen im Bußgeldkatalog nachgeschaut und die Info gefunden das es 10,-- kosten wird.
Nur wenn man länger als 3 Stunden so steht, wird es auf 30,-- Euro erhöht.
Meine Schwester hatte nachweislich keine 3 STunden dort gestanden und erhielt trotzdem den 30,-- Euro Betrag aufs Auge gedrückt, mit dem Hinweis das sie länger als 1 Stunde geparkt hätte.
Jetzt meine Frage(n):
Mit der 1 Stunden Regelung habe ich nicht gefunden. Wer kann mir eine Quelle nennen in der man diese Regelung findet?
Wie muss die Knöllchentante die Standzeit nachweisen? Muss doch eigentlich mit Foto und Ventilstellung zu Uhrzeit X und anschließend zu Uhrzeit Y sein?
Fragen über Fragen...
 

abvvgold

Erfahrenes Mitglied
28.06.2016
982
145
DUS
Schau nochmal auf den Bußgeldbescheid selbst drauf: dort sollte das Vergehen/die OWi unter Inbezugnahme der einschlägigen Vorschrift genauestens bezeichnet sein.

Wenn du magst, dann zitier das Schreiben und dann kann sich "der Schwarm" der Sache annehmen, insb. mit dem Link von ambodenbleiberin.
 
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Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
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Unter 112434 findet sich die Sache mit der Stunde, soweit gut. Bleibt noch die Beweisführung